Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5243
BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11 (https://dejure.org/2012,5243)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2012 - 3 StR 335/11 (https://dejure.org/2012,5243)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 3 StR 335/11 (https://dejure.org/2012,5243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 129 StGB, Art 20 Abs 3 GG
    Strafverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung: Umfang der richterlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht bei einem geständigen Angeklagten und/oder bei einer Verfahrensabsprache

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung durch Betrieb eines rechtsradikalen Internetradios mangels näherer Verifizierung der Geständnisse der Angeklagten

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung: Umfang der richterlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht bei einem geständigen Angeklagten und/oder bei einer Verfahrensabsprache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung durch Betrieb eines rechtsradikalen Internetradios mangels näherer Verifizierung der Geständnisse der Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressemeldung, 23.04.2012)

    BGH kassiert Urteile gegen Macher von Neonazi-Radio

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
    Sollte das neue Tatgericht im Rahmen der Hauptverhandlung erneut das Senden von Liedern und Äußerungen feststellen, wird es - genauer als bisher - jedes Lied und jede Äußerung, die es zur Grundlage des Schuld- und Strafausspruchs macht, unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03, NJW 2008, 2907; vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05, NJW 2009, 908; vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris) daraufhin zu untersuchen haben, ob hierdurch Äußerungs- und Propagandadelikte verwirklicht worden sind.

    Das gilt insbesondere für die Feststellung der in § 130 StGB unter Strafe gestellten Tathandlungen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008, aaO Rn. 13 ff.).

  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
    Vielmehr gebietet es das Erfordernis der Rechtsklarheit in diesem Fall, bereits im Schuldspruch zu verdeutlichen, dass über die mitgliedschaftliche Beteiligung hinaus eine weitere, eigenständige Tathandlung des § 129 Abs. 1 StGB verwirklicht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009, aaO).

    Vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Mitglieder hieran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt oder ob sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 447 f.; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575; vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, StV 2004, 21, 22; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 25 Rn. 12a).

  • BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95

    Betäubungsmittel - Bandenmäßiges Handeltreiben - Nicht geringe Menge -

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
    Die Beschränkung der Beweiswürdigung im Wesentlichen auf den bloßen Hinweis, der Angeklagte sei geständig gewesen, genügt insbesondere dann nicht, wenn aufgrund der Komplexität und der zahlreichen Details des festgestellten Sachverhalts Zweifel bestehen können, dass der Angeklagte an das Tatgeschehen eine auch in den Einzelheiten genügende Erinnerung hat (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95, StV 1996, 214, 215).
  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 12/97

    Anrechnung der Untersuchungshaft auf Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
    Dass sich die Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der nichtrevidierenden Mitangeklagten nur nach dem Maßstab des § 267 Abs. 4 StPO bestimmen, steht einer Erstreckung nicht entgegen, denn es handelt sich hier nicht nur um einen bloßen Erörterungsmangel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, NStZ 2005, 223, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 49, 342 ff.; vom 4. Februar 1997 - 5 StR 12/97; vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11, StV 2012, 133, 134).
  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Sexueller Missbrauch von Kindern;

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
    Das Tatgericht muss allerdings, will es die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Einlassung stützen, von deren Richtigkeit überzeugt sein (BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 2 StR 156/98, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 31).
  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
    Vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Mitglieder hieran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt oder ob sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 447 f.; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575; vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, StV 2004, 21, 22; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 25 Rn. 12a).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
    Dass sich die Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der nichtrevidierenden Mitangeklagten nur nach dem Maßstab des § 267 Abs. 4 StPO bestimmen, steht einer Erstreckung nicht entgegen, denn es handelt sich hier nicht nur um einen bloßen Erörterungsmangel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, NStZ 2005, 223, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 49, 342 ff.; vom 4. Februar 1997 - 5 StR 12/97; vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11, StV 2012, 133, 134).
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
    Die Aufhebung des Schuldspruchs wirkt gemäß § 357 StPO auch zugunsten des Angeklagten Br., der seine Revision auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 1 StR 57/06, BGHSt 51, 34, 39), sowie zugunsten der nichtrevidierenden Mitangeklagten D., G., T., Ho., H., Sch., Rei., St., W. und Ku., soweit sie wegen der nämlichen Tat, die sich hier nach der Mitgliedschaft an derselben kriminellen Vereinigung bestimmt, verurteilt worden sind.
  • BGH, 24.07.2008 - 3 StR 243/08

    Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft; Beihilfe); Versuch (Tateinheit)

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
    Vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Mitglieder hieran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt oder ob sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 447 f.; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575; vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, StV 2004, 21, 22; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 25 Rn. 12a).
  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08

    Beihilfe (neutrale, berufstypische Handlungen; objektive Zurechnung; deliktischer

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
    Es ist deshalb stets zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08, NStZ 2009, 467 mwN).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt);

  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11

    Unzureichende Beweiswürdigung nach Verständigung (Erstreckung des Erfolgs der

  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

  • BVerfG, 15.09.2008 - 1 BvR 1565/05

    Bezeichnung der deutschen Nationalfarben als "Schwarz-Rot-Senf"

