Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12   

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BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12 (https://dejure.org/2012,21608)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2012 - 2 StR 60/12 (https://dejure.org/2012,21608)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12 (https://dejure.org/2012,21608)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 15 StGB; § 16 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; Tatvorsatz); Körperverletzung (rein psychische Beeinträchtigung; Hervorrufen von Angst)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB, § 261 StPO, § 264 StPO, § 267 StPO
    Körperverletzung: Tritte und Schläge gegen den Kopf als lebensgefährdende Behandlung; Hervorrufen von Angst als Taterfolg

  • Wolters Kluwer

    Tritte oder heftige Schläge gegen den Kopf eines Opfers als eine das Leben gefährdende Behandlung

  • rewis.io

    Körperverletzung: Tritte und Schläge gegen den Kopf als lebensgefährdende Behandlung; Hervorrufen von Angst als Taterfolg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223 Abs. 1; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
    Tritte oder heftige Schläge gegen den Kopf eines Opfers als eine das Leben gefährdende Behandlung

  • datenbank.nwb.de

    Körperverletzung: Tritte und Schläge gegen den Kopf als lebensgefährdende Behandlung; Hervorrufen von Angst als Taterfolg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bisschen knapp die Feststellungen zur gefährlichen Körperverletzung - "nicht nachzuvollziehen”

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Wird das Opfer vom Täter gefesselt und gerät dadurch in Panik, zittert und weint, so stellt dies keine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB dar

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Entführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 340
  • NStZ-RR 2012, 6
  • NStZ-RR 2013, 265
  • NStZ-RR 2013, 266
  • NStZ-RR 2013, 268
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1964 - 5 StR 182/64
    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
    Erforderlich ist zudem ein Vorsatz des Täters zur Herbeiführung einer derartigen potenziellen Lebensgefahr (vgl. BGHSt 19, 352 f.).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 320/68

    Wand - § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Gebäudewand ist kein "gefährliches Werkzeug"

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ein, wenn der Täter das Opfer gegen einen unbeweglichen Gegenstand bewegt (vgl. BGHSt 22, 235, 236; BGH NStZ-RR 2005, 75).
  • BGH, 05.11.1996 - 4 StR 490/96

    Fön in der Badewanne - §§ 223, 224 StGB, Geringfügigkeit, psychische

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
    Das körperliche Wohlempfinden kann nicht allein durch psychische Reaktionen beeinträchtigt werden (vgl. BGH NStZ 1997, 123, 124), so dass das Hervorrufen von Angst nicht als Taterfolg im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB ausreicht.
  • BGH, 04.11.2004 - 4 StR 81/04

    Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen beim Raub einer leeren Geldbörse);

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ein, wenn der Täter das Opfer gegen einen unbeweglichen Gegenstand bewegt (vgl. BGHSt 22, 235, 236; BGH NStZ-RR 2005, 75).
  • BGH, 06.06.2007 - 2 StR 105/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); Misshandlung von

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
    Tritte oder heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07).
  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
    Bedrohungs- oder Einschüchterungshandlungen dürfen sich hinsichtlich der Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens nicht nur auf das seelische Gleichgewicht auswirken, sondern sie müssen auch die körperliche Verfassung des Opfers betreffen (vgl. BGH NStZ 1986, 166).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12

    Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei

    Sie verwirklichen das Merkmal der das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB jedenfalls dann, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlung im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 22. März 2002 - 2 StR 517/01, NStZ 2002, 432 f. sowie Senat, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11, NStZ-RR 2012, 105 f.).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14

    Körperverletzung (Begriff der Gesundheitsschädigung; psychische Einwirkungen als

    Rein psychische Empfindungen genügen bei keiner Handlungsalternative, um einen Körperverletzungserfolg gemäß § 223 Abs. 1 StGB zu begründen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2118; Meyer, ZStW 115 (2003), 249, 261).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Rein psychische Empfindungen genügen bei keiner Handlungsalternative, um einen Körperverletzungserfolg gemäß § 223 Abs. 1 StGB zu begründen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2118; Meyer, ZStW 115 (2003), 249, 261).

    Zudem hätte es - wie auch bei den anderen Opfern - einer tragfähigen, sich nicht auf die Wiedergabe der Umschreibung des bedingten Vorsatzes beschränkenden Begründung des Wissens und Wollens des Körperverletzungserfolges bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; Senatsbeschluss vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96, NStZ 1997, 123; Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06, bei Miebach, NStZ-RR 2007, 65).

    Angst als solche stellt jedoch - insbesondere wenn die Reaktion "zeitlich begrenzt" bzw. "kurzfristig" auftritt - lediglich eine Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens und eine normale Reaktion auf Bedrohungen, nicht aber einen pathologischen Zustand dar (Senatsbeschluss vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96, NStZ 1997, 123; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; OLG Köln, NJW 1997, 2191, 2192; NK-StGB/Paeffgen, 4. Aufl., § 223 Rn. 11a).

  • BGH, 18.08.2015 - 3 StR 289/15

    Körperverletzung aufgrund des Hervorrufens von Brechreiz durch Anspucken

    Seelische Beeinträchtigungen als solche genügen nicht; nötig sind vielmehr körperliche Auswirkungen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Es genügt vielmehr, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls (generell) geeignet war, das Leben zu gefährden (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 Rn. 3; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 224 Rn. 27 mwN; vgl. zu Schlägen gegen den Kopf BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13 Rn. 7; Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 Rn. 3 f.; vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12 Rn. 6 und vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12 Rn. 18 mwN).
  • OLG Koblenz, 09.07.2014 - 2 OLG 3 Ss 198/13

    Gefährliche Körperverletzung: Das Leben gefährdende Behandlung; Erkennen der

    Die von der Strafkammer beschriebenen Verletzungen wurden nicht mittels dieses Werkzeugs, sondern durch Aufschlagen des Kopfes des Opfers auf den Asphalt verursacht, der als unbeweglicher Gegenstand kein gefährliches Werkzeug darstellt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 22, 235, 236; BGH NStZ-RR 2005, 75; NStZ-RR 2012, 340).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung sein, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22, juris Rn. 9; vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21, juris; Urteile vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14, juris Rn. 6; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345, 346; vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 8; Urteil vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07, juris Rn. 5; Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156 Rn. 4; Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung; vom 23. Juni 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352; MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 45).
  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung: abstrakte

    Tritte oder heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12).
  • VG Braunschweig, 20.12.2018 - 6 A 612/15

    Aufbau; Bewertungsspielraum; Doppelverwertung; fachspezifische Beurteilung;

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Prozessbevollmächtigen des Klägers zitierten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, welches zu der Frage der Prüfungsreihenfolge bei Grundtatbestand und Qualifikation keine Aussage trifft (U. v. 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R -, juris); ebenso wenig geht das durch das Bundessozialgericht in dieser Entscheidung zitierte Urteil des LG Aachen (U. v. 17.07.2002 - 61 KLS/42 Js 1109/2000 -, n. v.) oder der BGH in seiner Revisionsentscheidung (B. v. 17.04.2012 - 2 StR 60/12 -, juris) auf diese Frage ein.
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 267/22

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352; Senat, Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 5; vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07, Rn. 5; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, Rn. 7; Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21).
  • LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2017 - L 13 VG 11/16

    Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz und Bundesversorgungsgesetz ;

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 301/14

    Beweiswürdigung bei durch Erinnerungslücken gekennzeichneter Aussage des einzigen

  • BGH, 09.09.2020 - 4 StR 117/20

    Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung mittels einer lebensgefährdenden

  • BGH, 11.04.2019 - 4 StR 60/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Tatvariante des

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28432
OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12 (https://dejure.org/2012,28432)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.08.2012 - 1 Ws 248/12 (https://dejure.org/2012,28432)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. August 2012 - 1 Ws 248/12 (https://dejure.org/2012,28432)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Spendenbetrug, Untreue, Spendenwerbung, hohe Kosten,

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 263 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 1, 2 StGB; § 263 Abs. 5 StGB; § 266 StGB; § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO
    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der Spender bei Verursachung hoher Kosten für die Spendenwerbung einer vorläufig als gemeinnützig anerkannten GmbH ohne Angaben zur Höhe der Kosten; Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht i.S.v. § ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der Spender bei Verursachung hoher Kosten für die Spendenwerbung einer vorläufig als gemeinnützig anerkannten GmbH ohne Angaben zur Höhe der Kosten; Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht i.S.v. § ...

  • rechtsportal.de

    Dauerhaft hohe Kosten für Spendenwerbung; Zweckwidrigen Verwendung der Spendenmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Spendensammler haben sich nicht strafbar gemacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    12,5 Mio. EUR mittels Spendenwerbeanschreiben

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Hohe Kosten für die Spendenwerbung begründen alleine noch keinen Betrug iSd § 263 StGB - Aus einer hohen Kostenquote kann nicht geschlossen werden, dass von Anfang an eine Absicht zur zweckwidrigen Verwendung von Spendenmittel bestand

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Spendensammler haben sich nicht strafbar gemacht

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • strafrechtsverband.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Spendensammler für Krebsforschung haben sich nicht strafbar gemacht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Spenden müssen nicht zeitnah an Krebsforscher gehen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein strafbares Handeln von Spendensammler durch Nutzung von Mailings

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Spendensammler haben sich mit plakativen Mailings nicht strafbar gemacht - OLG Celle: Spender wurden durch Spendewerbeanschreiben für eine Krebsforschung nicht getäuscht

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Betrug durch Spendenwerbung- und beschaffung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 6
  • NStZ-RR 2013, 13 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 10.11.1994 - 4 StR 331/94

    Spendenverein - § 263 StGB, Spendenbetrug, Zweckverfehlung

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12
    a) Bei der Frage, was als taugliche Täuschungshandlung für einen Spendenbetrug in Betracht kommt, ist von den Grundsätzen auszugehen, die der Bundesgerichtshof in seiner Leitentscheidung zu dieser Fallgruppe (Urteil vom 10. November 1994 - 4 StR 331/94, NJW 1995, 539; NStZ 1995, 134, m. Anm Rudolphi, NStZ 1995, 289, m. Anm. Marxen, EWiR 1996, 375) aufgestellt hat.

    Eine schadensbegründende Zweckverfehlung ist nur dann zu bejahen, wenn "der Spendensammler - wie von vornherein erkannt und gewollt - pflichtwidrig mehr Unkosten als notwendig verursacht und dieses Mehr an Unkosten aus den Spendengeldern begleicht" (Rudolphi, NStZ 1995, 289, 290).

    Es ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall kommerzieller Spendenwerbung der angeklagte Vereinsvorsitzende sogar ein Unternehmen seiner Ehefrau mit der Mitgliederwerbung und -verwaltung beauftragt hatte und der Bundesgerichtshof dennoch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gesehen hat, dass die satzungsgemäß caritative Aufgabenstellung des Vereins nur Vorwand für die Erlangung von Mitgliedsbeiträgen im Eigeninteresse der Angeklagten war (vgl. BGH NJW 1995, 539).

    Außerdem erfolgt die Aberkennung der Gemeinnützigkeit und Nachveranlagung zur Körperschaftssteuer nicht generell, sondern regelmäßig für bestimmte Veranlagungszeiträume, wie schon der Sachverhalt zeigt, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Spendenbetrug (BGH NJW 1995, 539) zugrunde lag.

  • BGH, 20.12.1994 - 1 StR 593/94

    Untreue - GmbH - Geschäftsführer - Vergütungsansprüche

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12
    Zwar kann auch die Gesamtheit der Gesellschafter nicht unbeschränkt in Vermögensverfügungen einwilligen, sondern ein Einverständnis ist bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen, wenn die Vermögensverfügung geeignet ist, das Stammkapital der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder wenn durch die Vermögensverfügung eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung einträte, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

    Häufigster Fall ist, dass durch die Leistung eine Verbindlichkeit des Geschäftsherrn getilgt wird (BGH NStZ 1995, 185; LK-Schünemann § 266 Rn. 169 m.w.N.).

    Damit lag ein tatbestandsausschließendes Einverständnis der Inhaberin des zu betreuenden Vermögens vor, welches nur dann unwirksam gewesen wäre, wenn durch die Vermögensverfügung entgegen § 30 GmbHG das Stammkapital der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung eingetreten wäre, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; 1997, 66, 68; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12
    Denn Umfang und Grenzen der im Rahmen von § 266 Abs. 1 StGB strafrechtlich relevanten Pflichten richten sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis; es besteht eine Anbindung an die zivil- oder öffentlichrechtlichen Grundlagen (BVerfGE 126, 170, 204; BGHSt 50, 331, 335; Fischer § 266 Rn. 58; SSW-Saliger, StGB § 266 Rn. 31 m.w.N.).

    Bei dessen Auslegung ist es von Verfassungs wegen geboten, die Anwendung des Untreuetatbestands auf Fälle klarer und deutlicher (evidenter) Fälle pflichtwidrigen Handelns zu beschränken (vgl. BVerfGE 126, 170, 210; BGHSt 43, 293, 297; 47, 148, 152; 47, 187, 197; 55, 288, 300).

    Allerdings genügt es von Verfassungs wegen nicht, dass eine Vermögensgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann; diese ist vielmehr konkret festzustellen und zu beziffern (BVerfGE 126, 170, 229).

  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 124/86

    Verurteilung wegen Urkundenfälschung - Verfälschung von Postquittungen - Verstoß

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12
    Es ist nämlich ganz herrschende Meinung, dass die durch die Untreuehandlung verursachte Vermögensminderung nur durch einen Vorteil kompensiert wird, der unmittelbar auf der Untreuehandlung beruht, während dagegen ein Vermögensvorteil, der sich nicht aus der pflichtwidrigen Handlung selbst ergibt, sondern durch eine andere, rechtlich selbständige Handlung hervorgebracht wird, den Vermögensnachteil rechtlich nicht ausräumt (BGH NStZ 1986, 455; 1996, 191; 2010, 330; NStZ-RR 2006, 175; LK-Schünemann § 266 Rn. 169 ff.; Fischer § 266 Rn. 115; jew. m.w.N.).

    Dass es hier auf den zeitlichen Faktor nicht ankommen kann, ergibt sich wiederum aus einem Vergleich mit der Anwendung des Unmittelbarkeitsprinzips auf der Vorteilsseite; auch dort räumt ein Vermögensvorteil, der sich nicht aus der pflichtwidrigen Handlung selbst ergibt, sondern durch eine andere, rechtlich selbständige Handlung hervorgebracht wird, den Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB selbst dann nicht aus, wenn beides zufällig zu gleicher Zeit geschieht (BGHSt 17, 147, 149; BGH NStZ 1986, 455; LK-Schünemann § 266 Rn. 170 m.w.N.).

  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12
    Hieran ändert sich nichts dadurch, dass die Vorgesellschaft als weitgehend verselbständigte Vermögensmasse bereits am Wirtschaftsleben teilnehmen und durch Geschäfte, die ihr Geschäftsführer mit Ermächtigung der Gesellschafter in ihrem Namen abschließt, verpflichtet werden kann (vgl. BGHZ 80, 129, 139) und damit einer juristischen Person angenähert ist.

    Vor der Eintragung in das Handelsregister ist das "Gesellschaftsvermögen" rechtlich noch nicht der Gesellschaft zugeordnet, vielmehr besteht bei einer Mehrpersonengesellschaft Gesamthandsvermögen (BGHZ 80, 129, 135), bei einer Einpersonengesellschaft Sondervermögen (BGH wistra 2000, 178; Baumbach/Hueck-Fastrich GmbHG 19. Aufl. § 11 Rn. 41).

