Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.12.2011

Rechtsprechung
   BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11   

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https://dejure.org/2011,1658
BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11 (https://dejure.org/2011,1658)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2011 - 3 StR 337/11 (https://dejure.org/2011,1658)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 3 StR 337/11 (https://dejure.org/2011,1658)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StGB; § 211 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 261 StPO
    Rücktritt vom Versuch (umgekehrte und mehrfache Korrektur des Rücktrittshorizonts; Anforderungen an die Urteilsgründe: Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe und missverständliche Ausführungen); versuchter Mord

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
    Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts: Vorliegen eines unbeendeten oder beendeten Versuchs

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch i.R.e. Tötungsdeliktes

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts: Vorliegen eines unbeendeten oder beendeten Versuchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts: Vorliegen eines unbeendeten oder beendeten Versuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2,S. 2
    Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch i.R.e. Tötungsdeliktes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beendeter und unbeendeter Versuch bei Tötungsdelikten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiederholte Korrektur des Rücktrittshorizonts zuungunsten des Täters nur bei engstem Zusammenhang zur Tathandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 106 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11
    Die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont (BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f.; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227).

    Bei einem Tötungsdelikt liegt demgemäß ein unbeendeter Versuch vor, bei dem allein der Abbruch der begonnenen Tathandlung zum strafbefreienden Rücktritt vom Versuch führt, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt noch nicht alles getan hat, was nach seiner Vorstellung zur Herbeiführung des Todes erforderlich oder zumindest ausreichend ist (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227).

    Ein beendeter Tötungsversuch, bei dem er für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch den Tod des Opfers durch eigene Rettungsbemühungen verhindern oder sich darum zumindest freiwillig und ernsthaft bemühen muss, ist hingegen anzunehmen, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; BGH, Beschluss vom 21. März 2001 - 3 StR 535/00) oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306).

    Der Versuch eines Tötungsdeliktes ist daher nicht beendet, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber nach alsbaldiger Erkenntnis seines Irrtums von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225 f.; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 3 StR 321/91, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).

  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11
    Der Versuch eines Tötungsdeliktes ist daher nicht beendet, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber nach alsbaldiger Erkenntnis seines Irrtums von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225 f.; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 3 StR 321/91, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).

    In diesem Fall ist ein beendeter Versuch gegeben, wenn sich die Vorstellung des Täters bei fortbestehender Handlungsmöglichkeit sogleich nach der letzten Tathandlung in engstem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dieser ändert (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09, NStZ 2010, 146).

    Der erforderliche enge zeitliche und räumliche Zusammenhang zwischen den zwei Messerstichen und dem Wechsel des Vorstellungsbildes (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09, NStZ 2010, 146) lag noch vor.

  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 384/09

    Totschlag; Rücktritt vom Versuch; umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizonts

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11
    In diesem Fall ist ein beendeter Versuch gegeben, wenn sich die Vorstellung des Täters bei fortbestehender Handlungsmöglichkeit sogleich nach der letzten Tathandlung in engstem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dieser ändert (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09, NStZ 2010, 146).

    Der erforderliche enge zeitliche und räumliche Zusammenhang zwischen den zwei Messerstichen und dem Wechsel des Vorstellungsbildes (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09, NStZ 2010, 146) lag noch vor.

    Ein fehlender enger zeitlicher Zusammenhang mit einer Tötungshandlung ist von der Rechtsprechung demgegenüber erst bei einer deutlich länger andauernden Zäsur von 15 (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09, NStZ 2010, 146) bzw. zehn Minuten (BGH, Urteil vom 15. Juni 1988 - 2 StR 157/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 15) angenommen worden.

