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   BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12   

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https://dejure.org/2012,38923
BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12 (https://dejure.org/2012,38923)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2012 - 2 StR 235/12 (https://dejure.org/2012,38923)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12 (https://dejure.org/2012,38923)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. a WaffG; § 30a Abs. 3 BtMG; § 64 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines gefährlichen Gegenstands (Begriff des Mitführens: Verfügbarkeit für den Täter, Mitführen bei Einzelakten der Tat, subjektives Tatelement; Teleskopschlagstock als gefährlicher Gegenstand); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitführen eines Teleskopschlagsstocks in demselben Raum wie die gelagerten Drogen

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitführen eines Teleskopschlagsstocks in demselben Raum wie die gelagerten Drogen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Prüfung der Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 150
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12
    Dadurch hat der Angeklagte den Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG nach dem Wortlaut des Gesetzes erfüllt (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10 f. und Urteil vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11, StV 2012, 411).

    Der Wille des Täters, sie einzusetzen, ist nicht erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 14).

    Je ferner die Gefahr des Einsatzes liegt, desto höher sind die Anforderungen an die Prüfung des subjektiven Tatbestands (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 14), der hier durch das Geständnis des Angeklagten bewiesen wurde.

  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10

    Voraussetzungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12
    Es genügt, wenn er sich in Griffweite befindet (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99).

    Der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG wäre nicht erfüllt, wenn zwar eine Waffe in der Wohnung, in der Betäubungsmittel für den Verkauf vorrätig gehalten, portioniert und verpackt werden, vorhanden ist, diese aber nicht in Griffweite bereit gehalten wird (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10).

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12
    Mit Rücksicht auf die Wirkungen der Strafe, die für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB), hatte es auch das Gesamtstrafübel im Blick zu behalten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 314; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, StV 2010, 238, 239).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 404/03

    Strafzumessung (bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Wirkstoffgehalt,

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12
    Art und Menge der Drogen können auch in Fällen des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG als bestimmende Aspekte berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2003 - 2 StR 404/03, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Strafzumessung 1).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12
    Mit Rücksicht auf die Wirkungen der Strafe, die für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB), hatte es auch das Gesamtstrafübel im Blick zu behalten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 314; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, StV 2010, 238, 239).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12
    Die Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt nicht vertreten wird, ist der Sache nach wirksam auf den Strafausspruch beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12
    Da nicht auszuschließen ist, dass die zuerkannte Strafe niedriger ausgefallen wäre, wenn zugleich die Unterbringung angeordnet worden wäre, kann der Strafausspruch nicht bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 10).
  • BGH, 30.07.2002 - 1 StR 138/02

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12
    In einem solchen Fall, in dem die Verfügbarkeit des Gegenstands auch nicht das eigentliche Umsatzgeschäft des Drogenhandels betrifft, ist allerdings der subjektive Tatbestand genau zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2002 - 1 StR 138/02, StV 2003, 80, 81).
  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12
    Er ist zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt, ohne dass es dazu weiterer Feststellungen bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111, 112; Rahlf in: MünchKomm, StGB, 2007, § 30a BtMG Rn. 148).
  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12
    Dadurch hat der Angeklagte den Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG nach dem Wortlaut des Gesetzes erfüllt (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10 f. und Urteil vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11, StV 2012, 411).
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11

    Minder schwerer Fall des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren als Person über

  • BGH, 28.12.2011 - 2 StR 543/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in

  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 545/11

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an den Ausschluss eingeschränkter Schuldfähigkeit);

  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der

    Der Gesetzgeber hat die Qualifikationsnorm des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 ? 2 StR 556/96, aaO, S. 12; vom 22. August 2012 ? 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151) und den Tatbestand durch die Beschränkung auf bestimmte verkehrsrelevante Umgangsformen mit Betäubungsmitteln und das Erfordernis einer nicht geringen Betäubungsmittelmenge auf Tatmodalitäten begrenzt, bei denen nach seiner Bewertung das Führen von Schusswaffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen typischerweise zu einer besonderen Gefährlichkeit führt (BTDrucks. 12/6853, S. 41).

    Zu Letzteren gehören insbesondere auch offen oder verdeckt agierende Angehörige des Zolls oder der Polizei (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juni 2000 ? 2 StR 123/00, Rn. 12; vom 22. August 2012 ? 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151).

  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    b) Ob indes im Einzelfall ein derart besonderer Ausnahmefall vorliegt, dass die Anwendung des Regelstrafrahmens nicht mehr angemessen erscheint, hängt davon ab, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente sowie der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung eines Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - 4 StR 581/11= StV 2012, 289 = StraFo 2012, 151; Urt. v. 22.08.2012 - 2 StR 235/12 = NStZ-RR 2013, 150 = StraFo 2013, 169).
  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289 f.).
  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 80/19

    Bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Allerdings ist in einem Fall, in dem - wie hier hinsichtlich des Baseballschlägers - die Verfügbarkeit eines zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstandes nicht das eigentliche Umsatzgeschäft des Drogenhandels betrifft, der subjektive Tatbestand genau zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12 Rn. 19).