  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12
    Zwar kann auch die Gesamtheit der Gesellschafter nicht unbeschränkt in Vermögensverfügungen einwilligen, sondern ein Einverständnis ist bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen, wenn die Vermögensverfügung geeignet ist, das Stammkapital der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder wenn durch die Vermögensverfügung eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung einträte, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

    Damit lag ein tatbestandsausschließendes Einverständnis der Inhaberin des zu betreuenden Vermögens vor, welches nur dann unwirksam gewesen wäre, wenn durch die Vermögensverfügung entgegen § 30 GmbHG das Stammkapital der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung eingetreten wäre, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; 1997, 66, 68; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 22.02.1991 - 3 StR 348/90

    Straftaten gegen das Vermögen: Untreue bei KG

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12
    Zwar kann auch die Gesamtheit der Gesellschafter nicht unbeschränkt in Vermögensverfügungen einwilligen, sondern ein Einverständnis ist bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen, wenn die Vermögensverfügung geeignet ist, das Stammkapital der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder wenn durch die Vermögensverfügung eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung einträte, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

    Damit lag ein tatbestandsausschließendes Einverständnis der Inhaberin des zu betreuenden Vermögens vor, welches nur dann unwirksam gewesen wäre, wenn durch die Vermögensverfügung entgegen § 30 GmbHG das Stammkapital der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung eingetreten wäre, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; 1997, 66, 68; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12
    Zwar kann auch die Gesamtheit der Gesellschafter nicht unbeschränkt in Vermögensverfügungen einwilligen, sondern ein Einverständnis ist bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen, wenn die Vermögensverfügung geeignet ist, das Stammkapital der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder wenn durch die Vermögensverfügung eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung einträte, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

    Damit lag ein tatbestandsausschließendes Einverständnis der Inhaberin des zu betreuenden Vermögens vor, welches nur dann unwirksam gewesen wäre, wenn durch die Vermögensverfügung entgegen § 30 GmbHG das Stammkapital der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung eingetreten wäre, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; 1997, 66, 68; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 342/99

    Bestechlichkeit; Unterlassen einer Diensthandlung; Amtsträger; Tatidentität;

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12
    Solange aber die Gründung der GmbH noch nicht abgeschlossen, diese also als Vorgesellschaft noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist, kommt es ausschließlich auf das Einverständnis aller Gründungsgesellschafter an, welches zu diesem Zeitpunkt noch keinen Einschränkungen unterliegt (vgl. BGHSt 3, 23, 25; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 27; BGH wistra 1989, 264, 266; 2000, 178; LK-Schünemann StGB 12. Aufl. § 266 Rn. 244; NK-Kindhäuser StGB 3. Aufl. § 266 Rn. 72).

    Vor der Eintragung in das Handelsregister ist das "Gesellschaftsvermögen" rechtlich noch nicht der Gesellschaft zugeordnet, vielmehr besteht bei einer Mehrpersonengesellschaft Gesamthandsvermögen (BGHZ 80, 129, 135), bei einer Einpersonengesellschaft Sondervermögen (BGH wistra 2000, 178; Baumbach/Hueck-Fastrich GmbHG 19. Aufl. § 11 Rn. 41).

  • BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12
    Zwar kann auch die Gesamtheit der Gesellschafter nicht unbeschränkt in Vermögensverfügungen einwilligen, sondern ein Einverständnis ist bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen, wenn die Vermögensverfügung geeignet ist, das Stammkapital der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder wenn durch die Vermögensverfügung eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung einträte, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

    Damit lag ein tatbestandsausschließendes Einverständnis der Inhaberin des zu betreuenden Vermögens vor, welches nur dann unwirksam gewesen wäre, wenn durch die Vermögensverfügung entgegen § 30 GmbHG das Stammkapital der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung eingetreten wäre, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; 1997, 66, 68; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

  • BFH, 18.12.2002 - I R 60/01

    Gemeinnütziger Verein, Selbstlosigkeit

  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10

    Urteil in Kölner Parteispendenaffäre aufgehoben

  • BFH, 23.09.1998 - I B 82/98

    Vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit

  • BFH, 23.02.1999 - XI B 128/98

    Spenden; Spenden-Haftungsbescheid

  • BFH, 23.02.1999 - XI B 130/98

    Spendenbescheinigung; Haftungsbescheid

  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61
  • BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91

    Vermögensschaden - Betrug - Grundstückskauf - Vorsatz bei Vertragsschluß - Rechte

  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

  • BGH, 09.02.2006 - 5 StR 423/05

    Untreue (Überweisung auf ein Privatkonto; Nachteil: Befreiung von

  • BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06

    Grundsätze zum "Vermögensnachteil"; Vermögensnachteil bei Übernahme einer

  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09

    Untreue (Vermögensnachteil durch "Kick-Back-Zahlung": Bewertung von

  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 2 Ws 71/99

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, DRK Bochum, Untreue

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 181/07

    Einziehung von Tatmitteln (ausreichende Feststellungen); Tenorierung bei

  • OLG Celle, 18.07.2013 - 1 Ws 238/13

    Rechtsfolgen der Verweigerung einer vertraglich vereinbarten Freigabe von

    Die Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwalt haben auch insofern zutreffend darauf abgestellt, dass nur eine gravierende Pflichtverletzung zur Verwirklichung des Untreuetatbestands herangezogen werden darf (vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 2012 - 1 Ws 248/12, OLGSt StGB § 266 Nr. 15), und diese im vorliegenden Fall zu Recht verneint, weil die Ablehnung der Freigabe auf einer Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten durch die Beschuldigten beruhte, die jedenfalls nicht evident falsch war.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2012 - 1 StR 238/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24676
BGH, 27.07.2012 - 1 StR 238/12 (https://dejure.org/2012,24676)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2012 - 1 StR 238/12 (https://dejure.org/2012,24676)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12 (https://dejure.org/2012,24676)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 345 Abs. 1 StPO; § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 269 StGB
    Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist (Zustellung des Urteils auch an Wahlverteidiger); Missbrauch von Berufsbezeichnungen; Urkundenunterdrückung; Fälschung beweiserheblicher Daten (Einreichung der Steuererklärung über ELSTER; Steuerhinterziehung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132a Abs 1 Nr 2 StGB, § 133 StGB, § 269 StGB, § 274 Abs 1 Nr 1 StGB
    Strafbarkeit bei Nichtrückgabe von Ermittlungsakten an Gericht und Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Strafverfolgung aus prozessökonomischen Gründen auf den Vorwurf des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen durch einen nicht zugelassenen Rechtsanwalt

  • rewis.io

    Strafbarkeit bei Nichtrückgabe von Ermittlungsakten an Gericht und Staatsanwaltschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beschränkung der Strafverfolgung aus prozessökonomischen Gründen auf den Vorwurf des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen durch einen nicht zugelassenen Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Tatbestand der Urkundenunterdrückung bei Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs (Prof. Dr. Frank Zieschang; HRRS 2013, 49)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 343
  • NStZ-RR 2012, 6
  • NStZ-RR 2015, 66
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - 1 StR 238/12
    Die zuvor erfolgte formlose Übersendung von Kopien des Urteils und des Protokolls (Bd. XIII, Bl. 3006 Rücks.) ist keine Zustellung, die gemäß § 37 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. August 1990 - 3 StR 459/87, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 4) die Revisionsbegründungsfrist hätte verlängern können.
  • BGH, 17.09.2008 - 1 StR 436/08

    Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts; Zustellung des

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - 1 StR 238/12
    Die Zustellung des angefochtenen Urteils an die Wahlverteidigerin ist erst am 6. Februar 2012 verfügt und sodann bewirkt worden (Band XIII, Bl. 3010 Rücks.), mithin nach Ablauf der durch wirksame Zustellung an den Pflichtverteidiger am 5. Januar 2012 (Band XIII. Bl. 2986) in Gang gesetzten Revisionsbegründungsfrist, und konnte daher eine neue Frist nicht in Gang setzen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 1 StR 436/08, StraFo 2008, 509).
  • BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10

    Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen);

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - 1 StR 238/12
    Ob sich der Angeklagte wegen dieses Sachverhalts darüber hinaus schon deswegen der Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB) strafbar gemacht hat, weil (entgegen BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10, NStZ-RR 2011, 276 mwN) die Absicht der Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs von dieser Vorschrift erfasst ist (vgl. mit beachtlichen Argumenten bereits Schneider NStZ 1993, 16, 18 f.; auch Puppe in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 3. Aufl., § 274 Rn. 12 ff.), bedarf mit Blick auf die Verfahrensbeschränkung ebenso wenig einer abschließenden Entscheidung wie die Frage, ob das Verhalten des Angeklagten in diesen Fällen auch einen Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) darstellt, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ausführt (vgl. aber Ostendorf in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 3. Aufl., § 133 Rn. 14).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Denn die Intention der Angeklagten, den staatlichen Bußgeldanspruch zu vereiteln, begründet keine Nachteilszufügungsabsicht im Sinne von § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 1990 - 5 StR 101/90, BGHR StGB § 274 Nachteil 2; vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10, NStZ-RR 2011, 276; offengelassen von BGH, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12, NStZ-RR 2012, 343; aA Schneider NStZ 1993, 16; Zieschang, HRRS 2013, 49).
  • BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22

    Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben

    Denn insoweit ist keine "andere" Person benachteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 StR 328/15 Rn. 17; Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10 Rn. 7; offen BGH, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Nur wenn die Revisionsbegründungsfrist aufgrund der ersten Zustellung(en) bei einer der weiteren Zustellungen bereits abgelaufen war, wird durch diese keine neue Frist in Gang gesetzt (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12, wistra 2012, 435, 436 mwN).
  • BGH, 12.09.2017 - 4 StR 233/17

    Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn: Zustellung bei mehrfacher Verteidigung)

    Ist aber die Revisionsbegründungsfrist aufgrund der ersten Zustellung(en) bei einer der weiteren Zustellungen bereits abgelaufen, wird durch diese keine neue Frist in Gang gesetzt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, NStZ 2015, 540 und vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12, wistra 2012, 435, 436, jeweils mwN).
  • LAG Hessen, 04.03.2020 - 18 Sa 1443/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer strafrechtlichen

    Das Urteil wurde nach einer teilweise erfolgreichen Revision des Klägers am 28. Juli 2012 rechtskräftig, ohne dass die Gesamtstrafe geändert wurde (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. Juli 2012, Az. 1 StR 238/12, Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 24. November 2015, Bl. 340-347 d.A.).
  • BGH, 12.02.2014 - 4 StR 556/13

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn mit Zustellung: Zustellung an den Angeklagten

    Denn die formlose Übersendung des Urteils (per Telefax) an ihn stellt keine Zustellung im Sinne dieser Vorschrift dar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12, wistra 2012, 435, 436 mwN).
  • LG Deggendorf, 10.03.2021 - 2 Ns 2 Js 1426/20

    Bestimmtheitsgebot, Berufungshauptverhandlung, Vorbereitung der Hauptverhandlung,

    Dagegen wird zum Teil die Auffassung vertreten, auch die Vereitelung der staatlichen Strafverfolgung werde von der Nachteilszufügungsabsicht im Sinne des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfasst, weil auch der Staat als "anderer" im Sinne der Vorschrift von der Beeinträchtigung des Beweisführungsrechts betroffen sein könne (vgl. Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Puppe/Schumann, StGB, 5. Auflage 2017, § 274 Rn. 14; Münchener Kommentar/Freund, StGB, 3. Auflage 2019, § 274 Rn. 52 ff.; Schneider NStZ 1993, 16; Zieschang, HRRS 2013, 49); der 1. Strafsenat des BGH scheint der letztgenannten Auffassung zuzuneigen, hat die Frage jedoch im Ergebnis offengelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.07.2012, Az. 1 StR 238/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16293
BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12 (https://dejure.org/2012,16293)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2012 - 4 StR 67/12 (https://dejure.org/2012,16293)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 4 StR 67/12 (https://dejure.org/2012,16293)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG; § 46 StGB
    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Feststellungen; Bewertungseinheit); Strafzumessung (Wirkstoffgehalt)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 3 S 2 Nr 1 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit bei geringer Gewinnerwartung; Bewertungseinheit

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen des gewerbsmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit bei geringer Gewinnerwartung; Bewertungseinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 1 Abs. 1; BtMG § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
    Vorliegen der Voraussetzungen des gewerbsmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ozsr.de PDF, S. 3 (Rechtsprechungsübersicht)

    Übersicht über die aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3461
  • NStZ-RR 2012, 279
  • NStZ-RR 2012, 6
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12
    Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits ihr Erwerb und Besitz zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; die späteren, diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte gehören als unselbständige Teilakte zu dieser Tat (vgl. nur Senatsurteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, NStZ 1998, 89; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2001 - 4 StR 114/01).
  • BGH, 08.05.2001 - 4 StR 114/01

    Bewertungseinheit beim Betäubungsmittelhandel (konkrete Anhaltspunkte);

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12
    Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits ihr Erwerb und Besitz zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; die späteren, diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte gehören als unselbständige Teilakte zu dieser Tat (vgl. nur Senatsurteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, NStZ 1998, 89; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2001 - 4 StR 114/01).
  • BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung nach der

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12
    Damit wird ein für die Bestimmung des Schuldumfangs wesentlicher Umstand (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 5 StR 439/05, StV 2006, 184) außer Betracht gelassen, ohne dessen Darlegung das Revisionsgericht nicht zu prüfen vermag, ob die Einzelstrafen rechtsfehlerfrei bemessen worden sind.
  • BGH, 20.03.2008 - 4 StR 63/08

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Feststellungen)

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12
    Zwar kann die Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG, die sich auch auf die Erzielung bloßer Nebeneinnahmen beziehen kann, dann einer eingehenden Begründung bedürfen, wenn in Anbetracht der Abgabemengen und der Tatfrequenz nur von einem geringen Gewinn auszugehen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2008 - 4 StR 63/08, NStZ-RR 2008, 212).
  • BGH, 26.10.2015 - 1 StR 317/15

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Zwar kann die Gewerbsmäßigkeit, die sich auch auf die Erzielung bloßer Nebeneinnahmen beziehen kann, dann einer eingehenden Begründung bedürfen, wenn in Anbetracht der Abgabemengen und der Tatfrequenz nur von einem geringen Gewinn auszugehen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279 f. und vom 20. März 2008 - 4 StR 63/08, NStZ-RR 2008, 212).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    Dabei ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279, 280; vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97, aaO).

    Liegen aber nach den Feststellungen konkrete Anhaltspunkte für eine Bewertungseinheit vor, darf das Tatgericht darüber ohne Erörterung nicht hinweggehen (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, aaO; Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97).

