Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.06.2012 - 2 Ws 83/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Berechnung, Berücksichtigung von Pausen
- Burhoff online
Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Berechnung, Berücksichtigung von Pausen
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 33 Abs 8 RVG, Nr 4100 RVG VV, Nr 4116 RVG VV, Nr 4117 RVG VV
Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der Länge der Hauptverhandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Terminsgebühr an der im Protokoll vermerkten "Nettoanwesenheit" in der Hauptverhandlung; Wartezeiten und Vorhaltezeiten während der Hauptverhandlung als typische nicht vergütungsfähige Begleiterscheinungen des Berufsbildes des Rechtsanwaltes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsanwaltsvergütung - Zur Frage, ob bei der Berechnung der Länge einer Hauptverhandlung die im Protokoll vermerkten Unterbrechungen für die Bestimmung der vergütungspflichtigen Gesamtsdauer abgezogen werden müssen
- rechtsportal.de
Berücksichtigung von Unterbrechungen bei der Berechnung der Länge der Hauptverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Ist Warten berufstypisch für Anwälte?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei strafrechtlicher Terminsgebühr ist nur die "Nettoanwesenheit" des Verteidigers zu berücksichtigen
- sokolowski.org (Kurzinformation)
OLG Frankfurt zur Berechnung der Terminsdauer Terminstauer für Pflichtverteidiger
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 16.04.2012 - 252 Js 61905/10
- OLG Frankfurt, 19.06.2012 - 2 Ws 83/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 359
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16
Berücksichtigung von Pausen bei der Festsetzung von Längenzuschlägen zur …
Verteidigungstätigkeiten am Rande einer Hauptverhandlung, etwa Beratungsgespräche mit dem Angeklagten oder das Verfassen von Anträgen, werden dagegen von der Terminsgebühr und damit auch den Längenzuschlägen zur Terminsgebühr nicht erfasst (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359).Auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Beginns der Hauptverhandlung am betreffenden Tag ist dagegen nicht abzustellen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12, StraFo 2014, 39; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05, StV 2006, 200; KG Berlin, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 Ws 127/05, juris;… Burhoff , in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, VV-RVG 4108-4111, Rn. 25;… Kremer , in: Riedel/Sußbauer RVG, 10. Aufl. 2015, VV-RVG Nr. 4110 Rn. 6. Hierzu tendierend bereits OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391.
cc) Hinsichtlich sonstiger Pausen wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung überwiegend differenziert zwischen kürzeren Pausen, die nicht von der Hauptverhandlungsdauer abzuziehen seien, und längeren Sitzungsunterbrechungen, die bei der Berechnung der Sitzungsdauer in Abzug zu bringen seien (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; KG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06 , NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05, StV 2006, 200.
Ohne Bedeutung ist daher beispielsweise, ob der Verteidiger im konkreten Einzelfall in der Lage war, die Zeit der Sitzungsunterbrechung für eine andere Tätigkeit zu nutzen oder nicht, und ob er in der Pause Verteidigertätigkeiten für das betreffende Verfahren entfaltet hat (so auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17. August 2015 - 2 Ws 51/15, NStZ-RR 2016, 128; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris).
Unterbrechungen ab einer tatsächlichen Dauer von mehr einer Stunde - also Pausen mit einer Dauer von 61 Minuten oder länger - sind demgegenüber (ebenso wie die gesondert zu behandelnde Mittagspause) in voller Länge von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen (wie hier auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17. August 2015 - 2 Ws 51/15, NStZ-RR 2016, 128; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris.
Überschreitet die einzelne Unterbrechung eine Stunde, ist sie gänzlich in Abzug zu bringen; nicht angängig wäre es nach dem Vorstehenden, lediglich den eine Stunde überschreitenden Anteil von der Hauptverhandlungsdauer abzuziehen (so auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris).
- SG Berlin, 02.08.2012 - S 180 SF 10908/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Beginn der Teilnahme an …
Für die strafgerichtliche Hauptverhandlung gilt, dass Pausen und Unterbrechungen keine Hauptverhandlung sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juni 2012, Az.: 2 Ws 83/12 - juris - mwN). - LG Ingolstadt, 08.04.2016 - 1 Ks 11 Js 13880/13
Mittagspause, Hauptverhandlungszeit, Berechnung, Wartezeit, Längenzuschlag
Eine derartige Wartezeit ist ebenso wie eine unvorhergesehene Wartezeit bei Sitzungsbeginn (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 25.05.2007 - 1 Ws 36/07 m. w. N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2005 - 4 Ws 118/05; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.04.2014 - 1 Ws 132/14) oder kleinere Unterbrechungen während der Hauptverhandlung (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.11.2007 - 1 Ws 221/07; OLG München, Beschluss vom 23.10.2008 - 4 Ws 150/08; KG, Beschluss vom 04.08.2009 - 2 StE 2/08-2; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2012 - 2 Ws 83/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.04.2014 - 1 Ws 132/14) ausnahmsweise der Dauer der Hauptverhandlung hinzuzurechnen, weil sich der Anwalt während der Dauer derartiger Wartezeiten oder Unterbrechungen in allen Fällen gleichsam dem Gericht zur Verfügung hält.