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11
    Die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont (BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f.; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227).
  • BGH, 21.03.2001 - 3 StR 535/00

    Rücktritt vom Versuch einer Straftat; Beendeter und unbeendeter Versuch

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11
    Ein beendeter Tötungsversuch, bei dem er für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch den Tod des Opfers durch eigene Rettungsbemühungen verhindern oder sich darum zumindest freiwillig und ernsthaft bemühen muss, ist hingegen anzunehmen, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; BGH, Beschluss vom 21. März 2001 - 3 StR 535/00) oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306).
  • BGH, 29.05.2007 - 3 StR 179/07

    Versuchter Totschlag; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch;

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11
    Danach sind Erwägungen, wie sie das Landgericht angestellt hat, zumindest missverständlich und können im Einzelfall sogar einen durchgreifenden Rechtsfehler in der Beweiswürdigung begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 3 StR 179/07, NStZ 2007, 634 f.).
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11
    Der Versuch eines Tötungsdeliktes ist daher nicht beendet, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber nach alsbaldiger Erkenntnis seines Irrtums von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225 f.; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 3 StR 321/91, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).
  • BGH, 15.06.1988 - 2 StR 157/88

    Unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11
    Ein fehlender enger zeitlicher Zusammenhang mit einer Tötungshandlung ist von der Rechtsprechung demgegenüber erst bei einer deutlich länger andauernden Zäsur von 15 (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09, NStZ 2010, 146) bzw. zehn Minuten (BGH, Urteil vom 15. Juni 1988 - 2 StR 157/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 15) angenommen worden.
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11
    Ein beendeter Tötungsversuch, bei dem er für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch den Tod des Opfers durch eigene Rettungsbemühungen verhindern oder sich darum zumindest freiwillig und ernsthaft bemühen muss, ist hingegen anzunehmen, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; BGH, Beschluss vom 21. März 2001 - 3 StR 535/00) oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    In diesem Fall ist ein beendeter Versuch gegeben, wenn sich die Vorstellung des Täters bei fortbestehender Handlungsmöglichkeit sogleich nach der letzten Tathandlung in engstem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dieser ändert (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen; BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 401/11; BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des

    Der Versuch eines Tötungsdelikts ist daher nicht beendet, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber "nach alsbaldiger Erkenntnis seines Irrtums" von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14, und vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 105/14; vgl. weiter BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335, 336; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 24 Rn. 15a; MüKo-StGB/Herzberg/Hoffmann-Holland, 2. Aufl., § 24 Rn. 80: "kurzzeitige Fehlvorstellung").
  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme eines beendeten Versuchs

    Da es sich bei der Tat nur um ein kurzes, ohne wesentliche Zwischenakte ablaufendes dynamisches Geschehen handelte, hat das Landgericht letztlich mit dem von ihm gewählten zeitlichen Anknüpfungspunkt für seine Rücktrittsprüfung auf das Ende eines potenziellen "Korrekturzeitraums' abgestellt, in dem eine für die Beurteilung des Rücktrittshorizonts beachtliche Veränderung des Vorstellungsbildes des Täters nach der letzten Tötungshandlung noch möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14 mwN; vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688, 689, und vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16).
  • BGH, 07.05.2014 - 4 StR 105/14

    Rücktritt von unbeendeten Versuch des Totschlages (fehlgeschlagener Versuch bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Versuch eines Tötungsdeliktes insbesondere dann nicht beendet im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 StGB, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber nach alsbaldiger Erkenntnis seines Irrtums, also im Wege einer Korrektur seines Rücktrittshorizonts, von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.; Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14, Tz. 7 mwN).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: Rücktrittshorizont,

    Allerdings kann in Fällen, in denen sich aus den objektiven Umständen kein Hinweis auf das konkrete Vorstellungsbild des Täters im Zeitpunkt des Abbruchs der Tathandlung ergibt, die Annahme gerechtfertigt sein, dass bei ihm die der Tatbegehung zugrunde liegende Folgeneinschätzung fortbestanden hat; maßgeblich ist indes auch dann sein "Rücktrittshorizont" nach der letzten Ausführungshandlung (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11).
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13

    Tatrichterliche Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit

    Bei einem Tötungsversuch liegt demnach ein beendeter Versuch vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders schweren Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteile vom 22. September 2005 - 3 StR 256/05, NStZ-RR 2006, 6; vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209; vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14).

    Dass der Angeklagte den Umstand, dass er dem Geschädigten eher oberflächliche, keinesfalls lebensgefährliche Stiche zugefügt hatte, alsbald erkannt und seinen Irrtum hinsichtlich eines möglichen Eintritts des Todes beim Weglaufen korrigiert hätte (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14), findet in den Feststellungen keine Stütze.

  • BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11

    Erpressung; Räuberische Erpressung; Rücktritt vom Totschlagsversuch (Korrektur

    Für den Fall, dass das Tatgericht auch mit Blick auf den Sturz des Opfers annehmen sollte, dem Angeklagten sei bei Beginn seines Weglaufens der Eintritt des Todeserfolgs wenigstens gleichgültig gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304), wird zu prüfen sein, ob für den späteren Zeitpunkt des - nach den Urteilsgründen durch den Angeklagten wahrgenommenen - Aufstehens und Weglaufens des Opfers eine sogenannte "Korrektur des Rücktrittshorizonts" in Betracht kommt; der Versuch eines Tötungsdelikts ist bei einer solchen Konstellation nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen nicht beendet, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber in engstem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang nach Erkenntnis seines Irrtums von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, NStZ-RR 2012, 106 mwN).
  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

    Ein beendeter Tötungsversuch, bei dem er für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch den Tod des Opfers durch eigene Rettungsbemühungen verhindern oder sich darum zumindest freiwillig und ernsthaft bemühen muss, ist hingegen anzunehmen, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (BGH, Urteil vom 01.12.2011 - 3 StR 337/11 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14776
BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11 (https://dejure.org/2011,14776)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2011 - 3 StR 374/11 (https://dejure.org/2011,14776)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11 (https://dejure.org/2011,14776)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 301 StPO; § 358 StPO; § 64 StGB; § 66 StGB; § 72 StGB
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Verschlechterungsverbot; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang); mehrere Maßregeln (Verhältnismäßigkeit; mildere Maßregel; Unsicherheiten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 S 1 StGB, § 64 StGB, § 66 StGB, § 72 Abs 1 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht; Feststellung eines Hangs; kumulative Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Vornahme der Gesamtstrafe nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung nach Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht; Feststellung eines Hangs; kumulative Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 55; StPO § 349 Abs. 2
    Notwendigkeit der Vornahme der Gesamtstrafe nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung nach Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 106
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11
    Dabei wird er insbesondere die Frage der Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer schwerer Gewalt- oder Sexualtaten eingehender als bisher geschehen zu erörtern (Senatsbeschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11 und vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, StV 2011, 672) und sich hierbei vor allem auch mit dem fortgeschrittenen Alter des Angeklagten und einer etwa damit einhergehenden geringeren Gefährlichkeit auseinanderzusetzen haben.
  • BGH, 03.11.2009 - 3 StR 427/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufhebung und Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11
    Die Strafkammer hat dabei verkannt, dass bei Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht in der neuen Verhandlung die Gesamtstrafe nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung vorzunehmen ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 StR 427/09 mwN; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 55 Rn. 37).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11
    Zum anderen wird er der Prüfung einer Maßregelanordnung nach § 66 StGB den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931) geforderten strengen Maßstab einer "strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" zugrunde zu legen haben.
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10

    Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; hohes Alter des Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11
    Auf die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft hob der Senat dieses Urteil im Strafausspruch und soweit die Strafkammer von der Anordnung einer Maßregel abgesehen hatte auf (Senatsbeschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10, NStZ-RR 2011, 78).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11
    Dabei wird er insbesondere die Frage der Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer schwerer Gewalt- oder Sexualtaten eingehender als bisher geschehen zu erörtern (Senatsbeschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11 und vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, StV 2011, 672) und sich hierbei vor allem auch mit dem fortgeschrittenen Alter des Angeklagten und einer etwa damit einhergehenden geringeren Gefährlichkeit auseinanderzusetzen haben.
  • BGH, 19.05.2009 - 3 StR 191/09

    Sicherungsverwahrung (Vorrang milderer Maßregeln); Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11
    Der neue Tatrichter wird dabei zum einen zu beachten haben, dass Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen Maßnahme zur kumulativen Anordnung von Maßregeln führen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, NStZ 2010, 83).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14

    Körperverletzung (Begriff der Gesundheitsschädigung; psychische Einwirkungen als

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass nach Aufhebung einer nachträglichen Gesamtstrafe und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht die (erneute) Bildung der Gesamtstrafe gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung zu erfolgen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106, und vom 22. August 2013 - 3 StR 141/13, StraFo 2013, 474, 475).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    a) Erweist sich die Ablehnung einer Maßregelanordnung nach § 64 StGB als rechtsfehlerhaft, so ist damit zugleich einer angeordneten Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung die Grundlage entzogen (§ 72 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106, 107).