  • BGH, 09.01.2024 - 6 StR 494/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Mehrere Fälle des

    Die bloße Möglichkeit oder Vermutung, dass Einzelmengen einer Gesamtmenge entnommen sein können, genügt nicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Zuordnung bestimmter Einzelverkäufe zu einer bestimmten erworbenen Gesamtmenge fehlen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, Rn. 8; Urteil vom 26. Oktober 2015 - 1 StR 317/15, Rn. 48 f.; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 460).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer

    Bloße Nebeneinkünfte reichen aus, wenn sie von einigem Umfang und einigem Gewicht sind (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2015 - 1 StR 317/15, BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Gewerbsmäßig 6 (Gründe); Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279 und vom 20. März 2008 - 4 StR 63/08, NStZ-RR 2008, 212, 213).
  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20

    Mindestanforderungen an die Urteilsgründe bei der Verurteilung wegen

    In der Strafzumessung muss allerdings im Zweifelsfall auf das Betäubungsmittel mit der geringeren Gefährlichkeit abgestellt werden; zur Menge und zum Wirkstoffgehalt sind - wenn wie hier Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten, gegebenenfalls im Wege der Schätzung - Mindestfeststellungen zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 964 ff. mwN).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Es reicht aus, wenn - wie vorliegend der Fall - ein Nebenerwerb von einiger Dauer und einigem Gewicht betrieben wird (BGH NJW 2012, 3461; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 282; Weber BtMG § 29 Rn. 2010), um sich die zur Eigenanwendung benötigten Dopingmittel zu refinanzieren und sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kraftsport zu ersparen.
  • BGH, 06.08.2013 - 5 StR 255/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits ihr Erwerb und Besitz zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; die späteren, diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte gehören als unselbständige Teilakte zu dieser Tat (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279, und vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, 2 3 4 NStZ-RR 2012, 121, jeweils mwN); dies gilt auch, wenn - wie zum Teil im vorliegenden Fall - die Abgabe an Minderjährige erfolgt (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03, NStZ 2004, 109).
  • BGH, 18.12.2018 - 4 StR 240/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Nach den Grundsätzen der Bewertungeinheit sind sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits ihr Erwerb und Besitz zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; die späteren, diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte gehören als unselbstständige Teilakte zu dieser Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2013 - 5 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 347, 348; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121).
  • BGH, 23.05.2019 - 4 StR 417/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grundsätze der Bewertungseinheit);

    Nach den Grundsätzen der Bewertungeinheit sind sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits ihr Erwerb und Besitz zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; die späteren, diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte gehören als unselbständige Teilakte zu dieser Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 240/18, NStZ-RR 2019, 115; vom 6. August 2013 - 5 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 347, 348; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit als

    Wenn in Anbetracht von Abgabemengen und Tatfrequenz von einem nur geringen Gewinn auszugehen ist, ist die Annahme von Gewerbsmäßigkeit i.S. des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG zwar nicht ausgeschlossen, weil sich diese auf die Erzielung bloßer Nebeneinnahmen beziehen kann; in einem solchen Fall bedarf die Annahme der Gewerbsmäßigkeit allerdings einer eingehenden Begründung (BGH, NStZ-RR 2008, 212; NStZ-RR 2012, 279).
  • BGH, 11.12.2019 - 2 StR 176/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (unerlaubte gewerbsmäßige Abgabe

  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
  • LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
  • BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

  • AG Köln, 21.10.2015 - 581 Ls 322/15
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.08.2012 - III-1 RBs 122/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30018
OLG Hamm, 30.08.2012 - III-1 RBs 122/12 (https://dejure.org/2012,30018)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2012 - III-1 RBs 122/12 (https://dejure.org/2012,30018)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2012 - III-1 RBs 122/12 (https://dejure.org/2012,30018)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    StVO § 4
    Abstandsverstoß. Messtrecke, Fahrstrecke, Länge

  • Burhoff online

    Abstandsunterschreitung, Fahrstrecke, Länge, OLG Hamm

  • openjur.de

    Erforderliche Fahrstrecke, Messstrecke, Abstandsunterschreitung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur erforderlichen Fahrstrecke für die Feststellung einer Abstandsunterschreitung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abstandsverstoß: 150 m können auch reichen!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erforderliche Fahrstrecke für die Feststellung einer Abstandsunterschreitung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mindeststrecke für Feststellung einer Abstandsunterschreitung

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Abstand auf 150 Metern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abstandsverstoß - Erforderliche Messstrecke

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zu dichtes Auffahren auf der Autobahn bereits ab einer Fahrstrecke von 150 Metern ordnungswidrig

Verfahrensgang

  • AG Unna - 171 OWi 193/12
  • AG Unna - 243 Js 305/12
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - III-1 RBs 122/12

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 6
  • NStZ-RR 2013, 48
  • NZV 2013, 203
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 04.09.1972 - 1 Ss (B) 328/71
    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12
    Es werden zwar teilweise größere Abstände diskutiert, die aber zum Teil nicht als zwingend, sondern als ausreichend angesehen werden (so z.B. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Düsseldorf NZV 2002, 519) oder es lagen andere (unsichere) Messverfahren vor (vgl. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235).
  • OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 456/83

    Abstand; Sicherheitsabstand; Gleichbleibendes Unterschreiten des Abstandes

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12
    Der Senat sieht vorliegend eine solche "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung jedenfalls auf einer Strecke von mindestens 150m als gegeben an (ebenso auch OLG Koblenz Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Köln Urt. v. 28.03.1984 - 3 Ss 456/83 - juris; Hentschel/König/Dauer-König Straßenverkehrsrecht 41 Aufl. § 4 StVO Rdn. 22; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 241).
  • OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07

    Abstandsunterschreitung: Zugrunde zu legende Werte bei einer Abstandsmessung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12
    Der Senat sieht vorliegend eine solche "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung jedenfalls auf einer Strecke von mindestens 150m als gegeben an (ebenso auch OLG Koblenz Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Köln Urt. v. 28.03.1984 - 3 Ss 456/83 - juris; Hentschel/König/Dauer-König Straßenverkehrsrecht 41 Aufl. § 4 StVO Rdn. 22; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 241).
  • BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94

    Sicherheitsabstand; Geschwindigkeit; Fahrzeug

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12
    Der Senat sieht vorliegend eine solche "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung jedenfalls auf einer Strecke von mindestens 150m als gegeben an (ebenso auch OLG Koblenz Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Köln Urt. v. 28.03.1984 - 3 Ss 456/83 - juris; Hentschel/König/Dauer-König Straßenverkehrsrecht 41 Aufl. § 4 StVO Rdn. 22; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 241).
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68

    Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof wird lediglich eine "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung verlangt (BGH NJW 1969, 939, 940 f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02

    Abstandsmessung - Erforderlicher Umfang der richterlichen Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12
    Es werden zwar teilweise größere Abstände diskutiert, die aber zum Teil nicht als zwingend, sondern als ausreichend angesehen werden (so z.B. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Düsseldorf NZV 2002, 519) oder es lagen andere (unsichere) Messverfahren vor (vgl. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235).
  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 3 RBs 264/14

    Tatbestand der Abstandsunterschreitung präzisiert

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinen Beschlüssen vom 30.08.2012 (NZV 2013, 203) und vom 09.07.2013 (NStZ-RR 2013, 318) vielmehr betont, dass es auf das Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung nur dann ankomme, wenn Verkehrssituationen in Frage stünden, wie etwa das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder der abstandsverkürzende Spurwechsel eines dritten Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könne (OLG Hamm, NStZ-RR 2013, 318 m.w.N.; so auch OLG Rostock, Beschluss v. 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (juris)).
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 1 RBs 78/13

    Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr verschärft

    Andere lassen jedenfalls 150 m ausreichen, wenn die Messung in einem standardisierten Messverfahren durchgeführt wurde, ein kurz zuvor erfolgter Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs ausgeschlossen werden kann und die Dauer der abstandsunterschreitenden Fahrt mehr als 3 Sekunden betrug (OLG Hamm NZV 2013, 203; vgl. auch OLG Köln VRS 66, 463; König a.a.O. Rdn. 22).
  • AG Landstuhl, 20.04.2021 - 2 OWi 4211 Js 1233/21

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzliches Unterschreiten des

    Mal wurde bei einer Dauer von drei Sekunden eine Messstrecke von 150m für ausreichend erachtet (OLG Hamm NZV 2013, 203), mal von nur 140m (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 318).

    Der Tatrichter muss zwar den Betroffenen entlastende Umstände auch konkret ausschließen (OLG Hamm NZV 2013, 203; OLG Rostock NZV 2015, 405; OLG Karlsruhe ZfS 2016, 531).

  • OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16

    Tatbestandsmäßigkeit eines Abstandsverstoßes und Wiedergabe der wirtschaftlichen

    Wenn die Rechtsprechung fordert, dass die gefährdende Abstandsunterschreitung nicht nur ganz vorübergehend, sondern über eine Strecke von 250 bis 300 m vorgelegen haben muss, hat dies seinen Grund darin, dass es insbesondere auf Autobahnen immer Situationen wie plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel eines Dritten geben kann, die für Augenblicke zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Koblenz,  Beschluss vom 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 48).
  • AG Landstuhl, 20.04.2021 - 2 OWi 1233/21

    Abstandsverstoß, Länge der Messstrecke, Vorsatz

    Mal wurde bei einer Dauer von drei Sekunden eine Messstrecke von 150m für ausreichend erachtet (OLG Hamm NZV 2013, 203), mal von nur 140m (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 318).

    Der Tatrichter muss zwar den Betroffenen entlastende Umstände auch konkret ausschließen (OLG Hamm NZV 2013, 203; OLG Rostock NZV 2015, 405; OLG Karlsruhe ZfS 2016, 531).

  • OLG Köln, 24.06.2015 - 1 RBs 177/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerter Gewährung von Akteneinsicht

    Das trifft etwa zu auf die Fälle des unterbliebenen Hinweises (vgl. nur SenE v. 16.08.2006 - 81 Ss OWi 66/06) oder der Verweigerung des letzten Worts bzw. des Schlussvortrags (SenE v. 28.03.2011 - III-1 RBs 66/11; SenE v. 25.05.2012 - III-1 RBs 122/12; SenE v. 19.03.2013 - III-1RBs 80/13).
  • AG Lüdinghausen, 28.01.2013 - 19 OWi 216/12

    Abstandsverstoß bei festgestellter Abstandsunterschreitung auf einer Strecke von

    Das Gericht konnte jedoch keinen vorwerfbaren Abstandsverstoß feststellen, da die Dauer der Abstandsunterschreitung nur den besagten Streckenumfang von feststellbaren 110 bis 120 m hatte, nicht aber die üblicherweise vorgesehene Dauer von 250 bis 300 m. Soweit zuletzt in der Rechtsprechung des OLG Hamm durch den 1. Strafsenat (OLG Hamm, Beschluss v. 30.8.2012 - III-1 RBs 122/12) eine Unterschreitung für die Dauer von 150 m für ausreichend erachtet wurde, reicht auch die hier festgestellte Fahrstrecke bei weitem nicht aus, um diesen Bereich von 150 m Dauer zu erreichen.
  • OLG Köln, 11.12.2020 - 1 RBs 337/20

    Straßenverkehrsrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht - Strafverfahrensrecht

    Nur die willkürliche Ablehnung eines Beweisantrages, also die Ablehnung eines Beweisantrags ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, verletzt das rechtliche Gehör (st. Senatsrechtsprechung, s. aus jüngerer Zeit nur SenE v. 25.05.2012 - III-1 RBs 122/12 - SenE v. 15.04.2014 - III-1 RBs 89/14 - SenE v. 22.05.2014 - III-1 RBs 126/14 - SenE v. 24.09.2014 - III-1 RBs 257/14 - SenE v. 20.01.2015 - III-1 RVs 237/14 - SenE v. 19.06.2015 - III-1 RBs 168/15 - SenE v. 01.09.2015 - III-1 RBs 276/15 - SenE v. 08.03.2016 - III-1 RBs 86/16 - SenE v. 16.08.2016 - III-1 RBs 242/16 - SenE v. 04.04.2017 - III-1 RBs 88/17 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8786
BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11 (https://dejure.org/2012,8786)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2012 - 4 StR 629/11 (https://dejure.org/2012,8786)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2012 - 4 StR 629/11 (https://dejure.org/2012,8786)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 260 StGB; § 246 StGB; § 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 7 StGB; § 9 Abs. 1 StGB; § 353 StPO
    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts (Tatort bei Mittäterschaft); Anforderungen an die Urteilsgründe (Beweiswürdigung; Überprüfbarkeit auf Rechtsfehler; Bezugnahmen auf Urteile); Umfang der Urteilsaufhebung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 StGB, § 7 Abs 2 Nr 2 StGB, § 9 StGB, § 259 Abs 1 StGB
    Hehlerei: Variante der Drittverschaffung; Pflicht des Tatrichters zur Darlegung der Verfahrensvoraussetzung der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts

  • Wolters Kluwer

    Begehen der gewerbsmäßigen Hehlerei in der Variante der Drittverschaffung i.R.d. Überführung eines unter Eigentumsvorbehalt einer Bank stehenden Pkw von Belgien über Deutschland nach Italien

  • rewis.io

    Hehlerei: Variante der Drittverschaffung; Pflicht des Tatrichters zur Darlegung der Verfahrensvoraussetzung der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 259 Abs. 1
    Begehen der gewerbsmäßigen Hehlerei in der Variante der Drittverschaffung i.R.d. Überführung eines unter Eigentumsvorbehalt einer Bank stehenden Pkw von Belgien über Deutschland nach Italien

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3737
  • NStZ-RR 2012, 247
  • NStZ-RR 2012, 6
  • NStZ-RR 2014, 166
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90
    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Die bloße Vereinbarung mit den Tätern einer vorausgegangenen Vermögensstraftat, die Beute abnehmen zu wollen, erfüllt den Versuchstatbestand jedoch noch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Im Falle einer Mittäterschaft ist die Tat an jedem Ort begangen, an dem auch nur einer der Mittäter gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 91 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1993 - 1 StR 271/93

    Verurteilung eines tschechischen Staatsbürgers in Deutschland wegen in Österreich

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Der Verfahrensmangel nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist behebbar (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 StR 271/93, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1; Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, BGHR aaO Verfahrenshindernis 1).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Der Verfahrensmangel nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist behebbar (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 StR 271/93, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1; Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, BGHR aaO Verfahrenshindernis 1).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Hierfür könnte eine verbindliche Vereinbarung über den Ankauf und die Abnahme der vom Vortäter bereits rechtswidrig erlangten (BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81, 82) Fahrzeuge reichen, wenn sie daraufhin absprachegemäß unmittelbar auf den Weg zu dem vereinbarten Übergabeort gebracht wurden.
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95

    Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten -

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    In beiden Fällen kann eine Revision nicht auf einzelne rechtliche Aspekte dieser Tat beschränkt werden (vgl. zur Tateinheit BGH, Urteile vom 19. August 1997 - 1 StR 327/97 und vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; zur Alternativität Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl. § 318 Rn. 9).
  • BGH, 19.08.1997 - 1 StR 327/97
    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    In beiden Fällen kann eine Revision nicht auf einzelne rechtliche Aspekte dieser Tat beschränkt werden (vgl. zur Tateinheit BGH, Urteile vom 19. August 1997 - 1 StR 327/97 und vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; zur Alternativität Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl. § 318 Rn. 9).
  • BGH, 12.09.2006 - 4 StR 297/06

    Keine Verurteilung bei nicht geklärter Art der Waffe

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Mit der Teilaufhebung des Urteils haben sich die vom Angeklagten eingelegten Beschwerden gegen die Kosten- und die Entschädigungsentscheidung erledigt (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08 Rn. 17 m.w.N.; Beschluss vom 12. September 2006 - 4 StR 297/06 Rn. 7).
  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Hierin kann ein unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung und damit ein Versuch des Ankaufens als Unterfall des Sichverschaffens liegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07 Rn. 24, NStZ 2008, 409, 410).
  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
    Eine Aufhebung in vollem Umfang hat auch dann zu erfolgen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Tatgeschehen, das der Verurteilung zu Grunde liegt, und dem Geschehen, auf dessen Grundlage eine Verurteilung möglicherweise in Betracht kommt, nach den Umständen des Falles nicht auszuschließen ist (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08 Rn. 10).
  • BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08

    Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch

  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme

  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10

    Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11

    Beihilfe zur Hehlerei; Unterschlagung

  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber

    Anders als in dem von der Kammer herangezogenen Vergleichsfall der Hehlerei (BGH NStZ-RR 2012, 247) oder den Fällen eines Sicherungsbetruges (s. etwa BGH NStZ 2009, 203; wistra 2011, 230) und einer Sicherungserpressung (s. etwa BGH NStZ 2008, 627; NJW 1984, 501) handelt es sich bei einem erneuten Gebrauch der Urkunde um eine Tathandlung, die sämtliche Voraussetzungen von § 267 Abs. 1 StGB erfüllt und schon wegen der Verwendung der Urkunde gegenüber einem anderen Adressaten und in einem anderen Lebenszusammenhang neues kriminelles Unrecht verwirklicht.
  • BGH, 22.08.2019 - 1 StR 205/19

    Hehlerei (straflose Ersatzhehlerei: Empfang einer Überweisung im Wert der

    (1) Einem Dritten wird das Tatobjekt der Hehlerei verschafft, wenn die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Sache nicht auf den Täter übergeht, sondern durch das Handeln des Täters unmittelbar vom Vorbesitzer an einen dritten Erwerber weitergeleitet wird oder der Täter das Hehlgut, ohne selbst Besitz an ihm zu erlangen, in seinem Interesse unmittelbar einem Dritten zukommen lässt (BGH, Urteil vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11 Rn. 9, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 12, NStZ-RR 2012, 247).
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    Das neue Tatgericht wird die Verwirklichung einer Begünstigung (§ 257 Abs. 1 StGB) und einer Beihilfe zur Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 Buchst. a, § 27 StGB) in den Blick zu nehmen haben sowie - soweit täterschaftliches Handeln in Rede steht - die Frage, ob auf die Auslandstat des ausländischen Angeklagten gemäß §§ 3 ff. StGB deutsches Strafrecht anwendbar ist (vgl. zu den Darlegungsanforderungen BGH, Urteil vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, NStZ-RR 2012, 247, 248; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 4 StR 74/19, juris Rn. 22 ff.).
  • BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Der Senat sieht keinen Anlass, von sich aus die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts zu klären; denn das Tatgericht ist verpflichtet, die Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen und in den Urteilsgründen so darzulegen, dass sie vom Revisionsgericht nachgeprüft werden können (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 2018 - 4 StR 601/18, NStZ 2020, 235; vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, NStZ-RR 2012, 247, 248; vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 8).
  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Mit der Aufhebung des Urteils sind die vom Angeklagten eingelegten (sofortigen) Beschwerden gegen die Kosten- und die Entschädigungsentscheidung gegenstandslos geworden (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, juris Rn. 26, und vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08, juris Rn. 17; Beschluss vom 12. September 2006 - 4 StR 297/06, juris Rn. 7; MüKo-StPO/Grommes, § 464 Rn. 37; MüKo-StPO/Kunz, § 8 StrEG Rn. 71, jeweils mwN).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2012 - 53 Ss 148/12

    Hehlerei - Tätigkeitsort der Absatzhilfe

    Der Senat hat das Urteil zwar aufzuheben (vgl. Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl. § 349 Rn. 29), kann jedoch nicht selbst in der Sache entscheiden, da der festgestellte Verfahrensmangel nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB behebbar wäre (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 247).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2012 - 3 StR 186/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14708
BGH, 12.06.2012 - 3 StR 186/12 (https://dejure.org/2012,14708)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2012 - 3 StR 186/12 (https://dejure.org/2012,14708)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12 (https://dejure.org/2012,14708)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 2 Nr 1 Alt 2 StGB
    Schwerer Raub: Pfefferspray als gefährliches Werkzeug

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer straferschwerenden Berücksichtigung des Einsatzes eines Pfeffersprays in Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Pfefferspray als gefährliches Werkzeug

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer straferschwerenden Berücksichtigung des Einsatzes eines Pfeffersprays in Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 304
  • NStZ-RR 2012, 308
  • NStZ-RR 2012, 6
  • NStZ-RR 2013, 266
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob es sich um eine "Waffe' (vgl. Fischer, StGB, 64. Aufl., § 244 Rn. 4; Mitsch, JR 2009, 297, 299) oder um "ein anderes gefährliches Werkzeug' (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12, NStZ-RR 2012, 308 (bzgl. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB), wohl auch BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 445/08, BGHSt 52, 376, 377 Rn. 4) handelt.

