Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2304
OLG Celle, 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11 (https://dejure.org/2011,2304)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11 (https://dejure.org/2011,2304)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. November 2011 - 311 SsBs 152/11 (https://dejure.org/2011,2304)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verwerfungsurteil, zweite Verwerfung, Vorlagebeschluss

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 74 Abs. 2 S. 1 OWiG; § 25 Abs. 2 Buchst. a StVG
    Verwerfung des Einspruchs eines nicht vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbundenen Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid bei Aufhebung des Sachurteils im Rechtsfolgenausspruch

  • verkehrslexikon.de

    Einspruchsverwerfung bei Nichterscheinen des Betroffenen in der Hauptverhandlung und vorangegangener Aufhebung des Sachurteils nur im Rechtsfolgenausspruch

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung des Einspruchs eines nicht vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbundenen Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid bei Aufhebung des Sachurteils im Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWIG § 74 Abs. 2
    BGH-Vorlage; Einspruchsverwerfung im zweiten Rechtsgang nach Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mal wieder OWi-Sachen beim BGH: OLG Celle legt wegen Widerspruch zu OLG Hamm vor!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    OLG Celle traut sich :-): Vorlagebeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 58 (Ls.)
  • NZV 2012, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.1985 - 1 StR 506/85

    Verwerfung des Einspruchs nach vorangegangenem Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11
    Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren unterschiedliche Regelungen treffen wollte (so schon BGHSt 33, 394, zu § 74 Abs. 2 OWiG a. F.).

    Die nach § 74 Abs. 2 OWiG a. F. eröffnete prozessuale Vorgehensweise, etwaigen Spannungen in Fällen, in denen das erste Sachurteil auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen nur zum Teil aufgehoben worden ist, dadurch Rechnung zu tragen, dass das zu neuer Entscheidung berufene Gericht trotz des unentschuldigten Ausbleibens des Betroffenen statt Verwerfung des Einspruchs zur Sache verhandeln und ein Urteil erlassen kann (vgl. BGHSt 33, 394, 398), ist durch die Neufassung weggefallen.

  • OLG Hamm, 02.11.2006 - 4 Ss OWi 742/06

    Verwerfung; Einspruch; vorangegangene Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs;

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11
    Er sieht sich daran jedoch durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. November 2006 - 4 Ss OWi 742/06 - (VerkMitt 2007, Nr. 25; VRS 112, 49) gehindert.
  • OLG Köln, 27.02.1987 - Ss 744/86

    Einspruchsverwerfung; Zurückverweisung der Sache

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber die zwingende Regelung ohne Einschränkungen eingeführt hat, obwohl ihm bekannt war, dass unter der Geltung des § 74 Abs. 2 OWiG a. F. eine Verwerfung des Einspruchs bei vorangegangener Teilaufhebung im Rechtsfolgenausspruch von den Obergerichten als unzulässig angesehen wurde (vgl. KG VRS 72, 451; OLG Köln VRS 74, 280; 86, 139; BayObLG ZfSch 1990, 359), rechtfertigt den Schluss, dass der Gesetzgeber das mögliche Spannungsverhältnis zwischen einem Schuldspruch durch Urteil und einer Rechtsfolgenentscheidung durch bereits vorher ergangenen Bußgeldbescheid im Interesse eine Entlastung der Gerichte bewusst in Kauf genommen hat.
  • KG, 10.03.1987 - 3 Ws (B) 70/87
    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber die zwingende Regelung ohne Einschränkungen eingeführt hat, obwohl ihm bekannt war, dass unter der Geltung des § 74 Abs. 2 OWiG a. F. eine Verwerfung des Einspruchs bei vorangegangener Teilaufhebung im Rechtsfolgenausspruch von den Obergerichten als unzulässig angesehen wurde (vgl. KG VRS 72, 451; OLG Köln VRS 74, 280; 86, 139; BayObLG ZfSch 1990, 359), rechtfertigt den Schluss, dass der Gesetzgeber das mögliche Spannungsverhältnis zwischen einem Schuldspruch durch Urteil und einer Rechtsfolgenentscheidung durch bereits vorher ergangenen Bußgeldbescheid im Interesse eine Entlastung der Gerichte bewusst in Kauf genommen hat.
  • OVG Hamburg, 01.06.2001 - 3 Bs 94/99

    Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren wegen mehrfacher Rotlichtverstöße; Ahndung von

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11
    Er hält die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG auch bei vorangegangener Teilaufhebung im Rechtsfolgenausspruch für zulässig (ebenso Bösert in Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl. Stand: März 2011, § 74 Rn. 13; in diese Richtung tendierend - allerdings nicht tragend entschieden - auch OLG Stuttgart DAR 2001, 470 mit zust. Anm. Korte in NStZ 2002, 587).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2006 - 2 Ss OWi 12/06

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts wegen Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11
    Ein Ermessensspielraum wird dem Gericht nach Neufassung der Bestimmung durch Art. 1 Nr. 13 OWiGÄndG vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 156, 157) nicht mehr eingeräumt (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2007, 318; KK-Senge, aaO Rn. 1, 19).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2020 - 6 Kart 10/19

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs im Kartellbußgeldverfahren

    cc) Kein sonstiger Ausschlussgrund für die Anwendbarkeit von § 74 Abs. 2 OWiG Schließlich steht der Umstand, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des 4. Kartellsenats aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen hat, einer Verwerfung des Einspruchs nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2012, 4 StR 603/11, NJW 2013, 323, Rn. 12 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 24. Oktober 2012, 3 Ss OWi 1425/12, BeckRS 2012, 24387; OLG Celle, Beschluss vom 14. November 2011, 311 SsBs 152/11, NZV 2012, 44, 45; Seitz/Bauer, in: Göhler, OWiG, 17. Aufl. 2017, § 74 Rn. 24; Hettenbach, in: BeckOK, OWiG, 27. Edition, 1. Juli 2020, § 74 Rn. 28; Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl. 2018, OWiG, § 74 Rn. 20, jeweils m.w.N.).

    Die entgegenstehenden Vorschriften des Strafverfahrensrechts (§§ 329 Abs. 1 Satz 4, 412 StPO) finden im gerichtlichen Bußgeldverfahren demnach auch keine entsprechende Anwendung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. November 2011, 311 SsBs 152/11, NZV 2012, 44, 45; Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl. 2018, OWiG, § 74 Rn. 20).

  • OLG Bamberg, 24.10.2012 - 3 Ss OWi 1425/12

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Aufhebung eines (ersten)

    Der Einspruch des Betroffenen wäre demgemäß vom Amtsgericht unbeschadet der in demselben Verfahren schon einmal auf Rechtsbeschwerde des Betroffenen erfolgten Aufhebung des Verwerfungsurteils vom durch Beschluss des Senats vom 16.02.2012 und unabhängig von einer mit der Verteidigung erfolgten Terminsabsprache zwingend nach § 74 Abs. 2 OWiG ohne Verhandlung zur Sache durch Urteil zu verwerfen gewesen (vgl. zuletzt neben OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11 [bei juris] = NZV 2012, 44 f. = VRS 122, 153 ff. = DAR 2012, 270 f. insbesondere BGH, Beschluss vom 18.07.2011 - 4 StR 603/11 [bei juris] = DAR 2012, 590 ff.).
  • OLG Hamm, 22.03.2012 - 3 RBs 68/12

    Verwerfungsurteil nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das

    Diese Rechtsprechung gilt nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch noch nach der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und andere Gesetze vom 26. Januar 1998 zumindest in den Fällen, in denen - wie hier - das vorangegangene Urteil insgesamt aufgehoben und das aufgehobene Urteil nicht zu Gunsten des Betroffenen von den Rechtsfolgen des Bußgeldbescheides abgewichen war (vgl. OLG Celle, NZV 2012, 44; OLG Köln NStZ-RR 2000, 87; OLG Stuttgart NJW 2002, 978; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2007, 318).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4355
BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11 (https://dejure.org/2011,4355)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - 2 StR 348/11 (https://dejure.org/2011,4355)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11 (https://dejure.org/2011,4355)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 29 BtMG; § 27 StGB
    Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Garantenstellung infolge der Wohnungsinhaberschaft; Voraussetzungen der Beihilfe durch Tun oder Unterlassen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 13 Abs 1 StGB, § 27 StGB
    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafbarkeit einer Wohnungsinhaberin bei Duldung der Aufbereitung und des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Bereitstellung dem Lebensgefährten die Wohnung für seine Geschäfte im Drogenhandel

  • rewis.io

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafbarkeit einer Wohnungsinhaberin bei Duldung der Aufbereitung und des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafbarkeit einer Wohnungsinhaberin bei Duldung der Aufbereitung und des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung

  • rechtsportal.de

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Bereitstellung dem Lebensgefährten die Wohnung für seine Geschäfte im Drogenhandel

  • datenbank.nwb.de

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafbarkeit einer Wohnungsinhaberin bei Duldung der Aufbereitung und des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 58
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09

    Voraussetzungen für die Garantenstellung eines Wohnungsbesitzes (unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11
    Allein die Kenntnis und Billigung der Aufbereitung und des Vertriebs der Betäubungsmittel in der Wohnung erfüllt für den Wohnungsinhaber noch nicht die Voraussetzung strafbarer Beihilfe (vgl. BGH, NJW 1993, 76; NStZ 1999, 451; StV 2003, 280; Senat, StV 2007, 81; NStZ 2010, 221).
  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 251/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe durch Unterlassen;

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11
    Allein die Kenntnis und Billigung der Aufbereitung und des Vertriebs der Betäubungsmittel in der Wohnung erfüllt für den Wohnungsinhaber noch nicht die Voraussetzung strafbarer Beihilfe (vgl. BGH, NJW 1993, 76; NStZ 1999, 451; StV 2003, 280; Senat, StV 2007, 81; NStZ 2010, 221).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Allein aus der Stellung als Wohnungsinhaber oder Vermieter folgt eine solche Pflicht im Allgemeinen nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58 f.; vom 12. Februar 2009 - 3 StR 12/09, NStZ-RR 2009, 184; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 13 Rn. 62; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 51 ff., 85 f.).
  • BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Überlassen der Wohnung

    Soweit die Duldung als unterbliebenes Einschreiten gegen das Handeltreiben des Mitbewohners zu werten ist, handelt es sich dabei letztlich um den Vorwurf eines Unterlassens (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58 f.).
  • BGH, 16.02.2016 - 4 StR 459/15

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung, der Aufbereitung oder des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung erfüllt ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung nicht die Voraussetzungen der strafbaren Beihilfe (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschlüsse vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58; vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 67; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 60).
  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Vielmehr muss auch hier in den Schranken der Verfassung letztlich dem Grundsatz des fairen Verfahrens der Vorrang gebühren (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2012, 58-60).
  • BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20

    Begehen durch Unterlassen (keine Garantenstellung eines Wohnungsinhabers zur

    Ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung erfüllt es nicht die Voraussetzungen einer strafbaren Beihilfe, dass der Wohnungsinhaber die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus kennt und billigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, StraFo 2016, 215; vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58); eine solche Unterstützungshandlung der Angeklagten lässt sich jedoch den Urteilsgründen auch in ihrer Gesamtheit nicht entnehmen.
  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 106/17

    Voraussetzungen einer aktiven Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    a) Zwar erfüllt für den Wohnungsinhaber nach ständiger Rechtsprechung allein die Kenntnis und Billigung einer Lagerung, Aufbereitung oder des Vertriebs von Betäubungsmitteln in seiner Wohnung durch einen Mitbewohner noch nicht die Voraussetzung strafbarer Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitten; denn ihm wird damit hinsichtlich dieses Handeltreibens im Falle einer fehlenden Garantenstellung ein lediglich strafloses Unterlassen zur Last gelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, BGHR BtMG § 29 Beihilfe 7; vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 32, und vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.08.2011 - III-3 RBs 222/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12758
OLG Hamm, 04.08.2011 - III-3 RBs 222/11 (https://dejure.org/2011,12758)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.08.2011 - III-3 RBs 222/11 (https://dejure.org/2011,12758)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. August 2011 - III-3 RBs 222/11 (https://dejure.org/2011,12758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Mitteilung von der Ladung von Zeugen bei befugter Abwesenheit von der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Namhaftmachung der zur Hauptverhandlung in Bußgeldsachen geladenen Zeugen; Befugte Abwesenheit des Betroffenen und seines Verteidigers

  • rechtsportal.de

    Namhaftmachung der zur Hauptverhandlung in Bußgeldsachen geladenen Zeugen; Befugte Abwesenheit des Betroffenen und seines Verteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 37 OWi 465/10
  • OLG Hamm, 04.08.2011 - III-3 RBs 222/11

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 58 (Ls.)
  • NZV 2012, 198 (Ls.)
  • AnwBl 2012, 60
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 12.09.1995 - 4 Ss OWi 600/95

    Bekanntgabe; Hauptverhandlung; Zeuge; Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2011 - 3 RBs 222/11
    Dies gilt auch dann, wenn die Zeugen - wie im vorliegenden Falle - bereits im Bußgeldbescheid aufgeführt waren (OLG Hamm, NJW 1996, 534, 535; BayObLG bei Rüth, DAR 1986, 237, 247).

    Ein Beruhen des Urteils auf der Verletzung der vorbezeichneten Vorschriften kann in der Regel nicht ausgeschlossen werden, wenn der Betroffene in der Hauptverhandlung befugt abwesend war und auch nicht durch einen Verteidiger vertreten wurde - und damit den hier in Rede stehenden Verstoß auch nicht zum Anlass für einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung nach §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 246 Abs. 3 StPO machen konnte - und das Gericht die Verurteilung des Betroffenen auf die Angaben des unter Verstoß gegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 222 Abs. 1 Satz 1 StPO vernommenen Zeugen gestützt hat (vgl. RGSt 21, 100; OLG Hamm, MDR 1971, 1029; NJW 1996, 534; OLG Hamburg, JW 1928, 2292; OLG Koblenz, VRS 46, 447; Gmel in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. [2008], § 222 Rdnr. 12; LR-Gollwitzer, 25. Aufl. [2001], § 222 Rdnr. 23 f).

  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 289/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entbindung vom

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2011 - 3 RBs 222/11
    Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat mit der - von der ebenfalls erhobenen Rüge der Verletzung des Anspruches auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu unterscheidenden (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 307) - Verfahrensrüge der Verletzung der §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 222 Abs. 1 Satz 1 StPO (vorläufig) Erfolg.
  • OLG Koblenz, 20.12.1973 - 1 Ws (a) 593/73

    Abstellen; Fahrzeuge; Pkw; Wiese; Abfall

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2011 - 3 RBs 222/11
    Ein Beruhen des Urteils auf der Verletzung der vorbezeichneten Vorschriften kann in der Regel nicht ausgeschlossen werden, wenn der Betroffene in der Hauptverhandlung befugt abwesend war und auch nicht durch einen Verteidiger vertreten wurde - und damit den hier in Rede stehenden Verstoß auch nicht zum Anlass für einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung nach §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 246 Abs. 3 StPO machen konnte - und das Gericht die Verurteilung des Betroffenen auf die Angaben des unter Verstoß gegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 222 Abs. 1 Satz 1 StPO vernommenen Zeugen gestützt hat (vgl. RGSt 21, 100; OLG Hamm, MDR 1971, 1029; NJW 1996, 534; OLG Hamburg, JW 1928, 2292; OLG Koblenz, VRS 46, 447; Gmel in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. [2008], § 222 Rdnr. 12; LR-Gollwitzer, 25. Aufl. [2001], § 222 Rdnr. 23 f).
  • RG, 17.10.1890 - 2398/90

