Rechtsprechung
   OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8498
OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12 (https://dejure.org/2012,8498)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.03.2012 - I Ws 90/12 (https://dejure.org/2012,8498)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. März 2012 - I Ws 90/12 (https://dejure.org/2012,8498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,8498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • dorkawings.de (Kurzanmerkung)

    Das OLG Rostock präsentiert: Die Lösung aller Suchtprobleme

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12
    Allein der Umstand, dass es sich bei dem Verurteilten um einen langjährigen nicht erfolgreich behandelten Suchtkranken handelt, macht die Abstinenzweisung keinesfalls grundsätzlich unzulässig (so aber wohl OLG Celle, Beschl. v. 16.10.2009, - 2 Ws 228/09, NStZ-RR 2010, 91 f.).
  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10

    Weisung, Alkoholkontrolle, Drogenkontrolle, Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12
    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entsprechen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11.03.2010 - 2 Ws 39/10, BeckRS 2010, 06146, m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass nicht jeder Verstoß gegen die Weisung zu einer Strafverfolgung führen wird (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 13.09.2010 - 2 Ws 568/10, NStZ-RR 2011, 62).
  • OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff;

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12
    Gerade bei solchen Fällen ist eine Abstinenzweisung nicht unzumutbar (vgl. OLG München, Beschl. v. 09.07.2010, -2 Ws 571/10, Abs. Nr. 8, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    (2) Demgegenüber kann nicht darauf verwiesen werden, dass es sich bei § 145a StGB um ein Antragsdelikt handelt (§ 145a Satz 2 StGB) und die antragsberechtigte Führungsaufsichtsstelle bei Stellung eines Strafantrags ihrerseits an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden sei (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2009 - 2 Ws 568/10 -, NStZ-RR 2011, S. 62 ; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 90/12 [richtig: I Ws 90/12 - d. Red.] -, NStZ-RR 2012, S. 222; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, 1 Ws 511/12 -, StV 2013, S. 168 ).

    (5) Anders verhält es sich demgegenüber im Fall eines nicht- oder erfolglos therapierten langjährigen Suchtkranken (vgl. zu den unterschiedlichen Bewertungen der Rechtsprechung: OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2009 - 2 Ws 568/10 -, NStZ-RR 2011, S. 62 ; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 90/12 [richtig: I Ws 90/12 - d. Red.] -, NStZ-RR 2012, S. 222; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488/11 u.a. -, juris, Rn. 22 sowie Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, 1 Ws 511/12 -, StV 2013, S. 168 ; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2010 - 2 Ws 228/09 -, NStZ-RR 2010, S. 91 ; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 -, NJW 2009, S. 3315 ).

  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    (bb) Demgegenüber haben andere Obergerichte die Auffassung vertreten, dass die Weisung auch in diesen Fällen zulässig sei und das Problem im Rahmen des gegen den Verurteilten wegen des Weisungsverstoßes zu führenden Strafverfahrens zu lösen sei (OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 Ws 568/10, juris, Rdnr. 13: "nach Auffassung des Senats ist es daher auch nicht angängig, bereits im Vorhinein gleichsam resignierend die (vermeintliche) Unerfüllbarkeit der Weisung hinzunehmen, ohne dass diese zuvor praktisch erprobt worden wäre"; Beschluss vom 22. November 2012 - III-2 Ws 776/12, juris, Rdnr. 25; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488-494/11, juris, und Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - I Ws 90/12, NStZ-RR 2012, 222; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 3 Ss 76/14, juris ; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 Ws 660/15, juris).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Diesem Standpunkt wird entgegengehalten, der Gesetzgeber habe mit der Neufassung des § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB gerade keine Unterscheidung zwischen therapierten und nicht therapierten Drogenkonsumenten getroffen; außerdem bedürfe gerade der (noch) nicht erfolgreich Behandelte der auferlegten Abstinenz, um nicht in alte Verhaltensweisen zurückzufallen; die vermeintliche Unerfüllbarkeit der Weisung dürfe nicht von vornherein resignierend hingenommen werden (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2011, 62 f.; OLG Rostock, NStZ-RR 2012, 222 f.).
  • OLG Bamberg, 18.06.2014 - 3 Ss 76/14

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit einer Abstinenzweisung gegen einen

    Wenn auch die sog. Abstinenzweisung nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB in erster Linie für im Vollzug erfolgreich behandelte alkohol- oder rauschmittelabhängige Probanden in Betracht kommt, macht allein der Umstand, dass es sich bei dem Verurteilten um einen langjährigen, bislang nicht oder jedenfalls (noch) nicht erfolgreich behandelten Suchtkranken handelt, die Weisung nicht von vornherein unzulässig (u.a. Anschluss an OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158; Beschluss vom 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 [bei juris]; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222 und OLG Köln NStZ-RR 2011, 62 f. = OLGSt StGB § 68 b Nr. 7).

    Wenn auch die Weisungsmöglichkeit nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB in erster Linie für im Vollzug erfolgreich behandelte alkohol- oder rauschmittelabhängige Probanden in Betracht kommen mag, macht allein der Umstand, dass es sich bei dem Verurteilten um einen langjährigen, bislang nicht oder jedenfalls nicht erfolgreich behandelten Suchtkranken handelt, die Abstinenzweisung nicht von vornherein unzulässig (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158 und Beschluss vom 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 [bei juris]; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222; OLG Köln NStZ-RR 2011, 62 f. = OLGSt StGB § 68 b Nr. 7), zumal die erklärte, wenn auch von dem laufenden Strafverfahren maßgeblich motivierte Absicht des Angeklagten, sich nunmehr einer (freiwilligen) Langzeitentwöhnungsbehandlung zu unterziehen, der Annahme entgegen steht, der Abstinenzweisung fehle von vornherein jegliche begründete Aussicht, entsprechend ihrer Zweckrichtung zu einer Verringerung zukünftigen strafbaren Verhaltens des Angeklagten beizutragen (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158; OLG München NStZ-RR 2012, 324 = StV 2013, 168 und NJW 2010, 3527, jeweils m.w.N.; vgl. auch Fischer StGB 61. Aufl. § 68 b Rn. 12a).

  • OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: "Abstinenzweisung" gegenüber einem

    b) Gegenüber einem - wie hier - langjährig und manifest suchtkranken Verurteilten, der bislang nicht oder nicht erfolgreich behandelt werden konnte, scheidet eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB hingegen nach vom Senat für zutreffend erachteter Auffassung aus, da sie an die Lebensführung des Verurteilten unzumutbare Anforderungen stellen würde (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315, 3316; OLG Celle NStZ-RR 2010, 91 f. - Rn. 6 ff. nach juris; Schneider, a. a. O.; Fischer, a. a. O., § 68b Rn. 12, 12b; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O.; LK-Schneider/StGB, 12. Aufl., § 68b Rn. 36; a. A.: OLG Köln NStZ.RR 2011, 62 f. - Rn. 10 ff. nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222 f. - Rn. 15 ff. nach juris; differenzierend: OLG Hamm, a. a. O., das auf die Umstände des Einzelfalls abstellen will; OLG München NStZ-RR 2012, 324 f. - Rn. 12 nach juris, das eine Abstinenzweisung bei Unfähigkeit zur Ab-stinenz für unzumutbar hält, Abstinenzfähigkeit aber bei einem Heroinabhängigen bejaht, der im Strafvollzug abstinent war und hierzu auch "in einer geschützten Umgebung bei lebensbegleitender Therapie" in der Lage wäre; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.06.2014 - 3 Ss 76/14, Rn. 3 nach juris).
  • OLG München, 19.07.2012 - 1 Ws 509/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung; Kostentragungspflicht für

    Die hierin liegende Problematik der mittelbaren Strafbarstellung des an sich straflosen Konsums durch die Abstinenzweisung und des strafbewehrten Zwanges zur Selbstbelastung durch die begleitende Kontrollweisung (vergleiche hierzu EGMR, Urt. v. 25.02.1993 - 10828/84 Funke ./. Frankreich, Serie A Nr. 256-A §§ 42, 44) kann aber, wie bereits OLG Köln, Beschl. v. 13.09.2010 - 2 Ws 568/10, NStZ-RR 2011, 62, OLG Rostock, Beschl. v. 27.03.2012 - 1 Ws 90/12 [richtig: I Ws 90/12 - d. Red.] , NStZ-RR 2012, 222 dargelegt haben, nachgelagert gelöst werden.
  • OLG Zweibrücken, 21.09.2017 - 1 Ws 316/17

    Führungsaufsicht: Weisung der Drogenabstinenz an einen Suchtkranken

    Denn eine Weisung nach § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB darf gegen einen langjährig suchtkranken, bislang nicht erfolgreich behandelten Verurteilten im Regelfall nicht angeordnet werden (Senat, Beschlüsse vom 22. Februar 2012, Az. 1 Ws 39/12, und 7. Mai 2012, Az. 1 Ws 76/12; ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009, Az. 2 Ws 228/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2016, Az. 1 Ws 97/16; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Juli 2015, Az. 1 Ws 114/15; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009, Az. 2 Ws 291/09; jeweils zitiert nach juris; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder StGB 29. Auflage, § 68b, Rdnr. 14a; Fischer StGB 64. Auflage, § 68b, Rdnr. 12ff.; einschränkend: OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012, Az. I Ws 90/12; a.A. betreffend alkoholkranken Verurteilten: OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2009, Az. 2 Ws 568/10, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12

    Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Beachtung des Übermaßverbots

    Diesem Standpunkt wird entgegengehalten, der Gesetzgeber habe mit der Neufassung des § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB gerade keine Unterscheidung zwischen therapierten und nicht therapierten Drogenkonsumenten getroffen; außerdem bedürfe gerade der (noch) nicht erfolgreich Behandelte der auferlegten Abstinenz, um nicht in alte Verhaltensweisen zurückzufallen; die vermeintliche Unerfüllbarkeit der Weisung dürfe nicht von vornherein resignierend hingenommen werden (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2011, 62 f.; OLG Rostock, NStZ-RR 2012, 222 f.).
  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Ws 776/12

    Voraussetzung für die Weisung der Alkoholabstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht

    Dementsprechend geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung einhellig von der grundsätzlichen Zulässigkeit von Kontrollweisungen nach § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB aus (vgl. OLG Dresden NStZ 2009, 268; OLG Nürnberg, Beschluss v. 23.03.2009, 1 Ws 94/09, zitiert nach juis; OLG Celle NStZ-RR 2010, 91; OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222; OLG Hamm, Beschluss v. 21.06.2012, III-2 Ws 190/12).
  • OLG Hamm, 22.01.2013 - 5 Ws 342/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (Konsumverbote)

    § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB gerade keine Unterscheidung zwischen therapierten und nicht therapierten Drogenkonsumenten getroffen; außerdem bedürfe gerade der (noch) nicht erfolgreich Behandelte der auferlegten Abstinenz, um nicht in alte Verhaltensweisen zurückzufallen; die vermeintliche Unerfüllbarkeit der Weisung dürfe nicht von vornherein resignierend hingenommen werden (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2011, 62 f.; OLG Rostock, NStZ-RR 2012, 222 f.).
  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 649/22

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

  • LG Bamberg, 04.08.2015 - StVK 229/14

    Strafvollstreckungsverfahren, Führungsaufsicht, Nichtentfallen,

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/13

    Führungsaufsicht, Weisung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht