Rechtsprechung
BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB
Mord (niedrige Beweggründe bei Beziehungstaten); besondere Schwere der Schuld (Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 57a Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 211 StGB, § 261 StPO, § 264 StPO, § 267 StPO
Strafurteil wegen Mordes: Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen Beweggründen - Wolters Kluwer
Anforderungen an die strafrichterliche Begründung einer Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld im Zusammenhang mit einer Mordtat; Zulässigkeit der Verneinung der besonderen Schuldschwere bei mehreren Mordtaten wegen eines Zusammenhangs mit ...
- rewis.io
Strafurteil wegen Mordes: Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen Beweggründen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Anforderungen an die strafrichterliche Begründung einer Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld im Zusammenhang mit einer Mordtat; Zulässigkeit der Verneinung der besonderen Schuldschwere bei mehreren Mordtaten wegen eines Zusammenhangs mit ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.09.2011 - 105 Ks 15/11
- BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 339
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 03.06.2015 - 2 StR 422/14
Mord (Ermöglichungsabsicht: Voraussetzungen); Feststellung der besonderen Schwere …
a) Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld setzt voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach Ablauf der Mindestverbüßungsdauer von fünfzehn Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 StR 637/13, NStZ 2014, 212; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 339; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92, BGHSt 39, 121, 125; BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370). - BGH, 30.09.2021 - 4 StR 170/21
Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist rechtskräftig
Vielmehr wird mit diesen Erwägungen lediglich zum Ausdruck gebracht, dass der bei der Prüfung der besonderen Schwere der Schuld in der Regel zu berücksichtigende Umstand der Verwirklichung mehrerer Mordmerkmale (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93, BGHSt 39, 208, 211; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12; Beschluss vom 23. Januar 2014 ? 2 StR 637/13) hier nicht vorliegt und dass dieser Aspekt somit im Rahmen der umfassenden Gesamtbewertung durch das Schwurgericht die Schuld im Sinne von § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB nicht erhöht. - LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.
Erforderlich ist, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre (…BGH, NStZ 2009, S. 260, über juris, Rn. 8; BGH, NStZ-RR 2012, 339;… Schönke/Schröder, 29. Aufl., § 57a StGB, Rn. 5 m.w.N.).Die Gewichtung der Schuldschwere ist hierbei entsprechend den Regeln vorzunehmen, die für die Strafzumessungsschuld im Sinne des § 46 Abs. 1 StGB gelten (…BVerfG, NJW 1995, S. 3244), also unter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände (BGH, NStZ-RR 2012, 339).
Die Kammer hat hingegen zu Lasten des Angeklagten N berücksichtigt, dass er im Rahmen der Tötung von B2 mit der Heimtücke und dem Handeln aus niedrigen Beweggründen zwei Mordmerkmale verwirklichte (vgl. dazu: BGH, NStZ-RR 2012, 339), welche nicht etwa (…wie z.B. bei einem Raubmord die Merkmale der Habgier und der Ermöglichung einer anderen Straftat - vgl. BGH, NStZ 2009, 203-204, Rn. 9) regelmäßig zusammentreffen, sondern vielmehr unterschiedliche Aspekte der Tat betrafen.
- BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen …
Zwar ist dem Revisionsgericht dabei eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; jedoch ist auf die Sachrüge zu prüfen, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370;… Urteile vom 1. Juli 2004 - 3 StR 494/03, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 25; vom 9. Oktober 2008 - 4 StR 354/08, NStZ 2009, 203, 204, und vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 27). - OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
Urteil gegen vier Angeklagte u. a. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen …
Die große Zahl von Opfern ist aber ein gewichtiger, zu Lasten des Angeklagten AK sprechender Umstand (siehe BGH…, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, juris Rn. 11;… Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36). - LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks 3 Js 9407/12
Sadist soll Frauen zum Suizid getrieben haben
Die Abwägung muss ergeben, dass eine Strafaussetzung nach 15 Jahren Strafvollstreckung auch bei dann günstiger Gefährlichkeitsprognose unangemessen wäre, was insbesondere dann der Fall sein kann, wenn mehrere Mordmerkmale verwirklicht oder mehrere Menschen ermordet wurden oder die Tatausführung durch besonders verwerfliche Umstände gekennzeichnet ist (BGH, NStZ-RR 2012, 339). - LG Kassel, 22.05.2020 - 10 Ks 3610 Js 44002/18 Die Feststellung besonderer Schwere der Schuld setzt darum voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß vorkommenden Fällen des Mordes so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.2012, 2 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 339 unter Verweis auf BGHSt 39, 121 = NJW 1993, 1084; BGHSt 40, 360, 370 = NJW 1995, 407).
Das kann insbesondere der Fall sein, wenn mehrere Mordmerkmale verwirklicht oder mehrere Menschen ermordet wurden oder die Tatausführung durch besonders verwerfliche Umstände gekennzeichnet ist (BGH, Urteil vom 27.06.2012, 2 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 339; BGH, NJW 1993, 1999, 2000).
- BGH, 22.03.2018 - 1 StR 641/17
Besondere Schwere der Schuld (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)
Zwar obliegt es dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne der §§ 46, 57a StGB zu gewichten; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 227; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 339 jeweils mwN). - LG Köln, 06.09.2022 - 111 Ks 5/22
25-Jähriger wegen Mordes an Ex-Freundin und Sohn verurteilt
Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat der Tatrichter unter Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (BGH, Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12 -, Rn. 11, juris). - LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20
Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe
Eine besondere Schwere der Schuld kann auch dann anzunehmen sein, wenn der Täter mehrere Mordmerkmale verwirklicht (BGH, Urteil vom 21.01.1993, Az.: 4 StR 560/92, NStZ 1993, 235, beck-online; Urteil vom 27.06.2012, Az.: 2 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 339, beck-online), ohne dass es hier auf ein bloßes Zusammenzählen von Mordmerkmalen ankommt (BGH, Urteil vom 02.03.1995, Az.: 1 StR 595/94, NStZ 1995, 493). - LG Limburg, 23.07.2020 - 2 Ks 2 Js 56529/19
- LG Limburg, 03.07.2020 - 2 Ks 3 Js 16571/19
- LG München II, 17.12.2018 - 1 Ks 31 Js 31011/15
Berücksichtigung einer ausländischen Vorverurteilung