Weitere Entscheidungen unten: BGH, 19.07.2012 | BGH, 22.01.2013

Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42777
BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12 (https://dejure.org/2012,42777)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2012 - 3 StR 314/12 (https://dejure.org/2012,42777)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12 (https://dejure.org/2012,42777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 129a Abs. 5 StGB; § 129b Abs. 1 StGB; § 131 StGB; § 140 StGB; § 120 GVG; § 261 StPO
    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Begriff des Unterstützens; Voraussetzung des Nachweises der Nützlichkeit für die Vereinigung anhand belegter Fakten; Straflosigkeit des lediglich befürwortenden ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129a Abs 5 S 2 StGB, § 129b Abs 1 StGB
    Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Verbreitung eines Enthauptungsvideos der Al Qaida im Internet

  • Wolters Kluwer

    Veröffentlichung eines Links zu einer die Enthauptung eines US-Bürgers zeigenden Internetseite durch ein Al Quaida Mitglied als Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • online-und-recht.de

    Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Verbreitung eines Enthauptungsvideos der Al Qaida im Internet

  • rewis.io

    Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Verbreitung eines Enthauptungsvideos der Al Qaida im Internet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veröffentlichung eines Links zu einer die Enthauptung eines US-Bürgers zeigenden Internetseite durch ein Al Quaida Mitglied als Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Terrorhelfer aufgehoben - Verbreiten von Enthauptungsvideo keine Unterstützung von Al-Kaida

Besprechungen u.ä.

  • swr.de (Pressekommentar)

    Nützlichkeit von Enthauptungsvideos?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 171 (Ls.)
  • NStZ-RR 2015, 204
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12
    Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich auch und - wie schon der Wortlaut des Gesetzes zeigt - sogar in erster Linie auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 117 f.).

    Es ist nicht zulässig, sie dadurch zu umgehen, dass propagandistisches Handeln eines Nichtmitgliedes, das sich nicht als Werben um Mitglieder oder Unterstützer für die Vereinigung darstellt, allein wegen der psychologischen Folgen die es - insbesondere etwa im Falle der Rechtfertigung oder Verherrlichung von Gewalttaten der Organisation - auf die angesprochenen Adressatenkreise haben kann, als Unterstützen der Vereinigung einzustufen (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12, juris Rn. 5; vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 349 f.).

    Nicht ausreichend ist - wie bereits ausgeführt - das befürwortende Eintreten für eine terroristische Vereinigung, die Rechtfertigung ihrer Ziele oder der aus ihr heraus begangenen Straftaten sowie die Verherrlichung der Ideologie, aus der verschiedene derartige Vereinigungen ihre Tätigkeit legitimieren und die gegebenenfalls auch Einzelpersonen zur Rechtfertigung für die Begehung von Straftaten dient, mag dies auch von der stillschweigenden Erwartung getragen sein, beim Adressaten Überlegungen hin zu einem Anschluss auch an eine bestimmte Vereinigung oder zu deren Unterstützung auszulösen (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 353; vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12).

    Auch unter Berücksichtigung des dem Tatrichter eröffneten Bewertungsspielraums (oben I. 2. a)) ist der so festgestellten Erklärung indes an keiner Stelle ein sich dem Adressaten hinreichend deutlich erschließender Inhalt dahin zu entnehmen, der die "Al Qaida im Zweistromland" repräsentierende Al Zarkawi werbe gezielt auch darum, sich dem "Jihad" an der Seite gerade dieser Organisation anzuschließen oder gerade deren Tätigkeit zu unterstützen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist unter einem Unterstützen im Sinne von § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich jedes Tätigwerden zu verstehen, durch das ein Nichtmitglied der Vereinigung deren innere Organisation und ihren Zusammenhalt unmittelbar fördert, die Realisierung der von ihr geplanten Straftaten - wenn auch nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder sich sonst auf deren Aktionsmöglichkeiten und Zwecksetzung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und damit die ihr eigene Gefährlichkeit festigt (s. etwa BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 117).

    Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich auch und - wie schon der Wortlaut des Gesetzes zeigt - sogar in erster Linie auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 117 f.).

    Auch muss das Wirken des Nichtmitgliedes nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen, es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244).

