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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28432
OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12 (https://dejure.org/2012,28432)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.08.2012 - 1 Ws 248/12 (https://dejure.org/2012,28432)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. August 2012 - 1 Ws 248/12 (https://dejure.org/2012,28432)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Spendenbetrug, Untreue, Spendenwerbung, hohe Kosten,

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 263 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 1, 2 StGB; § 263 Abs. 5 StGB; § 266 StGB; § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO
    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der Spender bei Verursachung hoher Kosten für die Spendenwerbung einer vorläufig als gemeinnützig anerkannten GmbH ohne Angaben zur Höhe der Kosten; Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht i.S.v. § ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der Spender bei Verursachung hoher Kosten für die Spendenwerbung einer vorläufig als gemeinnützig anerkannten GmbH ohne Angaben zur Höhe der Kosten; Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht i.S.v. § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauerhaft hohe Kosten für Spendenwerbung; Zweckwidrigen Verwendung der Spendenmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Spendensammler haben sich nicht strafbar gemacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    12,5 Mio. EUR mittels Spendenwerbeanschreiben

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Hohe Kosten für die Spendenwerbung begründen alleine noch keinen Betrug iSd § 263 StGB - Aus einer hohen Kostenquote kann nicht geschlossen werden, dass von Anfang an eine Absicht zur zweckwidrigen Verwendung von Spendenmittel bestand

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Spendensammler haben sich nicht strafbar gemacht

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • strafrechtsverband.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Spendensammler für Krebsforschung haben sich nicht strafbar gemacht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Spenden müssen nicht zeitnah an Krebsforscher gehen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein strafbares Handeln von Spendensammler durch Nutzung von Mailings

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Spendensammler haben sich mit plakativen Mailings nicht strafbar gemacht - OLG Celle: Spender wurden durch Spendewerbeanschreiben für eine Krebsforschung nicht getäuscht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 6
  • NStZ-RR 2013, 13 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 18.07.2013 - 1 Ws 238/13

    Klageerzwingungsverfahren wegen des Vorwurfs der Untreue: Antragbefugnis des

    Die Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwalt haben auch insofern zutreffend darauf abgestellt, dass nur eine gravierende Pflichtverletzung zur Verwirklichung des Untreuetatbestands herangezogen werden darf (vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 2012 - 1 Ws 248/12, OLGSt StGB § 266 Nr. 15), und diese im vorliegenden Fall zu Recht verneint, weil die Ablehnung der Freigabe auf einer Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten durch die Beschuldigten beruhte, die jedenfalls nicht evident falsch war.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2012 - 4 StR 193/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20407
BGH, 24.07.2012 - 4 StR 193/12 (https://dejure.org/2012,20407)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2012 - 4 StR 193/12 (https://dejure.org/2012,20407)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12 (https://dejure.org/2012,20407)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 13 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13

    Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten

    Vielmehr stellen sich die einzelnen, in kurzem zeitlichen Abstand getätigten Zugriffe an ein und demselben Geldautomaten nicht als selbständige Taten, sondern als in natürlicher Handlungseinheit stehende Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a Abs. 1 StGB dar (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 19; vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, NStZ-RR 2013, 13).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

    Auch in der vergleichbaren Konstellation mehrerer nach § 263a StGB strafbarer Geldabhebungen mit einer fremden EC-Karte ist nur dann Tateinheit anzunehmen, wenn die Abhebungen in enger zeitlicher Aufeinanderfolge bei demselben Bankautomaten erfolgen - längere Pausen zwischen den Abhebungen, der Wechsel der EC-Karte oder die Nutzung eines anderen Bankautomaten bilden Zäsuren, welche jeweils zu Tatmehrheit führen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, NStZ-RR 2013, 13 (Ls); vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15, wistra 2015, 269; vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 263a Rn. 27; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 29. Aufl., § 263a Rn. 39).
  • BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14

    Bandendiebstahl (Bandenabrede zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl:

    Die jeweils am 23. November 2012 gegen 18.01 Uhr und 18.04 Uhr bzw. 18.42 Uhr, 18.46 Uhr und 18.47 Uhr mit derselben EC-Karte getätigten Einkäufe in jeweils denselben Geschäften sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr zu natürlichen Handlungseinheiten verbunden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, wistra 2011, 147, und vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10 jeweils mwN).
  • BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15

    Natürliche Handlungseinheit bei aufeinanderfolgenden Fällen des Computerbetruges

    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen ... alle mit derselben Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten vorgenommenen Abhebungen in natürlicher Handlungseinheit zueinander (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, juris Rn. 3; 3. April 2012 - 2 StR 63/12, juris Rn. 7, 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 18 f.; 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21 und 27. April 2010 - 4 StR 112/10, juris Rn. 1).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 82/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis (keine Katalogtat; Gesamtwürdigung von Tatumständen

    aa) Denn die jeweils am 17. Mai 2018 um 7.44 Uhr, 7.46 Uhr und 7.47 Uhr - mithin in kurzem zeitlichen Abstand - mit derselben EC-Karte am selben Geldautomaten der Bankfiliale getätigten Abhebungen bilden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in natürlicher Handlungseinheit stehende Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15, vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, jeweils mwN).
  • BGH, 04.06.2019 - 4 StR 148/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Betrugs in 31 Fällen,

    Hinsichtlich der Fälle II. Taten 5 und 6 der Urteilsgründe, die wegen der innerhalb von zwei Minuten am selben Automaten erfolgten Vornahme einer Abhebung und eines Abhebeversuchs eine natürliche Handlungseinheit und damit eine materiellrechtliche Tat bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2015 - 3 StR 578/14, BGHR StGB § 263a Konkurrenzen 3; vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, NStZ-RR 2013, 13), beschränkt der Senat die Strafverfolgung mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 154a Abs. 2 StPO auf den Vorwurf des vollendeten Computerbetrugs nach § 263a Abs. 1 StGB.
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Rechtsprechung
   KG, 13.06.2012 - (4) 121 Ss 79/12 (138/12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28210
KG, 13.06.2012 - (4) 121 Ss 79/12 (138/12) (https://dejure.org/2012,28210)
KG, Entscheidung vom 13.06.2012 - (4) 121 Ss 79/12 (138/12) (https://dejure.org/2012,28210)
KG, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - (4) 121 Ss 79/12 (138/12) (https://dejure.org/2012,28210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Computerbetrug als Vortat einer Geldwäsche bei bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Begehung; Vorliegen einer Vortat i.S.d. § 261 StGB durch selbstständiges Prüfen und Darlegen durch das Gericht

  • rechtsportal.de

    StGB § 261; StGB § 263 Abs. 1
    Geldwäsche; Computerbetrug als Vortat; Innere Tatseite

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Geldwäsche: Computerbetrug als Vortat einer Geldwäsche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 13 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 07.06.2016 - 2 (5) Ss 156/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Geldwäsche: Erfüllung des Merkmals der

    Für eine Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche ist es demgegenüber grundsätzlich erforderlich, die wesentlichen tatsächlichen Merkmale der jeweiligen Vortat festzustellen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.01.2012, 3 (5) Ss 653/11; OLG Hamburg, NStZ 2011, 523; KG, Beschluss vom 13.06.2012, (4) 121 Ss 79/12).

    b) Hinsichtlich der subjektiven Tatseite setzt eine Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche den Vorwurf der Leichtfertigkeit tragende konkrete Feststellungen sowohl hinsichtlich der Vortat als solcher als auch - soweit gemäß § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StGB erforderlich - hinsichtlich deren gewerbs- oder bandenmäßigen Begehung voraus (BGH, NZWiSt 2015, 195, 196; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.01.2012, 3 (5) Ss 653/11; OLG Hamburg, NStZ 2011, 523 f.; KG, Beschluss vom 13.06.2012, (4) 121 Ss 79/12).

  • AG Berlin-Tiergarten, 06.05.2013 - 241 Js 757/12

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens: Restriktive Auslegung der

    Ob eine Vortat im Sinne des § 261 StGB vorliegt, muss dabei von dem Gericht, das über den Vorwurf der Geldwäsche urteilt, selbstständig geprüft und dargelegt werden (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 13.06.2012, (4) 121 Ss 79/12 (138/12), zitiert nach juris, Rn. 12).

    Ein einzelnes, wenngleich auskömmliches kriminelles Geschäft, reicht dafür nicht aus (vgl. KG, Beschluss vom 13.06.2012, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.02.2012 - III-5 RVs 113/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,656
OLG Hamm, 16.02.2012 - III-5 RVs 113/11 (https://dejure.org/2012,656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2012 - III-5 RVs 113/11 (https://dejure.org/2012,656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - III-5 RVs 113/11 (https://dejure.org/2012,656)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Nachvollziehbarkeit von tatrichterlichen Entscheidungsgründen i.R.e. betrügerischen Erlangung von staatlichen Sozialleistungen eines Angeklagten ohne Anspruch auf die bezogenen Beträge

  • archive.org PDF
  • rechtsportal.de

    StGB § 13 Abs. 2; StGB § 47; StGB § 263
    Nachvollziehbarkeit von tatrichterlichen Entscheidungsgründen i.R.e. betrügerischen Erlangung von staatlichen Sozialleistungen eines Angeklagten ohne Anspruch auf die bezogenen Beträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Muss der Strafrichter Sozialrecht können?

  • dorkawings.de (Kurzinformation)

    Strafrichter müssen Sozialrecht büffeln

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Erforderliche Festellungen bei Verurteilung wegen Sozialleistungsbetruges

Besprechungen u.ä.

  • lawblog.de (Kurzanmerkung)

    Strafrichter müssen Sozialrecht können

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 13
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.03.2016 - 3 StR 517/15

    Schadensberechnung beim sog. Sozialleistungsbetrug (Berechnungsdarstellung:

    In Fällen des sogenannten Sozialleistungsbetrugs hat das Tatgericht nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften selbständig zu prüfen, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand (OLG Hamm, Beschlüsse vom 17. August 2015 - 5 RVs 65/15, NStZ 2016, 183; vom 16. Februar 2012 - 5 RVs 113/11, NStZ-RR 2013, 13, 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 1 Ss 21/13, juris Rn. 10; KG, Urteil vom 18. Februar 2013 - (4) 1 Ss 281/12 (341/12), juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Urteil vom 14. September 2011 - 2 St OLG Ss 192/11, juris Rn. 24).
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