Rechtsprechung
BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 3 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 264 Abs. 1 StPO; § 212 StGB; § 22 StGB; § 32 StGB; § 52 StGB; § 154a StPO; § 353 Abs. 2 StPO; § 29 BtMG; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in idem; Freispruch: Aufrechterhaltung der Feststellungen); Notwehr bei lebensgefährlichem Stich; versuchter Erwerb von Betäubungsmitteln; versuchtes Sich-Verschaffen von Betäubungsmitteln in ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 200 Abs 1 S 1 StPO, § 264 Abs 1 StPO
Strafverfahren: Dieselbe Tat im prozessualen Sinne - Wolters Kluwer
Genügen der Kognitionspflicht des Gerichts i.R.e. Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Streit wegen Drogengeschäften
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Tat als Gegenstand der Anklageschrift und des Eröffnungsbeschlusses; § 264 StPO
- rewis.io
Strafverfahren: Dieselbe Tat im prozessualen Sinne
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; StPO § 264; StGB § 52
Genügen der Kognitionspflicht des Gerichts i.R.e. Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Streit wegen Drogengeschäften - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Versuchter Totschlag und BtM-Delikt - Strafklageverbrauch
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 07.06.2011 - 7 KLs 301 Js 43472/10
- BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 355
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16
Loveparade-Strafverfahren eröffnet
Somit umfasst derLebensvorgang, aus dem die Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, selbst wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 82; NStZ-RR 2012, 355, 356; OLG Hamm BeckRS 2008, 01947). - OLG Zweibrücken, 14.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 37/17
Betrug durch Unterlassen: Mitteilungspflicht des Erben über den Tod eines …
Sie gilt unabhängig davon, ob Tateinheit im Sinne von § 52 StGB bzw. Tatmehrheit im Sinne von § 53 StGB vorliegt (BGH, NStR-2003, 82; BGH, NStZ 2004, 582; BGH, NStZ 2006, 350; BGH, NStZ-RR 2012, 355 [356]).Ein zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen ist weder erforderlich noch ausreichend (BGH, NStZ 1984, 469; BGH, NStZ-RR 2012, 355 [356]).
- BGH, 06.09.2016 - 1 StR 104/15
Freispruch eines früheren Mitglieds des Zentralvorstandes der Siemens AG …
Ein zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen ist weder erforderlich noch ausreichend (BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355).
- BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15
Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld; …
Entscheidend ist, ob zwischen den in Betracht kommenden Verhaltensweisen - unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; selbst zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen ist weder erforderlich noch ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355 mwN). - BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21
Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig
a) Nach ständiger Rechtsprechung gehört zu der Tat als Prozessgegenstand im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach allgemeiner Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn einzelne damit zusammenhängende oder darauf bezogene Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind, und ohne Rücksicht darauf, ob sich bei der rechtlichen Beurteilung eine oder mehrere strafbare Handlungen im sachlich rechtlichen Sinne statt oder neben der in der zugelassenen Anklage bezeichneten Straftat ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 212 f. mwN, und vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, 356; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 273/15, NJW 2016, 1747;… KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 264 Rn. 1 mwN). - OLG Saarbrücken, 29.01.2018 - Ss 107/17
Betrug durch Unterlassen: Prozessuale Tat bei Verletzung der Mitteilungspflicht …
Hierbei handelt es sich um einen eigenständigen Begriff; er ist weiter als derjenige der Handlung im Sinne des sachlichen Rechts (vgl. BGH StraFo 2012, 190, 191).Zur Tat im prozessualen Sinn gehört - unabhängig davon, ob Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) vorliegt - das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (vgl. BGH StraFo 2012, 190, 191;… KK-StPO-Kuckein, 7. Aufl., § 264 Rn. 3).
Somit umfasst der Lebensvorgang, aus dem die zugelassene Anklage oder - wie hier - der Strafbefehlsantrag einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, selbst wenn diese Umstände in der Anklage bzw. im Strafbefehlsantrag nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGH StraFo 2012, 190, 191).
Entscheidend ist, ob zwischen den in Betracht kommenden Verhaltensweisen - unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; selbst zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen ist weder erforderlich noch ausreichend (vgl. BGH StraFo 2012, 190, 191 m. w. N.).
- OLG Bamberg, 19.01.2015 - 3 Ss OWi 1500/14
Verfahrenseinstellung wegen prozessualer Tateinheit zwischen Einfuhrschmuggel und …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. nur BGH NStZ-RR 2012, 355 m.w.N.) gehört zur Tat im prozessualen Sinne das gesamte Verhalten, soweit es mit dem durch die zur Aburteilung anstehenden geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet. - BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16
Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger …
Ein zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen ist weder erforderlich noch ausreichend (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, 356;… vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, juris Rn. 19). - BGH, 19.04.2017 - 2 StR 290/16
Begriff der prozessualen Tat; Bandenbetrug (Begriff der Bande)
Entscheidend ist, ob zwischen den in Betracht kommenden Verhaltensweisen - unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, 356 mwN). - BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
Tat im prozessualen Sinne als Gegenstand der Urteilsfindung (Voraussetzungen der …
Zur Tat im prozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, und Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, jeweils mwN). - BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18
Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem …
- AG Torgau, 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19
Strafklageverbrauch - mehrere Sozialleistungsbetrugstaten als eine Tat im …