    Unsicherheiten über den Erfolg der milderen Maßnahme müssen dagegen - bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen - zur kumulativen Anordnung der Maßregeln führen (§ 72 Abs. 2 StGB; vgl. auch BGH, Urteile vom 14. Mai 2013 - 1 StR 573/12 (juris Rn. 24); vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 (juris Rn. 9); Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106 jeweils mwN).

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 136/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verbot der Verschlechterung bzw.

    Bei Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht ist in der neuen Verhandlung die Gesamtstrafe nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung vorzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106 mwN und vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 55 Rn. 37).
  • BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16

    Inbegriffsrüge (Nachweis der Falschheit einer Urkunde nur durch

    Dies gilt selbst für den Fall, dass die früher verhängte Strafe zwischenzeitlich erledigt sein sollte, weil insoweit die Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung maßgeblich ist (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, NStZ-RR 2011, 306 und vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106 jeweils mwN).
  • BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11

    Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit);

    Dies setzt eine eingehende Prognoseentscheidung über das Vorliegen einer hohen Wahrscheinlichkeit der künftigen Begehung erheblicher Gewalt- oder Sexualdelikte ohne die Maßregel voraus (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106, 107).
  • BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen des Hanges; keine

    Die nicht tragfähig begründete Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt entzieht mit Blick auf die Vorschrift des § 72 Abs. 1 und 2 StGB der an sich rechtsfehlerfrei getroffenen Maßregelanordnung nach § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB die Grundlage (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 206; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106).
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 478/15

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (einheitliche Jugendstrafe als

    Indes schließt § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO die Verhängung einer höheren Strafe aus, da der Strafausspruch des ersten tatrichterlichen Urteils entsprechend § 301 StPO ausschließlich zu Gunsten des Angeklagten aufgehoben worden war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106 f.).
  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 282/17

    Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (Tateinheit)

    e) Hinsichtlich der gemäß § 55 StGB erforderlichen nachträglichen Gesamtstrafenbildung wird das neue Tatgericht zu beachten haben, dass diese nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung vorzunehmen ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106).
  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18

    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der ersten Hauptverhandlung für die Beurteilung

    a) Das Landgericht hat verkannt, dass nach Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht für die Prüfung einer Gesamtstrafenbildung der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile zum Zeitpunkt der (ersten) ursprünglich angefochtenen Entscheidung (hier: das Urteil des Landgerichts vom 19. Mai 2015) maßgeblich ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 493/08, NStZ-RR 2009, 44; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106; vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Sachentscheidung 1; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169 mwN).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 216/12

    Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall; verminderte Schuldfähigkeit

    Für einen Hang im Sinne von § 64 StGB genügt bereits eine - auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene - intensive Neigung, Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106; Fischer, aaO, § 64 Rn. 7).
  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen;

  • BGH, 03.11.2017 - 3 StR 392/17

    Höchstfrist der Unterbringung bei daneben angeordneter Freiheitsstrafe;

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (keine Annahme der fiktiven Vollstreckung einer

  • BGH, 09.05.2023 - 4 StR 65/23

    Gesamtstrafenbildung (maßgeblicher Zeitpunkt: Aufhebung einer Gesamtstrafe durch

  • BGH, 22.08.2013 - 3 StR 141/13

    Erneute Bildung einer Gesamtstrafe nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • KG, 11.12.2017 - 161 Ss 161/17

    Gewerbsmäßigkeit des Diebstahls als Regelbeispiel; Erforderlichkeit eigener

  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 53/18

    Prüfung der ordnungsgemäßen Bildung der nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 16.03.2021 - 2 StR 37/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenbildung nach

  • LG München I, 25.01.2023 - 12 KLs 257 Js 217947/19

    Dissoziale Persönlichkeitsstörung als schwere andere seelische Störung und

  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 210/19

    Anforderungen an die Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe;

  • BGH, 04.01.2017 - 2 StR 449/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer Einzelstrafen)

  • KG, 21.10.2021 - 121 Ss 61/21

    Vorliegen und Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums; Unerlässlichkeit der

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