    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der Ausnahmestrafrahmen anzuwenden ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12 Rn. 18).

  • BGH, 10.02.2015 - 5 StR 594/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    Das Elektroimpulsgerät ist eine Waffe im technischen Sinn (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a WaffG i.V.m. Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, tragbare Gegenstände 1.2.1), bei der es zur subjektiven Zweckbestimmung des Täters keiner weiteren Feststellungen bedarf (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111, 112, und vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151).
  • BGH, 10.12.2014 - 3 StR 503/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen;

    Jedoch erfordert § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG für diesen Fall, dass der Täter zugleich Betäubungsmittel und Waffe in der Weise verfügungsbereit hält, dass er beim Umgang mit dem Betäubungsmittel jedenfalls ohne nennenswerten Zeitaufwand auf die Waffe zugreifen kann (BGH, aaO S. 13; Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151).

    Hierzu bedarf es allerdings nicht notwendig eines unmittelbaren Hantierens mit dem Betäubungsmittel unter Zugriffsmöglichkeit auf die Waffe; vielmehr genügt etwa, dass der Täter sowohl die Waffe als auch das Betäubungsmittel dergestalt in Verwahrung hält, dass ihm der gleichzeitige Zugriff hierauf möglich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151).

  • BGH, 17.07.2013 - 2 StR 255/13

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens bei Erwägung der

    Jedoch kann diese im Einzelfall erfolgen, wenn nicht auszuschließen ist, dass eine Fehlbewertung der Maßregelvoraussetzungen auch einen Einfluss auf die Strafzumessung hat (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 150, 151).

    Jedoch kann diese im Einzelfall erfolgen, wenn nicht auszuschließen ist, dass eine Fehlbewertung der Maßregelvoraussetzungen auch einen Einfluss auf die Strafzumessung hat (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151; Fischer, StGB 60. Aufl. § 64 Rn. 30).

  • BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13

    Berücksichtigung von ausländischen Strafen bei Vorliegen einer Gesamtstrafenlage

    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei Amphetamin (und Ecstasy) im Vergleich zu Heroin und Kokain nicht um "harte" Drogen (BGH NStZ-RR 2013, 150; StV 1997, 75).
  • LG Essen, 04.06.2021 - 21 KLs 1/21

    Betäubungsmittel, Handeltreiben

    Der bei dem Angeklagten sichergestellte Schlagring aus Metall ist kein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, sondern um eine Waffe im technischen Sinne, deren Hauptverwendungszweck die Verletzung von Menschen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.08.2012 - 2 StR 235/12, Rn. 7; BGH, Urteil vom 12.01.2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, beck-online).

    Bei dem Mitsichführen von Waffen im technischen Sinn liegt die subjektive Zweckbestimmung dieser Waffe zur Verletzung der Person regelmäßig so nah, dass nähere Feststellungen zur subjektiven Bestimmung des Verwendungszwecks entbehrlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.8. 2012 - 2 StR 235/12; BGH, Urteil vom 28.03.2019, Az. 4 StR 463/18, Rd. 6; BGH, Urt. v. 12.1.2017 - 1 StR 394/16 Rn 9).

  • BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Ausgleich eines zu hohen Gesamtstrafenübels bei

    Es obliegt dem Tatgericht, bei der Straffestsetzung den Umstand zu berücksichtigen, dass wegen der neuerlichen Taten der Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten ist und die Angeklagte deshalb eine weitere Strafe zu verbüßen haben wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (314); vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08 und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 (2678); Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16

    Strafzumessung (ausnahmsweise Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft;

  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 281/20

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

  • BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Qualifikation bei

  • BGH, 12.02.2015 - 5 StR 536/14

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines minderschweren Falles beim bewaffneten

  • BGH, 25.11.2015 - 2 StR 165/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen einer Schusswaffe

  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 372/20

    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte Nichtberücksichtigung eines drohenden

  • OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 36/21

    Strafrahmenwahl und Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Strafmildernde

  • LG Regensburg, 05.10.2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19

    Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 31.08.2021 - 4 StR 274/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; bewaffnetes Handeltreiben mit

  • BGH, 21.10.2014 - 5 StR 478/14

    Rechtsfehlerhafte Nichtberücksichtigung wesentlicher für den Angeklagten

  • LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20
  • LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20
  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 257/19

    Aufhebung des Strafausspruches mit den zugehörigen Feststellungen

  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

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