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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.08.2010 - 2 Ws 95/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12326
OLG Hamburg, 02.08.2010 - 2 Ws 95/10 (https://dejure.org/2010,12326)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.08.2010 - 2 Ws 95/10 (https://dejure.org/2010,12326)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. August 2010 - 2 Ws 95/10 (https://dejure.org/2010,12326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    § 7 RVG, § 33 Abs 3 S 1 RVG, § 33 Abs 4 RVG, § 56 Abs 2 RVG, Nr 4100 RVG-VV
    Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren: Vergütung des anwaltlichen Zeugenbeistandes bei Beistandsleistung gegenüber mehreren Zeugen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Grundlage für die Vergütung der Tätigkeit eines beigeordneten Zeugenbeistandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 05.05.2010 - 2 Ws 34/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch eines beigeordneten Zeugenbeistands;

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.08.2010 - 2 Ws 95/10
    Der Senat hält damit an der Rechtsprechung fest, wonach die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als beigeordneter Beistand eines Zeugen bei dessen Vernehmung als den in Abschnitt 3 des Teil 4 VV RVG geregelten Einzeltätigkeiten entsprechende Tätigkeit zu werden ist (so bereits Senat - Einzelrichter-Beschluss vom 5. Mai 2010 - Aktenzeichen: 2 Ws 34/10 -, wistra 2010, 280-LS, NStZ-RR 210, 327, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 15.08.2011 - 2 StE 2/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Zeugenbeistands

    (2) Demgegenüber steht dem nach § 68 b StPO einem Zeugen zur Beistandsleistung für die Dauer seiner Vernehmung beigeordneten Rechtsanwalt nach nunmehr wohl überwiegender Auffassung lediglich eine Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziff. 4 VV RVG zu (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, 1. Strafsenat, Beschl. v. 21. Februar 2011 - 1 Ws 123/10, RVGreport 2011, 259 unter Aufgabe der bisher vertretenen Auffassung; OLG Braunschweig, 1. Strafsenat, Beschl. v. 06. Juli 2010 - Ws 163/10, NdsRpfl 2010, 339; OLG Hamburg, 2. Strafsenat, Beschluss vom 02. August 2010 - 2 Ws 95/10; OLG Hamburg, 2. Strafsenat, Beschluss vom 05. Mai 2010 - 2 Ws 34/10; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschl. v. 14. Juli 2009 - 2 Ws 159/09, StraFo 2009, 474 unter Aufgabe der Rechtsprechung aus OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschl. v. 07. November 2007 - 2 Ws 289/07, StraFo 2008, 45; KG, 1. Strafsenat, Beschl. v. 07. Mai 2009 - 1 Ws 47/09 anders als noch KG Berlin, 5. Strafsenat, Beschl. v. 15. März 2006 - 5 Ws 506/05, StraFo 2007, 41; OLG Jena, 1. Strafsenat, Beschl. v. 09. Februar 2009 - 1 Ws 370/08; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, Beschl. v. 05. Februar 2009 - III-3 Ws 451/08, Rpfleger 2009, 528; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 328; OLG Celle NdsRpfl 2007, 351; OLG Oldenburg NdsRpfl 2007, 222; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 96; OLG Dresden RVGreport 2008, 265; OLG Bamberg VRS 114, 445; OLG Karlsruhe, 1. Strafsenat, Beschl. v. 28. Oktober 2008 - 1 Ws 176/08, StraFo 2009, 262).
  • OLG Zweibrücken, 07.06.2023 - 1 Ws 105/23

    Vergütungsanspruch des nur für die Eröffnung des Haftbefehls beigeordneten

    Ein Verschlechterungsverbot gilt nicht; denn weder die Strafprozessordnung noch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sehen ein solches für das Beschwerdeverfahren vor (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.1990 - 1 Ws 300/90 -, Juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 02.08.2010 - 2 Ws 95/10 -, Juris; Landgericht Zweibrücken, Beschluss vom 02.12.2020 - 1 Qs 33/20 -, Juris).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 1 Ws 123/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch eines als Zeugenbeistand beigeordneten

    Aus denselben Gründen haben sich auch das Hanseatische Oberlandesgericht (zunächst im oben schon genannten Einzelrichterbeschluss vom 5. Mai 2010, Az.: 2 Ws 34/10 und dann im Senatsbeschluss vom 2. August 2010, Az.: 2 Ws 95/10; beides zitiert nach juris) und das OLG Braunschweig (Beschluss vom 6. Juli 2010, Az.: Ws 163/10; zitiert nach juris) dafür entschieden, dass die Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistandes nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG wegen einer Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG zu erfolgen habe.
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16

    Keine gesonderte Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung abgetrenntes und

    Soweit der Leiter des Dezernats ## der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Hamm überdies mit dem - s.o. - zutreffenden Hinweis auf das Fehlen eines diesbezüglich rechtzeitig vor der Hauptverhandlung gefassten Eröffnungsbeschlusses angeregt hat, die vom Kostenbeamten des Amtsgerichts antragsgemäß festgesetzte Terminsgebühr hinsichtlich des in der Hauptverhandlung hinzuverbundenen Verfahrens 120 Js 633/15 in Abzug zu bringen, kam dies vorliegend unabhängig von der Frage nicht in Betracht, inwiefern im Rahmen der §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG ein Verschlechterungsverbot greift (vgl. - ein solches Verbot ablehnend - OLG Hamburg, NStZ-RR 2011, 64; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 327 m.w.N.; a.A. OVG Hamburg, AGS 2015, 90; OLG Oldenburg, NJW 2011, 1614).
  • OVG Hamburg, 08.03.2013 - 3 So 126/12

    Umfang der Rechtsanwaltsvergütung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Eine Änderung der Vergütung von Amts wegen und damit eine Erweiterung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren über den Antrag hinaus auf den nicht angegriffenen, begünstigenden Teil der Gebührenfestsetzung und somit eine Verböserung (reformatio in peius) der angefochtenen Entscheidung, wie sie nach § 63 Abs. 3 GKG für die Streitwertfestsetzung möglich ist, ist weder in § 56 Abs. 2 RVG noch in § 33 RVG für das Beschwerdeverfahren vorgesehen (a.A. OLG Hamburg, Beschl. v. 2.8.2010, 2 Ws 95/10, juris).
  • LG Leipzig, 22.05.2014 - 2 Qs 3/14

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Einzeltätigkeit

    In der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung hat sich in den letzten fünf Jahren bundesweit eine herrschende Meinung herausgebildet, welche die Beistandsleistung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der richterlichen Zeugenvernehmung vergütungsmäßig als Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG bewertet (vgl. etwa nur OLG Hamm in StraFo 2009, 474 unter Aufgabe der früher abweichenden Auffassung; KG Berlin in StRR 2014, 120; OLG Düsseldorf in StRR 2013, 79; Thüringer OLG in JurBüro 2011, 473; HansOLG Hamburg v. 2.8.2010, Az.: 2 Ws 95/10; OLG Braunschweig v. 6.7.2010, Az.: Ws 163/10 und OLG München v. 4.3.2014, Az.: 4c Ws 5/14, letztere jeweils veröffentlicht in der Datenbank "juris").
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.09.2010 - III-3 Ws 411/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11572
OLG Hamm, 21.09.2010 - III-3 Ws 411/10 (https://dejure.org/2010,11572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.09.2010 - III-3 Ws 411/10 (https://dejure.org/2010,11572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. September 2010 - III-3 Ws 411/10 (https://dejure.org/2010,11572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt der Führungsaufsicht im Fall der Anschlussvollstreckung; Anwendbarkeit von § 68e Strafgesetzbuch (StGB) auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68e Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Eintritt der Führungsaufsicht im Fall der Anschlussvollstreckung; Anwendbarkeit von § 68e auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 4 StVK 108/10
  • OLG Hamm, 21.09.2010 - III-3 Ws 411/10

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 07.02.2008 - 1 Ws 71/08

    Führungsaufsicht nach Gesetzesänderung: Rechtslage bei gleichzeitig eintretenden

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2010 - 3 Ws 411/10
    Der Senat teilt die Auffassung, wonach aufgrund teleologischer Auslegung des § 68 e Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB diese Vorschrift auch auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten anzuwenden ist (vgl. hierzu OLG Nürnberg, BeckRS 2008, 5017; anders unter maßgeblicher Orientierung an dem Wortlaut der Vorschrift: OLG Köln, Beschl. v. 13.01.2010 - 2 Ws 20-21/10).

    Wenn auch der Fall des gleichzeitigen Eintritts hierbei keine Erwähnung findet, so lässt die Begründung des Gesetzesentwurfs unmissverständlich erkennen, dass ein Nebeneinander von Führungsaufsichten gerade nicht für sinnvoll erachtet wurde (OLG Nürnberg, BeckRS 2008, 5017), so dass bei teleologischem Verständnis des § 68 e Abs. 1 S. Nr. 3 StGB diese Regelung gleichermaßen auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten anzuwenden ist.

    Wegen der Aktualität und Sachnähe der hiesigen und noch bis zum 11.12.2010 andauernden Strafvollstreckung liegt es nahe, die wegen der letzten vollständigen Strafverbüßung eintretende Führungsaufsicht als "neue Führungsaufsicht" i.S.d. § 68 e Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB anzusehen (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg, BeckRS 2008, 5017).

  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 3 Ws 717/07

    Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht (...) vom 13.04.2007

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2010 - 3 Ws 411/10
    Denn der Zweck der Führungsaufsicht wird nicht schneller oder besser erreicht, wenn verschiedene Führungsaufsichten - möglicherweise mit unterschiedlichen Weisungen - nebeneinander bestehen (Senatsbeschl. v. 08.01.2008, BeckRS 2008, 1941).
  • OLG Köln, 13.01.2010 - 2 Ws 20/10
    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2010 - 3 Ws 411/10
    Der Senat teilt die Auffassung, wonach aufgrund teleologischer Auslegung des § 68 e Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB diese Vorschrift auch auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten anzuwenden ist (vgl. hierzu OLG Nürnberg, BeckRS 2008, 5017; anders unter maßgeblicher Orientierung an dem Wortlaut der Vorschrift: OLG Köln, Beschl. v. 13.01.2010 - 2 Ws 20-21/10).
  • OLG Jena, 09.07.2012 - 1 Ws 218/12

    Führungsaufsicht: Gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten nach Vollverbüßung

    Diese würden beide am 21.7.2012 zu laufen beginnen, weil maßgeblicher Zeitpunkt für den Eintritt der Führungsaufsicht nach § 68f Abs. 1 StGB die Entlassung der verurteilten Person aus dem Strafvollzug, d.h. die endgültige tatsächliche Entlassung in die Freiheit bedeutet (OLG Hamm, Beschluss vom 21.9.2010, 3 Ws 411/10; Fischer StGB, 59. Aufl., § 68f Rdz. 7).

    Demgegenüber haben die Oberlandesgerichte Nürnberg (Beschluss vom 7.2.2008, 1 Ws 71-72/08, bei juris) und Hamm (Beschluss vom 21.9.2010, 3 Ws 411/10, bei juris) entschieden, dass nach Vollverbüßung mehrerer Gesamt- bzw. Freiheitsstrafen Führungsaufsicht nur wegen einer der Verurteilungen eintritt.

  • OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11

    Führungsaufsicht: Rechtsmittel gegen die Feststellung des Bestehens der

    Mit Eintritt der neuen Führungsaufsicht nach § 68f Abs. 1 StGB hat die zu diesem Zeitpunkt nach § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB bestehende und nur ruhende Führungsaufsicht nach § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB geendet (Stree/Kinzig a.a.O. § 68e Rdz. 1c; Fischer StGB 58. Aufl. § 68e Rdz. 7; vgl. zur Anwendung dieser Vorschrift auf alle Fälle sukzessiv oder sogar zeitgleich eintretender Führungsaufsichten auch BT-Drucks. 16/1993, S. 22; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 64; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 262).
  • OLG Hamm, 18.12.2013 - 3 Ws 389/13

    Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes nach vollständiger Verbüßung einer

    Die Anschlussvollstreckung führt lediglich dazu, dass sich der Zeitpunkt des Beginns der Führungsaufsicht - maßgebend ist in diesen Fällen die endgültige tatsächliche Entlassung in die Freiheit (vgl. Senat, BeckRS 2010, 26808) - hinausschiebt.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.08.2010 - 2 Ws 355/10, 2 Ws 356/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18384
OLG Koblenz, 19.08.2010 - 2 Ws 355/10, 2 Ws 356/10 (https://dejure.org/2010,18384)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.08.2010 - 2 Ws 355/10, 2 Ws 356/10 (https://dejure.org/2010,18384)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. August 2010 - 2 Ws 355/10, 2 Ws 356/10 (https://dejure.org/2010,18384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 317 StPO, § 473 Abs 3 StPO
    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Voller Erfolg eines nachträglich beschränkten Rechtsmittels

  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilung im Fall der Einlegung eines nachträglich beschränkten Rechtsmittels nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 473 Abs. 1; StPO § 473 Abs. 3
    Kostenverteilung bei Rechtsmittelbeschränkung und Rechtsmittelerfolg nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 04.12.1996 - 2 Ws 1197/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2010 - 2 Ws 355/10
    Danach werden bei vollem Erfolg des erst nachträglich beschränkten Rechtsmittels die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Rechtsmittelzug erwachsenen notwendigen Auslagen zwar der Staatskasse auferlegt, jedoch mit Ausnahme derjenigen gerichtlichen und außergerichtlichen Auslagen, die bei einer von vornherein beschränkten Rechtsmitteleinlegung vermeidbar gewesen wären; letztere hat der Angeklagte zu tragen (vgl. Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 473 Rdn 38 ff; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 473 Rdn 20; OLG München in NStZ-RR 1997, 192; Beschluss des Senats vom 26. Juni 2008 - 2 Ws 288/08 -).
  • OLG Braunschweig, 20.05.2015 - 1 Ws 94/15

    Gesonderte Kostenentscheidung bei mehreren verbundenen Rechtsmitteln des

    Dem Rechtsmittelführer sind deshalb die Mehrkosten, die durch die nicht rechtzeitige Rücknahme des Rechtsmittels entstanden sind, aufzuerlegen (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 01.03.2006, 2 Ws 48/06, juris, Rn. 3, OLG Koblenz, Beschluss vom 19.08.2010, 2 Ws 355/10, juris, Rn. 5; OLG München, 2 Ws 1197/96 K = NStZ-RR 1997, 192; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 473, Rn. 20).

    Ob eine Berufung rechtzeitig beschränkt wird, richtet sich danach, ob die Beschränkung noch innerhalb der Berufungsbegründungsfrist des § 317 StPO erfolgt (OLG Koblenz, Beschluss vom 19.08.2010, 2 Ws 355/10, juris, Rn. 7).

  • OLG Stuttgart, 12.05.2014 - 4 Ws 96/14

    Berufung im Strafverfahren: Kostenentscheidung bei nachträglich beschränktem

    Die Vorschrift gilt unmittelbar allerdings nur für den Fall, dass das Rechtsmittel schon bei der Einlegung oder spätestens innerhalb der Begründungsfrist beschränkt wird (OLG Koblenz, NStZ-RR 2011, 64; Meyer-Goßner /Schmitt, 57. Auflage, § 473 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 487/21

    Fahrverbot (Erledigung: vollständig vollstreckt); Kostenentscheidung

    Allerdings sind dem Angeklagten entsprechend § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO diejenigen Mehrkosten aufzuerlegen, die dadurch vermieden worden wären, dass der Angeklagte sein Rechtsmittel noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist beschränkt hätte (vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 473 Rn. 20; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 473 Rn. 7 - je mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Mai 2015 - III-4 Ws 66/15 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 4 Ws 96/14 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. August 2010 - 2 Ws 355-356/10, NStZ-RR 2011, 64 (Ls.; je für das Berufungsverfahren); s. auch BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 6).
  • OLG Hamm, 18.04.2013 - 1 Ws 121/13

    Erfolg eines Rechtsmittels; Kosten

    Letztere hat der Angeklagte zu tragen (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 95; OLG Koblenz, Beschl. v. 19.08.2010 - 2 Ws 355/10 - juris).
  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 2 Ws 10/13

    Kosten bei vollem Erfolg eines nachträglich beschränkten Rechtsmittels

    Rechtsmittels die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Rechtsmittelzug erwachsenen notwendigen Auslagen zwar der Staatskasse auferlegt, 'jedoch mit Ausnahme derjenigen gerichtlichen und außergerichtlichen Auslagen, die bei einer von vornherein beschränkten Rechtsmitteleinlegurig vermeidbar gewesen .wären; letztere hat der Angeklagte zu tragen ist (Senat, Beschluss vom 19.08.2010 - 2 Ws 355, 356/10 -, BeckRS 2010, 22227).
  • OLG Bamberg, 21.03.2012 - 1 Ws 147/12

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Rechtzeitigkeit einer nachträglichen

    10 a) Soweit für die Frage, ob eine nachträgliche Teilrücknahme oder eine anfängliche Rechtsmittelbeschränkung vorliegt, auf die Frage des Ablaufs einer Rechtsmittelbegründungsfrist abgestellt wird (KK-Gieg a.a.O.; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 19.08.2010 - 2 Ws 355/10 [bei juris] = NStZ-RR 2011, 64 [Ls] m.w.N.), kann diese Anknüpfung für die Beschwerde im Strafverfahren, die keiner Begründung bedarf, keine Anwendung finden.
  • OLG Hamm, 18.04.2013 - 1 Ws 12/13

    Kostenrechtlicher Erfolg einer Strafmaßberufung

    Letztere hat der Angeklagte zu tragen (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 95 ; OLG Koblenz, Beschl. v. 19.08.2010 - 2 Ws 355/10 - [...]).
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