Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 03.08.2011

Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11   

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BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11 (https://dejure.org/2011,2091)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2011 - 5 StR 267/11 (https://dejure.org/2011,2091)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11 (https://dejure.org/2011,2091)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB vom 27.12.2003, § 66 Abs 3 StGB vom 27.12.2003, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB
    Sicherungsverwahrung: Zulässiges Verteidigungsverhalten und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts bei Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen schweren Kindesmissbrauchs

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer negativen Beurteilung des Behauptens von schuldmindernden tatsächlichen Umständen durch den Angeklagten im Zusammenhang mit einer Maßregelanordnung

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Zulässiges Verteidigungsverhalten und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts bei Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen schweren Kindesmissbrauchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Zulässiges Verteidigungsverhalten und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts bei Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen schweren Kindesmissbrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Zulässigkeit einer negativen Beurteilung des Behauptens von schuldmindernden tatsächlichen Umständen durch den Angeklagten im Zusammenhang mit einer Maßregelanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 9
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11
    In der Regel wird die Verhältnismäßigkeit nur dann gewahrt sein, wenn eine Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (BVerfG aaO Rn. 172; BGH, Urteile vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11, und vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).

    Ein entsprechend strenger Maßstab ist demnach sowohl hinsichtlich der Erheblichkeit der Taten als auch bei der Prüfung der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung anzulegen (BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).

    Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB können im Hinblick auf die hohe Strafdrohung und die für die Tatopfer oftmals gewichtigen psychischen Auswirkungen grundsätzlich - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - als schwere Sexualstraftaten im vorgenannten Sinn bewertet werden (vgl. zur Vergewaltigung BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).

  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11
    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).

    Ein entsprechend strenger Maßstab ist demnach sowohl hinsichtlich der Erheblichkeit der Taten als auch bei der Prüfung der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung anzulegen (BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).

  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99

    Prognose bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11
    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).

    Andernfalls wäre der Angeklagte gezwungen, seine Verteidigungsstrategie aufzugeben, will er hinsichtlich der Sicherungsverwahrung einer ihm ungünstigen Entscheidung entgegenwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 aaO).

  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11
    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11
    Indes hält die Begründung des Maßregelausspruchs - ungeachtet der Maßgaben der durch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 4. Mai 2011 (NJW 2011, 1931) erlassenen Weitergeltungsanordnung zu § 66 Abs. 2 StGB aF, welche die Strafkammer noch nicht berücksichtigen konnte - sachlichrechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 192/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Strafmilderung; selbst verschuldete

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11
    In der Regel wird die Verhältnismäßigkeit nur dann gewahrt sein, wenn eine Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (BVerfG aaO Rn. 172; BGH, Urteile vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11, und vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11
    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11
    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11
    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15; Beschluss vom 21. August 2014 ? 1 StR 320/14; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9 mwN).

    Ein zulässiges Verteidigungsverhalten darf dem Angeklagten aber nicht angelastet werden; andernfalls wäre er gezwungen seine Verteidigungsstrategie aufzugeben, will er hinsichtlich der Sicherungsverwahrung einer ihm ungünstigen Entscheidung entgegenwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9).

  • BGH, 03.12.2014 - 4 StR 342/14

    Besitzverschaffung an kinderpornographischen Schriften (Begriff der

    Soweit es wiederum zu einer Prüfung der materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 StGB kommen sollte, wird zu beachten sein, dass zulässiges Verteidigungsverhalten, wie das Bagatellisieren der Anlasstaten, weder bei der Prüfung des Hangs noch im Rahmen der Gefahrenprognose zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden darf (BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, Rn. 7; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9).
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen

    Wenn der Angeklagte die Taten leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld an der Tat zuschiebt, ist dies grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8; Beschluss vom 27. Juni 1990 - 2 StR 256/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 9; Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 160/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, aaO; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9).
  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 465/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Hierzu zählen vor allem Verbrechen nach § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, z.B. durch Einführen der Finger, bei denen es sich um schwere Sexualstraftaten im Sinne der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts handelt (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.); Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11; vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; auf Umstände des Einzelfalls abstellend, BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9).
  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe

    Hinsichtlich der Sexualstraftaten wird dies - unabhängig von körperlicher Gewaltanwendung - allein schon im Hinblick auf die "damit regelmäßig verbundenen psychischen Auswirkungen" für Vergewaltigungen bejaht (BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692, 693) sowie angesichts ihrer "oftmals gewichtigen psychischen Auswirkungen grundsätzlich - abhängig von den Umständen des Einzelfalls" - auch für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, und vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11).
  • BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 1119/12

    Sicherungsverwahrung ("Altfälle"; Vertrauensschutz; strikte

    Selbst wenn bei erneuter Begehung vergleichbarer Taten durch den Beschwerdeführer eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs gemäß § 176a Abs. 1 und Abs. 6 Satz 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr in Betracht kommt und daher grundsätzlich vom Vorliegen einer schweren Sexualstraftat ausgegangen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11 -, NStZ-RR 2012, S. 9; Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11 -, juris, Rn. 11 m.w.N.), ergibt sich hieraus nicht ohne Weiteres auch eine Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011.
  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11

    Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des

    Rechtlich zutreffend hat das Landgericht Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, deren Begehung durch den Angeklagten auch künftig zu erwarten ist, im konkreten Fall als solchermaßen "schwere Sexualstraftaten" im Sinne der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts eingeordnet (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11, StV 2012, 212, 213, Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1, vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11 und vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9).
  • BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung;

    Sie können nur in Abhängigkeit von ihren - auf der Grundlage konkreter Umstände in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen - vorhersehbaren individuellen Umständen als schwere Gewalttaten gewertet werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9 Rn. 8).

    c) Die Strafkammer hat ferner nicht berücksichtigt, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung dahin zu verstehen ist, dass bei beiden Elementen der Gefährlichkeit, das heißt, nicht nur der Erheblichkeit weiterer Straftaten, sondern auch der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung, ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692; Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, Rn. 21 und vom 26. Oktober 2011, aaO, Rn. 7).

  • BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19

    Raubüberfälle auf Geldtransporter in Nordrhein-Westfahlen: BGH bestätigt Urteil

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15; Beschluss vom 21. August 2014 ? 1 StR 320/14; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9; Beschluss vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8).
  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Bei den vom Angeklagten zu erwartenden Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176a Abs. 2 StGB handelt es sich um schwere Sexualstraftaten im Sinne der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts (BGH, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, 272; vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11; vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; auf Umstände des Einzelfalls abstellend, BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9), was das Landgericht auch nicht verkannt hat.
  • BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13

    Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten in der

  • LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11

    Konventionsverstoß: Ersatz für immateriellen Schaden wegen rechtswidriger

  • BGH, 23.04.2013 - 5 StR 617/12

    Rechtsfehlerhafte Verneinung der Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

  • LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 330/11

    Sicherungsverwahrung: Entschädigungsanspruch bei Überschreitung der zehnjährigen

  • BGH, 25.08.2021 - 3 StR 352/20

    Prüfung der Gefährlichkeit bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung (keine

  • LG Essen, 18.05.2015 - 32 KLs 8/15

    Sexueller Missbrauch, Sicherungsverwahrung

  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder

  • BGH, 24.04.2013 - 5 StR 593/12

    Sicherungsverwahrung (Weitergeltungsanordnung; strikte

  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 64/12

    Sicherungsverwahrung: Berücksichtung zulässigen Verteidigungsverhaltens des

  • LG Dortmund, 27.05.2014 - 25 O 74/14

    Zahlung einer Geldentschädigung wegen nachträglich vollzogener

  • BGH, 07.12.2021 - 3 StR 411/21

    Leugnen der Tat als grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten

  • LG Dortmund, 29.10.2013 - 25 O 37/13

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung unter Verletzung des Art. 5 Abs.

  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 521/12

    Voraussetzungen des Vorbehalts der nachträglichen Anordnung der

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12549
OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11 (https://dejure.org/2011,12549)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.08.2011 - 1 Ws 385/11 (https://dejure.org/2011,12549)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. August 2011 - 1 Ws 385/11 (https://dejure.org/2011,12549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 66 StGB, § 67c Abs 1 StGB, § 67d Abs 2 StGB, Art 316e Abs 3 S 1 StGBEG, § 454 Abs 1 S 2 StPO ... mehr
    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Erledigungserklärung einer rechtskräftigen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung einer Anordnung über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Erklärung einer Erledigung der Sicherungsverwahrung durch das Gericht bei Beruhen der Anordnung für Taten ausschließlich nach § 66 StGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EGStGB Art. 316e Abs. 3 S. 1; StGB § 66
    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung nach der Entscheidung des BVerfG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 9 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 14.05.1991 - 1 Ws 424/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11
    Nach dem allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Ausnahmekatalogs des § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO zu entnehmen ist, kann außer in den dort genannten Fällen auch dann von der mündlichen Anhörung des Verurteilten abgesehen werden, wenn davon eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und die mündliche Anhörung zu einer reinen Formalie herabsinken würde (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524, VRS 81, 293).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1987 - 1 Ws 428/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11
    Nach dem allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Ausnahmekatalogs des § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO zu entnehmen ist, kann außer in den dort genannten Fällen auch dann von der mündlichen Anhörung des Verurteilten abgesehen werden, wenn davon eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und die mündliche Anhörung zu einer reinen Formalie herabsinken würde (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524, VRS 81, 293).
  • OLG Nürnberg, 22.06.2011 - 2 Ws 286/11

    Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung der Maßregel nach Übergangsrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11
    Hinsichtlich der zweiten Alternative enthält Art. 316e EGStGB keine Konkretisierung des Zeitpunkts, zu dem die Überprüfung stattfinden soll, insbesondere erfolgt keine Einschränkung dahin, dass die Überprüfung erst zum voraussichtlichen Ende des der Sicherungsverwahrung vorausgehenden Strafvollzugs hin erfolgen soll (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.06.2011 - 2 Ws 286/11 -, juris).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11
    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist bereits der Strafvollzug auf die besonderen Bedürfnisse der Sicherungsverwahrten zuzuschneiden und auf eine Aussetzung des Maßregelvollzugs zur Bewährung hinzuarbeiten (vgl. BVerfG, Urteil vom 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 -, Rdn. 122 - 127, juris).
  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11
    Sinn und Zweck der mündlichen Anhörung besteht zum einen in der Gewährung rechtlichen Gehörs, zum anderen soll sich das Gericht hierdurch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von dem Verurteilten verschaffen (BGH, Beschluss vom 13.09.1978 - 7 BJs 282/74 - StB 187/78 -, juris).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2018 - VerfGH 166/16

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 8 Abs 1 S 2 VvB ) durch Anordnung der

    25 Daher kann auf die mündliche Anhörung des Betroffenen ausnahmsweise nur dann verzichtet werden, wenn davon eine Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und ihre Durchführung daher zur inhaltslosen Formalie werden würde (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 1995 - StB 15/95 - juris Rn. 3; BT-Drs. 7/550, S. 309; OLG Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 Ws 385/11 - juris Rn. 11; OLG Hamburg, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 2 Ws 83/11 - juris Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 3 Ws 590/11

    Erledigung der Sicherungsverwahrung nach Art. 316 II 1 EGStGB - sog. Mischfälle

    Dies ist aber dann - auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, Az. 2 BvR 2333/08 u. a. - in einem vom formalen Verfahren des Artikel 316e Absatz 3 Satz 1 EGStGB gesondert durchzuführenden Verfahren zu entscheiden, in dem dann jeder Einzelfall im Rahmen der speziellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu betrachten ist (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011, Az. 1 Ws 385/11, BeckRS 2011, 20651).
  • OLG Celle, 14.01.2016 - 1 Ws 652/15

    Erledigung einer nach altem Recht angeordneten Sicherungsverwahrung gemäß Art.

    Wie das Landgericht Hildesheim zutreffend ausgeführt hat, sind bei der Prüfung, ob die damaligen Anlass- und Vortaten auch vom Katalog des nunmehr geltenden § 66 StGB erfasst wären, allein die in § 66 StGB n. F. normierten formellen Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung zu prüfen (so auch die ganz herrschende Meinung, vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 7. Februar 2014 - Ws 9/14 - OLG Bamberg, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 Ws 115/12 - OLG Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 Ws 385/11 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 3 Ws 580/11 - [zu sogenannten "Mischfällen], bestätigt vom BGH mit Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 451/11, jeweils bei juris).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 3 Ws 101/12

    Voraussetzungen von Art. 316e III EStGB

    Insoweit ist mit der Prüfung und der gerichtlichen Entscheidung auch nicht bis zum Ende des Straf vollzugs abzuwarten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.06.2011 - 2 Ws 286/11 und OLG Koblenz, Beschl. v. 03.08.2011 - 1 Ws 385/11 - jew. juris).
  • OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12

    Sicherungsverwahrung nach Gesetzesänderung: Feststellung der Nichterledigung bei

    Die Prüfung dieser Anforderungen hat vielmehr bei der Anwendung von § 66 n.F. StGB nunmehr im Bereich der Verhältnismäßigkeitsprüfung dort zu erfolgen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 Ws 385/11 [bei juris]).
  • OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11

    Strafvollstreckung: Erledigterklärung der angeordneten Maßregel der Unterbringung

    Der der Prüfung nach Art. 316 e Abs. 3 Satz 1 EGStGB - allerdings mit der vorgenannten Maßgabe - derzeit daher weiter zugrunde zu legende § 66 Abs. 1 StGB in der seit 01.01.2011 und bis zu einer Neuregelung bzw. bis zum 31.05.2013 geltenden Fassung (vgl. hierzu auch OLG Koblenz, Beschluss vom 03.08.2011, Gz.: 1 Ws 385/11, BeckRS 2011, 20651) sieht aber keine Sicherungsverwahrung mehr vor, wenn es sich bei den abzuurteilenden Anlasstaten um Diebstahl handelt, denn der 19. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs [Diebstahl und Unterschlagung] ist in § 66 Abs. 1 Nr. 1 lit. b nicht aufgeführt.
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