    Jedenfalls handelt es sich aber um ein "anderes gefährliches Werkzeug' (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12, NStZ-RR 2012, 308 (bzgl. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB)), weil das in der Dose enthaltene Pfefferspray nach seiner konkreten objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (zum Maßstab BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 5 StR 286/12, NStZ 2012, 571 f. mwN; grundlegend Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 57, 257, 269 Rn. 32).

  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten

    Dies holt der Senat nach, weil die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation erfordert (BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12

    Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit;

    Da der Angeklagte - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - im Fall II. 3. a der Urteilsgründe eine versuchte und im Fall II. 3. c der Urteilsgründe eine vollendete Tat nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB begangen hat, hat der Senat den Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte insoweit der versuchten bzw. vollendeten besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig ist; denn die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat erfordert eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12).
  • LG Duisburg, 03.03.2021 - 36 KLs 27/20
    Die unter Ziffer II. 2. der Urteilsgründe festgestellte Tat ist als besonders schwerer Raub zu würdigen, da der Angeklagte bei der Tat das mitgeführte Pfefferspray - mithin ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juni 2012, Az. 3 StR 186/12) - als Mittel zur Drohung mit Gewalt - dem Einsatz des Pfeffersprays - verwendete und so die Wegnahme des Bargeldes ermöglichte.
  • LG Dortmund, 23.09.2020 - 31 KLs 3/13
    Unabhängig von der Einordnung des Einschlagens auf den Pkw war der Raub jedenfalls wegen des Einsatzes des Pfeffersprays gegen den Zeugen H1 als besonders schwerer Raub im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu qualifizieren (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2012, 308).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24662
BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12 (https://dejure.org/2012,24662)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2012 - 3 StR 158/12 (https://dejure.org/2012,24662)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12 (https://dejure.org/2012,24662)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Gemeinschaftliches Handeln bei Anwesenheit von Tatgenossen am Ort einer Schlägerei

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung ohne Erfüllung des Qualifikationstatbestandes

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Gemeinschaftliches Handeln bei Anwesenheit von Tatgenossen am Ort einer Schlägerei

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung ohne Erfüllung des Qualifikationstatbestandes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Passive Unterstützung bei einer Straftat und die Qualifikation der gemeinschaftlichen Körperverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 341
  • NStZ-RR 2012, 6
  • NStZ-RR 2013, 267
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
    Zur Erfüllung dieses Qualifikationstatbestandes genügt es zwar, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383).
  • BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09

    Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
    Dies holt der Senat nach, weil die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation erfordert (BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12).
  • BGH, 12.06.2012 - 3 StR 186/12

    Besonders schwerer Raub; Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
    Dies holt der Senat nach, weil die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation erfordert (BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12).
  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 93/17

    Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangene gefährliche

    Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen ist eine gemeinschaftliche Begehungsweise im Sinne der Vorschrift nicht belegt; eine solche ist nur gegeben, wenn Täter und Beteiligter bei Begehung der Körperverletzung einverständlich zusammenwirken, wobei es bereits genügt, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4 mwN).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17

    Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder;

    Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ist nur gegeben, wenn Täter und weiterer Beteiligter bei der Begehung der Körperverletzung einverständlich zusammenwirken, wobei es bereits genügt, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4 mwN).
  • BGH, 30.09.2015 - 5 StR 367/15

    Begehung der (gefährlichen) Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten

    Eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Tatopfer wird vor allem durch eine Schwächung der Abwehrmöglichkeiten verwirklicht, wenn es durch die Präsenz mehrerer Personen auf der gegnerischen Seite insbesondere auch wegen des möglichen Eingreifens des anderen Beteiligten in seinen Chancen beeinträchtigt wird, dem Täter der Körperverletzung Gegenwehr zu leisten, ihm auszuweichen oder zu flüchten (vgl. BGH, Urteile vom 3. September 2002, aaO, S. 387, und vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572; Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 - Gemeinschaftlich 4).
  • BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung der Tat mit einem anderen Beteiligten

    Eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Tatopfer wird vor allem durch die Schwächung der Abwehrmöglichkeiten verwirklicht, wenn es durch das Zusammenwirken mehrerer in seiner Chance beeinträchtigt wird, dem Täter der Körperverletzung Gegenwehr zu leisten, ihm auszuweichen oder zu flüchten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. September 2015 - 5 StR 367/15, NStZ 2015, 698; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4; Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387).
  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 261/15

    Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Begehung bei der gefährlichen

    Vielmehr kann es genügen, dass ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4).
  • BGH, 12.03.2019 - 4 StR 369/18

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung)

    Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte am Tatort bei der Begehung der Körperverletzung zusammenwirken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2016 - 4 StR 550/15, NStZ 2016, 595; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 158/12, StraFo 2012, 422; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 224 Rn. 23).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12

    Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine

    Eine gemeinschaftliche Begehung in diesem Sinne ist schon dann gegeben, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGHSt 47, 383, 387; BGH NStZ-RR 2012, 341).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12   

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BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12 (https://dejure.org/2012,21852)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2012 - 2 StR 103/12 (https://dejure.org/2012,21852)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12 (https://dejure.org/2012,21852)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57a Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 211 StGB, § 261 StPO, § 264 StPO, § 267 StPO
    Strafurteil wegen Mordes: Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen Beweggründen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die strafrichterliche Begründung einer Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld im Zusammenhang mit einer Mordtat; Zulässigkeit der Verneinung der besonderen Schuldschwere bei mehreren Mordtaten wegen eines Zusammenhangs mit ...

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Mordes: Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen Beweggründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die strafrichterliche Begründung einer Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld im Zusammenhang mit einer Mordtat; Zulässigkeit der Verneinung der besonderen Schuldschwere bei mehreren Mordtaten wegen eines Zusammenhangs mit ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil wegen Mordes: Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen Beweggründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 339
  • NStZ-RR 2012, 6
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Die Feststellung besonderer Schwere der Schuld setzt voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß vorkommenden Fällen des Mordes so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre ( BGHSt 39, 121; 40, 360, 370).

    Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat der Tatrichter unter Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGHSt 40, 360, 370).

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Die Feststellung besonderer Schwere der Schuld setzt voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß vorkommenden Fällen des Mordes so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre ( BGHSt 39, 121; 40, 360, 370).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    1. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist, auch wenn die Bejahung weiterer Mordmerkmale in Betracht kommt, zulässig auf die Frage der Schuldschwere beschränkt ( BGHSt 41, 57, 61).
  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Außerdem waren bei der Ausführung der Tat für den Angeklagten nicht Motive wie Verzweiflung und Ausweglosigkeit (vgl. BGH NStZ 2004, 34; NStZ-RR 2004, 44; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 211 Rn. 28 mwN) über das Ende der Beziehung handlungsleitend, sondern er wollte vermeintliche Besitzrechte an der Geschädigten nicht aufgeben und sprach ihr ohne eine Beziehung mit ihm das Lebensrecht ab.
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 494/03

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil wegen Sexualmordes an Jennifer

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Es hat jedoch zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (BGH, Urteil vom 1. Juli 2004 - 3 StR 494/03).
  • BGH, 08.09.2005 - 1 StR 159/05

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (Begehung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Zwar ist dem Revisionsgericht bei der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; insbesondere ist es gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (BGH aaO; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03, vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05 und vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn mehrere Mordmerkmale verwirklicht oder mehrere Menschen ermordet wurden oder die Tatausführung durch besonders verwerfliche Umstände gekennzeichnet ist (BGH NJW 1993, 1999, 2000; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 57a Rn. 11a).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03

    Urteil wegen an zwei 16jährigen Schülerinnen im Jahr 1994 begangenen Mordes

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Zwar ist dem Revisionsgericht bei der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; insbesondere ist es gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (BGH aaO; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03, vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05 und vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05).
  • BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05

    Feststellung der besonderen Schuldschwere (Verurteilung wegen Mordes; gebotene

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Zwar ist dem Revisionsgericht bei der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; insbesondere ist es gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (BGH aaO; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03, vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05 und vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05).
  • BGH, 10.09.2003 - 5 StR 373/03

    Mord (niedrige Beweggründe; subjektive Komponente; Versperrung der Einsicht in

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
    Außerdem waren bei der Ausführung der Tat für den Angeklagten nicht Motive wie Verzweiflung und Ausweglosigkeit (vgl. BGH NStZ 2004, 34; NStZ-RR 2004, 44; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 211 Rn. 28 mwN) über das Ende der Beziehung handlungsleitend, sondern er wollte vermeintliche Besitzrechte an der Geschädigten nicht aufgeben und sprach ihr ohne eine Beziehung mit ihm das Lebensrecht ab.
  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 422/14

    Mord (Ermöglichungsabsicht: Voraussetzungen); Feststellung der besonderen Schwere

    a) Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld setzt voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach Ablauf der Mindestverbüßungsdauer von fünfzehn Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 StR 637/13, NStZ 2014, 212; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 339; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92, BGHSt 39, 121, 125; BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370).
  • LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

    Erforderlich ist, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre (BGH, NStZ 2009, S. 260, über juris, Rn. 8; BGH, NStZ-RR 2012, 339; Schönke/Schröder, 29. Aufl., § 57a StGB, Rn. 5 m.w.N.).

    Die Gewichtung der Schuldschwere ist hierbei entsprechend den Regeln vorzunehmen, die für die Strafzumessungsschuld im Sinne des § 46 Abs. 1 StGB gelten (BVerfG, NJW 1995, S. 3244), also unter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände (BGH, NStZ-RR 2012, 339).

    Die Kammer hat hingegen zu Lasten des Angeklagten N berücksichtigt, dass er im Rahmen der Tötung von B2 mit der Heimtücke und dem Handeln aus niedrigen Beweggründen zwei Mordmerkmale verwirklichte (vgl. dazu: BGH, NStZ-RR 2012, 339), welche nicht etwa (wie z.B. bei einem Raubmord die Merkmale der Habgier und der Ermöglichung einer anderen Straftat - vgl. BGH, NStZ 2009, 203-204, Rn. 9) regelmäßig zusammentreffen, sondern vielmehr unterschiedliche Aspekte der Tat betrafen.

  • BGH, 30.09.2021 - 4 StR 170/21

    Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist rechtskräftig

    Vielmehr wird mit diesen Erwägungen lediglich zum Ausdruck gebracht, dass der bei der Prüfung der besonderen Schwere der Schuld in der Regel zu berücksichtigende Umstand der Verwirklichung mehrerer Mordmerkmale (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93, BGHSt 39, 208, 211; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12; Beschluss vom 23. Januar 2014 ? 2 StR 637/13) hier nicht vorliegt und dass dieser Aspekt somit im Rahmen der umfassenden Gesamtbewertung durch das Schwurgericht die Schuld im Sinne von § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB nicht erhöht.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12   

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https://dejure.org/2012,13844
BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12 (https://dejure.org/2012,13844)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2012 - 5 StR 185/12 (https://dejure.org/2012,13844)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 (https://dejure.org/2012,13844)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG; § 30a Abs. 3 BtMG; § 31 Nr. 1 BtMG; § 64 StGB; § 69 StGB
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an die Feststellung eines eigenständigen Betäubungsmittelgeschäfts; Berücksichtigung eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes bei der Prüfung eines minder schweren Falles; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 S 1 Alt 2 StGB
    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenbeschaffungsfahrt: Urteilsfeststellungen zum Zusammenhang zwischen Anlasstat und Verkehrssicherheit; Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

  • verkehrslexikon.de

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Drogenbeschaffungsfahrt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Falls des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach alleiniger Würdigung der allgemeinen Strafzumessungskriterien

  • blutalkohol PDF, S. 317
  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenbeschaffungsfahrt: Urteilsfeststellungen zum Zusammenhang zwischen Anlasstat und Verkehrssicherheit; Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 3
    Annahme eines minder schweren Falls des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach alleiniger Würdigung der allgemeinen Strafzumessungskriterien

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - bei BtM-Delikten nicht "automatisch”

  • ozsr.de PDF, S. 9 (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogentransporten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 282 (Ls.)
  • NStZ-RR 2012, 6
  • NZV 2012, 494
  • NZV 2012, 495 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Erst wenn das Tatgericht auch nach dieser erneuten Abwägung weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271).
  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Damit ist rechtsfehlerhaft ein bestimmender Strafmilderungsgrund sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11 - und vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 588/89

    Aufhebung des Strafausspruchs nach Einlegung der Revision

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Damit ist rechtsfehlerhaft ein bestimmender Strafmilderungsgrund sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11 - und vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    "Aus der Tat" kann sich die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann ergeben, wenn die Anlasstat selbst tragfähige Rückschlüsse auf die Bereitschaft des Täters zulässt, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Zielen unterzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2005 - GSSt 2/04, BGHSt 50, 93, 102 f.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 69 StGB Rn. 13 mwN).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 327/09

    Vorwegvollzug (Abstellen auf den Halbstrafenzeitpunkt)

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe, die der Höhe der Gesamtstrafe folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 327/09, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 17), ist mitaufzuheben.
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Neben der Haupttat tritt die Verabredung zu einem Verbrechen als subsidiär zurück (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 89; BGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 4).
  • BGH, 07.02.2012 - 4 StR 653/11

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Damit ist rechtsfehlerhaft ein bestimmender Strafmilderungsgrund sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11 - und vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Neben der Haupttat tritt die Verabredung zu einem Verbrechen als subsidiär zurück (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 89; BGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 4).
  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 233/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Begriff der Ungeeignetheit zum Führen von

    Kommt - wie hier - ausschließlich eine charakterliche Ungeeignetheit in Betracht, muss die Anlasstat selbst tragfähige Rückschlüsse auf die Bereitschaft des Täters zulassen, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Zielen unterzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2005 - GSSt 2/04, BGHSt 50, 93, 102 f.; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12, StraFo 2012, 282 mwN; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378, 2380).
  • BGH, 05.07.2012 - 5 StR 252/12

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von vertyptem

    Erst wenn es auch nach dieser erneuten Abwägung weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272, und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12).

