Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.12.2011

Rechtsprechung
   BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12   

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https://dejure.org/2012,14600
BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12 (https://dejure.org/2012,14600)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2012 - 1 StR 178/12 (https://dejure.org/2012,14600)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 1 StR 178/12 (https://dejure.org/2012,14600)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 30 BtMG
    Ermittlungsaufwand bei möglicher Bewertungseinheit bei unerlaubtem Handeltreiben und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (Einfuhr; Voraussetzungen einer Schätzung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • ozsr.de PDF, S. 3 (Rechtsprechungsübersicht)

    Übersicht über die aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 146/97

    Anforderungen an die Feststellung einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12
    Den Urteilsgründen lässt sich nicht entnehmen, dass naheliegende Aufklärungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 243/00

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12
    Da die Revision im Ergebnis auch nach Auffassung des Generalbundesanwalts keinen Erfolg haben kann (vgl. II 1), kann der Senat gemäß § 349 Abs. 2 StPO entscheiden, auch wenn er dem Antrag gemäß § 154 Abs. 2 StPO keine Folge leistet (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2000 - 2 StR 243/00 mwN).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12
    d) Der Frage, unter welchen Umständen dann gleichwohl im Wege einer Schätzung Feststellungen hinsichtlich einer (oder mehrerer) Bewertungseinheit(en) zu treffen sind (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01; vgl. auch die Beispiele b. Weber-BtMG, 3. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 531 ff. mwN), braucht der Senat hier nicht nachzugehen.
  • BGH, 16.11.2005 - 2 StR 296/05

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Verfahrensdauer; Vereinbarung zwischen den

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12
    Es käme daher lediglich eine willkürliche Zusammenfassung in Betracht, die rechtlich aber nicht zulässig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05 mwN).
  • BGH, 26.10.2015 - 1 StR 317/15

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Auch wenn die Möglichkeit besteht, dass jeweils eine gewisse - freilich kaum konkret quantifizierbare - Anzahl der abgeurteilten Verkaufs- bzw. Abgabemengen aus einheitlichen Vorräten stammen könnten, kann kein unverhältnismäßiger Aufwand verlangt werden, um eventuell eine Bewertungseinheit festzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 178/12, NStZ-RR 2012, 280, 281; zusammenfassend Patzak, aaO, § 29, Teil 4, Rn. 412 mwN).

    Es käme daher lediglich eine willkürliche Zusammenfassung in Betracht, die rechtlich aber nicht zulässig ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344 und vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; Beschlüsse vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, NStZ 2000, 540, 541 und vom 29. Mai 2012 - 1 StR 178/12, NStZ-RR 2012, 280, 281).

  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 61/15

    Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Es käme somit lediglich eine willkürliche Zusammenfassung in Betracht, die rechtlich nicht zulässig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 1996 - 3 StR 69/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8; vom 4. September 1996 - 3 StR 335/96, StV 1997, 20, 21; vom 29. Mai 2012 - 1 StR 178/12, NStZ-RR 2012, 280, 281; Urteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 386/20

    Änderung des Schuldspruchs und der Einziehungsentscheidung bei Teileinstellung

    Die Annahme von Tatmehrheit zwischen den einzelnen Betäubungsmittelverkäufen begegnet rechtlichen Bedenken: Vielzahl und geringer Umfang der Verkaufsgeschäfte, der enge zeitliche Zusammenhang sowie die vom Angeklagten vor und nach diesen Verkaufstaten beschafften Einkaufsmengen legen es nahe, dass vom Angeklagten auch im Tatzeitraum nicht ausschließbar eine größere Gesamtmenge Haschisch, Amphetamin und Ecstasy erworben wurde und die veräußerten Kleinstmengen daher aus einem Verkaufsvorrat stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 178/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2011 - 3 StR 393/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29581
BGH, 06.12.2011 - 3 StR 393/11 (https://dejure.org/2011,29581)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2011 - 3 StR 393/11 (https://dejure.org/2011,29581)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 3 StR 393/11 (https://dejure.org/2011,29581)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 27 StGB, § 52 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben des Drogenverkäufers und des Drogenkäufers: Schwerpunkt des Rechtsgutsangriffs des Gehilfen; Akzessorietät der Beihilfe in den Fällen der Bewertungseinheit

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzrechtliche Würdigung der Taten eines Angeklagten als Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben des Drogenverkäufers und des Drogenkäufers: Schwerpunkt des Rechtsgutsangriffs des Gehilfen; Akzessorietät der Beihilfe in den Fällen der Bewertungseinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; StGB § 27; StGB § 53
    Konkurrenzrechtliche Würdigung der Taten eines Angeklagten als Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 280
  • StV 2012, 286
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02

    Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - 3 StR 393/11
    Vielmehr kommt es vorliegend bei der konkurrenzrechtlichen Beurteilung der Beihilfehandlungen des Angeklagten (allein) auf dessen Unterstützung der Haupttaten des Käufers D. an; denn der Angeklagte hat - neben der Verfolgung seiner eigenen Belange - in erster Linie jeweils in dessen Auftrag und Interesse gehandelt und wurde auch (allein) von diesem für die einzelnen Beihilfehandlungen entlohnt (vgl. zur Bedeutung der Interessen von Verkäufer und Käufer: BGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 164/02, NJW 2002, 3486).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - 3 StR 393/11
    In solch einem Fall tritt die - notwendigerweise stets auch gegebene - Beihilfe zum Handeltreiben des Verkäufers hinter der zu den Taten des Käufers zurück (Subsidiarität; vgl. LK/Rissingvan Saan, StGB, 12. Aufl., vor § 52 Rn. 129 ff., 137; zum Verhältnis von Beihilfe und Mittäterschaft: BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 29 f.).
  • BGH, 27.10.1999 - 2 StR 451/99

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Beihilfehandlungen

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - 3 StR 393/11
    Da die Akzessorietät der Beihilfe auch in den Fällen der Bewertungseinheit gilt, so dass mehrere natürliche, an sich selbständige Beihilfehandlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, wenn dies nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit bei den Taten der Fall ist, zu denen Beihilfe geleistet wurde (vgl. Weber, BtMG, 3. Aufl., vor § 29 Rn. 280 mwN), wäre der Angeklagte im Hinblick auf seine Förderung der Taten des Verkäufers lediglich der Beihilfe in zwei Fällen schuldig, während seine Teilnahme als Gehilfe an den Taten des Käufers - wie vom Landgericht angenommen - rechtlich als Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen zu würdigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 2 StR 451/99, NStZ 2000, 83).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

    Dies gilt wegen der Akzessorietät der Beihilfe aber jedenfalls dann nicht, wenn mehrere an sich selbständige Beihilfehandlungen gerade deshalb zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, weil dies nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Bewertungseinheit bei den Taten des Haupttäters, zu denen der Angeklagte Beihilfe geleistet hat, der Fall ist (BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, NStZ 1999, 451; vom 2. September 2008 - 5 StR 356/06; NStZ-RR 2008, 386; einschränkend für eine hier nicht gegebene Fallkonstellation: BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; wie hier aber Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 393/11, NStZ-RR 2012, 280).

    Die Beihilfe zum Handeltreiben auf der anderen Seite tritt gegenüber dieser Tat dann zurück (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 393/11 aaO mwN).

  • BGH, 05.12.2012 - 2 StR 117/12

    Fälschung von Zahlungskarten und Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit:

    Die Akzessorietät der Beihilfe gilt schließlich auch in Fällen einer Bewertungseinheit, so dass mehrere an sich selbständige Beihilfehandlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, wenn dies nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit auch bei den Haupttaten der Fall ist, zu denen Beihilfe geleistet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 393/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 12).
  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 178/12

    Voraussetzungen der Beihilfe bei Betäubungsmittelkriminalität (bloßes Billigen

    Im Übrigen hat das Landgericht übersehen, dass einem Gehilfen, der nur einen Teil der zu einer Bewertungseinheit verbundenen Veräußerungsgeschäfte des Haupttäters fördert, nur im Umfang seiner Tatbeiträge ein Schuldvorwurf gemacht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, NStZ 1999, 451; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 393/11, StV 2012, 286).
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