Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.03.2012

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12   

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OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12 (https://dejure.org/2012,10952)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.04.2012 - 31 Ss 7/12 (https://dejure.org/2012,10952)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. April 2012 - 31 Ss 7/12 (https://dejure.org/2012,10952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahrlässige Tötung, Straßenverkehr, Zurechnung, Kraftprobe

  • openjur.de

    Fahrlässige Tötung: Erfolgszurechnung an mittelbaren Verursacher

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 222 StGB; § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 395 Abs. 3 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
    Zurechnung der Unfallfolgen bei spontaner Veranstalltung eines durch einen Überholvergang veranlassten illegalen Autorennens

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erfolgszurechnung an mittelbaren Verursacher einer fahrlässigen Tötung bei einem "Straßenrennen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung der Unfallfolgen bei spontaner Veranstalltung eines durch einen Überholvergang veranlassten illegalen Autorennens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222
    Fahrlässige Tötung: Erfolgszurechnung an mittelbaren Verursacher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erfolgszurechnung bei tödlichem Wettrennen im Straßenverkehr ("Kraftprobe")

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    (Nochmals) zur Erfolgszurechnung bei mittelbarer Verursachung einer fahrlässigen Tötung - 2 Fast 2 Furious

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 247 (Ls.)
  • NZV 2012, 345
  • NZV 2012, 6
  • StV 2013, 27
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    30 Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08 - BGHSt 53, 55 (m. Anm. Puppe, GA 2009, 486; Renzikowski, HRRS 2009, 347; Roxin JZ 2009, 399; Duttge NStZ 2009, 690) in einem dem vorliegenden vergleichbaren Fall Grundsätze aufgestellt, nach denen die Strafbarkeit eines Fahrzeugführers wegen fahrlässiger Tötung zu beurteilen ist, der sich im Rahmen eines Überholvorganges pflichtwidrig verhalten, aber nicht unmittelbar den Unfall mit tödlichem Ausgang für die Beifahrer eines anderen, sich bei demselben Überholvorgang ebenfalls pflichtwidrig verhaltenden Fahrzeugführers verursacht hat.

    Denn dies erfordert nicht, dass der Angeklagte die Folgen seines Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 53, 55, 60; 39, 322, 324; jew. m.w.N.).

    Für die Prüfung der Kausalität ist bei fahrlässigen Erfolgsdelikten der Eintritt der konkreten Gefährdungslage maßgeblich, die unmittelbar zum schädigenden Erfolg geführt hat (BGHSt 53, 55; 60 ff.; Fischer StGB 59. Aufl. Vor § 13 Rn. 33 m.w.N.).

    Diese könnte allenfalls dann zweifelhaft sein, wenn eine Selbstgefährdung oder eine dieser ausnahmsweise gleichzustellende Fremdgefährdung vorliegen würde (vgl. BGHSt 53, 55, 60 ff.; 39, 322, 324 f.; jew. m.w.N.).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich bei Fahrlässigkeitsdelikten die Abgrenzung zwischen der Selbst- und der Fremdgefährdung nach der Herrschaft über den Geschehensablauf, die weitgehend nach den für Vorsatzdelikte zur Tatherrschaft entwickelten objektiven Kriterien festgestellt werden kann (vgl. BGHSt 53, 55, 60 ff.).

    Diese Ansicht ist "weit davon entfernt, in Wissenschaft und Praxis allgemein anerkannt zu sein" (Puppe aaO) und weicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 53, 55, 60 ff.) ab.

    Denn die Argumente, die gegen eine Zurechnung des Erfolges sprechen, wenn der Angeklagte als "Hintermann" ausschließlich zu einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung des "Vordermannes" beigetragen hat, also in erster Linie der Schluss a maiore ad minus aus der Straflosigkeit der Teilnahme am Selbstmord (BGHSt 32, 262, 264), aber auch der Respekt vor der Autonomie dessen, der über die Gefährdung seiner Rechtsgüter selbst entscheiden darf (vgl. Radtke in FS Puppe (2011) 6, 10), greifen nicht, wenn der Angeklagte - wie hier - zugleich auch zu einer Gefährdung Dritter beigetragen hat, die ihrerseits auf das Tatgeschehen keinerlei beherrschenden Einfluss hatten (vgl. BGHSt 53, 55, 60 ff.; Puppe aaO).