    Dies ist ein bestimmender Strafmilderungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 mwN), der im angegriffenen Urteil sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben ist.

  • LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Fahruntüchtigkeit beim Zusammenwirken von Alkohol

    "Aus der Tat" kann sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann ergeben, wenn die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse auf die Bereitschaft des Täters zulässt, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Zielen unterzuordnen (BGH, Beschluss v. 23.05.2012 - 5 StR 185/12, Juris Rn. 16).
  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 422/15

    Unterbringungsanordnung (Erfolgsaussicht; fehlende Darlegung konkreter Umstände

    Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 und vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168).
  • BGH, 02.03.2016 - 5 StR 61/16

    Prüfung eines minder schweren Falles (hier: beim schweren Raub) bei Vorliegen von

    Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12; vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12 und vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 422/15; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 930).
  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen

    Strafmildernd fiel weiter ins Gewicht, daß die zum Handeltreiben bestimmten Betäubungsmittel sichergestellt werden konnten und damit nicht mehr in den Verkehr gelangt sind (vgl. BGH, Beschl. v. 28.03.2006 - 4 StR 42/06; BGH, Beschl. v. 23.05.2012 - 5 StR 185/12; BGH, Beschl. v. 10.09.2014 - 5 StR 383/14).
  • BGH, 04.02.2014 - 5 StR 640/13

    Unterlassene Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz sich

    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hin, dass es das Landgericht versäumt hat, das Vorliegen der Voraussetzungen von § 64 StGB zu erörtern, obwohl sich dies nach den Urteilsfeststellungen aufgedrängt hätte (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2012 - 4 StR 252/12   

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https://dejure.org/2012,24804
BGH, 23.08.2012 - 4 StR 252/12 (https://dejure.org/2012,24804)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2012 - 4 StR 252/12 (https://dejure.org/2012,24804)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12 (https://dejure.org/2012,24804)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Leitsatz)

    Strafverfahren - Tod eines Angeklagten und Nebenklagekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 359 (Ls.)
  • NStZ-RR 2012, 6
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 4 StR 252/12
    Das Verfahren ist daher gemäß § 206a Abs. 1 StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108, 111 f.).
  • BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98

    Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 4 StR 252/12
    Das angefochtene Urteil - auch dessen Kostenentscheidung - ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (Senatsbeschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, wistra 1999, 426; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 206a Rn. 8).
  • BGH, 02.10.2008 - 1 StR 388/08

    Verfahrenseinstellung wegen Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 4 StR 252/12
    Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruht auf § 467 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 1 StR 388/08, NStZ-RR 2009, 21).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager

    Eine Erstattung dieser Auslagen kommt bei einer Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 509/15, Rn. 3; Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 StR 248/14, NStZ-RR 2014, 349 (Ls); Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359 (Ls); Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 1 StR 388/08, NStZ-RR 2009, 21; Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 472 Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 472 Rn. 2).

    Dies ist in der Beschlussformel nicht gesondert auszusprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359 (Ls)).

  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Da das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen, ist, kommt eine Erstattung der den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen nicht in Betracht (BGH StraFo 2012, 472), ohne dass dies in der Beschlussformel gesondert auszusprechen wäre (Meyer-Goßner aaO, § 472, Rdn. 2).
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 42/23

    Beihilfe zum Mord; Beihilfe zum versuchten Mord; Einstellung des Verfahrens wegen

    Dies folgt aus § 472 Abs. 1 und 2 StPO, der die Überbürdung der Kosten auf den Angeklagten nur bei seiner Verurteilung oder einer Einstellung nach den §§ 153 ff. StPO erlaubt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 5 StR 461/19; vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359).
  • BGH, 30.07.2014 - 2 StR 248/14

    Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten

    Die Erstattung der den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen kommt bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359); in der Beschlussformel ist dies nicht besonders auszusprechen.
  • BGH, 10.09.2019 - 4 StR 309/19

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses

    Die Erstattung der dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen kommt bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359(Ls)); in der Beschlussformel ist dies nicht besonders auszusprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 StR 248/14, juris, Rn. 3).
  • BGH, 15.03.2016 - 2 StR 509/15

    Einstellung wegen Todes des Angeklagten

    Die Erstattung der dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen kommt bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359).
  • LG Kaiserslautern, 21.11.2013 - 6053 Js 15219/12

    Strafverfahren: Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf diesen

    Es besteht ein Verfahrenshindernis gemäß § 206a StPO, welches durch förmlichen Einstellungsbeschluss festzustellen ist (BGH, Beschluss vom 08.06.1999 - 4 StR 595/97, Rn. 20, zitiert nach juris; Beschluss vom 10.07.2012 - 1 StR 293/12, Rn. 5, zitiert nach juris; Beschluss vom 23.08.2012 - 4 StR 252/12, Rn. 1, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.06.2012 - 2 Ws 169/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19503
OLG Celle, 25.06.2012 - 2 Ws 169/12 (https://dejure.org/2012,19503)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.06.2012 - 2 Ws 169/12 (https://dejure.org/2012,19503)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - 2 Ws 169/12 (https://dejure.org/2012,19503)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Feststellung, Notwendigkeit, Auslagen Anfechtbarkeit, Entscheidung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Feststellung, Notwendigkeit, Auslagen, Anfechtbarkeit, Entscheidung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung über den Antrag eines beigeordneten Rechtsanwalts auf Feststellung der Erforderlichkeit einer Reise

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die Notwendigkeit einer Reise des beigeordneten Anwalts

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung über den Antrag eines beigeordneten Rechtsanwalts auf Feststellung der Erforderlichkeit einer Reise

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Feststellung der Erforderlichkeit von Reisekosten nach § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auslagen für den Pflichtverteidiger

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die Reisekosten sind nicht erforderlich, Frau Verteidigerin!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erstattung der Reisekosten der Verteidigung abgelehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 326
  • NStZ-RR 2012, 6
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 4 Ws 394/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung von Reisekosten des

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2012 - 2 Ws 169/12
    Dies galt auch schon für die entsprechende Regelung in §§ 126 Abs. 2 und 128 Abs. 4 BRAGO, wonach die Ablehnung des Feststellungsantrags nach § 126 Abs. 2 BRAGO über der Erforderlichkeit einer Reise nicht anfechtbar war (vgl. u.a. OLG Schleswig, Beschluss vom 28.11.2003, 2 Ws 447/03, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 320; OLG München, NStZ 1989, 126; Gerold-Schmidt/von Eicken, Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, 15. Auflage, Rdnr. 27 zu § 126; Hartmann, Kostengesetzte, 32. Auflage, Rdnr. 48 zu § 126 BRAGO).
  • OLG München, 25.11.1988 - 2 Ws 1090/88
    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2012 - 2 Ws 169/12
    Dies galt auch schon für die entsprechende Regelung in §§ 126 Abs. 2 und 128 Abs. 4 BRAGO, wonach die Ablehnung des Feststellungsantrags nach § 126 Abs. 2 BRAGO über der Erforderlichkeit einer Reise nicht anfechtbar war (vgl. u.a. OLG Schleswig, Beschluss vom 28.11.2003, 2 Ws 447/03, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 320; OLG München, NStZ 1989, 126; Gerold-Schmidt/von Eicken, Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, 15. Auflage, Rdnr. 27 zu § 126; Hartmann, Kostengesetzte, 32. Auflage, Rdnr. 48 zu § 126 BRAGO).
  • OLG Schleswig, 28.11.2003 - 2 Ws 447/03
    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2012 - 2 Ws 169/12
    Dies galt auch schon für die entsprechende Regelung in §§ 126 Abs. 2 und 128 Abs. 4 BRAGO, wonach die Ablehnung des Feststellungsantrags nach § 126 Abs. 2 BRAGO über der Erforderlichkeit einer Reise nicht anfechtbar war (vgl. u.a. OLG Schleswig, Beschluss vom 28.11.2003, 2 Ws 447/03, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 320; OLG München, NStZ 1989, 126; Gerold-Schmidt/von Eicken, Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, 15. Auflage, Rdnr. 27 zu § 126; Hartmann, Kostengesetzte, 32. Auflage, Rdnr. 48 zu § 126 BRAGO).
  • BFH, 15.06.2015 - III R 17/13

    Anspruch des PKH-Anwalts auf Ersatz von Reisekosten bei Teilnahme an mündlicher

    Der Beschluss ist unanfechtbar, weil eine Beschwerde im RVG nicht vorgesehen ist (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 25. Juni 2012  2 Ws 169/12, Neue Zeitschrift für Strafrecht Rechtsprechungs-Report Strafrecht 2012, 326, Rz 7, 8).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Daher sind nach ganz herrschender Meinung die - für das Festsetzungsverfahren ohnehin nicht bindenden - negativen Feststellungsentscheidungen unanfechtbar (OLG Celle NStZ-RR 2012, 326; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage [2012], § 46 Rdnr. 89; vgl. ferner Senat JurBüro 1986, 891 und MDR 1994, 517, jeweils noch zu § 126 Abs. 2 BRAGO).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 247/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Daher sind nach ganz herrschender Meinung die - für das Festsetzungsverfahren ohnehin nicht bindenden - negativen Feststellungsentscheidungen unanfechtbar (OLG Celle NStZ-RR 2012, 326; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage [2012], § 46 Rdnr. 89; vgl. ferner Senat JurBüro 1986, 891 und MDR 1994, 517, jeweils noch zu § 126 Abs. 2 BRAGO).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Daher sind nach ganz herrschender Meinung die - für das Festsetzungsverfahren ohnehin nicht bindenden - negativen Feststellungsentscheidungen unanfechtbar (OLG Celle NStZ-RR 2012, 326; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage [2012], § 46 Rdnr. 89; vgl. ferner Senat JurBüro 1986, 891 und MDR 1994, 517, jeweils noch zu § 126 Abs. 2 BRAGO).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 307/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Daher sind nach ganz herrschender Meinung die - für das Festsetzungsverfahren ohnehin nicht bindenden - negativen Feststellungsentscheidungen unanfechtbar (OLG Celle NStZ-RR 2012, 326; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage [2012], § 46 Rdnr. 89; vgl. ferner Senat JurBüro 1986, 891 und MDR 1994, 517, jeweils noch zu § 126 Abs. 2 BRAGO).
  • OLG Bremen, 23.04.2020 - 1 Ws 9/20

    Erstreckung, Rechtsmittel, Zulässigkeit

    Fehlt es daran, ist ein Rückgriff auf das Rechtsmittelsystem der jeweiligen Verfahrensordnung nicht zulässig (so für § 46 Abs. 2 RVG: BFH, Beschluss vom 15. Juni 2015 - III R 17/13 -, juris Rn 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2014 - III-1 Ws 247/14 -, juris Rn 8; OLG Celle, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 2 Ws 169/12 -, juris Rn 7).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 246/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Daher sind nach ganz herrschender Meinung die - für das Festsetzungsverfahren ohnehin nicht bindenden - negativen Feststellungsentscheidungen unanfechtbar (OLG Celle NStZ-RR 2012, 326; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage [2012], § 46 Rdnr. 89; vgl. ferner Senat JurBüro 1986, 891 und MDR 1994, 517, jeweils noch zu § 126 Abs. 2 BRAGO).
  • OLG Hamm, 19.03.2013 - 1 VAs 5/13

    Keine Diskriminierung eines ausländischen Verurteilten, dem eine vorzeitige

    Mögliche Abwägungsfaktoren sind insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die bisherige Vollstreckungsdauer, die familiäre und persönliche Situation des Verurteilten und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung (KG Berlin StraFo 2012, 338; OLG Hamm Beschl. v. 21.04.2011 - 1 VAs 12/11; OLG Hamm NStZ 1983, 524; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 83, 84; OLG Karlsruhe Beschl. v. 09.06.2010 - 2 VAs 19/10; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rdn. 14).
  • OLG Hamm, 06.11.2012 - 1 VAs 104/12

    Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer Verweigerung der vorzeitigen

    Mögliche Abwägungsfaktoren sind insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die bisherige Vollstreckungsdauer, die familiäre und persönliche Situation des Verurteilten und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung (KG Berlin StraFo 2012, 338; OLG Hamm Beschl. v. 21.04.2011 - 1 VAs 12/11; OLG Hamm NStZ 1983, 524; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 83, 84; OLG Karlsruhe Beschl. v. 09.06.2010 - 2 VAs 19/10; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rdn. 14).
  • BayObLG, 21.12.2020 - 203 VAs 470/20

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Vollstreckungsbehörde, Staatsanwaltschaft,

    Die in der Rechtsprechung für eine Abwägung im Rahmen des § 456a StPO herangezogenen Kriterien wie Umstände der Tat, Schwere der Schuld, bisherige Vollstreckungsdauer, familiäre und persönliche Situation des Verurteilten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2014 - 1 VAs 185/13; Beschluss vom 19.03.2013 - 1 VAs 5/13; Beschluss vom 21.04.2011 - 1 VAs 12/11; KG, StraFo 2012, 338; OLG Karlsruhe, StraFo 2009, 83; Beschluss vom 09.06.2010 - 2 VAs 19/10; Graalmann-Scheerer, a.a.O., § 456a Rn. 14) oder die Orientierung am Zeitablauf gemäß Ziffer 2.2.
  • OLG Hamm, 26.11.2019 - 1 VAs 96/19

    Absehen von der weiteren Strafvollstreckung, Abschiebung, Ausweisung

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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2012 - 5 StR 411/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8139
BGH, 13.03.2012 - 5 StR 411/11 (https://dejure.org/2012,8139)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2012 - 5 StR 411/11 (https://dejure.org/2012,8139)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2012 - 5 StR 411/11 (https://dejure.org/2012,8139)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1, 2 StGB; § 41 StGB; Art. 6 Abs. 1, 3 lit. a EMRK
    Subventionsbetrug (Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens von Regelbeispielen: Gesamtwürdigung); Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; besondere Erschwerung bei Inhaftierung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 StGB, § 46 StGB, § 264 StGB
    Strafzumessung: Verhängung einer Geldstrafe neben einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe; Berücksichtigung der Haftauswirkungen bei der Kompensationsentscheidung wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • Wolters Kluwer

    Kompensationsentscheidung wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (hier: Nichtbearbeitung der Sache über vier Jahre); Notwendigkeit einer hinreichenden Berücksichtigung der Auswirkungen der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung auf die einzelnen Angeklagten ...

