Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 04.10.2011

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.04.2011 - 2 HEs 37 - 39/11, 2 HEs 37/11, 2 HEs 38/11, 2 HEs 39/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17193
OLG Stuttgart, 21.04.2011 - 2 HEs 37 - 39/11, 2 HEs 37/11, 2 HEs 38/11, 2 HEs 39/11 (https://dejure.org/2011,17193)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.04.2011 - 2 HEs 37 - 39/11, 2 HEs 37/11, 2 HEs 38/11, 2 HEs 39/11 (https://dejure.org/2011,17193)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. April 2011 - 2 HEs 37 - 39/11, 2 HEs 37/11, 2 HEs 38/11, 2 HEs 39/11 (https://dejure.org/2011,17193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Haftbefehls bei zu erwartender Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes [Verhandlungsbeginn "realistisch" erst sieben Monate nach Eingang der Anklage]

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untersuchungshaft und absehbare zukünftige Verfahrensverzögerungen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Beschleunigungsgebot beinhaltet auch zu erwartende Verfahrensdauer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 62
  • StV 2011, 749
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1850/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2011 - 2 HEs 37/11
    Die Fortdauer der Untersuchungshaft ist nicht gerechtfertigt, wenn hinreichend deutlich absehbar ist, dass das Verfahren nicht mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigung weiterbetrieben werden kann, auch wenn bisher keine Verfahrensverzögerungen eingetrerten sind (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 19.09.2007, 2 BvR 1850/07).

    c) Ein Haftbefehl ist indes nicht nur dann unverzüglich aufzuheben, wenn Verfahrensverzögerungen bereits eingetreten sind, sondern auch dann, wenn hinreichend deutlich absehbar ist, dass erhebliche Verfahrensverzögerungen bevorstehen (BVerfG, Beschluss vom 19.09.2007, 2 BvR 1850/07, juris Rn. 5 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.10.2011 - III-1 VAs 42/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34815
OLG Hamm, 04.10.2011 - III-1 VAs 42/11 (https://dejure.org/2011,34815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.10.2011 - III-1 VAs 42/11 (https://dejure.org/2011,34815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - III-1 VAs 42/11 (https://dejure.org/2011,34815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,34815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Einzelfall einer Versagung des Verteidigerbesuchs infolge einer anstaltsinternen Fortbildungsveranstaltung

  • rechtsportal.de

    EGGVG § 23 Abs. 1; StPO § 148
    Einzelfall einer Versagung des Verteidigerbesuchs infolge einer anstaltsinternen Fortbildungsveranstaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 62
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 04.03.1985 - 1 VAs 11/85
    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2011 - 1 VAs 42/11
    Zur Überprüfung der behaupteten Organisationsregelung wäre daher der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 1997 in 2 VAs 8/97, NStZ 1997, 407; OLG Hamm, Beschluss vom 04. März 1985 in 1 VAs 11/895, NStZ 1985, 432; Meyer-Goßner a.a.O., § 23 EGGVG Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.1997 - 2 VAs 8/97

    Beschränkung der Besuchsdauer für Verteidiger

    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2011 - 1 VAs 42/11
    Zur Überprüfung der behaupteten Organisationsregelung wäre daher der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 1997 in 2 VAs 8/97, NStZ 1997, 407; OLG Hamm, Beschluss vom 04. März 1985 in 1 VAs 11/895, NStZ 1985, 432; Meyer-Goßner a.a.O., § 23 EGGVG Rn. 18).
  • OLG Hamburg, 12.07.2022 - 1 Ws 27/22

    Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer coronabedingten 23-stündiger Einsperrung

    Darin hat der Senat dargelegt, dass die - von dem Landgericht für seine entgegenstehende Auffassung herangezogene - Entscheidung des OLG Hamm (Beschl. v. 04.10.2011 - 1 VAs 42/11, NStZ-RR 2012, 62), wonach der Rechtsweg nach §§ 23ff. EGGVG weiterhin eröffnet sein soll, wenn sich ein Antrag gegen allgemeine Regelungen mit unmittelbarer Wirkung richte und die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffe, mittlerweile von der inzwischen vorherrschenden Auffassung (vgl. u.a. KG, Beschl. v. 27.06.2011 - 3 Ws 136/11, NStZ-RR 2011, 388; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.11.2017 - 2 VAs 18/17, BeckRS 2017, 146280 Rn. 6f.; OLG Naumburg, Beschl. v. 29.08.2019 - 1 Ws (s) 269/19) zu Recht nicht geteilt wird.
  • OLG Koblenz, 29.11.2017 - 2 VAs 18/17

