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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,46107
OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11 (https://dejure.org/2011,46107)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2011 - 2 Ws 125/11 (https://dejure.org/2011,46107)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - 2 Ws 125/11 (https://dejure.org/2011,46107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 192
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 528/88

    Notwendige Auslagen des jugendlichen Angeklagten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11
    Weil es keine gesetzliche Vorschrift gibt, nach der dem verurteilten Angeklagten dessen notwendige Auslagen aufzuerlegen sind, kann davon auch nicht abgesehen werden (BGH NStZ 1989, 239).

    Gestützt etwa auf Gründe der erzieherischen Orientierung an den Bedürfnissen und Interessen Jugendlicher (vgl. Eisenberg, JGG, 14. Aufl., § 74 Rn. 15 a) und den Präventionszweck des JGG (vgl. Ostendorf, JGG, 8. Aufl., § 74 Rn. 6) ist diese Ansicht mit dem Wortlaut des § 74 JGG nicht zu vereinbaren und überschreitet damit die Grenzen zulässiger Auslegung (BGH NStZ 1989, 239; vgl. auch Schatz a.a.O., Rn. 20).

  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11
    Darüber hinaus bietet § 74 JGG im Falle der Verurteilung aber keine Rechtsgrundlage für eine Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten (BGH a.a.O.; NStZ 2006, 503; KG JR 1983, 37; OLG Düsseldorf MDR 1991, 561; OLG Frankfurt GA 1994, 286 unter Aufgabe der bis dahin entgegenstehenden Rechtsprechung).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1993 - 2 Ws 214/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11
    Darüber hinaus bietet § 74 JGG im Falle der Verurteilung aber keine Rechtsgrundlage für eine Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten (BGH a.a.O.; NStZ 2006, 503; KG JR 1983, 37; OLG Düsseldorf MDR 1991, 561; OLG Frankfurt GA 1994, 286 unter Aufgabe der bis dahin entgegenstehenden Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 19.08.2014 - 2 Ws 140/14

    Auslegung der Kostengrundentscheidung in einem Verfahren gegen einen

    Er schließt sich insoweit den Ausführungen des Brandenburgischen OLG in seinem Beschluss vom 11. Januar 2011 (2 Ws 125/11; juris) mit ergänzenden Ausführungen an.

    Dahinstehen kann, ob § 74 JGG grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, davon abzusehen, dem Angeklagten seine notwendigen Auslagen aufzuerlegen und diese Auslagen der Staatskasse aufzubürden, oder ob unter "Auslagen" i.S.d. § 74 JGG allein die Auslagen Dritter zu verstehen sind (vgl. insoweit Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Oktober 2011, 2 Ws 125/11, NStZ-RR 2012, 192; BGH, Beschluss vom 15. November 1988, 4 StR 528/88, NStZ 1989, 239; BGH, Beschluss vom 16. März 2006, 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Dezember 1993, 2 Ws 214/93, GA 1994, 286).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3618
OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 (https://dejure.org/2012,3618)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 (https://dejure.org/2012,3618)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 1 Ws 568/11 (https://dejure.org/2012,3618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Meiningen, 28.07.2005 - 5 K 463/04

    Kostenerinnerung des Prozessbevollmächtigten gegen Aktenversendungspauschale;

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Ihm steht im Innenverhältnis gegenüber dem Mandanten aus §§ 675, 670 BGB soweit erforderlich ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen zu (so BVerfG, Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1023/95; VG Meiningen Beschluss vom 28.07.2005 5 K 463/04.Me; a. A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Juni 2009, 5 A 398/08).

    Für den Fall, dass die Akten lediglich in das Anwaltsfach bei dem aktenversendenden Gericht gelegt werden, entspricht die Auffassung, dass die Aktenversendungspauschale nicht anfällt, der übereinstimmend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht (vgl. VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005, 5 K 463/04.Me; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 09. Februar 2007 - 1 Ta 62/06; Hartmann, GKG Kommentar, KV 9002, 9003 Rn. 2).

    Die Pauschale soll lediglich einen einheitlichen Auslagenersatz ermöglichen, unabhängig davon, wie hoch die tatsächlich anfallenden Transportkosten sind, die je nach Umfang der Akten variieren können (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 28. Juli 2005, 5 K 463/04.Me).

  • AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 941 OWi 52/08

    Aktenversendungspauschale: Anfallen der Pauschale bei dem Einlegen von

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    (vgl. AG Frankfurt Beschluss vom 25.08.2008 (941 OWi 52/08)).
  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04

    Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Es kann deshalb dahin stehen, ob über die Beschwerde gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter zu entscheiden gehabt hätte oder hierzu die Kammer als Kollegialgericht unter dem Gesichtspunkt, dass Einzelrichterentscheidungen in einer großen Strafkammer institutionell nicht vorgesehen sind (so BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005, V ZR 218/04; Beschluss vom 23. Mai 2007, 1 StR 555/06; LG Ulm, Beschluss vom 12. April 2005, 1 Qs 1027/05; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 76 GVG Rn. 7 m. w. N.), berufen gewesen wäre.
  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 555/06

    Erinnerung gegen den Gebührenansatz; Besetzung des Senats bei der Entscheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Es kann deshalb dahin stehen, ob über die Beschwerde gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter zu entscheiden gehabt hätte oder hierzu die Kammer als Kollegialgericht unter dem Gesichtspunkt, dass Einzelrichterentscheidungen in einer großen Strafkammer institutionell nicht vorgesehen sind (so BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005, V ZR 218/04; Beschluss vom 23. Mai 2007, 1 StR 555/06; LG Ulm, Beschluss vom 12. April 2005, 1 Qs 1027/05; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 76 GVG Rn. 7 m. w. N.), berufen gewesen wäre.
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1023/95

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenübersendungspauschale

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Ihm steht im Innenverhältnis gegenüber dem Mandanten aus §§ 675, 670 BGB soweit erforderlich ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen zu (so BVerfG, Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1023/95; VG Meiningen Beschluss vom 28.07.2005 5 K 463/04.Me; a. A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Juni 2009, 5 A 398/08).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06

    Kostenfestsetzung, Aktenversendungspauschale, Versendungspauschale, Gerichtsfach,

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Für den Fall, dass die Akten lediglich in das Anwaltsfach bei dem aktenversendenden Gericht gelegt werden, entspricht die Auffassung, dass die Aktenversendungspauschale nicht anfällt, der übereinstimmend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht (vgl. VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005, 5 K 463/04.Me; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 09. Februar 2007 - 1 Ta 62/06; Hartmann, GKG Kommentar, KV 9002, 9003 Rn. 2).
  • LG Frankenthal, 24.05.1995 - 209 Js 61969/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Die Ansicht, es würden mit der Aktenversendungspauschale allein die Serviceleistungen des Gerichts bezahlt (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. November 2009 III-Ws 447/09, 1 Ws 447/09; OLG Köln, Beschluss vom 02. März 2009, 17 Ws 2/09; LG Frankenthal, Beschluss vom 24. Mai 1995, 1 Ns 209 Js 61969/93) steht im Widerspruch zum Gesetzeswortlaut, der allein für die Versendung, nicht aber für die bloße Aushändigung über das Gerichtsfach oder in der Geschäftsstelle eine Gebühr gemäß Nr. 9003 KV GKG vorsieht.
  • LG Ulm, 12.04.2005 - 1 Qs 1027/05

    Kostenbeschwerde in Strafsachen: Vollbesetzung der Strafkammer

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Es kann deshalb dahin stehen, ob über die Beschwerde gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter zu entscheiden gehabt hätte oder hierzu die Kammer als Kollegialgericht unter dem Gesichtspunkt, dass Einzelrichterentscheidungen in einer großen Strafkammer institutionell nicht vorgesehen sind (so BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005, V ZR 218/04; Beschluss vom 23. Mai 2007, 1 StR 555/06; LG Ulm, Beschluss vom 12. April 2005, 1 Qs 1027/05; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 76 GVG Rn. 7 m. w. N.), berufen gewesen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09

    Unanhängig voneinander anfallende Aktenversendungspauschale bei räumlicher

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Die Ansicht, es würden mit der Aktenversendungspauschale allein die Serviceleistungen des Gerichts bezahlt (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. November 2009 III-Ws 447/09, 1 Ws 447/09; OLG Köln, Beschluss vom 02. März 2009, 17 Ws 2/09; LG Frankenthal, Beschluss vom 24. Mai 1995, 1 Ns 209 Js 61969/93) steht im Widerspruch zum Gesetzeswortlaut, der allein für die Versendung, nicht aber für die bloße Aushändigung über das Gerichtsfach oder in der Geschäftsstelle eine Gebühr gemäß Nr. 9003 KV GKG vorsieht.
  • OVG Sachsen, 25.06.2009 - 5 A 398/08

    Aktenversendungspauschale; Akteneinsicht; Prozessbevollmächtigter; Beteiligter

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
    Ihm steht im Innenverhältnis gegenüber dem Mandanten aus §§ 675, 670 BGB soweit erforderlich ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen zu (so BVerfG, Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1023/95; VG Meiningen Beschluss vom 28.07.2005 5 K 463/04.Me; a. A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Juni 2009, 5 A 398/08).
  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13

    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt

    Zutreffend hat der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Koblenz darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung nahezu einhellig die Auffassung vertreten wird, dass die Aktenversendungspauschale dafür nicht zu erheben ist (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - zu einem allerdings im Tatsächlichen etwas anders gelagerten Sachverhalt; LAG Schleswig - Holstein, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 62/06; VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005 - 5 K 463/04.Me; LG Koblenz, Beschluss vom 26.07.1996 - 2103 Js 20219/95 - 1 Kls - ; LG Chemnitz, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Qs 1212/09; LG Göttingen, Beschluss vom 27.07.1995 - 5(6) S 405/94; LG Münster, Beschluss vom 29.03.1995 - 7 Qs 48/95; LG Detmold, Beschluss vom 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94; AG Ahaus, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Gs 129/95; AG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08; AG Moers, Beschluss vom 19.05.2000 - 5 Gs 237/00; AG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.1996 - 905 Js 2294/95 - 1 AR 104; AG Göttingen, Beschluss vom 03.01.1996 - 33 Gs 36/95; AG Münster, Beschluss vom 07.02.1995 - 2 Gs 3480/94).

    Nach Auffassung des Senats muss ein Transport durch die Wachtmeister des Oberlandesgerichts zum Landgericht Koblenz entgegen der tatsächlichen Handhabung als Versendung angesehen werden, weil es der Sache nach keinen Unterschied macht, ob ein derartiger Transport entgeltlich durch externe Dritte oder durch justizeigenes Personal, jedoch gleichermaßen im ausschließlichen Interesse der antragstellende Rechtsanwälte erfolgt (vgl. zu dieser Konstellation gleichwohl eine Versendungspauschale ablehnend Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - hingegen zustimmend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2009 III-Ws 447/09 - 1 Ws 447/09 sowie OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2009 - 17 Ws 2/09; LG Frankenthal, Beschluss vom 24.05.1995 - 1 Ns 209 Js 61969/93).

  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer

    Nach anderer Auffassung durfte die Aktenversendungspauschale hingegen nicht erhoben werden, wenn die Akten zur Abholung in das Gerichtsfach eines Prozessbevollmächtigten eingelegt wurden (OVG Koblenz, Beschluss 2 E 10509/13 vom 22.05.2013, NJW 2013, 2137; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., KV 9003, Rn. 2 m. w. N.), unabhängig davon, ob ein Justizzentrum aus einem Gebäude, in welchem mehrere Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft untergebracht sind, oder aus mehreren nahegelegenen Gebäuden besteht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss 1 Ws 568/11 vom 26.01.2012, NStZ-RR 2012, 192), auch dann nicht, wenn die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wurde und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hatte (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss 1 Ta 62/06 vom 09.02.2007, NJW 2007, 2510 ).
  • AG Montabaur, 05.09.2012 - 5 C 102/12

    Gerichtskosten: Anfall der Aktenversendungspauschale bei Einlegung der Akte in

    Soweit die Beschwerde die Entscheidung des OLG Naumburg vom 26.01.2012 (Az. 1 Ws 568/11) anführt, vermag dieses das erkennende Gericht nicht zu überzeugen.
  • LG Arnsberg, 15.12.2014 - 6 Qs 118/14

    Aktenversendungspauschale

    Nach anderer Auffassung durfte die Aktenversendungspauschale hingegen nicht erhoben werden, wenn die Akten zur Abholung in das Gerichtsfach eines Prozessbevollmächtigten eingelegt wurden (OVG Koblenz, Beschluss 2 E 10509/13 vom 22.05.2013, NJW 2013, 2137; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., KV 9003, Rn. 2 m. w. N.), unabhängig davon, ob ein Justizzentrum aus einem Gebäude, in welchem mehrere Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft untergebracht sind, oder aus mehreren nahegelegenen Gebäuden besteht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss 1 Ws 568/11 vom 26.01.2012, NStZ-RR 2012, 192), auch dann nicht, wenn die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wurde und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hatte (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss 1 Ta 62/06 vom 09.02.2007, NJW 2007, 2510).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.01.2012 - 2 Ws 73/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1469
OLG Hamburg, 24.01.2012 - 2 Ws 73/11 (https://dejure.org/2012,1469)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.2012 - 2 Ws 73/11 (https://dejure.org/2012,1469)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 2 Ws 73/11 (https://dejure.org/2012,1469)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ermächtigung eines Rechtsanwalts zur Rücknahme des Klageerzwingungsantrags nach § 302 Abs. 2 StPO; Erforderlichkeit einer Grundentscheidung zu Kosten und notwendigen Auslagen nach wirksamer Antragsrücknahme

  • rechtsportal.de

    StPO § 172; StPO § 302 Abs. 2; StPO § 464 Abs. 1
    Ermächtigung zur Rücknahme des Klageerzwingungsantrags; Erforderlichkeit einer Grundentscheidung zu Kosten und hnotwendigen Auslagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 11.09.1989 - 2 Ws 149/88
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2012 - 2 Ws 73/11
    Eine Differenzierung danach, ob bis zum Zeitpunkt der Antragsrücknahme Auslagen - gerichtliche oder solche des Beschuldigten (zur Erstattungspflicht des unterlegenen Antragstellers auch hinsichtlich der notwendigen Auslagen des Beschuldigten vgl. OLG Koblenz in NStZ 1990, 48 m.w.N.) - tatsächlich entstanden waren, vermengt in unzulässiger Weise die Frage des Erfordernisses einer Kostengrundentscheidung mit Fragen des so genannten Betragsverfahrens (vgl. allg. Meyer-Goßner, a.a.O., § 464 Rdn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.1983 - 1 Ws 222/83
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2012 - 2 Ws 73/11
    Ob in - wie hier - Fällen der vor einer Entscheidung des angerufenen Oberlandesgerichts erfolgten gewillkürten Antragsrücknahme die Kosten und Auslagen im Klagerzwingungsverfahren gleichfalls dem Antragsteller aufzuerlegen sind (so u.a. OLG Koblenz in OLGSt StPO § 172 Nr. 9; OLG Düsseldorf in GA 1983, 219; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 177 Rdn. 1; Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl., § 177 Rdn. 2; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 177 Rdn. 2) oder eine Kostenentscheidung stets (so u.a. KG in NStE § 177 StPO Nr. 2; OLG Celle in OLGSt StPO § 177 Nr. 3; OLG München in MDR 1983, 427 -Leitsatz-; OLG Zweibrücken in MDR 1985, 250; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 177 Rdn. 1) bzw. bei Antragsrücknahme vor Eintritt des Oberlandesgerichts in eine Begründetheitsprüfung (Schmid in KK-StPO, 6. Aufl., § 177 Rdn. 1 m.w.N.; Gieg, ebenda, § 464 Rdn. 2) unterbleibt, wird seit langem in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich bewertet.
  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2012 - 2 Ws 73/11
    Methodologisch sind Ausnahmeregelungen im Allgemeinen eng zu handhaben (vgl. BVerfGE 47, 239, 250 f m.w.N.; BGHSt 30, 168, 170).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2012 - 2 Ws 73/11
    Aus dem Vergleich mit der Verwerfung des Antrages als unzulässig herzuleiten, das Erfordernis einer Kosten- und Auslagenentscheidung hänge davon ab, ob der zurückgenommene Antrag zulässig gewesen sei, würde in einer die knappen, auf die durch das Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) vorgegebene zeitnahe und effektive Erledigung von Rechtsstreitigkeiten zu konzentrierenden Ressourcen die Justiz unvertretbar belastenden Weise eine inhaltliche Prüfung des Antrages allein zum Zwecke der Kosten- und Auslagenentscheidung nach sich ziehen, ohne dass eine solche Prüfung - wie etwa in § 91a Abs. 1 ZPO - gesetzlich vorgeschrieben wäre (zur Berücksichtigungsfähigkeit der knappen Ressourcen der Justiz bei der Auslegung von Verfahrensrecht vgl. BGHSt 50, 40, 54).
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2012 - 2 Ws 73/11
    Methodologisch sind Ausnahmeregelungen im Allgemeinen eng zu handhaben (vgl. BVerfGE 47, 239, 250 f m.w.N.; BGHSt 30, 168, 170).
  • OLG Hamburg, 15.06.1983 - 3 Ws 53/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2012 - 2 Ws 73/11
    Auch die - allerdings ältere - Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist uneinheitlich; der 2. Strafsenat hat von einer Kostenentscheidung jedenfalls dann abgesehen, wenn keine Auslagen entstanden sind (Beschluss vom 16. September 1971, Az.: 2 Ws 545/70), während der 3. Strafsenat eine Kostenentscheidung für erforderlich erachtet hat, wenn der Klagerzwingungsantrag zulässig ist und sich das Verfahren folglich in einem fortgeschrittenem Stadium befindet (Beschluss vom 15. Juni 1983, Az.: 3 Ws 53/81).
  • OLG München, 25.01.1982 - 2 Ws 1139/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2012 - 2 Ws 73/11
    Ob in - wie hier - Fällen der vor einer Entscheidung des angerufenen Oberlandesgerichts erfolgten gewillkürten Antragsrücknahme die Kosten und Auslagen im Klagerzwingungsverfahren gleichfalls dem Antragsteller aufzuerlegen sind (so u.a. OLG Koblenz in OLGSt StPO § 172 Nr. 9; OLG Düsseldorf in GA 1983, 219; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 177 Rdn. 1; Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl., § 177 Rdn. 2; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 177 Rdn. 2) oder eine Kostenentscheidung stets (so u.a. KG in NStE § 177 StPO Nr. 2; OLG Celle in OLGSt StPO § 177 Nr. 3; OLG München in MDR 1983, 427 -Leitsatz-; OLG Zweibrücken in MDR 1985, 250; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 177 Rdn. 1) bzw. bei Antragsrücknahme vor Eintritt des Oberlandesgerichts in eine Begründetheitsprüfung (Schmid in KK-StPO, 6. Aufl., § 177 Rdn. 1 m.w.N.; Gieg, ebenda, § 464 Rdn. 2) unterbleibt, wird seit langem in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich bewertet.
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