    § 265 Abs. 1 StPO steht dem nicht entgegen, da der Vorwurf der fahrlässigen Tötung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen dem Angeklagten bereits in der Anklageschrift zur Last gelegt und er deswegen auch bereits vom Amtsgericht verurteilt worden war (vgl. BGHSt 53, 55).

    Die Änderung des Schuldspruchs führt indes zur Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs und der diesem zugrunde liegenden Feststellungen (BGHSt 53, 55; Meyer-Goßner aaO Rn. 21).

  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    Denn dies erfordert nicht, dass der Angeklagte die Folgen seines Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 53, 55, 60; 39, 322, 324; jew. m.w.N.).

    Diese könnte allenfalls dann zweifelhaft sein, wenn eine Selbstgefährdung oder eine dieser ausnahmsweise gleichzustellende Fremdgefährdung vorliegen würde (vgl. BGHSt 53, 55, 60 ff.; 39, 322, 324 f.; jew. m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11

    Fahrlässige Tötung: Zurechnung eines Unfallerfolges

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    Demgegenüber hat sich das Landgericht der Ansicht angeschlossen, dass der Zurechnung eines nur mittelbar verursachten Taterfolgs das "Verantwortungsprinzip" entgegenstehe; danach habe "jeder sein Verhalten grundsätzlich nur darauf auszurichten, dass er selbst Rechtsgüter nicht gefährdet, nicht aber darauf, dass andere dies nicht tun - denn dies fällt in deren eigene "Zuständigkeit" "; dies gelte auch, wenn nicht nur der eigentlich verantwortliche Letztverursacher, sondern zusätzlich Dritte zu Schaden kommen (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. April 2011 - 2 Ss 14/11 - DAR 2011, 4152 mit krit. Anm. Puppe, JR 2012, 164).

    Denn der vorliegende Einzelfall liegt anders als der, welchen das Oberlandesgericht Stuttgart durch seinen Beschluss vom 19. April 2011 - 2 Ss 14/11 - entschieden hat.

  • BGH, 13.05.1969 - 2 StR 616/68

    Verurteilung wegen Entführung wider Willen in Tateinheit mit Beleidigung -

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    Die Ergänzung der Schuldform durch das Revisionsgericht ist möglich, wenn die Urteilsgründe hierfür sichere Anhaltspunkte ergeben (BGHSt 19, 219; BGH NJW 1969, 1582; LR-Hanack aaO).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    In einer derartigen Fallkonstellation wäre ausnahmsweise sogar eine Verurteilung durch das Revisionsgericht möglich gewesen, wenn der Angeklagte vom Berufungsgericht insgesamt freigesprochen worden wäre (vgl. BGH VRS 54, 436; OLG Düsseldorf NZV 1993, 158; LR-Hanack, StPO 25. Aufl. § 354 Rn. 44; KK-Kuckein, StPO 6. Aufl. § 354 Rn. 13; Meyer-Goßner aaO § 354 Rn. 23; jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    Damit bleibt die Tat gemäß § 11 Abs. 2 StGB eine Vorsatztat, die in der Urteilsformel als solche zu bezeichnen ist (BGH NStZ-RR 1998, 150).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 5 Ss 317/92

    Schnee- und Eisglätte - Fahrzeugführer darf nur noch Schrittgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    In einer derartigen Fallkonstellation wäre ausnahmsweise sogar eine Verurteilung durch das Revisionsgericht möglich gewesen, wenn der Angeklagte vom Berufungsgericht insgesamt freigesprochen worden wäre (vgl. BGH VRS 54, 436; OLG Düsseldorf NZV 1993, 158; LR-Hanack, StPO 25. Aufl. § 354 Rn. 44; KK-Kuckein, StPO 6. Aufl. § 354 Rn. 13; Meyer-Goßner aaO § 354 Rn. 23; jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    Denn die Argumente, die gegen eine Zurechnung des Erfolges sprechen, wenn der Angeklagte als "Hintermann" ausschließlich zu einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung des "Vordermannes" beigetragen hat, also in erster Linie der Schluss a maiore ad minus aus der Straflosigkeit der Teilnahme am Selbstmord (BGHSt 32, 262, 264), aber auch der Respekt vor der Autonomie dessen, der über die Gefährdung seiner Rechtsgüter selbst entscheiden darf (vgl. Radtke in FS Puppe (2011) 6, 10), greifen nicht, wenn der Angeklagte - wie hier - zugleich auch zu einer Gefährdung Dritter beigetragen hat, die ihrerseits auf das Tatgeschehen keinerlei beherrschenden Einfluss hatten (vgl. BGHSt 53, 55, 60 ff.; Puppe aaO).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    Die Einzelheiten des durch das pflichtwidrige Verhalten in Gang gesetzten Kausalverlaufs brauchen dagegen nicht vorhersehbar zu sein (st. Rspr.; vgl. BGHSt 49, 166, 174 m.w.N.).
  • LG Köln, 14.04.2016 - 117 KLs 19/15

    Verurteilung wegen Teilnahme an einem verbotenen Straßenrennen mit Todesfolge

    Subjektive Vorhersehbarkeit erfordert dabei nicht, dass er die Folgen seines Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (OLG Celle, NZV 2012, 345; BGHSt 53, 55).
  • LG Deggendorf, 22.11.2019 - 1 Ks 6 Js 5538/18

    Kein Erfordernis eines Siegers zur Einordnung eines Geschehensablaufs als

    aa) Bereits vor Inkrafttreten des § 315d StGB - und damit vor der strafrechtlichen Sanktionierung von unerlaubten Kfz-Rennen - wurde in Literatur (Mitsch, JuS 2013, 20; Rengier, StV 2013, 27) und Rechtsprechung (Landgericht Köln, Urteil vom 14.04.2016, Az. 117 KLs 19/15) die Gefährlichkeit von Kfz-Rennen darin erblickt, dass sich die am Rennen teilnehmenden Verkehrsteilnehmer fortwährend zu übertrumpfen versuchen.
  • LG Köln, 23.05.2016 - 113 KLs 34/15

    Fahrlässige Tötung und Straßenverkehrsgefährdung durch falsches Überholen

    Subjektive Vorhersehbarkeit erfordert dabei nicht, dass der Täter die Folgen seines Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Celle, Urt. v. 25.04.2012 - 31 Ss 7/12 -, zitiert nach juris ).
  • LG Hagen, 03.07.2017 - 46 KLs 25/16

    Raser in Hagen verurteilt - Illegales Autorennen "nicht nachweisbar"

    Bei der Prüfung, wer die Gefährdungsherrschaft innehat, kommt dem unmittelbar zum Erfolgseintritt führenden Geschehen besondere Bedeutung zu (OLG Celle, Urteil vom 25.04.2012, Az.: 31 Ss 7/12).
  • LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16

    Prozess um Raser: Tödlicher Temporausch

    Subjektive Vorhersehbarkeit erfordert dabei nicht, dass der Täter die Folgen seines Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Celle, Urt. v. 25.04.2012, 31 Ss 7/12).
  • LG Hamburg, 05.01.2018 - 709 Ns 28/17

    Tödliches Autorennen: Beide Unfallfahrer zu Haftstrafen verurteilt

    Deshalb lässt der Umstand, dass sich hier nicht das Verhalten des Q allein, sondern erst in Kombination mit dem Fehlverhalten des S im Erfolg niedergeschlagen hat, nicht die Zurechnung entfallen, sondern findet erst im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung (vgl. OLG Celle, StV 2013, 27, Rdnr. 40; zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8786
BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11 (https://dejure.org/2012,8786)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2012 - 4 StR 629/11 (https://dejure.org/2012,8786)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2012 - 4 StR 629/11 (https://dejure.org/2012,8786)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 260 StGB; § 246 StGB; § 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 7 StGB; § 9 Abs. 1 StGB; § 353 StPO
    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts (Tatort bei Mittäterschaft); Anforderungen an die Urteilsgründe (Beweiswürdigung; Überprüfbarkeit auf Rechtsfehler; Bezugnahmen auf Urteile); Umfang der Urteilsaufhebung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 StGB, § 7 Abs 2 Nr 2 StGB, § 9 StGB, § 259 Abs 1 StGB
    Hehlerei: Variante der Drittverschaffung; Pflicht des Tatrichters zur Darlegung der Verfahrensvoraussetzung der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts

  • Wolters Kluwer

    Begehen der gewerbsmäßigen Hehlerei in der Variante der Drittverschaffung i.R.d. Überführung eines unter Eigentumsvorbehalt einer Bank stehenden Pkw von Belgien über Deutschland nach Italien

  • rewis.io

    Hehlerei: Variante der Drittverschaffung; Pflicht des Tatrichters zur Darlegung der Verfahrensvoraussetzung der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 259 Abs. 1
    Begehen der gewerbsmäßigen Hehlerei in der Variante der Drittverschaffung i.R.d. Überführung eines unter Eigentumsvorbehalt einer Bank stehenden Pkw von Belgien über Deutschland nach Italien

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3737
  • NStZ-RR 2012, 247
  • NStZ-RR 2014, 166
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90
    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Die bloße Vereinbarung mit den Tätern einer vorausgegangenen Vermögensstraftat, die Beute abnehmen zu wollen, erfüllt den Versuchstatbestand jedoch noch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Im Falle einer Mittäterschaft ist die Tat an jedem Ort begangen, an dem auch nur einer der Mittäter gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 91 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1993 - 1 StR 271/93

    Verurteilung eines tschechischen Staatsbürgers in Deutschland wegen in Österreich

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Der Verfahrensmangel nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist behebbar (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 StR 271/93, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1; Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, BGHR aaO Verfahrenshindernis 1).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Der Verfahrensmangel nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist behebbar (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 StR 271/93, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1; Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, BGHR aaO Verfahrenshindernis 1).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Hierfür könnte eine verbindliche Vereinbarung über den Ankauf und die Abnahme der vom Vortäter bereits rechtswidrig erlangten (BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81, 82) Fahrzeuge reichen, wenn sie daraufhin absprachegemäß unmittelbar auf den Weg zu dem vereinbarten Übergabeort gebracht wurden.
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95

    Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten -

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    In beiden Fällen kann eine Revision nicht auf einzelne rechtliche Aspekte dieser Tat beschränkt werden (vgl. zur Tateinheit BGH, Urteile vom 19. August 1997 - 1 StR 327/97 und vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; zur Alternativität Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl. § 318 Rn. 9).
  • BGH, 19.08.1997 - 1 StR 327/97
    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    In beiden Fällen kann eine Revision nicht auf einzelne rechtliche Aspekte dieser Tat beschränkt werden (vgl. zur Tateinheit BGH, Urteile vom 19. August 1997 - 1 StR 327/97 und vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; zur Alternativität Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl. § 318 Rn. 9).
  • BGH, 12.09.2006 - 4 StR 297/06