  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Dementsprechend bleibt das nach § 244 Abs. 2 StPO erforderliche Maß an Beweiserhebung stets insoweit unberührt, als ein wirksamer Verzicht auf (weitere) Beweisanträge und Beweiserhebungen sich nicht außerhalb dessen bewegen kann, was durch die unverändert geltende Sachaufklärungspflicht des Gerichtes bestimmt ist (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BTDrucks 16/12310, S. 13; siehe auch BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 285/11 -, StV 2012, S. 653 ; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11 -, juris, Rn. 5).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

    Wird die Tat aus einem Personenzusammenschluss - etwa einer Bande oder einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - heraus begangen, so kann sie dem einzelnen Banden- oder Vereinigungsmitglied nicht allein aufgrund der von ihm getroffenen Bandenabrede oder seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung als eigene zugerechnet werden; es ist vielmehr hinsichtlich jeder Tat nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, ob sich das betreffende Mitglied daran als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB), Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfe (§ 27 StGB) beteiligt bzw. gegebenenfalls insoweit überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (st. Rspr.; vgl. etwa zur Bande: BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637; zur Vereinigung: BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 447 f.; vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256, 257).
  • BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13

    Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein

    Es ist deshalb stets zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256).

    Die Beschränkung der Beweiswürdigung im Wesentlichen auf den bloßen Hinweis, der Angeklagte sei geständig gewesen, genügt insbesondere dann nicht, wenn aufgrund der Komplexität und der zahlreichen Details des festgestellten Sachverhalts Zweifel bestehen können, dass der Angeklagte an das Tatgeschehen eine auch in den Einzelheiten genügende Erinnerung hat (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256 f. und vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95, StV 1996, 214, 215).

    Von der Verpflichtung des Tatgerichts, seine Überzeugung auf eine tragfähige Grundlage zu stützen, vermag aber auch § 267 Abs. 4 StPO, der nur Darstellungspflichten betrifft, nicht zu befreien (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, juris Rn. 8 mwN).

    Sollte das neue Tatgericht im Rahmen der Hauptverhandlung erneut das Senden von Liedern und Äußerungen feststellen, wird es - eingehender als bisher - jedes Lied und jede Äußerung, die es zur Grundlage des Schuld- und Strafausspruchs macht, unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03, NJW 2008, 2907; vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05, NJW 2009, 908) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris) daraufhin zu untersuchen haben, ob hierdurch Äußerungs- und Propagandadelikte verwirklicht worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256, 257).

  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 403/20

    Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. Hawala-Banking-Systems

    Bei § 129 Abs. 1 StGB ist die konkrete Begehungsform im Schuldspruch zu bezeichnen, so dass entgegen dem Landgericht nicht entsprechend der gesetzlichen Überschrift der Norm ("Bildung krimineller Vereinigungen") zu tenorieren ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, NJW 2015, 1540 Rn. 59; Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256, 257; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 215; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 179).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2018 - 2 StE 21/16

    Vier Betreiber des Internetportals Altermedia-Deutschland u. a. wegen

    Der Senat hat hierbei bedacht, dass nicht jede von einem Vereinigungsmitglied begangene Straftat den anderen Mitgliedern ohne Weiteres als gemeinschaftlich begangene Straftat zugerechnet werden kann, sondern für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen ist, ob sich die anderen Mitglieder hieran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen strafbar gemacht haben (BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10 - juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11 - juris Rn. 14).
  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16

    Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen

    Im vorliegenden Fall konnte deshalb kein Zweifel bestehen, dass der Angeklagte an das erst kurze Zeit zurückliegende Tatgeschehen eine auch in den wesentlichen tatbestandsausfüllenden Einzelheiten genügende Erinnerung hatte (vgl. demgegenüber für Sachverhalte von hoher Komplexität und mit zahlreichen Details BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, aaO; Beschlüsse vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95, StV 1996, 214, 215; vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256 f.; vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, aaO, und vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15, wistra 2016, 277).
  • OLG Nürnberg, 10.08.2016 - 2 OLG 8 Ss 289/15

    Gegenstand einer Verständigung vor Berufungsgericht

    (1) Es ist nämlich zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt und auch im Hinblick auf sonstige Erkenntnisse keinen Glaubhaftigkeitsbedenken unterliegt (BVerfGE 133, 168 = NJW 2013, 1058 Rdn. 110 mit 129 nach juris; BGH - 3. Strafsenat - NStZ 2009, 467 Rdn. 5 nach juris; BGH - 3. Strafsenat - StraFo 2012, 232 Rdn. 7 nach juris; KG wis-tra 2015, 288 L Rdn. 13 nach juris; OLG Celle StV 2011, 341 Rdn.19 ff. nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt StPO a. a. O., § 257c Rdn. 17a).
  • BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13

    Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten

    Es ist deshalb stets zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - 3d A 2175/18
    vgl. BGH, Beschlüsse vom 07.02.2012 - 3 StR 335/11, juris, Rn. 8 und vom 15.04.2013 - 3 StR 35/13 -, juris Rn. 11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2017 - 3d A 932/14

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

    vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, Rn. 8, juris, und vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13 -, Rn. 11, juris.
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2013 - 3 RVs 147/13

    Tatrichterliche Feststellungen zur Wegnahmehandlung bei kleinen Gegenständen

  • OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht