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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12   

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BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12 (https://dejure.org/2012,12755)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12 (https://dejure.org/2012,12755)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12 (https://dejure.org/2012,12755)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei Gewalt- und Aggressionsdelikten gegenüber Pflegepersonal in geschlossenen Einrichtungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erheblichkeit zu erwartender Gewalt- und Aggressionsdelikte

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Begehung von Gewaltdelikten gegenüber Krankenschwestern erst seit einer geschlossenen Unterbringung

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erheblichkeit zu erwartender Gewalt- und Aggressionsdelikte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Begehung von Gewaltdelikten gegenüber Krankenschwestern erst seit einer geschlossenen Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 271 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12
    Jedoch sind solche Verhaltensweisen innerhalb einer Einrichtung gegenüber dem Pflegepersonal nicht ohne weiteres denjenigen Handlungen gleichzusetzen, die ein Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97, NStZ 1998, 405; Beschlüsse vom 6. November 2003 - 4 StR 456/03, StV 2005, 21; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169, Rn. 9 und vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202, Rn. 13; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 2 BvR 2181/11, NJW 2012, 513, Rn. 27).
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 456/03

    Sicherungsverfahren; Schuldunfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12
    Jedoch sind solche Verhaltensweisen innerhalb einer Einrichtung gegenüber dem Pflegepersonal nicht ohne weiteres denjenigen Handlungen gleichzusetzen, die ein Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97, NStZ 1998, 405; Beschlüsse vom 6. November 2003 - 4 StR 456/03, StV 2005, 21; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169, Rn. 9 und vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202, Rn. 13; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 2 BvR 2181/11, NJW 2012, 513, Rn. 27).
  • BGH, 17.02.2004 - 1 StR 437/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12
    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08 und vom 10. August 2010 - 3 StR 268/10).
  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 27/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12
    Jedoch sind solche Verhaltensweisen innerhalb einer Einrichtung gegenüber dem Pflegepersonal nicht ohne weiteres denjenigen Handlungen gleichzusetzen, die ein Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97, NStZ 1998, 405; Beschlüsse vom 6. November 2003 - 4 StR 456/03, StV 2005, 21; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169, Rn. 9 und vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202, Rn. 13; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 2 BvR 2181/11, NJW 2012, 513, Rn. 27).
  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 268/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; keine

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12
    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08 und vom 10. August 2010 - 3 StR 268/10).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12
    Jedoch sind solche Verhaltensweisen innerhalb einer Einrichtung gegenüber dem Pflegepersonal nicht ohne weiteres denjenigen Handlungen gleichzusetzen, die ein Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97, NStZ 1998, 405; Beschlüsse vom 6. November 2003 - 4 StR 456/03, StV 2005, 21; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169, Rn. 9 und vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202, Rn. 13; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 2 BvR 2181/11, NJW 2012, 513, Rn. 27).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12
    Jedoch sind solche Verhaltensweisen innerhalb einer Einrichtung gegenüber dem Pflegepersonal nicht ohne weiteres denjenigen Handlungen gleichzusetzen, die ein Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97, NStZ 1998, 405; Beschlüsse vom 6. November 2003 - 4 StR 456/03, StV 2005, 21; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169, Rn. 9 und vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202, Rn. 13; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 2 BvR 2181/11, NJW 2012, 513, Rn. 27).
  • BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12
    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08 und vom 10. August 2010 - 3 StR 268/10).
  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Insbesondere Gewalt- und Aggressionsdelikte zählen, soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt, auch nach der am 1. August 2016 in Kraft getretenen Fassung des § 63 StGB regelmäßig zu den erheblichen Straftaten im Sinne des § 63 Satz 1 StGB (BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 ? 2 StR 42/19 Rn. 10; vom 6. Februar 2019 ? 5 StR 495/18 Rn. 21; Beschluss vom 25. April 2012 ? 4 StR 81/12 Rn. 5).
  • LG Bamberg, 12.02.2018 - 22 Ks 1107 Js 3383/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Anlasstat im Rahmen einer

    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (statt vieler BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10 -, Rn. 9 und 11 jeweils m.w.N., juris = NStZ-RR 2011, 202 f.; BGH, Beschluss vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12 -, Rn. 5 m.w.N, juris = BeckRS 2012, 11070 = NStZ-RR 2012, 271 (red. Leitsatz).

    Solche Taten verlangen in der Regel schon nach ihrem äußeren Eindruck weit weniger nach einer Reaktion durch ein strafrechtliches Sicherungsverfahren und Anordnung einer strafrechtlichen Maßregel (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97 -, Rn. 9 ff., juris = NStZ 1998, 405 f.; BGH Beschluss vom 08.07.1999 - 4 StR 269/99 -, Rn. 3, juris = NStZ 1999, 611 f.; BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10 -, Rn. 13, juris = NStZ-RR 2011, 202 f.; BGH, Beschluss vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12 -, Rn. 5 m.w.N, juris = BeckRS 2012, 11070 = NStZ-RR 2012, 271 (red.

    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (statt vieler BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10 -, Rn. 9 und 11 jeweils m.w.N., juris = NStZ-RR 2011, 202 f.; BGH, Beschluss vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12 -, Rn. 5 m.w.N, juris = BeckRS 2012, 11070 = NStZ-RR 2012, 271 (red. Leitsatz)).

    Solche Taten verlangen in der Regel schon nach ihrem äußeren Eindruck weit weniger nach einer Reaktion durch ein strafrechtliches Sicherungsverfahren und Anordnung einer strafrechtlichen Maßregel (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97 -, Rn. 9 ff., juris = NStZ 1998, 405 f.; BGH Beschluss vom 08.07.1999 - 4 StR 269/99 -, Rn. 3, juris = NStZ 1999, 611 f.; BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10 -, Rn. 13, juris = NStZ-RR 2011, 202 f.; BGH, Beschluss vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12 -, Rn. 5 m.w.N, juris = BeckRS 2012, 11070 = NStZ-RR 2012, 271 (red.

  • BGH, 24.10.2019 - 5 StR 410/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit von während

    Spätere Entscheidungen haben den Gedanken aufgegriffen, diesen jedoch nicht bei der Frage der Verhältnismäßigkeit, sondern bereits im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose gewichtet, und zwar bei der Prüfung der Erheblichkeit der (begangenen und künftig zu erwartenden) Taten (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, NStZ 1999, 611, 612; vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02, NStZ 2002, 590, 591; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169, 170; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202, 203; vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12 Rn. 5).

    Das gilt zunächst insoweit, als ihr ein Postulat zu entnehmen sein könnte, nach allgemeinen Regeln als erheblich gewertete Taten wögen dann generell weniger schwer, wenn sie während einer Unterbringung begangen werden (in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, aaO; BVerfG (Kammer), NJW 2012, 513, 514; SSWStGB/Kaspar, 4. Aufl., § 63 Rn. 25; siehe aber auch BGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19).

    Dabei hätte der Senat Bedenken, zur Begründung einer generell minderen Gewichtung von Taten auch darauf abzustellen, dass ein psychisch Schwerkranker das Pflegepersonal womöglich nicht nach entsprechend geschulten und ungeschulten Kräften zu unterscheiden vermag (aA betreffend "einfache Krankenpflegerinnen' BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, aaO).

  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus wegen krankheitsbedingter

    Zwar sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen, die die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen können (BGH Beschluss vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12, juris m.w.N.).

    Zum anderen sind Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung gegenüber dem Pflegepersonal nicht ohne Weiteres mit denjenigen Handlungen gleichzusetzen, die ein Täter außerhalb einer solcher Einrichtung begeht (BGH Beschluss vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12, juris m.w.N.).

  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 174/18

    Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten als Voraussetzung der Anordnung der

    Das kommt bei Gewalt- und Aggressionsdelikten regelmäßig in Betracht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 2 BvR 2181/11, NJW 2012, 513, 514; BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, juris Rn. 5), ist indes stets anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu prüfen (BT-Drucks. aaO, S. 18; BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202 mwN).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte sind, soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt, regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (Senat, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13 mwN; BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der von § 63 StGB geforderten Gefährlichkeitsprognose können Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung gegenüber dem Pflegepersonal nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichgesetzt werden, die ein Täter außerhalb einer solchen Einrichtung begeht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12 Rn. 5; vom 3. September 2002 - 5 StR 399/02 Rn. 4; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 Rn. 8; Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97, NStZ 1998, 405).

  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auch diese Besonderheiten hätten im Rahmen der erforderlichen umfassenden Prognoseentscheidung nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, NStZ-RR 2012, 271 mwN; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202, 203).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 604/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Hier ist der Umstand besonders in den Blick zu nehmen, dass innerhalb einer Einrichtung begangene Taten nicht mit solchen außerhalb gleichgesetzt werden dürfen, wenn die Taten nicht ausschließbar ihre Ursache (auch) in der durch die Unterbringung für den Betreffenden bestehenden besonderen Situation haben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14 Rn. 7; vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99 Rn. 3; vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02 Rn. 10; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09 Rn. 9; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 Rn. 13 und vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12 Rn. 5).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 304/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (negative

    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte zwar regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH aaO; BGH, Beschluss vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12 mwN).

    Hinzu kommt, dass solche Verhaltensweisen innerhalb einer Einrichtung gegenüber dem Pflegepersonal nicht ohne weiteres denjenigen Handlungen gleichzusetzen sind, die ein Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; Beschluss vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12).

  • BGH, 09.12.2014 - 2 StR 297/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Diesen Umstand aber hätte das Landgericht in seine Würdigung, ob die Angeklagte für die Allgemeinheit gefährlich ist, einbeziehen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. November 2006 - 2 StR 465/06, NStZ-RR 2007, 73, 74; BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, NStZ-RR 2012, 271).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 329/17

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 3 Ws 256/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Krankheit

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19

    Keine Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus mangels Verhältnismäßigkeit

  • BGH, 18.07.2018 - 1 StR 308/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 3 Ws 234/17

    Prüfungsmaßstab bei der Frage der Fortdauer einer Maßregel mit einer

  • OLG Hamm, 09.04.2018 - 3 Ws 136/18

    Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Widerruf der Maßregelaussetzung zur

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2014 - 2 Ws 614/13

    Zulassungsfähigkeit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren; Sofortige

  • LG Bamberg, 08.01.2020 - 31 KLs 1105 Js 6312/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 270/17

    Unterbringungsfortdauer; Psychiatrisches; Krankenhaus; Körperverletzungsdelikte;

  • LG Essen, 10.06.2021 - 27 KLs 11/21

    Unterbringung

  • KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Aussetzung der Maßregel zur Bewährung;

  • AG Kerpen, 19.03.2020 - 46 Ls 57/19
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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4777
BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12 (https://dejure.org/2012,4777)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2012 - 5 StR 87/12 (https://dejure.org/2012,4777)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12 (https://dejure.org/2012,4777)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hang zum übermäßigen Genuss berauschender Mittel

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer Entscheidung eines Strafgerichts hinsichtlich der Ablehnung einer Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unter Auslegung des Hanges zur Alkoholabhängigkeit

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hang zum übermäßigen Genuss berauschender Mittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 21; StGB § 64
    Überprüfung einer Entscheidung eines Strafgerichts hinsichtlich der Ablehnung einer Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unter Auslegung des Hanges zur Alkoholabhängigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 271
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen der Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
    Ein Hang im Sinne des § 64 StGB setzt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen, wobei auch das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem nicht entgegenstehen (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11 - und vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 64 Rn. 9 mwN).

    Das seitens der Strafkammer herangezogene Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit hindert die Annahme eines Hanges nicht (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11).

  • BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03

    Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation,

    Auszug aus BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
    Das neue Tatgericht wird deshalb unter Befragung eines Sachverständigen zu prüfen haben, ob dem Angeklagten die bei Tatbegehung vorhandene Trunkenheit trotz seiner Alkoholabhängigkeit uneingeschränkt vorwerfbar ist und inwieweit er in allen Fällen mit vergleichbaren Straftaten rechnen musste (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2005 - 5 StR 147/05, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 38, und vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 33).
  • BGH, 20.04.2005 - 5 StR 147/05

    Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei

    Auszug aus BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
    Das neue Tatgericht wird deshalb unter Befragung eines Sachverständigen zu prüfen haben, ob dem Angeklagten die bei Tatbegehung vorhandene Trunkenheit trotz seiner Alkoholabhängigkeit uneingeschränkt vorwerfbar ist und inwieweit er in allen Fällen mit vergleichbaren Straftaten rechnen musste (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2005 - 5 StR 147/05, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 38, und vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 33).
  • BGH, 07.01.2009 - 5 StR 586/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Nichtanordnung: Beschwer bei der

    Auszug aus BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
    Es ist nicht Voraussetzung des Hanges, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr ist es auch ausreichend, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
    Ein Hang im Sinne des § 64 StGB setzt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen, wobei auch das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem nicht entgegenstehen (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11 - und vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 64 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 und vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20

    Aussetzung mit Todesfolge (Weidener "Flutkanal-Prozess")

    Ein solcher Hang setzt dabei eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen, wobei auch das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem nicht entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 12.4.2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271).

    Ein solcher Hang setzt dabei eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen, wobei auch das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem nicht entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 12.4.2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271).

  • BGH, 14.09.2016 - 4 StR 212/16

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten (kein

    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt die Bejahung eines Hangs nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 aaO; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2012 - 4 StR 58/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17261
BGH, 05.06.2012 - 4 StR 58/12 (https://dejure.org/2012,17261)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2012 - 4 StR 58/12 (https://dejure.org/2012,17261)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 4 StR 58/12 (https://dejure.org/2012,17261)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; § 73a StGB
    Anrechnung einer Freiheitsentziehung im Ausland auf die Freiheitsstrafe (Verfahrenseinheit, Anrechnungsmaßstab); Verfall des Wertersatzes (Schätzung des Erlangten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 S 1 StGB, § 51 Abs 4 S 2 StGB
    Freiheitsstrafe: Anrechnung von Abschiebungshaft

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer in der Schweiz aus Anlass von abgeurteilten Taten erlittenen Freiheitsentziehung auf eine Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Freiheitsstrafe: Anrechnung von Abschiebungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 51 Abs. 4 S. 2; StPO § 354 Abs. 1
    Anrechnung einer in der Schweiz aus Anlass von abgeurteilten Taten erlittenen Freiheitsentziehung auf eine Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 271
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1997 - 5 StR 674/96

    Tatprovokation und Täuschung durch agent provokateur als Verfahrenshindernis -

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - 4 StR 58/12
    In beiden Fällen hat die unterbliebene Anrechnung zu erfolgen, wenn, was hier der Fall ist, die Freiheitsentziehung "aus Anlass der Tat" erfolgte (BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96, NStZ 1997, 385; MünchKommStGB/Franke, § 51 Rn. 21).
  • BGH, 27.06.2001 - 5 StR 181/01

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - 4 StR 58/12
    Das Landgericht hat insoweit - gestützt auf die Angaben des Zeugen S. zu den veräußerten Drogen, den Preisen und den vereinnahmten Geldbeträgen - das vom Angeklagten aus den Taten Erlangte gemäß § 73b StGB geschätzt (UA S. 27 ff.), was grundsätzlich zulässig ist, wenn die notwendigen Einzelheiten soweit geklärt sind, dass eine hinreichend sichere Schätzgrundlage gegeben ist (BGH NStZ-RR 2001, 327).
  • BGH, 15.04.2008 - 1 StR 166/08

    Maßstab der Anrechnung einer in der Schweiz erlittenen Freiheitsentziehung

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - 4 StR 58/12
    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO kann der Senat im vorliegenden Fall den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmen, da nur eine Anrechnung im Verhältnis von 1 : 1 in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 166/08, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 254/10).
  • BGH, 05.08.2010 - 2 StR 254/10

    Auffangrechtserwerb (Zurückgewinnungshilfe; Feststellung; Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - 4 StR 58/12
    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO kann der Senat im vorliegenden Fall den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmen, da nur eine Anrechnung im Verhältnis von 1 : 1 in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 166/08, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 254/10).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 473/20

    Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer

    Eine im Ausland erlittene Abschiebehaft ist daher anzurechnen, wenn sie durch die Tat infolge der internationalen Fahndung durch die deutschen Behörden veranlasst gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96, BGHR StGB § 51 Abs. 3 Anrechnung 4; ferner BGH, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 4 StR 58/12, NStZ-RR 2012, 271).
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 430/15

    Keine ausreichenden Feststellungen zur subjektiven Tatseite beim Betrug

    Sofern die Freiheitsentziehung in Thailand gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StGB anzurechnen ist, hat der Tatrichter gemäß § 51 Abs. 4 Satz 2 den Maßstab der Anrechnung zu bestimmen und in der Urteilsformel auszusprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 4 StR 58/12, NStZ-RR 2012, 271; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 260 Rn. 35).
  • BGH, 19.02.2019 - 5 StR 662/18

    Abgrenzung von (versuchtem) schwerem Raub und räuberischer Erpressung (äußeres

    Der Senat kann in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmen, da nur eine Anrechnung im Verhältnis von 1:1 in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 4 StR 58/12, NStZ-RR 2012, 271).
  • BGH, 24.03.2020 - 6 StR 8/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anrechnung der in Thailand erlittenen

    Ausweislich der Urteilsgründe (UA S. 30) hat sich der Angeklagte in Thailand neun Tage in Abschiebungshaft befunden (zur Notwendigkeit einer Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab bei Abschiebungshaft vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96, NStZ 1997, 385; vom 5. Juni 2012 - 4 StR 58/12, NStZ-RR 2012, 271).
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