    Keine Verurteilung bei nicht geklärter Art der Waffe

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Mit der Teilaufhebung des Urteils haben sich die vom Angeklagten eingelegten Beschwerden gegen die Kosten- und die Entschädigungsentscheidung erledigt (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08 Rn. 17 m.w.N.; Beschluss vom 12. September 2006 - 4 StR 297/06 Rn. 7).
  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Hierin kann ein unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung und damit ein Versuch des Ankaufens als Unterfall des Sichverschaffens liegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07 Rn. 24, NStZ 2008, 409, 410).
  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Eine Aufhebung in vollem Umfang hat auch dann zu erfolgen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Tatgeschehen, das der Verurteilung zu Grunde liegt, und dem Geschehen, auf dessen Grundlage eine Verurteilung möglicherweise in Betracht kommt, nach den Umständen des Falles nicht auszuschließen ist (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08 Rn. 10).
  • BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08

    Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch

  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme

  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10

    Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11

    Beihilfe zur Hehlerei; Unterschlagung

  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber

    Anders als in dem von der Kammer herangezogenen Vergleichsfall der Hehlerei (BGH NStZ-RR 2012, 247) oder den Fällen eines Sicherungsbetruges (s. etwa BGH NStZ 2009, 203; wistra 2011, 230) und einer Sicherungserpressung (s. etwa BGH NStZ 2008, 627; NJW 1984, 501) handelt es sich bei einem erneuten Gebrauch der Urkunde um eine Tathandlung, die sämtliche Voraussetzungen von § 267 Abs. 1 StGB erfüllt und schon wegen der Verwendung der Urkunde gegenüber einem anderen Adressaten und in einem anderen Lebenszusammenhang neues kriminelles Unrecht verwirklicht.
  • BGH, 22.08.2019 - 1 StR 205/19

    Hehlerei (straflose Ersatzhehlerei: Empfang einer Überweisung im Wert der

    (1) Einem Dritten wird das Tatobjekt der Hehlerei verschafft, wenn die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Sache nicht auf den Täter übergeht, sondern durch das Handeln des Täters unmittelbar vom Vorbesitzer an einen dritten Erwerber weitergeleitet wird oder der Täter das Hehlgut, ohne selbst Besitz an ihm zu erlangen, in seinem Interesse unmittelbar einem Dritten zukommen lässt (BGH, Urteil vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11 Rn. 9, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 12, NStZ-RR 2012, 247).
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    Das neue Tatgericht wird die Verwirklichung einer Begünstigung (§ 257 Abs. 1 StGB) und einer Beihilfe zur Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 Buchst. a, § 27 StGB) in den Blick zu nehmen haben sowie - soweit täterschaftliches Handeln in Rede steht - die Frage, ob auf die Auslandstat des ausländischen Angeklagten gemäß §§ 3 ff. StGB deutsches Strafrecht anwendbar ist (vgl. zu den Darlegungsanforderungen BGH, Urteil vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, NStZ-RR 2012, 247, 248; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 4 StR 74/19, juris Rn. 22 ff.).
  • BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Der Senat sieht keinen Anlass, von sich aus die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts zu klären; denn das Tatgericht ist verpflichtet, die Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen und in den Urteilsgründen so darzulegen, dass sie vom Revisionsgericht nachgeprüft werden können (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 2018 - 4 StR 601/18, NStZ 2020, 235; vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, NStZ-RR 2012, 247, 248; vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 8).
  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Mit der Aufhebung des Urteils sind die vom Angeklagten eingelegten (sofortigen) Beschwerden gegen die Kosten- und die Entschädigungsentscheidung gegenstandslos geworden (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, juris Rn. 26, und vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08, juris Rn. 17; Beschluss vom 12. September 2006 - 4 StR 297/06, juris Rn. 7; MüKo-StPO/Grommes, § 464 Rn. 37; MüKo-StPO/Kunz, § 8 StrEG Rn. 71, jeweils mwN).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2012 - 53 Ss 148/12

    Hehlerei - Tätigkeitsort der Absatzhilfe

    Der Senat hat das Urteil zwar aufzuheben (vgl. Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl. § 349 Rn. 29), kann jedoch nicht selbst in der Sache entscheiden, da der festgestellte Verfahrensmangel nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB behebbar wäre (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 247).
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