    Inwieweit ist bei Entbindung der Angeklagten vom Erscheinen in der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2011 - 3 RBs 222/11
    Ein Beruhen des Urteils auf der Verletzung der vorbezeichneten Vorschriften kann in der Regel nicht ausgeschlossen werden, wenn der Betroffene in der Hauptverhandlung befugt abwesend war und auch nicht durch einen Verteidiger vertreten wurde - und damit den hier in Rede stehenden Verstoß auch nicht zum Anlass für einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung nach §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 246 Abs. 3 StPO machen konnte - und das Gericht die Verurteilung des Betroffenen auf die Angaben des unter Verstoß gegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 222 Abs. 1 Satz 1 StPO vernommenen Zeugen gestützt hat (vgl. RGSt 21, 100; OLG Hamm, MDR 1971, 1029; NJW 1996, 534; OLG Hamburg, JW 1928, 2292; OLG Koblenz, VRS 46, 447; Gmel in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. [2008], § 222 Rdnr. 12; LR-Gollwitzer, 25. Aufl. [2001], § 222 Rdnr. 23 f).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.2011 - III-1 RBs 177/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3362
OLG Hamm, 27.10.2011 - III-1 RBs 177/11 (https://dejure.org/2011,3362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2011 - III-1 RBs 177/11 (https://dejure.org/2011,3362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - III-1 RBs 177/11 (https://dejure.org/2011,3362)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Ein bereits vor dem Hinweis nach § 72 Abs. 1 OWiG ausdrücklich oder schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Betroffene auf den späteren Hinweis schweigt oder die ausdrückliche Anfrage des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen ausdrücklichen oder schlüssig vorgetragenen Widerspruch gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren vor Erteilung des Hinweises nach § 72 Abs. 1 OWiG

  • rechtsportal.de

    OWiG § 72 Abs. 1; StPO § 344; StPO § 345
    Anforderungen an einen ausdrücklichen oder schlüssig vorgetragenen Widerspruch gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren vor Erteilung des Hinweises nach § 72 Abs. 1 OWiG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 58 (Ls.)
  • NZV 2012, 94
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 09.02.2004 - 1 Ss OWi 26/04

    Beschlussverfahren einer Bußgeldsache trotz Widerspruchs; Stillschweigende

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2011 - 1 RBs 177/11
    Ein bereits vor dem Hinweis nach § 72 Abs. 1 OWiG ausdrücklich oder schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Betroffene auf den späteren Hinweis schweigt oder die ausdrückliche Anfrage des Richters, ob dem schriftlichen Verfahren widersprochen werde, unbeantwortet lässt (zu vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 09.02.2004 -1 Ss OWi 26/04 (18-04); Thüringer OLG, Beschluss vom 18.05.2005 - 1 Ss 905/05, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Zweibrücken, 17.08.2018 - 1 OWi 2 SsBs 55/18

    Bußgeldverfahren: Wirksamkeit eines vor Erlass des Bußgeldbescheides erklärten

    10 b) Ein bereits vor dem Hinweis nach § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG ausdrücklich oder schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Betroffene auf den späteren Hinweis schweigt oder die ausdrückliche Anfrage des Richters, ob dem schriftlichen Verfahren widersprochen werde, unbeantwortet lässt (Senat, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 54/18, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 27.10.2011 - III-1 RBs 177/11, juris Rn. 11; OLG Schleswig, Beschluss vom 09.02.2004 - 1 Ss OWi 26/04, NJW 2004, 3133, 3134, jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4728
OLG Bamberg, 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11 (https://dejure.org/2011,4728)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11 (https://dejure.org/2011,4728)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 3 Ss OWi 1364/11 (https://dejure.org/2011,4728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Entbindungsantrag, Ablehnung, Rechtsbeschwerde, Anforderungen, Begründung