  • rewis.io

    Strafzumessung: Verhängung einer Geldstrafe neben einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe; Berücksichtigung der Haftauswirkungen bei der Kompensationsentscheidung wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 257c Abs. 3; StPO § 301
    Kompensationsentscheidung wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (hier: Nichtbearbeitung der Sache über vier Jahre); Notwendigkeit einer hinreichenden Berücksichtigung der Auswirkungen der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung auf die einzelnen Angeklagten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die Staatsanwaltschaft verschweigt…auch die Staatsanwaltschaft "kann” keine Verfahrensrüge

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Kompensation bei einer Verfahrensverzögerung durch Verschulden der Strafverfolgungsorgane

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 244
  • NStZ-RR 2012, 6
  • StV 2012, 596
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83

    Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil -

    Auszug aus BGH, 13.03.2012 - 5 StR 411/11
    Zwar hat es der Bundesgerichtshof vereinzelt beanstandet, wenn die Höhe einer Freiheitsstrafe ersichtlich durch die Erwägung bestimmt wird, ihre Vollstreckung zur Bewährung aussetzen zu können (BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65; BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, NJW 2004, 2248 insoweit nicht in BGHSt 49, 147 ff. abgedruckt).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Auszug aus BGH, 13.03.2012 - 5 StR 411/11
    Zwar hat es der Bundesgerichtshof vereinzelt beanstandet, wenn die Höhe einer Freiheitsstrafe ersichtlich durch die Erwägung bestimmt wird, ihre Vollstreckung zur Bewährung aussetzen zu können (BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65; BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, NJW 2004, 2248 insoweit nicht in BGHSt 49, 147 ff. abgedruckt).
  • BGH, 21.04.2011 - 3 StR 50/11

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Strafzumessung; Kompensation;

    Auszug aus BGH, 13.03.2012 - 5 StR 411/11
    Maßstab für die Kompensationsentscheidung ist der Umfang der staatlich zu verantwortenden Verzögerung, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die Auswirkung all dessen auf den einzelnen Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2011 - 3 StR 50/11, NStZ-RR 2011, 239).
  • BGH, 01.12.2020 - 2 StR 384/20

    Recht auf ein faires Verfahren (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen

    Jedoch muss stets im Auge behalten werden, dass die mit der Verfahrensdauer als solcher verbundenen Belastungen des Angeklagten bereits mildernd in die Strafbemessung eingeflossen sind und es daher nur um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieses Umstandes geht (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 147; Urteile vom 21. April 2011 - 3 StR 50/11, NStZ-RR 2011, 239; vom 13. März 2012 - 5 StR 411/11, NStZ-RR 2012, 244, jeweils mwN).
  • BGH, 30.07.2014 - 5 StR 275/14

    Rechtsfehlerhafte Verneinung eines minder schweren Falles beim schweren Raub;

    Dass das Landgericht die in den Urteilsgründen getroffene Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung hier als ausreichende Entschädigung angesehen hat, erscheint jedenfalls bedenklich im Hinblick auf den erheblichen Umfang der staatlich zu verantwortenden Verfahrensverzögerung, die sich allein im Zwischenverfahren auf etwa zweieinhalb Jahre belief (vgl. zum Maßstab für eine Kompensationsentscheidung BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146; 3 4 Urteile vom 21. April 2011 - 3 StR 50/11, NStZ-RR 2011, 239, und vom 13. März 2012 - 5 StR 411/11, NStZ-RR 2012, 244).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2012 - 1 StR 57/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21248
BGH, 24.07.2012 - 1 StR 57/12 (https://dejure.org/2012,21248)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2012 - 1 StR 57/12 (https://dejure.org/2012,21248)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12 (https://dejure.org/2012,21248)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB
    Sicherungsverwahrung (Beachtung der strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen, vorsätzliche Tötungsdelikte als schwere Gewaltdelikte)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB, Art 20 GG
    Anordnung von Sicherheitsverwahrung: Anwendung eines strengen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aufgrund der Weitergeltungsanordnung des BVerfG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungsverwahrung unter Beachtung eines strikten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei schwerste Straftaten z.B. Tötungsdelikte (hier: gefährliche Körperverletzung)

  • rewis.io

    Anordnung von Sicherheitsverwahrung: Anwendung eines strengen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aufgrund der Weitergeltungsanordnung des BVerfG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 2
    Anordnung der Sicherungsverwahrung unter Beachtung eines strikten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei schwerste Straftaten z.B. Tötungsdelikte (hier: gefährliche Körperverletzung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 6
  • NStZ-RR 2013, 43 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.07.1995 - 4 StR 295/95

    Versuchte Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Tat - Fortdauernde Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 1 StR 57/12
    a) Formal wurden die Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 StGB bejaht, weil aus den Einzelstrafen von über einem Jahr - insoweit wäre auch die Einzelstrafe von einem Jahr zu berücksichtigen gewesen - (fiktiv) eine Gesamtstrafe von drei Jahren zu bilden gewesen wäre (vgl. schon BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 295/95, NJW 1995, 3263).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95

    Weitere Maßregel - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 1 StR 57/12
    a) Formal wurden die Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 StGB bejaht, weil aus den Einzelstrafen von über einem Jahr - insoweit wäre auch die Einzelstrafe von einem Jahr zu berücksichtigen gewesen - (fiktiv) eine Gesamtstrafe von drei Jahren zu bilden gewesen wäre (vgl. schon BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 295/95, NJW 1995, 3263).
  • BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung;

    Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 1 StR 57/12
    Dieser strengere Maßstab betrifft beide Elemente der Gefährlichkeit, also sowohl die Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten, als auch die Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11 mwN).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 1 StR 57/12
    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 4. Mai 2011 ( 2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931) sämtliche die Anordnung von Sicherungsverwahrung betreffenden Bestimmungen als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 1 StR 57/12
    Dieser Grundsatz wird dabei in der Regel nur gewahrt sein, wenn die Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (BVerfG aaO, zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1048/11).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 93/11

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Vorbehalt der

    Die Maßstäbe, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 ergeben, betreffen die Erheblichkeit der künftig zu erwartenden Straftaten und die Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2012 - 1 StR 160/12; Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12; Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11 jew. mwN).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 160/12

    Über den "Westparkmörder" ist neu zu befinden

    Dieser Grundsatz wird dabei in der Regel nur dann gewahrt sein, wenn die hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (BVerfG aaO; zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1048/11; vgl. auch Senatsurteil vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12 und Senatsbeschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12).
  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Eine positive Gefährlichkeitsprognose scheidet auch nicht bereits unter Berücksichtigung der noch wenige Monate Wirksamkeit beanspruchenden Weitergeltungsanordnung für das Recht der Sicherungsverwahrung durch das Bundesverfassungsgericht und die danach gebotene strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09, NJW 2011, 1931; vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12) aus.
  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 392/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (einzelfallabhängige

    Dies stellt gegenüber der früheren Rechtsanwendung höhere Anforderungen nicht nur an die Erheblichkeit der zu erwartenden weiteren Straftaten, sondern auch an die Wahrscheinlichkeit der künftigen Straffälligkeit des Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196; Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12; Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11, StV 2012, 212).
  • BGH, 18.07.2018 - 1 StR 122/18

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen)

    Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Verfahren mit Anlasstaten aus den Jahren 2007/2008, wie sie vorliegend zur Entscheidung anstand, gemäß § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. (NJW 2011, 1931) umsetzt, nur zulässig ist, wenn die hochgradige Gefahr der Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder in dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (BVerfG aaO; zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1048/11, BVerfGE 131, 268; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. August 2016 - 2 StR 4/16 und vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12, NStZ 2013, 100; Beschlüsse vom 7. August 2013 - 1 StR 246/13, NStZ 2014, 209; vom 5. April 2017 - 5 StR 86/17, NStZ 2017, 526 und vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12).
  • BGH, 11.08.2016 - 2 StR 4/16

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

    Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Altfall, wie er vorliegend zur Entscheidung anstand, gemäß § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. (NJW 2011, 1931; BGBl. I S. 1003) umsetzt, nur zulässig ist, wenn die hochgradige Gefahr der Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder in dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (BVerfG aaO; zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1048/11, BVerfGE 131, 268; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12 und Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.04.2012 - 2 VAs 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12726
OLG Celle, 16.04.2012 - 2 VAs 2/12 (https://dejure.org/2012,12726)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.04.2012 - 2 VAs 2/12 (https://dejure.org/2012,12726)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. April 2012 - 2 VAs 2/12 (https://dejure.org/2012,12726)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Anfechtung, Rechtsweg

  • openjur.de

    Rechtsweg für die Überprüfung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 81 Buchst. b) Alt. 2 StPO; § 17a Abs. 2 GVG; § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO
    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streit über die Rechtmäßigkeit einer auf Grundlage von § 81b 2. Alt. StPO getroffenen Anordnung zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streit über die Rechtmäßigkeit einer auf Grundlage von § 81b 2. Alt. StPO getroffenen Anordnung zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • strafrechtsiegen.de

    Überprüfung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 81b Alt. 2; EGGVG § 23; GVG § 17a Abs. 2
    Rechtsweg für die Überprüfung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 254
  • NStZ-RR 2012, 6
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2012 - 2 VAs 2/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dienen die Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung erkennungsdienstlicher Unterlagen in kriminalpolizeilichen Sammlungen nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten durch § 163 StPO zugewiesen sind (vgl. BVerwG a. a. O.; BVerwGE 66, 192 ff.; BVerwGE 66, 202 ff. - juris; so auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. § 81 b Rdnr. 3; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 81 b Rdnr. 1).

    Wehrt sich ein Betroffener gegen die auf Grundlage von § 81 b 2. Alt. StPO getroffene Anordnung zu seiner erkennungsdienstlichen Behandlung, ist hierfür der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2011, 710 f.; BVerwGE 66, 192 ff.; BGHSt 28, 206 ff.; OVG Schleswig-Holstein, VwZ-RR 2007, 817 f.; Meyer-Goßner, § 81 b Rdnr. 22 m. w. N.).

  • BVerwG, 18.05.2011 - 6 B 1.11

    Erkennungsdienstliche Unterlagen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2012 - 2 VAs 2/12
    Die Vorschrift erfasst jedoch nur Rechtsstreitigkeiten über Anordnungen, Verfügungen und sonstige Maßnahmen, die zur Verfolgung einer strafbaren Handlung getroffen worden sind (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2011, 710 f. -juris).

    Wehrt sich ein Betroffener gegen die auf Grundlage von § 81 b 2. Alt. StPO getroffene Anordnung zu seiner erkennungsdienstlichen Behandlung, ist hierfür der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2011, 710 f.; BVerwGE 66, 192 ff.; BGHSt 28, 206 ff.; OVG Schleswig-Holstein, VwZ-RR 2007, 817 f.; Meyer-Goßner, § 81 b Rdnr. 22 m. w. N.).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2012 - 2 VAs 2/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dienen die Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung erkennungsdienstlicher Unterlagen in kriminalpolizeilichen Sammlungen nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten durch § 163 StPO zugewiesen sind (vgl. BVerwG a. a. O.; BVerwGE 66, 192 ff.; BVerwGE 66, 202 ff. - juris; so auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. § 81 b Rdnr. 3; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 81 b Rdnr. 1).
  • OLG Jena, 19.10.2010 - 1 VAs 5/10

    Rechtsweg: Bindung des Oberlandesgerichts an eine Verweisung des

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2012 - 2 VAs 2/12
    § 17 a GVG ist im Bereich der Strafrechtspflege anwendbar (vgl. Böttcher in Löwe-Rosenberg StPO, 26. Aufl. § 17 a GVG Rdnr. 2; PLG Jena, Beschl. vom 19.10.2010 - 1 VAs 5/10 -, -juris).
  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2012 - 2 VAs 2/12
    Wehrt sich ein Betroffener gegen die auf Grundlage von § 81 b 2. Alt. StPO getroffene Anordnung zu seiner erkennungsdienstlichen Behandlung, ist hierfür der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2011, 710 f.; BVerwGE 66, 192 ff.; BGHSt 28, 206 ff.; OVG Schleswig-Holstein, VwZ-RR 2007, 817 f.; Meyer-Goßner, § 81 b Rdnr. 22 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 1 L 42.16

    Erkennungsdienstliche Maßnahme zur Durchführung des Strafverfahrens; polizeiliche

    Über die Rechtmäßigkeit der Anordnungen, Verfügungen oder sonstigen Maßnahmen, die von den Justizbehörden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der Strafrechtspflege getroffen werden, entscheiden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG oder vorrangig nach etwaigen anderen Vorschriften (§ 23 Abs. 3 EGGVG) die ordentlichen Gerichte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 6 B 1.11 - NVwZ-RR 2011, 710 Rn. 3; OLG Celle, Beschluss vom 16. April 2012 - 2 VAs 2/12 - juris Rn. 4).
  • BayObLG, 14.03.2024 - 102 VA 226/23

    Verwaltungsrechtsweg, Staatsanwaltschaft, Beamte, Dienstherr,

    Verneint das angerufene Gericht im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG, dass ein Justizverwaltungsakt vorliegt, hat es die Sache nach § 17a Abs. 2 GVG an das zuständige Verwaltungsgericht zu verweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2003, 1V AR [VZ] 1/03, NJW 2003, 2989 [2990, juris Rn. 10]; OLG Celle, Beschluss vom 16. April 2012, 2 VAs 2/12, NStZ-RR 2012, 254 [juris Rn. 7]; Schreiber in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2022, EGGVG § 23 Rn. 14; Mayer in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, EGGVG § 28 Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - 3 Wx 237/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der Wohn-,

    Daher war nach § 17 a Abs. 2 Satz1 GVG auszusprechen, dass für den Rechtsstreit der beschrittene Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten insoweit nicht eröffnet ist und der Rechtsstreit an das zuständige Verwaltungsgericht zu verweisen (vgl. OLG Celle, 16. April 2012, 2 VAs 2/12 = NStZ-RR 2012, 254 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14600
BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12 (https://dejure.org/2012,14600)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2012 - 1 StR 178/12 (https://dejure.org/2012,14600)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 1 StR 178/12 (https://dejure.org/2012,14600)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 30 BtMG
    Ermittlungsaufwand bei möglicher Bewertungseinheit bei unerlaubtem Handeltreiben und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (Einfuhr; Voraussetzungen einer Schätzung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • ozsr.de PDF, S. 3 (Rechtsprechungsübersicht)

    Übersicht über die aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 280
  • NStZ-RR 2012, 6
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 146/97

    Anforderungen an die Feststellung einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12
    Den Urteilsgründen lässt sich nicht entnehmen, dass naheliegende Aufklärungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 243/00

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12
    Da die Revision im Ergebnis auch nach Auffassung des Generalbundesanwalts keinen Erfolg haben kann (vgl. II 1), kann der Senat gemäß § 349 Abs. 2 StPO entscheiden, auch wenn er dem Antrag gemäß § 154 Abs. 2 StPO keine Folge leistet (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2000 - 2 StR 243/00 mwN).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12
    d) Der Frage, unter welchen Umständen dann gleichwohl im Wege einer Schätzung Feststellungen hinsichtlich einer (oder mehrerer) Bewertungseinheit(en) zu treffen sind (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01; vgl. auch die Beispiele b. Weber-BtMG, 3. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 531 ff. mwN), braucht der Senat hier nicht nachzugehen.
  • BGH, 16.11.2005 - 2 StR 296/05

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Verfahrensdauer; Vereinbarung zwischen den

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 1 StR 178/12
    Es käme daher lediglich eine willkürliche Zusammenfassung in Betracht, die rechtlich aber nicht zulässig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05 mwN).
  • BGH, 26.10.2015 - 1 StR 317/15

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Auch wenn die Möglichkeit besteht, dass jeweils eine gewisse - freilich kaum konkret quantifizierbare - Anzahl der abgeurteilten Verkaufs- bzw. Abgabemengen aus einheitlichen Vorräten stammen könnten, kann kein unverhältnismäßiger Aufwand verlangt werden, um eventuell eine Bewertungseinheit festzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 178/12, NStZ-RR 2012, 280, 281; zusammenfassend Patzak, aaO, § 29, Teil 4, Rn. 412 mwN).

    Es käme daher lediglich eine willkürliche Zusammenfassung in Betracht, die rechtlich aber nicht zulässig ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344 und vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; Beschlüsse vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, NStZ 2000, 540, 541 und vom 29. Mai 2012 - 1 StR 178/12, NStZ-RR 2012, 280, 281).