    Untersuchungshaftvollzug: Zulässiger Rechtsweg für einen Antrag auf gerichtliche

    Soweit abweichend hiervon unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Hamm von 04.10.2011 (NStZ-RR 2012, 62) bei den Untersuchungshaftvollzug betreffenden abstrakt-generellen Regelungen der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 119a StPO als unzulässig angesehen wird, da es sich bei diesen nicht um Angelegenheiten des U-Haft Vollzuges handele (Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Auflage § 119a Rdnr. 4; Münchner Kommentar/Böhm/Werner, StPO, § 119a Rdnr. 10), kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Naumburg, 29.08.2021 - 1 Ws (s) 269/19

    1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die Untersuchungshaft betreffende abstrakt-generelle Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung, welche nicht nur den einzelnen Gefangenen sondern die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffen, der zulässige Rechtsbehelf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 VAs 18/17 - m. w. N., ohne nähere Begründung auch KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 3 Ws 136/11,OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 ARs 7/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2011, 1 VAs 42/11, jew. juris).
  • OLG Naumburg, 29.08.2019 - 1 Ws (s) 269/19

    Vollzug der Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt: Antrag auf gerichtliche

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die Untersuchungshaft betreffende abstrakt-generelle Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung, welche nicht nur den einzelnen Gefangenen sondern die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffen, der zulässige Rechtsbehelf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 VAs 18/17 - m. w. N., ohne nähere Begründung auch KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 3 Ws 136/11,OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 ARs 7/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2011, 1 VAs 42/11, jew. juris).
  • OLG Hamm, 03.11.2016 - 1 VAs 151/16

    Justizverwaltungsakt; Rechtsanwalt; Mandantenbesuche; Durchsuchung;

    Mit Beschluss vom 13. Juli 2016 hat das Verwaltungsgericht Münster den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig erklärt und das Verfahren unter Berufung auf eine Senatsentscheidung vom 04. Oktober 2011 (III-1 VAs 42/11) an das Oberlandesgericht in Hamm verwiesen, da angesichts des Umstandes, dass seitens des Betroffenen keine Einzelfallregelung angegriffen, sondern vielmehr die generelle Handhabung der Durchsuchung von Verteidigern im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie M beanstandet werde, der Rechtsweg gemäß der §§ 23 ff. EGGVG eröffnet sei.
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2017 - 2 VAs 52/17

    Untersuchungshaft in Baden-Württemberg: Rechtsanspruch eines fremdsprachigen

    Dies eröffnet den Rechtsweg nach § 23 EGGVG und nicht nach § 119a StPO (OLG Hamm NStZ-RR 2012, 62; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 119a Rn. 4 aE).
  • LG Hamburg, 27.04.2021 - 615 KLs 3/21

    Einstweilige Unterbringung in Strafsachen: Vollzug der Unterbringung in einem

    Denn anders als nach früherer, bis zum 31. Dezember 2009 geltender Rechtslage, ist der gemäß § 23 Abs. 3 EGGVG subsidiäre Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG nach der gesetzlichen Neuregelung in § 119a StPO auch bei solchen abstrakt-generellen Regelungen, die den Untersuchungshaftvollzug beziehungsweise den Vollzug der einstweiligen Unterbringung betreffen und denen unmittelbare Außenwirkung zukommt, welche über den individuellen Interessenbereich einzelner Inhaftierter hinausgeht, nicht mehr gegeben (OLG Koblenz, BeckRS 2017, 146280; Krauß a.a.O.; Schultheis a.a.O.; LR/Gärtner, § 119a Rn. 3; aA OLG Hamm NStZ-RR 2012, 62; LG Göttingen BeckRS 2015, 16204, die §§ 23 ff. EGGVG bei Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Vollzugsorganisation für anwendbar halten; Meyer-Goßner/Schmitt, § 119a Rn. 4; MüKoStPO/Böhm/Werner, § 119a Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht