Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.06.2012

Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2012 - 1 StR 238/12   

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https://dejure.org/2012,24676
BGH, 27.07.2012 - 1 StR 238/12 (https://dejure.org/2012,24676)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2012 - 1 StR 238/12 (https://dejure.org/2012,24676)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12 (https://dejure.org/2012,24676)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 345 Abs. 1 StPO; § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 269 StGB
    Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist (Zustellung des Urteils auch an Wahlverteidiger); Missbrauch von Berufsbezeichnungen; Urkundenunterdrückung; Fälschung beweiserheblicher Daten (Einreichung der Steuererklärung über ELSTER; Steuerhinterziehung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132a Abs 1 Nr 2 StGB, § 133 StGB, § 269 StGB, § 274 Abs 1 Nr 1 StGB
    Strafbarkeit bei Nichtrückgabe von Ermittlungsakten an Gericht und Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Strafverfolgung aus prozessökonomischen Gründen auf den Vorwurf des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen durch einen nicht zugelassenen Rechtsanwalt

  • rewis.io

    Strafbarkeit bei Nichtrückgabe von Ermittlungsakten an Gericht und Staatsanwaltschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Strafverfolgung aus prozessökonomischen Gründen auf den Vorwurf des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen durch einen nicht zugelassenen Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Tatbestand der Urkundenunterdrückung bei Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs (Prof. Dr. Frank Zieschang; HRRS 2013, 49)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 343
  • NStZ-RR 2015, 66
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - 1 StR 238/12
    Die zuvor erfolgte formlose Übersendung von Kopien des Urteils und des Protokolls (Bd. XIII, Bl. 3006 Rücks.) ist keine Zustellung, die gemäß § 37 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. August 1990 - 3 StR 459/87, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 4) die Revisionsbegründungsfrist hätte verlängern können.
  • BGH, 17.09.2008 - 1 StR 436/08

    Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts; Zustellung des

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - 1 StR 238/12
    Die Zustellung des angefochtenen Urteils an die Wahlverteidigerin ist erst am 6. Februar 2012 verfügt und sodann bewirkt worden (Band XIII, Bl. 3010 Rücks.), mithin nach Ablauf der durch wirksame Zustellung an den Pflichtverteidiger am 5. Januar 2012 (Band XIII. Bl. 2986) in Gang gesetzten Revisionsbegründungsfrist, und konnte daher eine neue Frist nicht in Gang setzen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 1 StR 436/08, StraFo 2008, 509).
  • BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10

    Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen);

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - 1 StR 238/12
    Ob sich der Angeklagte wegen dieses Sachverhalts darüber hinaus schon deswegen der Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB) strafbar gemacht hat, weil (entgegen BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10, NStZ-RR 2011, 276 mwN) die Absicht der Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs von dieser Vorschrift erfasst ist (vgl. mit beachtlichen Argumenten bereits Schneider NStZ 1993, 16, 18 f.; auch Puppe in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 3. Aufl., § 274 Rn. 12 ff.), bedarf mit Blick auf die Verfahrensbeschränkung ebenso wenig einer abschließenden Entscheidung wie die Frage, ob das Verhalten des Angeklagten in diesen Fällen auch einen Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) darstellt, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ausführt (vgl. aber Ostendorf in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 3. Aufl., § 133 Rn. 14).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Denn die Intention der Angeklagten, den staatlichen Bußgeldanspruch zu vereiteln, begründet keine Nachteilszufügungsabsicht im Sinne von § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 1990 - 5 StR 101/90, BGHR StGB § 274 Nachteil 2; vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10, NStZ-RR 2011, 276; offengelassen von BGH, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12, NStZ-RR 2012, 343; aA Schneider NStZ 1993, 16; Zieschang, HRRS 2013, 49).
  • BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22

    Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben

    Denn insoweit ist keine "andere" Person benachteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 StR 328/15 Rn. 17; Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10 Rn. 7; offen BGH, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Nur wenn die Revisionsbegründungsfrist aufgrund der ersten Zustellung(en) bei einer der weiteren Zustellungen bereits abgelaufen war, wird durch diese keine neue Frist in Gang gesetzt (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12, wistra 2012, 435, 436 mwN).
  • BGH, 12.09.2017 - 4 StR 233/17

    Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn: Zustellung bei mehrfacher Verteidigung)

    Ist aber die Revisionsbegründungsfrist aufgrund der ersten Zustellung(en) bei einer der weiteren Zustellungen bereits abgelaufen, wird durch diese keine neue Frist in Gang gesetzt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, NStZ 2015, 540 und vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12, wistra 2012, 435, 436, jeweils mwN).
  • LAG Hessen, 04.03.2020 - 18 Sa 1443/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer strafrechtlichen

    Das Urteil wurde nach einer teilweise erfolgreichen Revision des Klägers am 28. Juli 2012 rechtskräftig, ohne dass die Gesamtstrafe geändert wurde (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. Juli 2012, Az. 1 StR 238/12, Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 24. November 2015, Bl. 340-347 d.A.).
  • BGH, 12.02.2014 - 4 StR 556/13

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn mit Zustellung: Zustellung an den Angeklagten

    Denn die formlose Übersendung des Urteils (per Telefax) an ihn stellt keine Zustellung im Sinne dieser Vorschrift dar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12, wistra 2012, 435, 436 mwN).
  • LG Deggendorf, 10.03.2021 - 2 Ns 2 Js 1426/20

    Bestimmtheitsgebot, Berufungshauptverhandlung, Vorbereitung der Hauptverhandlung,