  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 61/15

    Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Es käme somit lediglich eine willkürliche Zusammenfassung in Betracht, die rechtlich nicht zulässig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 1996 - 3 StR 69/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8; vom 4. September 1996 - 3 StR 335/96, StV 1997, 20, 21; vom 29. Mai 2012 - 1 StR 178/12, NStZ-RR 2012, 280, 281; Urteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 386/20

    Änderung des Schuldspruchs und der Einziehungsentscheidung bei Teileinstellung

    Die Annahme von Tatmehrheit zwischen den einzelnen Betäubungsmittelverkäufen begegnet rechtlichen Bedenken: Vielzahl und geringer Umfang der Verkaufsgeschäfte, der enge zeitliche Zusammenhang sowie die vom Angeklagten vor und nach diesen Verkaufstaten beschafften Einkaufsmengen legen es nahe, dass vom Angeklagten auch im Tatzeitraum nicht ausschließbar eine größere Gesamtmenge Haschisch, Amphetamin und Ecstasy erworben wurde und die veräußerten Kleinstmengen daher aus einem Verkaufsvorrat stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 178/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2011 - 1 StR 129/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3998
BGH, 28.09.2011 - 1 StR 129/11 (https://dejure.org/2011,3998)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2011 - 1 StR 129/11 (https://dejure.org/2011,3998)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2011 - 1 StR 129/11 (https://dejure.org/2011,3998)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB; Art. 14 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei einem "Waffennarr" (drohende Schizophrenie); Voraussetzungen an die mangelnde Unrechtseinsicht beim Glauben an ein verfassungsrechtliches Recht auf Waffen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 63 StGB, § 1 Abs 1 WaffG
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Annahme der Schuldunfähigkeit und die Gefährlichkeitsprognose bei jahrelangem verbotenem Ankauf und Besitz von Waffen und Munition

  • Wolters Kluwer

    Revisiongerichtliche Überprüfung des Freispruchs eines Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit auf Grund einer wahnhaften Störung im Zusammenhang mit unerlaubtem Waffenbesitz

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Annahme der Schuldunfähigkeit und die Gefährlichkeitsprognose bei jahrelangem verbotenem Ankauf und Besitz von Waffen und Munition

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Annahme der Schuldunfähigkeit und die Gefährlichkeitsprognose bei jahrelangem verbotenem Ankauf und Besitz von Waffen und Munition

  • rechtsportal.de

    StGB § 20; StGB § 63; WaffG § 1
    Revisiongerichtliche Überprüfung des Freispruchs eines Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit auf Grund einer wahnhaften Störung im Zusammenhang mit unerlaubtem Waffenbesitz

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Annahme der Schuldunfähigkeit und die Gefährlichkeitsprognose bei jahrelangem verbotenem Ankauf und Besitz von Waffen und Munition

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 6
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 1 StR 129/11
    Sie ermöglichen dem Revisionsgericht deshalb auch nicht die isolierte Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 63 StGB für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2001 - 2 StR 500/00, BGHSt 46, 257, 259).
  • BGH, 15.06.2004 - 4 StR 176/04

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 1 StR 129/11
    Erstreckt sich das Handeln eines Täters, wie hier der jahrelange Ankauf und die sich daran anschließende Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die sichergestellten Waffen, Waffenteile und Munition über einen längeren Zeitraum, findet § 20 StGB nur dann Anwendung, wenn der die Schuldunfähigkeit begründende Zustand während des gesamten Tatzeitraums gegeben ist (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 4 StR 176/04).
  • BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Daher findet § 20 StGB jedenfalls dann keine Anwendung, wenn der Täter bei allen für die Verwirklichung des Tatbestands erforderlichen Handlungen - wenn auch vermindert - schuldfähig war (vgl. für Dauerdelikte auch BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 4 StR 176/04; Urteil vom 28. September 2011 - 1 StR 129/11, NStZ-RR 2012, 6, 7).
  • OLG Bamberg, 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16

    Voraussetzungen verminderter Schuldfähigkeit bei Dauerstraftat

    Denn das LG hat verkannt, dass der Zustand der nicht ausschließbar verminderten Schuldfähigkeit bei einer Dauerstraftat, wie sie die Fahnenflucht nach § 16 I WStG in ihren beiden Tatbestandsalternativen darstellt (KG, Beschl. vom 04.11.1999 - 1 Ss 317/99 [bei juris]; MüKoStGB/Dau 2. Aufl. § 16 WStG Rn. 3), nur dann zur Anwendung des § 21 StGB führt, wenn der psychische Defekt während des gesamten Tatzeitraums, hier also bis zur Beendigung der Dienstzeit des Angekl., vorlag (BGH, Urt. v. 28.09.2011 - 1 StR 129/11 = NStZ-RR 2012, 6; BGH, Beschl. v. 15.06.2004 - 4 StR 176/04 [bei juris]; BGH, Urt. v. 30.04.2003 - 2 StR 503, 02 = NStZ 2003, 535 = StraFo 2003, 385 = BGHR StGB § 21 Vorverschulden 6, jew. m. w. N.; BeckOK/Eschelbach StGB [Stand: 01.09.2016] § 21 Rn. 19; Fischer StGB 63. Aufl. § 20 Rn. 48 a.E.; MüKo/Streng StGB 3. Aufl. § 21 Rn. 19 i. V. m. § 20 Rn. 133 f.; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen-Schild StGB 4. Aufl. § 20 Rn. 104 ff., jew. m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12   

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https://dejure.org/2012,19492
OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12 (https://dejure.org/2012,19492)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.06.2012 - 32 Ss 78/12 (https://dejure.org/2012,19492)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 32 Ss 78/12 (https://dejure.org/2012,19492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 Abs. 1 StGB; § 55 JGG; § 105 JGG
    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht auf einen Heranwachsenden wegen der Annahme von Reifeverzögerungen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht auf einen Heranwachsenden wegen der Annahme von Reifeverzögerungen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Feststellungen hinsichtlich der Anwendung von Jugendrecht wegen Reifeverzögerungen; Anforderungen an die Strafzumessung bei einem Heranwachsenden; Berücksichtigung des bereits erfolgten Vollzugs von Jugendstrafe bei der Entscheidung über die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 576
  • NStZ-RR 2012, 321
  • NStZ-RR 2012, 6
  • StV 2013, 41
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Denn hier sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH StV 1998, 344; BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).

    Das bedeutet, dass die früheren Taten kurz dargestellt und die Strafzumessungserwägungen kurz mitgeteilt werden müssen (BGH NStZ 2009, 43; StV 1998, 344; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3).

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Eine solche lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens in den Urteilsgründen genügt indes nicht (BGH NStZ 2010, 281; StV 1998, 335; Brunner/Dölling JGG 12. Auflage, § 17 Rdnr. 7a).

    Hinzu kommt, dass in den ohnehin sehr knappen Erwägungen zur Strafzumessung fast ausschließlich Umstände angeführt werden, die auch bei einem Erwachsenen hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. hierzu u.a. BGH Beschluss vom 28.02.2012, 3 StR 15/12, zitiert nach juris; NStZ 2010, 281; StV 2003, 458; NStZ-RR 1998, 86).

  • OLG Düsseldorf, 25.01.1988 - 5 Ss 443/87
    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Denn nur er ist in der Lage, sich in der Hauptverhandlung einen umfassenden Eindruck von den Taten und der Täterpersönlichkeit zu verschaffen und auf dieser Grundlage die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen (vgl. KG NStZ 2007, 223; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 325, 326).

    Jedoch muss der Tatrichter seine Zumessungserwägungen in einem die Nachprüfung ermöglichenden Umfang darlegen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 325, 326; KG, Beschluss vom 6. Januar 2005, (3) 1 Ss 187/04 (170/04), zitiert nach juris; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl. § 337 Rdnr. 34).

  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96

    Jugendstrafe (Einbeziehung eines erledigten Rechtsfolgenausspruchs in ein neues

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Denn hier sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH StV 1998, 344; BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).

    Das bedeutet, dass die früheren Taten kurz dargestellt und die Strafzumessungserwägungen kurz mitgeteilt werden müssen (BGH NStZ 2009, 43; StV 1998, 344; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3).

  • BGH, 30.09.2003 - 4 StR 382/03

    Zwingende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine rechtswidrige Tat bereits dann auf den Hang zur Einnahme berauschender Mittel zurückzuführen sein kann, wenn dieser neben anderen Umständen zur Begehung der Anlasstat beigetragen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 78, Rdnr. 5 nach juris).
  • BGH, 29.07.1954 - 4 StR 276/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts genügt nicht (BGH MDR 54, 694).
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Denn hier sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH StV 1998, 344; BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).
  • BGH, 15.07.1987 - 2 StR 353/87

    Anforderungen an die Begründung für die Höhe der verhängten Jugendstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Gemäß den für die Überprüfung der Strafzumessung nach den allgemeinen Vorschriften geltenden Maßstäben und aufgrund der Besonderheiten des Jugendstrafrechts beschränkt sich die Prüfung durch das Revisionsgericht daher auf Rechtsfehler und die Beachtung des im Jugendstrafrecht vorrangigen Erziehungsgedankens (vgl. BGH StV 1993, 532; BGHR JGG § 18 Abs. 2 - Erziehung 2, 5 und 8; BGH GA 1982, 416; KG aaO).
  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Denn hier sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH StV 1998, 344; BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).
  • BGH, 18.07.1990 - 2 StR 110/90

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei einem zur Tatzeit kurz vor seinem 21.

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
    Gemäß den für die Überprüfung der Strafzumessung nach den allgemeinen Vorschriften geltenden Maßstäben und aufgrund der Besonderheiten des Jugendstrafrechts beschränkt sich die Prüfung durch das Revisionsgericht daher auf Rechtsfehler und die Beachtung des im Jugendstrafrecht vorrangigen Erziehungsgedankens (vgl. BGH StV 1993, 532; BGHR JGG § 18 Abs. 2 - Erziehung 2, 5 und 8; BGH GA 1982, 416; KG aaO).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 426/02

    Heranwachsende (Strafzumessung; Ausschluss der Vorschriften über die

  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12

    Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte;

  • KG, 01.03.2006 - 1 Ss 479/05

    Sachbeschädigung durch Jugendliche: Substanzverletzung durch Abbringen von

  • OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09

    Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

  • BGH, 17.07.1997 - 4 StR 318/97

    Versuchte gefährliche und vollendete gefährliche Körperverletzung in Tateinheit

  • BGH, 21.05.2008 - 2 StR 162/08

    Urteilsformel (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; angewendete Vorschriften);

  • OLG Hamm, 28.09.1999 - 4 Ss 745/99

    Aufhebung, Ablehnung der Anwendung von Jugendrecht, Heranwachsender, nähere

  • OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99

    Jugendliche: Erziehungsgedanke und Strafzweck

  • OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16

    Erweiterte Begründungspflicht bei der Anwendung von Jugendstrafrecht;

    Zwar ist die Entscheidung für eine der im Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Sanktionen und deren konkrete Bemessung Sache des Tatrichters, weil nur er in der Lage ist, sich in der Hauptverhandlung einen umfassenden Eindruck von den Taten und der Täterpersönlichkeit zu verschaffen und auf dieser Grundlage die wesentlichen be- und entlastenden Umstände festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Celle NStZ 2012, 576; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 325).

    Erforderlich sind danach eine Auseinandersetzung mit der Biografie des Angeklagten, eine Bewertung der Tat(en) im Zusammenhang mit den Lebensverhältnissen des Angeklagten sowie die Begründung der hiernach unter Berücksichtigung ihrer Eingriffsintensität erforderlichen Rechtsfolgen, wobei die Anforderungen an die Begründung tendenziell mit der Eingriffsintensität der angeordneten Rechtsfolge ansteigen (vgl. OLG Celle NStZ 2012, 576; Beschluss vom 24. Mai 2016, 2 Ss 50/16; KG Berlin NStZ 2007, 223).

  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 4 RVs 45/20

    Wahlrevision, Zulässigkeit, Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel,

    Ob ein Heranwachsender zum Tatzeitpunkt noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im Wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendgericht bei der Beurteilung der Reife des Heranwachsenden grundsätzlich ein erheblicher Ermessensspielraum eingeräumt wird (BGH, Urt. v. 09.08.2001 - 1 StR 211/11 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 26.06.2012 - 32 Ss 78/12 - juris).
  • KG, 15.02.2013 - 121 Ss 296/12

    Erweiterte Begründungspflicht für Strafzumessung im Jugendstrafrecht;

    Das bedeutet, dass die früheren Taten dargestellt und die für die Sanktionsfindung insoweit maßgeblichen Umstände kurz mitgeteilt werden müssen (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2012, 321 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 28.07.2022 - 2 OLG 53 Ss 43/22

    Anforderungen an Urteilsbegründung bei vollumfänglichem Einräumen der Tat

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154 f., m. w. N.; OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 32 Ss 78/12, NStZ 2012, 576 f.).
  • OLG Celle, 28.05.2021 - 2 Ss 38/21

    Ausbleiben einer Mitteilung der Jugendgerichtshilfe kein Rechtsmangel; Fehlende

    Dem Jugendgericht steht bei der Beurteilung der Reife des Heranwachsenden grundsätzlich ein erheblicher Ermessensspielraum zu (BGH, Urt. v. 09.08.2001 - 1 StR 211/11 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 26.06.2012 - 32 Ss 78/12 - juris).
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 20.04.2012 - 24 Qs 64/11   

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https://dejure.org/2012,33168
LG Potsdam, 20.04.2012 - 24 Qs 64/11 (https://dejure.org/2012,33168)
LG Potsdam, Entscheidung vom 20.04.2012 - 24 Qs 64/11 (https://dejure.org/2012,33168)
LG Potsdam, Entscheidung vom 20. April 2012 - 24 Qs 64/11 (https://dejure.org/2012,33168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 6
  • NStZ-RR 2013, 31
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus LG Potsdam, 20.04.2012 - 24 Qs 64/11
    Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach h. M. (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 464 b Rn. 6 m. w. N.), der die Kammer folgt, nach den Grundsätzen der StPO, woraus folgt, dass die Wochenfrist des § 311 Abs. 2 S. 1 StPO gilt (BGHSt 48, 106, 107/108 m. w. N.) und im Beschwerdeverfahren in der für Strafverfahren vorgesehenen Besetzung entschieden wird (Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 464 b Rn. 7; a. M.: OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 324: gemäß § 568 S. 1 ZPO stets der Einzelrichter).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2002 - 3 Ws 336/02

    Kostenfestsetzung nach Durchführung eines Strafverfahrens gem. § 464b Satz 3 StPO

    Auszug aus LG Potsdam, 20.04.2012 - 24 Qs 64/11
    Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach h. M. (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 464 b Rn. 6 m. w. N.), der die Kammer folgt, nach den Grundsätzen der StPO, woraus folgt, dass die Wochenfrist des § 311 Abs. 2 S. 1 StPO gilt (BGHSt 48, 106, 107/108 m. w. N.) und im Beschwerdeverfahren in der für Strafverfahren vorgesehenen Besetzung entschieden wird (Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 464 b Rn. 7; a. M.: OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 324: gemäß § 568 S. 1 ZPO stets der Einzelrichter).
  • KG, 11.08.2008 - 2 W 39/08

    Kostenfestsetzungeverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten für

    Auszug aus LG Potsdam, 20.04.2012 - 24 Qs 64/11
    Sie ist deshalb bei entsprechender Notwendigkeit vom Auftraggeber, dem Rechtsanwalt zusätzlich zu den Auslagen des VV 7001, 7002 gemäß §§ 670, 675 BGB zu erstatten (vgl. KG JurBüro 2009, 93).
  • OLG Köln, 18.10.2017 - 2 Ws 673/17

    Entstehung der Gebühr RVG VV Nr. 4141 trotz späterer Fortführung des Verfahrens

    Auch hier gilt, dass dem Entstehen der Gebühr nach zutreffender Ansicht nicht entgegen steht, dass die gebührenauslösende Entscheidung auf die fristgerecht eingelegte Beschwerde aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt wurde (so auch: Burhoff, a.a.O., Rn. 43; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, Rn. 5; AG Tiergarten VRR 2014, 160; a.A.: LG Potsdam, 20.04.2012 - 24 Qs 64/11; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Rn. 3).
  • AG Gummersbach, 10.05.2013 - 85 OWi 205/12

    Aktenversendungspauschale, Nachweis, Zahlung, Glaubhaftmachung

    Das Urteil des Landgerichts Potsdams (AZ: 24 Qs 64/11), auf das sich die Rechtspflegerin bezieht, verweist insoweit zwar zutreffend darauf, dass es sich bei der Aktenversendungspauschale nicht um Portokosten oder sonstiges Entgelt für Post- und Telekommunikationsleistungen handelt und daher § 104 Abs. 2 Satz 2 ZPO, der die anwaltliche Versicherung der Zahlung für solche Kosten ausreichen lässt, nicht greift.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12   

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OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12 (https://dejure.org/2012,10316)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12 (https://dejure.org/2012,10316)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. März 2012 - 1 Ausl 4/12 (https://dejure.org/2012,10316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslieferungshindernis bei Bewährungswiderruf in Abwesenheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 IRG; § 81 Nr. 2 IRG; § 83 Nr. 3 IRG
    Erfolgen des Widerrufs der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen Weisungen oder Auflagen nicht in Anwesenheit eines Verurteilten als Auslieferungshindernis i.R.e. Auslieferungsersuchens zur Strafvollstreckung

  • Wolters Kluwer

    Erfolgen des Widerrufs der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen Weisungen oder Auflagen nicht in Anwesenheit eines Verurteilten als Auslieferungshindernis i.R.e. Auslieferungsersuchens zur Strafvollstreckung

  • rechtsportal.de

    IRG § 73; IRG § 83 Nr. 3
    Auslieferungshindernis bei Bewährungswiderruf in Abwesenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 260 (Ls.)
  • NStZ-RR 2012, 6
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12
    Nach dem Willen des Gesetzgebers steht der Bewilligungsbehörde hierbei ein sehr weites Ermessen zu, dass gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2010 -1 Ausl 35/10 - und vom 21. April 2008 - 1 ARs 44/08 (Ausl) - OLG Stuttgart StV 2007, 258).

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat alle infolge der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (NJW 2008, 3201) und der nachfolgenden innerstaatlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 203; Böhm NJW 2008, 3183) zu berücksichtigenden Erwägungen zur Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Unionsbürgers im ersuchten Staat in ihre Entschließung eingestellt und mit den weiteren Gesichtspunkten rechtsfehlerfrei abgewogen.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99

    Ausbaubeitrag; Sondersatzung; Kostenfestsetzung; Eilverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12
    Gegenüber einem Durchführungshaftbefehl nach § 34 IRG ist die Wiederinvollzugsetzung des bereits bestehenden Auslieferungshaftbefehls nach § 17 IRG der vorrangige Weg (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2000, 17; Schomburg/Hackner, aaO Rn. 3).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12
    Die Generalstaatsanwaltschaft hat alle infolge der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (NJW 2008, 3201) und der nachfolgenden innerstaatlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 203; Böhm NJW 2008, 3183) zu berücksichtigenden Erwägungen zur Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Unionsbürgers im ersuchten Staat in ihre Entschließung eingestellt und mit den weiteren Gesichtspunkten rechtsfehlerfrei abgewogen.
  • OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10

    Vorrang der Invollzugsetzung einer Auslieferungshaftbefehls vor Erlass eines

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12
    Gemäß § 83c Abs. 3 Satz 2 IRG soll der Übergabetermin im Auslieferungsverkehr unter den Mitgliedstaaten spätestens zehn Tage nach der Bewilligungsentscheidung liegen, so dass auch die weitere Haft grundsätzlich auf diese Zeitspanne zu beschränken ist (vgl. Senat aaO und Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 1 Ausl 33/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2007, (1) Ausl - III - 47/05, bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12
    Die Generalstaatsanwaltschaft hat alle infolge der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (NJW 2008, 3201) und der nachfolgenden innerstaatlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 203; Böhm NJW 2008, 3183) zu berücksichtigenden Erwägungen zur Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Unionsbürgers im ersuchten Staat in ihre Entschließung eingestellt und mit den weiteren Gesichtspunkten rechtsfehlerfrei abgewogen.
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 76/03

    Auslieferung nach Ungarn: Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12
    Insofern ist der vorliegende Fall auch nicht mit dem vergleichbar, der der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 28. Januar 2005 - 3 Ausl 76/03 (StV 2005, 284) zugrunde lag.
  • OLG Celle, 19.06.2018 - 2 Ws 205/18

    Hinnahme härterer Sanktionen ausländischer Urteile bei Vollstreckungshilfe

    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, zum Widerruf der Bewährung nicht angehört worden zu sein, widerspricht die Leistung der Rechtshilfe deshalb ebenfalls nicht wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung im Sinne von § 73 IRG (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2012, 260).
  • OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Lettland zum Zwecke der

    Der Umstand, dass der Widerruf einer zunächst zur Bewährung ausgesetzten Vollstreckung der Strafe nicht in Anwesenheit des Verurteilten erfolgt ist, verletzt nicht das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs und stellt kein Auslieferungshindernis nach § 83 Abs. 1 Nr. 3 IRG dar (OLG Celle, NStZ-RR 2012, 260, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 AK 109/15 -, juris).
  • OLG Celle, 18.12.2012 - 1 Ausl 56/12

    Beruhen einer dem Auslieferungsbegehren zugrundeliegenden Verurteilung auf einer

    Dass der Widerruf der zunächst zur Bewährung ausgesetzten Vollstreckung der Strafen nicht in Anwesenheit des Verurteilten erfolgt ist, begründet weder ein Auslieferungshindernis nach § 83 Nr. 3 IRG (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 2011 - 1 Ausl 18/11) noch widerspricht die Leistung der Rechtshilfe deshalb wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung im Sinne von § 73 IRG (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2012, 260).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2017 - 1 AuslA R 44/17

    Anordnung von Auslieferungshaft und Auslieferung nach Bulgarien zur

    Für einen Widerrufsbeschluss findet diese Norm deshalb keine Anwendung (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 14.03.2012, Az.: 1 Ausl 4/12; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. § 83 Rn. 7; Meyer in: Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, 1. Aufl. Rn. 2 903).
  • KG, 28.08.2012 - 151 AuslA 109/12

    Auslieferung zur Strafvollstreckung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Die Rechtshilfe widerspricht auch nicht deshalb wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung im Sinne von § 73 IRG, weil nach deutschem Recht vor der Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen Weisungen und Auflagen gemäß § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO dem Verurteilten Gelegenheit zur mündlichen Anhörung gegeben werden soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. März 2012 - 1 Ausl 4/12 - [juris Rn. 12] = NStZ-RR 2012, 260 Ls.).
  • OLG Zweibrücken, 06.05.2019 - 1 AR 19/18

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Erweiterung der Auslieferungsbewilligung auf

    Auch nach deutschem Recht kann von einer Anhörung des Verurteilten zum Bewährungswiderruf abgesehen werden, wenn dieser sich dem Bewährungsverfahren entzieht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12, juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.12.2017 - 1 Ausl AR 44/17, juris Rn. 28; s.a. Senat, Beschluss vom 24.05.2018 - 1 AR 5/18 A).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 454 StPO, § 67c StGB, § 67d Abs 2 StGB, § 463 StPO, § 463 Abs 3 S 3 StPO
    Strafvollstreckung: Notwendigkeit der Einholung eines kriminalprognostischen Sachverständigengutachten zur Gefährlichkeit des Verurteilten

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einholung eines kriminalprognostischen Sachverständigengutachten zur Gefährlichkeit des Verurteilten bei extrem lange zurückliegender Begutachtung

  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit der Einholung eines kriminalprognostischen Sachverständigengutachten zur Gefährlichkeit des Verurteilten bei extrem lange zurückliegender Begutachtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 6
  • NStZ-RR 2013, 27
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12
    Die in Bezug genommene Ausgangsentscheidung für diese verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfGE 70, 297 zit. nach juris Rn 36) stellt indes u.a. maßgeblich darauf ab, dass bei ausschließlicher Einschätzung der Gefährlichkeit des Untergebrachten durch die Vollzugsanstalt und fehlender Einholung eines externen Gutachtens über einen langen Zeitraum die der Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung zuwider laufende Gefahr einer Routinebeurteilung besteht.
  • OLG Nürnberg, 28.02.2003 - Ws 201/03

    Einholung eines Sachverständigengutachtens im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12
    Der Senat vertritt - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. BGH, NStZ 2000, 69; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 283; OLG Hamm, StV 2004, 273; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 179; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 463 Rn 6a mzwN auch zur abweichenden Meinung) - zwar in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschl. v. 11.10.2011 - 3 Ws 945/11; v. 10.11.2005 - 3 Ws 945/05 und v. 13.02.2007 - 3 Ws 165-166/07 mwN) die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach § 67 c I oder § 67d II StGB, also vor Erreichen der 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben müsste.
  • OLG Hamm, 14.03.2003 - 2 Ws 71/03

    Einholung eines Sachverständigengutachten und rechtzeitige Akteneinsicht im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12
    Der Senat vertritt - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. BGH, NStZ 2000, 69; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 283; OLG Hamm, StV 2004, 273; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 179; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 463 Rn 6a mzwN auch zur abweichenden Meinung) - zwar in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschl. v. 11.10.2011 - 3 Ws 945/11; v. 10.11.2005 - 3 Ws 945/05 und v. 13.02.2007 - 3 Ws 165-166/07 mwN) die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach § 67 c I oder § 67d II StGB, also vor Erreichen der 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben müsste.
  • OLG Celle, 29.07.1998 - 2 Ws 201/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12
    Der Senat vertritt - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. BGH, NStZ 2000, 69; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 283; OLG Hamm, StV 2004, 273; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 179; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 463 Rn 6a mzwN auch zur abweichenden Meinung) - zwar in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschl. v. 11.10.2011 - 3 Ws 945/11; v. 10.11.2005 - 3 Ws 945/05 und v. 13.02.2007 - 3 Ws 165-166/07 mwN) die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach § 67 c I oder § 67d II StGB, also vor Erreichen der 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben müsste.
  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 1771/09

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12
    9 Der Senat sieht sich jedoch gehalten, auf der Grundlage der Entscheidung der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2010 (2 BvR 1771/09 - juris) in Fällen, in denen - wie hier - wegen der Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Sicherungsverwahrung über deren Fortdauer nur auf der Grundlage einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung entschieden werden kann und die Einholung eines externen Gutachtens schon extrem lange zurück liegt (hier: fast 13 Jahre), hiervon eine Ausnahme zu machen.
  • OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 1 Ws 4/20

    Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach 67d Abs. 2 StGB, also vor Erreichen der in § 67d Abs. 3 StGB normierten 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung, ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben musste (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2019, 1 Ws 110/19, zit. n. juris, dort Rn. 22; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017, 1 Ws 328/17, zit. nach juris, dort Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, in: NStZ-RR 2013, 27; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2014, 2 Ws 112/14, zit. nach juris, dort Rn. 9, jeweils m.w.N.), wobei sich diese Auslegung mit dem Wortlaut des § 454 Abs. 2 StPO der auf § 463 Abs. 3 Satz 3 StPO deckt.

    Dies ergibt sich auch aus dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2014, 2 BvR 1020/13, zit. nach juris, dort Rn. 40 f.), wobei von Bedeutung sein kann, der Gefahr einer Routinebeurteilung durch die Leitung des Maßregelvollzugs entgegenzuwirken (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, NStZ-RR 2013, 27, 28; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67d, Rn. 27a).

  • OLG Brandenburg, 15.06.2021 - 1 Ws 43/21

    Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollziehung der wegen schwerer

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach 67d Abs. 2 StGB, also vor Erreichen der in § 67d Abs. 3 StGB normierten 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung, ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben musste (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2019, 1 Ws 110/19, zit. n. juris, dort Rn. 22; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017, 1 Ws 328/17, zit. nach juris, dort Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, in: NStZ-RR 2013, 27; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2014, 2 Ws 112/14, zit. nach juris, dort Rn. 9, jeweils m.w.N.), wobei sich diese Auslegung mit dem Wortlaut des § 454 Abs. 2 StPO, auf den § 463 Abs. 3 Satz 3 StPO verweist, deckt.

    Dies ergibt sich auch aus dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2014, 2 BvR 1020/13, zit. nach juris, dort Rn. 40 f.), wobei von Bedeutung sein kann, der Gefahr einer Routinebeurteilung durch die Leitung des Maßregelvollzugs entgegenzuwirken (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, NStZ-RR 2013, 27, 28; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67d, Rn. 27a).

  • OLG Brandenburg, 31.07.2019 - 1 Ws 110/19

    Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Zwar vertritt der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach 67d Abs. 2 StGB, also vor Erreichen der in § 67d Abs. 3 StGB normierten 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung, ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben musste (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017, 1 Ws 328/17, zit. nach juris, dort Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, in: NStZ-RR 2013, 27; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2014, 2 Ws 112/14, zit. nach juris, dort Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Bei fehlender oder unsubstantiierter Einschätzung der Gefährlichkeit des Untergebrachten durch die Vollzugsanstalt und fehlender Einholung eines externen Gutachtens besteht neben der Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung zudem die Notwendigkeit, der Gefahr einer Routinebeurteilung durch die Leitung des Maßregelvollzugs entgegenzuwirken (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, in: NStZ-RR 2013, 27, 28; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 67d, Rn. 27a).

  • OLG Naumburg, 17.11.2017 - 1 Ws (s) 328/17

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Prüfung der

    Sie wird ferner bestätigt durch § 463 Abs. 4 StPO, der im Rahmen der Überprüfungen nach § 67 e StGB nur im Falle der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bestimmte Fristen für die Einholung externer Gutachten vorschreibt, sowie die Gesetzesmaterialien (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.04.2009, 3 Ws 281/09, Rn. 5-7, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2013, 27; jeweils m.w.N.; KG Berlin, Beschl. v. 12.05.2014, 2 Ws 112/14 - 141 AR 118/14, Rn. 9, zitiert nach juris).

    Bei ausschließlicher Einschätzung der Gefährlichkeit des Untergebrachten durch die Vollzugsanstalt und fehlender Einholung eines externen Gutachtens über einen langen Zeitraum bestünde hingegen die der Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung zuwider laufende Gefahr einer Routinebeurteilung (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2013, 27, 28; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 67d, Rn. 27a).

  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Eine Haftverschonung im Sinne von § 116 Abs. 1 StPO würde - neben einer tragfähigen Grundlage für mögliche Auflagen und Weisungen - die Gewissheit des Senats erfordern, dass er sich auf den Beschwerdeführer verlassen kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. August 2015 - 4 Ws 72/15 - und 30. Juli 2012 - 3 Ws 422/12 -, jeweils m.w.N.).
  • KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18

    Fluchtgefahr und Erstverbüßer

    In Fällen wie dem vorliegendem, in dem bereits ein auf eine unbedingte Freiheitsstrafe lautendes Urteil ergangen ist, ist zu berücksichtigen, dass die Untersuchungshaft nicht nur die Durchführung des Strafverfahrens gewährleisten, sondern auch die Vollstreckung der in dem Verfahren verhängten Freiheitsstrafe sicherstellen soll (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 3 Ws 131/14 -, vom 30. Juli 2012 - 3 Ws 422/12 -, vom 15. März 2012 - 3 Ws 155/12 - und vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 -).
  • KG, 31.03.2017 - 5 Ws 81/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaft

    Eine Haftverschonung im Sinne von § 116 Abs. 1 StPO würde neben einer tragfähigen Grundlage für mögliche Auflagen und Weisungen die Gewissheit des Senats erfordern, dass er sich auf den Angeklagten verlassen kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. August 2015 - 4 Ws 72/15 - und 30. Juli 2012 - 3 Ws 422/12 -, jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 3 Ws 1053/13

    Gutachten als Voraussetzung für Aussetzung der Vollstreckung der

    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft die Einholung eines Sachverständigengutachtens unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 24. Mai 2012 (3 Ws 422/12) für erforderlich erachtet, ist die der dortigen Entscheidung zugrunde liegende Fallgestaltung mit der vorliegenden nicht vergleichbar.
  • KG, 01.11.2023 - 3 Ws 52/23

    Keine sachwidrige Verfahrensverzögerung trotz Anklage zum unzuständigen Gericht

    Eine Haftverschonung nach § 116 Abs. 1 StPO würde - neben einer tragfähigen Grundlage für mögliche Auflagen und Weisungen - die Gewissheit des Senats erfordern, dass er sich auf die Angeklagten verlassen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 3 Ws 422/12 - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 2 Ws 118/15

    Behinderung des Sicherungsverwahrten: Ablehnung einer Arbeitstherapie mangels

    Für die Beurteilung des für den Untergebrachten konkret möglichen und erforderlichen Betreuungsangebots wird aufgrund der Besonderheiten dieses Falles ein Sachverständigengutachten einzuholen sein, um beurteilen zu können, ob und ggfs. welche arbeitstherapeutischen oder vergleichbaren Maßnahmen für den Untergebrachten möglich und geeignet sind, die Ziele des § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB zu fördern bzw. zu erreichen (vgl. Gesetzesbegründung zur Änderung des § 463 Abs. 3 StPO, BT-Drs. 17/9874; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2012, 3 Ws 422/12, juris).
  • KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16

    Zur Annahme von Fluchtgefahr bei Begründung eines ausländischen Wohnsitzes

  • OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13

    Erfordernis aktueller Stellungnahmen der mit dem Verurteilten in engem Kontakt

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