  • openjur.de

    Wird die rechtfehlerhafte Ermessensausübung bei der Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags wegen Verhinderung des Verteidigers beanstandet, ist nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO der Inhalt des Verlegungsgesuchs grundsätzlich vollständig wiederzugeben. Dies gilt erst recht ...

  • verkehrslexikon.de

    Zum notwendigen Vortrag zur Verfahrensrüge bei einer Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags wegen Verhinderung des Verteidigers

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Verfahrensrüge wegen rechtfehlerhafter Ermessensausübung bei der Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Terminsverlegung durch's Amtsgericht ? So geht die Verfahrensrüge (nicht)!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ablehnung des Entbindungsantrags: Rechtsbeschwerdebegründung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Beanstandung einer rechtfehlerhaften Ermessensausübung bei der Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags wegen Verhinderung des Verteidigers

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 58 (Ls.)
  • NZV 2012, 148 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 3 RBs 200/10

    Verletzung des gerichtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren durch Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11
    Ob das Gericht einem Verlegungsantrag unbeschadet des Rechts des Betroffenen, sich gemäß § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu bedienen (vgl. auch Art. 6 Abs. 3c MRK), stattgeben muss, hängt vielmehr maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Sache, der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, der Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalls, dem Anlass, der Voraussehbarkeit und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung ab (vgl. z.B. OLG Koblenz NZV 2009, 569 f. = StraFo 2009, 523 f. = StV 2010, 476 f. und zuletzt auch OLG Hamm zfs 2010, 649 f.).
  • OLG Koblenz, 10.09.2009 - 2 SsRs 54/09

    Terminsverlegung - Erkrankung des Verteidigers nach Entbindung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11
    Ob das Gericht einem Verlegungsantrag unbeschadet des Rechts des Betroffenen, sich gemäß § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu bedienen (vgl. auch Art. 6 Abs. 3c MRK), stattgeben muss, hängt vielmehr maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Sache, der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, der Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalls, dem Anlass, der Voraussehbarkeit und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung ab (vgl. z.B. OLG Koblenz NZV 2009, 569 f. = StraFo 2009, 523 f. = StV 2010, 476 f. und zuletzt auch OLG Hamm zfs 2010, 649 f.).
  • OLG Braunschweig, 17.03.2008 - Ss 33/08

    Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: Verteidigungsbeschränkung durch

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11
    In allen Fällen hat das Gericht deshalb bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abzuwägen (OLG Braunschweig StV 2008, 293 f. sowie Beschluss vom 27.02.2009 - Ss 37/09 [bei Juris]; vgl. zuletzt auch OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11 = StraFo 2011, 232 f. und schon OLG Bamberg NJW 2006, 2341 f. = StV 2006, 683 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/05

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11
    In allen Fällen hat das Gericht deshalb bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abzuwägen (OLG Braunschweig StV 2008, 293 f. sowie Beschluss vom 27.02.2009 - Ss 37/09 [bei Juris]; vgl. zuletzt auch OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11 = StraFo 2011, 232 f. und schon OLG Bamberg NJW 2006, 2341 f. = StV 2006, 683 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Verletzung rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11
    In allen Fällen hat das Gericht deshalb bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abzuwägen (OLG Braunschweig StV 2008, 293 f. sowie Beschluss vom 27.02.2009 - Ss 37/09 [bei Juris]; vgl. zuletzt auch OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11 = StraFo 2011, 232 f. und schon OLG Bamberg NJW 2006, 2341 f. = StV 2006, 683 ff., jeweils m.w.N.).
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