Rechtsprechung
BGH, 23.08.2012 - 4 StR 252/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 206a StPO
Verfahrenseinstellung wegen des Todes des Angeklagten - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 206a Abs 1 StPO, § 467 Abs 1 StPO, § 467 Abs 3 S 2 Nr 2 StPO
Kosten eines Strafverfahrens: Erstattung der notwendigen Auslagen eines Nebenklägers bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses - Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens nach Tod des Angeklagten
- rewis.io
Kosten eines Strafverfahrens: Erstattung der notwendigen Auslagen eines Nebenklägers bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 206a Abs. 1
Einstellung eines Verfahrens nach Tod des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haerlein.de (Leitsatz)
Strafverfahren - Tod eines Angeklagten und Nebenklagekosten
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 27.02.2012 - 5321 Js 39667/10
- OLG Zweibrücken, 16.03.2012 - 1 Ws 58/12
- BGH, 23.08.2012 - 4 StR 252/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 359 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17
Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager …
Eine Erstattung dieser Auslagen kommt bei einer Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 509/15, Rn. 3; Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 StR 248/14, NStZ-RR 2014, 349 (Ls); Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359 (Ls); Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 1 StR 388/08, NStZ-RR 2009, 21;… Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2;… LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 472 Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 472 Rn. 2).Dies ist in der Beschlussformel nicht gesondert auszusprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359 (Ls)).
- LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12
NS-Verfahren, Verhandlungsfähigkeit, Anforderungen
Da das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen, ist, kommt eine Erstattung der den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen nicht in Betracht (BGH StraFo 2012, 472 [BGH 23.08.2012 - 4 StR 252/12]), ohne dass dies in der Beschlussformel gesondert auszusprechen wäre (…Meyer-Goßner aaO, § 472, Rdn. 2). - BGH, 30.07.2014 - 2 StR 248/14
Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten
Die Erstattung der den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen kommt bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359); in der Beschlussformel ist dies nicht besonders auszusprechen.
- BGH, 10.09.2019 - 4 StR 309/19
Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses
Die Erstattung der dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen kommt bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359(Ls)); in der Beschlussformel ist dies nicht besonders auszusprechen (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 StR 248/14, juris, Rn. 3). - BGH, 15.03.2016 - 2 StR 509/15
Einstellung wegen Todes des Angeklagten
Die Erstattung der dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen kommt bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359). - LG Kaiserslautern, 21.11.2013 - 6053 Js 15219/12
Strafverfahren: Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf diesen …
Es besteht ein Verfahrenshindernis gemäß § 206a StPO, welches durch förmlichen Einstellungsbeschluss festzustellen ist (BGH…, Beschluss vom 08.06.1999 - 4 StR 595/97, Rn. 20, zitiert nach juris;… Beschluss vom 10.07.2012 - 1 StR 293/12, Rn. 5, zitiert nach juris; Beschluss vom 23.08.2012 - 4 StR 252/12, Rn. 1, zitiert nach juris).
Rechtsprechung
OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Aufnahme eines freien Beschäftigungsverhältnisses, Strafvollzug, Verbot, Lohnwucher
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für ein Verbot der Aufnahme eines freien Beschäftigungsverhältnisses durch einen Strafgefangenen bei Lohnwucher
- rechtsportal.de
StVollzG § 11 Abs. 1 Nr. 1; StVollzG § 39 Abs. 1
Strafvollzug; Verbot der Aufnahme eines freien Beschäftigungsverhältnisses bei Lohnwucher - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 09.02.2012 - II StVK 250/11
- OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 361
- NStZ-RR 2012, 359 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- KG, 04.12.2018 - 5 Ws 117/18
Zusätzliche Anerkennung und Ausgleichsentschädigung bei freien …
Auch im Übrigen überwiegen die Vorteile, ein freies Beschäftigungsverhältnis einzugehen, für einen Gefangenen bei weitem: Die freie Beschäftigung außerhalb der Anstalt ist nur im Wege des Freigangs möglich (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 2 Ws 132/12 - juris Rdn. 20) - dessen Voraussetzungen mithin gegeben sein müssen - und bietet aufgrund der Realitätsnähe und der möglichen Anbahnung von Kontakten zu künftigen Arbeitgebern besondere Resozialisierungschancen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 441/90, 493/90, 618/92, 212/93 und 2 BvL 17/94 - juris Rdn. 150).
Rechtsprechung
KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12 - 141 AR 191/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 141 StPO, § 464 Abs 3 StPO
Keine nachträgliche, rückwirkende Bestellung eines Verteidigers für ein im Rechtszug abgeschlossenes Verfahren. - Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit einer Kostengrundentscheidung des Urteils für den ersten Rechtszug eines Verfahrens über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- rechtsportal.de
StPO § 140 Abs. 2
Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Verfahrensabschluss - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.09.2011 - 3 JuJs 31/09
- KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12 - 141 AR 191/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 359 (Ls.)
Rechtsprechung
OLG Rostock, 05.06.2012 - I Vollz (Ws) 13/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine Anwendung der Vorschriften das Wiederaufnahmeverfahren im gerichtlischen Verahren nach dem Strafvollzugsgesetz
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 359 (Ls.)