Rechtsprechung
BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Ablehnung eines Antrags der Verteidigung auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens bei methodischen Mängeln des aus dem Ermittlungsverfahren stammenden Erstgutachtens - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 4 S 1 StPO, § 261 StPO
Fehler in der Beweiswürdigung: Inanspruchnahme eigener Sachkunde ohne Auseinandersetzung mit aussagepsychologischem Sachverständigengutachten - Wolters Kluwer
Pflicht zur Auseinandersetzung eines Gerichts mit zweifelnden Aussagen eines Gutachters bei beabsichtigtem Stützen des Urteils auf eine Zeugenaussage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 4 S. 1
Pflicht zur Auseinandersetzung eines Gerichts mit zweifelnden Aussagen eines Gutachters bei beabsichtigtem Stützen des Urteils auf eine Zeugenaussage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Eigene Sachkunde des Gerichts? Man sollte sich nie zu viel zutrauen
Verfahrensgang
- LG Bremen, 20.06.2011 - 404 Js 29700/06
- BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 287
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12
Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)
Wenn der Tatrichter aber eine Frage, für die er geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss er die maßgeblichen Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt (BGH, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571, und Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288;… KK-Schoreit, StPO, 6. Aufl., § 261 Rn. 33).In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 4 StR 163/11, StraFo 2011, 400; Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288).
- BGH, 30.08.2012 - 5 StR 394/12
Vergewaltigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Anforderungen an die …
Angesichts der vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hätte das Landgericht im Wege einer umfassenden Gesamtwürdigung alle möglicherweise entscheidungsbeeinflussenden Umstände darstellen und in seine Überlegung einbeziehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09, vom 27. April 2010 1 2 - 5 StR 127/10, und vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, StraFo 2012, 269, jeweils mwN). - BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14
Angeklagte Tat (Veränderung des Geschehensbilds im Laufe des Verfahrens); …
Die Urteilsgründe genügen den besonderen, an diese Beweiskonstellation zu stellenden Anforderungen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, StV 2003, 486; Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288).
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Rechtsprechung
KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Drängen auf Vergütungsvereinbarung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Widerruf, Bestellung, Drängen, Abschluss, Honorarvereinbarung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 143 StPO
Zum Widerruf der Bestellung bei Drängen des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurücknahme einer Beiordnung wegen einer ernsthaften Störung des Vertrauensverhältnisses aufgrund des Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung
- rechtsportal.de
StPO § 143
Entpflichtung des Verteidigers; Störung des Vertrauensverhältnisses infolge unzulässiger Honorarforderungen - rechtsportal.de
StPO § 143
Zurücknahme einer Beiordnung wegen einer ernsthaften Störung des Vertrauensverhältnisses aufgrund des Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
"Ohne Moos, nix los” - das Drängen des Pflichtverteidigers auf eine Vergütungsvereinbarung
- haufe.de (Kurzinformation)
Drängen des Pflichtverteidigers auf teuere Vergütungsvereinbarung zerstört das Vertrauensverhältnis
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.01.2012 - 14 Js 5937/10
- KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12
- LG Berlin, 01.03.2012 - 14 Js 5937/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 287 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei nicht …
Über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus liegt ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung unter anderem vor, wenn der wesentliche Verfahrensgrundsatz der ordnungsgemäßen Anhörung des Beschuldigten verletzt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - m.w.Nachw.).Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - und 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - = StV 2010, 63;… Meyer-Goßner aaO, Rdn. 5 und § 143 Rdn. 7).
Ein solcher liegt unter anderem vor, wenn ein wesentlicher Verfahrensgrundsatz verletzt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - m.w.Nachw.).
- KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12
Pflichtverteidigerwechsel wegen eines Interessenkonflikts
Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 -, vom 13. Dezember 2006 - 5 Ws 612/06 - und 21. Mai 2004 - 4 Ws 54/04 - Meyer-Goßner a.a.O., Rdn. 5).b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2012 a.a.O.; vom 17. Juli 2008 - 4 Ws 63/08 - m.w.Nachw.) kommt eine Auswechselung eines Pflichtverteidigers nicht allein deshalb in Betracht, weil der Angeklagte oder der Pflichtverteidiger dies wünscht, sondern nur dann, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
- KG, 23.05.2012 - 4 Ws 46/12
Fortwirkung einer Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren
Eine in den Erklärungen der Pflichtverteidigerin enthaltene Verknüpfung zwischen ihren Forderungen auf ein (zusätzliches) Honorar und ihrem weiteren anwaltlichen Engagement, die geeignet wäre, die Grundlage für ein Vertrauen zu dem Pflichtverteidiger zu zerstören (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - ), hat der Beschwerdeführer nicht dargelegt.
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Rechtsprechung
OLG Köln, 01.03.2012 - 2 Ws 153 - 154/12, 2 Ws 153/12, 2 Ws 154/12 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 287
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 11.09.2012 - 4 Ws 77/12
Keine Pflicht zur Anhörung nach Vollendung des 24. Lebensjahres
Die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs in der ersten Instanz kann, solange - wie hier - keine Willkür und kein sonstiges grobes prozessuales Unrecht vorliegt, eine Aufhebung und Zurückverweisung nicht begründen, da das rechtliche Gehör im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - 4 Ws 29/11 - ; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 Ws 26-27/11 - ; OLG Köln, Beschluss vom 1. März 2012 - 2 Ws 153-154/12 - ;… OLG Rostock a.a.O.). - KG, 10.07.2015 - 1 Ws 44/15
Zurücknahme der Bestellung eines 2. Pflichtverteidigers nach Abschluss des …
Nach dem Abschluss des Tatsachenrechtszugs ist es nicht mehr notwendig, mit der Aufrechterhaltung der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers den Fortgang der Hauptverhandlung zu sichern (vgl. OLG Düsseldorf StV 1990, 348; OLG Köln NStZ-RR 2012, 287;… ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa Beschlüsse vom 13. Juni 2001 - 3 Ws 312/01 - bei juris und 23. März 2009 - 4 Ws 25/09 - Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO 26. Aufl., § 143 Fn. 37 zu Rdn. 8).
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Rechtsprechung
LG Verden, 10.05.2012 - 1 Qs 113/12 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 287 (Ls.)
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