    Dagegen wird zum Teil die Auffassung vertreten, auch die Vereitelung der staatlichen Strafverfolgung werde von der Nachteilszufügungsabsicht im Sinne des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfasst, weil auch der Staat als "anderer" im Sinne der Vorschrift von der Beeinträchtigung des Beweisführungsrechts betroffen sein könne (vgl. Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Puppe/Schumann, StGB, 5. Auflage 2017, § 274 Rn. 14; Münchener Kommentar/Freund, StGB, 3. Auflage 2019, § 274 Rn. 52 ff.; Schneider NStZ 1993, 16; Zieschang, HRRS 2013, 49); der 1. Strafsenat des BGH scheint der letztgenannten Auffassung zuzuneigen, hat die Frage jedoch im Ergebnis offengelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.07.2012, Az. 1 StR 238/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2012 - 1 StR 289/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21333
BGH, 26.06.2012 - 1 StR 289/12 (https://dejure.org/2012,21333)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2012 - 1 StR 289/12 (https://dejure.org/2012,21333)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 1 StR 289/12 (https://dejure.org/2012,21333)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1, Abs. 4 Satz 3 AO; § 373 Abs. 1 AO; § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG; § 11 Abs. 1 UStG; § 21 Abs. 2 UStG; Art. 28 ZK; Art. 29 ZK; Art. 59 Abs. 1 ZK; Art. 79 ZK; Art. 217 ZK
    Gewerbsmäßiger Schmuggel (Verkürzung von Einfuhrumsatzsteuer durch inhaltlich unrichtige Zollanmeldungen; Vorsteuerabzug; systembedingte Nachholwirkung; Schadenswiedergutmachung; Tatvorsatz; subjektive Ausrichtung der Gewerbsmäßigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 373 Abs 1 AO 1977, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 UStG, § 46 Abs 2 StGB
    Gewerbsmäßiger Schmuggel: Anmeldung und Abführung des Umsatzsteuer nach vollendeter Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Schmuggels und Steuerhinterziehung durch inhaltlich unrichtige Zollanmeldungen bzgl. der Einfuhrumsatzsteuer

  • rewis.io

    Gewerbsmäßiger Schmuggel: Anmeldung und Abführung des Umsatzsteuer nach vollendeter Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Schmuggels und Steuerhinterziehung durch inhaltlich unrichtige Zollanmeldungen bzgl. der Einfuhrumsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 639
  • NStZ-RR 2012, 343
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 1 StR 289/12
    Denn bei der Berechnung und Festsetzung der Umsatzsteuer bilden die nach § 16 Abs. 1 UStG berechnete Umsatzsteuer und die Summe der Vorsteuerabzugsansprüche im Sinne des § 16 Abs. 2 UStG unselbständige Besteuerungsgrundlagen, deren Saldo die für den Besteuerungszeitraum zu berechnende Steuer gemäß § 18 Abs. 1 UStG darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - 3 StR 179/88, BGHSt 36, 100).
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 1 StR 289/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will (vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, wistra 11, 465 mwN).
  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 1 StR 289/12
    Es liegt daher auch kein Fall vor, bei dem die Berücksichtigung nicht geltend gemachter Vorsteuerbeträge gemäß § 15 Abs. 2 UStG lediglich wegen des Kompensationsverbots gemäß § 370 Abs. 4 Satz 3 AO bei Bestimmung des tatbestandlichen Schuldumfangs außer Betracht zu bleiben hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 16/90, wistra 1991, 107 sowie Jäger in Klein, Abgabenordnung, 11. Aufl. § 370 AO Rn. 130 ff. mwN).
  • BGH, 17.10.2023 - 1 StR 151/23

    Goldschmuggel aus Liechtenstein - Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig

    Sie kann daher die Einfuhrumsatzsteuerschuld schon nach steuerrechtlichen Grundsätzen weder ausgleichen noch mindern (BGH, Beschlüsse vom 4. September 2013 - 1 StR 374/13, BGHR AO § 373 Einfuhrabgaben 4 Rn. 5 ff. und vom 26. Juni 2012 - 1 StR 289/12 Rn. 7 ff.), weshalb sich die Frage des Kompensationsverbots (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) und die Berücksichtigung von diesem unterliegenden Minderungsgründen oder Steuervorteilen bei den verschuldeten Auswirkungen der Tat (§ 46 Abs. 2 StGB, vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2023 - 1 StR 361/22 Rn. 20 mwN) nicht stellt.
  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 374/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer

    Betroffen sind damit unterschiedliche Besteuerungsverfahren, die in der Regel auch zeitlich auseinanderfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 StR 289/12, wistra 2012, 440).
  • FG Hamburg, 27.11.2012 - 4 K 179/10

    Energiesteuerrecht: Leichtfertige Steuerverkürzung bei Veräußerung von

    Ob ein Steuerentlastungsanspruch nach § 50 EnergieStG bestanden hätte, wenn die Klägerin eine solche Steuerentlastung rechtzeitig mit einer unverzüglich abzugebenden Steueranmeldung beantragt hätte, ist insofern irrelevant, als Umstände, die erst nach der Festsetzung der Steuer eintreten können, bereits nach § 370 Abs. 4 Satz 1 AO, und insofern übrigens auch unabhängig vom etwaig zu berücksichtigenden Kompensationsverbot nach §§ 378 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. 370 Abs. 4 Satz 3 AO, außer Betracht bleiben (vgl. zur Einfuhrumsatzsteuer BFH, Urteil vom 12.10.1993, VII R 44/93, in: juris; BGH, Beschluss vom 26.06.2012, 1 StR 289/12, in: juris).
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