  • BGH, 19.07.2012 - 3 StR 218/12

    Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12
    Es ist nicht zulässig, sie dadurch zu umgehen, dass propagandistisches Handeln eines Nichtmitgliedes, das sich nicht als Werben um Mitglieder oder Unterstützer für die Vereinigung darstellt, allein wegen der psychologischen Folgen die es - insbesondere etwa im Falle der Rechtfertigung oder Verherrlichung von Gewalttaten der Organisation - auf die angesprochenen Adressatenkreise haben kann, als Unterstützen der Vereinigung einzustufen (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12, juris Rn. 5; vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 349 f.).

    Nicht ausreichend ist - wie bereits ausgeführt - das befürwortende Eintreten für eine terroristische Vereinigung, die Rechtfertigung ihrer Ziele oder der aus ihr heraus begangenen Straftaten sowie die Verherrlichung der Ideologie, aus der verschiedene derartige Vereinigungen ihre Tätigkeit legitimieren und die gegebenenfalls auch Einzelpersonen zur Rechtfertigung für die Begehung von Straftaten dient, mag dies auch von der stillschweigenden Erwartung getragen sein, beim Adressaten Überlegungen hin zu einem Anschluss auch an eine bestimmte Vereinigung oder zu deren Unterstützung auszulösen (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 353; vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12).

    Dass derartige Äußerungen eines (führenden) Mitglieds einer terroristischen Organisation regelmäßig mit der stillschweigenden Erwartung einhergehen werden, beim Adressaten auch Überlegungen hin zu einem Anschluss auch an die eigene Vereinigung oder zu deren Unterstützung auszulösen und dieser so neuen Zulauf zu verschaffen, ändert an diesem Ergebnis nichts (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12).

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12
    Auch muss das Wirken des Nichtmitgliedes nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen, es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244).

    Maßgeblich ist das Verständnis des Durchschnittsadressaten (BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 19).

  • BGH, 07.02.2002 - 3 StR 446/01

    Neue Verhandlung gegen Manfred Roeder aus Rechtsgründen erforderlich

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12
    Kriterien für die Auslegung sind der Wortlaut, der sprachliche Kontext der Äußerung sowie die für die Zuhörer erkennbaren Begleitumstände, unter denen die Äußerung fällt (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 3 StR 446/01, NStZ 2002, 592).

    a) Zwar ist das Oberlandesgericht zutreffend davon ausgegangen, dass schon nach einfachrechtlichen, im Hinblick auf die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) insbesondere aber auch nach verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Aussage keine Bedeutung beigelegt werden darf, die sie objektiv nicht hat, und dass im Falle der Mehrdeutigkeit einer Aussage nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgegangen werden darf, ohne dass andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen worden sind (BVerfG, Beschlüsse vom 19. April 1990 - 1 BvR 40/86 u.a., BVerfGE 82, 43; vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 u.a., BVerfGE 93, 266, 295 f.; vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93, NJW 1999, 204, 205; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 3 StR 446/01, NStZ 2002, 592).

  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12
    Eine derartige Erstreckung der Zuständigkeit hat grundsätzlich zur Voraussetzung, dass nach der objektiven Rechtslage (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 244/11, NStZ-RR 2012, 76, 77 mwN) die betreffende Straftat mit zumindest einem die Bundeszuständigkeit begründenden Staatsschutzdelikt materiell- oder verfahrensrechtlich eine Tat bildet (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2006 - StB 14/06, NStZ-RR 2006, 303, 304; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 144).

    In enger Ausnahme hiervon ist eine Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit des Bundes allerdings auch dann anzuerkennen, wenn eine verfahrensrechtlich selbständige Tat mit einem die Bundeszuständigkeit begründenden Staatsschutzdelikt in einem derart engen persönlichen und deliktsspezifisch-sachlichen Zusammenhang steht, dass eine getrennte Verfolgung und Aburteilung auch unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern als in hohem Maße sachwidrig erschiene (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 144).

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12
    Dies kann zum einen dadurch geschehen, dass ein Außenstehender mitgliedschaftliche Betätigungsakte eines Angehörigen der Vereinigung fördert; in diesem Sinne handelt es sich beim Unterstützen um eine zur Täterschaft verselbständigte Beihilfe zur Mitgliedschaft (vgl. etwa BGH, Urteile vom 30. Oktober 1964 - 3 StR 45/64, BGHSt 20, 89; vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 264/79, BGHSt 29, 99, 101).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12
    Auch muss das Wirken des Nichtmitgliedes nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen, es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12
    a) Die Auslegung von schriftlichen und mündlichen Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt ist Sache des Tatrichters (BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93, BGHSt 40, 97, 101; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12, NStZ 2012, 564).
  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12
    a) Mit der Bereitstellung der Videofilme zum Abruf im Internet hat der Angeklagte jedenfalls eine Schrift im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB zugänglich gemacht, die grausame Gewalttätigkeiten gegen einen Menschen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt und die das Grausame des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (Gewaltdarstellung; § 131 Abs. 1 Nr. 2 StGB; vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01, BGHSt 47, 55).
  • BGH, 18.07.2006 - StB 14/06

    Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung

  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11

    Nötigung eines Mitglieds eines Verfassungsorgans; Nötigung; Annahme der

  • BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12

    Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Ungeachtet des Vorliegens der Voraussetzungen des § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG folgt dies jedenfalls aus einer Annexkompetenz zu § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG; denn die Tat steht mit dem die Bundeszuständigkeit begründenden Vorwurf der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung in einem derart engen persönlichen und deliktsspezifisch-sachlichen Zusammenhang, dass eine getrennte Verfolgung und Aburteilung auch unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern als in hohem Maße sachwidrig erschiene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 39 f.; vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, juris Rn. 20; vom 31. März 2021 - AK 16/21, juris Rn. 23 mwN).
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 21/14

    Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege (mangelnde

    Gegen diese Auslegung des Vertrags, die dem Tatrichter obliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, StraFo 2013, 123, 125; Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, NJW 2004, 2248, 2250), ist aus Rechtsgründen nichts zu erinnern.
  • BGH, 21.02.2024 - AK 4/24

    Versklavung - und die Heranziehung zu militärischen Hilfsdiensten

    Soweit bei den dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten zum Nachteil des Zeugen A.        eine Strafbarkeit wegen (besonders) schweren Raubes gemäß § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 Alternative 1 StGB oder (besonders) schwerer räuberischer Erpressung gemäß § 253 Abs. 1, §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 Alternative 1 StGB, jeweils i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, in Betracht zu ziehen ist, die auch bei Nichtvorliegen eines Kriegsverbrechens gegen das Eigentum nach § 9 Abs. 1 VStGB im Sinne einer Annexkompetenz der Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts unterläge (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, BGHSt 66, 226 Rn. 14; vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, juris Rn. 20; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 39), scheidet hierauf gestützte Untersuchungshaft aus, weil gegenwärtig keine Erkenntnisse zum Wert der entwendeten Waren vorliegen, die Bekundungen des Zeugen A.        auf eine geringe Höhe des herausverlangten Geldbetrages hindeuten und damit die Verhältnismäßigkeit eines Haftbefehls (§ 120 StPO) nicht beurteilt werden kann.
  • OLG Koblenz, 24.04.2013 - 1 Ss 161/12

    Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten: Freispruch aufgehoben; Täterschaft,

    Lässt eine Sinngebung solche Mängel nicht erkennen, so muss sie von dem Revisionsgericht demgegenüber als rechtsfehlerfrei hingenommen werden, selbst wenn ein anderer Sinngehalt näher läge (vgl. BGHSt 21, 371, 372; 40, 97, 101; BGH NStZ 2012, 564; NJW 2004, 2248, 2250; NStZ 2002, 592; Beschluss vom 20. September 2012 ­ 3 StR 314/12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17

    Ausweisung eines Palästinensers wegen Terrorismuspropaganda

    Auf die Revision des Klägers hob der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12 - das Urteil in sieben Fällen der Verurteilung mit den jeweils zugehörigen Feststellungen sowie im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe auf; betroffen waren die beiden Fälle der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie fünf Fälle des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14

    Werben um Mitglieder und/oder Unterstützter für eine ausländische terroristische

    Für die Beurteilung, ob der Äußerung ein in diesem Sinne werbender Charakter zukommt, gelten die allgemein an die Ermittlung des Inhalts einer Erklärung anzulegenden Maßstäbe (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2012 -3 StR 314/12, StraFo 2013, 123, 125).
  • BGH, 17.08.2017 - AK 34/17

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch die Anfertigung von

    Es ist nicht zulässig, sie dadurch zu umgehen, dass propagandistisches Handeln eines Nichtmitgliedes, das sich nicht als Werben um Mitglieder oder Unterstützer für die Vereinigung darstellt, allein wegen der psychologischen Folgen, die es - insbesondere etwa im Falle der Rechtfertigung oder Verherrlichung von Gewalttaten der Organisation - auf die angesprochenen Adressatenkreise haben kann, als Unterstützen der Vereinigung eingestuft wird (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, StraFo 2013, 123, 124; vom 11. Juli 2013 - AK 13-14/13, BGHSt 58, 318, 322 ff.).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

    Die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für den Erlass des Haftbefehls folgt aus § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG i.V.m. § 125 Abs. 2 Satz 1 StPO, wobei die Zuständigkeit für die Strafverfolgung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten (§ 138 StGB; Tat 4) zwar nicht durch § 120 Abs. 1 Nr. 7 GVG begründet wird, weil die betreffende Tat (§ 89a Abs. 2a StGB) nicht dem Katalog des § 120 Abs. 1 GVG unterfällt, wohl aber als Annexzuständigkeit (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, BGHSt 66, 226 Rn. 14; vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, juris Rn. 20; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 120 GVG Rn. 2) gegeben ist.
  • BGH, 31.03.2021 - AK 16/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft des wegen der Vorbereitung einer schweren

    Die danach eröffnete Zuständigkeit gilt ebenso für die Bedrohungsdelikte; denn diese stehen mit dem die Bundeszuständigkeit begründenden Vorwurf des § 89a StGB in einem derart engen persönlichen und deliktsspezifisch-sachlichen Zusammenhang, dass eine getrennte Verfolgung und Aburteilung auch unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern als in hohem Maße sachwidrig erschiene (vgl. allgemein BGH, Beschlüsse vom 26. November 2020 - AK 36/20, juris Rn. 22; vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, juris Rn. 20; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 39 f.).
  • BGH, 19.10.2022 - 3 StR 310/21

    Verständigung (Verbot verfahrensübergreifender Gesamtlösungen;

    Diese im Ausgangspunkt weite Begriffsbestimmung des Unterstützens darf indes nicht dahin missverstanden werden, dass jedes Handeln eines Nichtmitgliedes im Sinne der Vereinigung als tatbestandsmäßig einzustufen wäre, ohne dass es auf die Wirkungen seines Tuns ankäme; vielmehr muss eine konkrete mit Fakten belegte Förderung zur tatgerichtlichen Überzeugung feststehen (s. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Unterstützen 4 Rn. 11; vom 19. Oktober 2017 - AK 56/17, juris Rn. 18; Urteil vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127 Rn. 17 ff.; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 108).
  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 334/15

    Strafbare Unterstützung einer terroristischen Vereinigung: Unterstützungsleistung

  • BGH, 19.10.2017 - AK 56/17

    Grenzen des Begriffs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch

  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
  • BGH, 04.07.2019 - AK 33/19

    Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung; Fortdauer der

  • BGH, 22.02.2018 - AK 5/18

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2015 - 6 StS 3/14

    Haftstrafen im Verfahren gegen "Karolina R. u. a." wegen Unterstützung der

  • BGH, 10.03.2016 - StB 4/16

    Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen

  • BGH, 18.05.2022 - AK 19/22

    Rechtmäßige Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 26.11.2020 - AK 36/20

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs

  • BGH, 11.07.2013 - AK 14/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17

    Ausweisung eines Ausländers bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2012 - 3 StR 218/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22717
BGH, 19.07.2012 - 3 StR 218/12 (https://dejure.org/2012,22717)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - 3 StR 218/12 (https://dejure.org/2012,22717)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12 (https://dejure.org/2012,22717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 GG; § 129a Abs. 5 S. 2 StGB
    Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland (Notwendigkeit einer Werbung für eine konkrete terroristische Vereinigung; Abgrenzung zum bloßen Werben um Sympathie; Meinungsfreiheit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129a Abs 5 S 2 StGB
    Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung: Erforderlichkeit eines Organisationsbezugs; Abgrenzung zur bloßen Sympathiewerbung

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Tatbestands des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung

  • rewis.io

    Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung: Erforderlichkeit eines Organisationsbezugs; Abgrenzung zur bloßen Sympathiewerbung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 129a Abs. 5 S. 2
    Prüfung des Tatbestands des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Das Werben von Unterstützern terroristischer Vereinigungen - Die allgemeine Aufforderung sich dem Jihad anzuschließen ist keine Mitgliederwerbung nach § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 171 (Ls.)
  • StV 2013, 303
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - 3 StR 218/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, StB 3/07, BGHSt 51, 345, 353) wirbt im Sinne von § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung, wer sich um die Gewinnung von Personen bemüht, die sich mitgliedschaftlich in die Organisation einer bestimmten derartigen Vereinigung einfügen.
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

    Es ist nicht zulässig, sie dadurch zu umgehen, dass propagandistisches Handeln eines Nichtmitgliedes, das sich nicht als Werben um Mitglieder oder Unterstützer für die Vereinigung darstellt, allein wegen der psychologischen Folgen die es - insbesondere etwa im Falle der Rechtfertigung oder Verherrlichung von Gewalttaten der Organisation - auf die angesprochenen Adressatenkreise haben kann, als Unterstützen der Vereinigung einzustufen (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12, juris Rn. 5; vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 349 f.).

    Nicht ausreichend ist - wie bereits ausgeführt - das befürwortende Eintreten für eine terroristische Vereinigung, die Rechtfertigung ihrer Ziele oder der aus ihr heraus begangenen Straftaten sowie die Verherrlichung der Ideologie, aus der verschiedene derartige Vereinigungen ihre Tätigkeit legitimieren und die gegebenenfalls auch Einzelpersonen zur Rechtfertigung für die Begehung von Straftaten dient, mag dies auch von der stillschweigenden Erwartung getragen sein, beim Adressaten Überlegungen hin zu einem Anschluss auch an eine bestimmte Vereinigung oder zu deren Unterstützung auszulösen (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 353; vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12).

    Dass derartige Äußerungen eines (führenden) Mitglieds einer terroristischen Organisation regelmäßig mit der stillschweigenden Erwartung einhergehen werden, beim Adressaten auch Überlegungen hin zu einem Anschluss auch an die eigene Vereinigung oder zu deren Unterstützung auszulösen und dieser so neuen Zulauf zu verschaffen, ändert an diesem Ergebnis nichts (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12).

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14

    Werben um Mitglieder und/oder Unterstützter für eine ausländische terroristische

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, StB 3/07, BGHSt 51, 345, 353; vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12, StV 2013, 303) wirbt im Sinne von § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung, wer sich um die Gewinnung von Personen bemüht, die sich mitgliedschaftlich in die Organisation einer bestimmten derartigen Vereinigung einfügen.
  • BGH, 03.05.2019 - AK 15/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot; Berücksichtigung von

    und 3. der Anklage ergibt sich aus dem Inhalt der Videobotschaften in Zusammenhang mit den Kommentaren des Angeklagten jeweils nach dem Verständnis des Adressatenkreises eine Gedankenäußerung des Inhalts, dass sich die Betrachter einer konkreten terroristischen Vereinigung - dem IS - als Mitglied anschließen und entweder für diesen Selbstmordanschläge begehen oder auf dessen Seite im Jihad gegen die "Ungläubigen' kämpfen sollten (vgl. zu den Anforderungen des Werbens um Unterstützer für eine konkrete Vereinigung BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Werben 3).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23

    Anklage wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot zugelassen

    Insgesamt überwiegen damit die Argumente, den Artikel des Angeklagten nicht als straflose (Sympathie-) Werbung für die verbotene Vereinigung anzusehen (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 19.07.2012, 3 StR 218/12, StV 2013, 303ff), sondern als Verbreitung des Gedankenguts der Vereinigung.
  • BGH, 04.07.2019 - AK 33/19

    Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung; Fortdauer der

    (2) Soweit bei den übrigen Veröffentlichungen eine Strafbarkeit wegen Werbens für eine terroristische Vereinigung im Ausland zu erwägen ist, sind insbesondere ein etwaiger Organisationsbezug der Veröffentlichungen und gegebenenfalls die Abgrenzung zu einem bloß befürwortenden Eintreten für die Vereinigung in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Werben 3 Rn. 5 f.; Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 197/14, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Werben 4 Rn. 12 f.).
  • BGH, 03.05.2019 - StB 9/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot; Berücksichtigung von

    und 3. der Anklage ergibt sich aus dem Inhalt der Videobotschaften in Zusammenhang mit den Kommentaren des Angeklagten jeweils nach dem Verständnis des Adressatenkreises eine Gedankenäußerung des Inhalts, dass sich die Betrachter einer konkreten terroristischen Vereinigung - dem IS - als Mitglied anschließen und entweder für diesen Selbstmordanschläge begehen oder auf dessen Seite im Jihad gegen die "Ungläubigen' kämpfen sollten (vgl. zu den Anforderungen des Werbens um Unterstützer für eine konkrete Vereinigung BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Werben 3).
  • BGH, 11.07.2013 - AK 14/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

    Es ist nicht zulässig, sie dadurch zu umgehen, das propagandistische Handeln eines Nichtmitgliedes, das sich nicht als Werben um Mitglieder oder Unterstützer für die Vereinigung darstellt, allein wegen psychologischen Folgen, die es - insbesondere etwa im Falle der Rechtfertigung oder Verherrlichung von Gewalttaten der Organisation - auf die angesprochenen Adressatenkreise haben kann, als Unterstützen der Vereinigung einzustufen (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12, juris Rn. 5; vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 349 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2013 - 5 StR 378/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1321
BGH, 22.01.2013 - 5 StR 378/12 (https://dejure.org/2013,1321)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2013 - 5 StR 378/12 (https://dejure.org/2013,1321)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 5 StR 378/12 (https://dejure.org/2013,1321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,1321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 261 StPO; § 211 StGB; § 23 StGB
    Rechtsfehlerhaft versäumte Erörterung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; unzutreffende beweiswürdigende Erwägungen hinsichtlich der Beteiligung am Mordversuch

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB, § 246a StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Verpflichtung des Tatgerichts zur Erörterung der Unterbringung und Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer rechtsfehlerhaften Säumnis seitens einer Schwurgerichtskammer im Hinblick auf die Prüfung der Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt des Angeklagten auf das Urteil

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Verpflichtung des Tatgerichts zur Erörterung der Unterbringung und Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 171 (Ls.)
  • NStZ-RR 2015, 198
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 5 StR 378/12
    Denn es steht eine natürliche Handlungseinheit in Frage, wobei die neue Hauptverhandlung in Bezug auf den Beitrag des Angeklagten K. einen anderen als den durch die Schwurgerichtskammer festgestellten Sachverhalt ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; siehe auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12 mwN).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation; Ausfallerscheinungen;

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 5 StR 378/12
    Zwar bietet das Urteil Anhaltspunkte dafür, dass eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB nicht besteht (namentlich mehrere erfolglose Behandlungen), sowie dafür, dass das Ermessen unter Umständen im negativen Sinne ausgeübt werden kann (womöglich fehlende deutsche Sprachkenntnisse des nicht in Deutschland wohnenden Angeklagten; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281 Rn. 10 f., sowie Basdorf/Schneider/König in Festschrift Rissing-van Saan, 2011, S. 59, 62 ff.).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 5 StR 378/12
    Denn es steht eine natürliche Handlungseinheit in Frage, wobei die neue Hauptverhandlung in Bezug auf den Beitrag des Angeklagten K. einen anderen als den durch die Schwurgerichtskammer festgestellten Sachverhalt ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; siehe auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12 mwN).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16

    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in

    Zwar könnten die offenbar weitgehend fehlenden deutschen Sprachkenntnisse (UA S. 9) des seit 1968 im Inland lebenden Angeklagten einer Anordnung der Maßregel des § 64 StGB entgegenstehen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138 f.; siehe aber auch BGH, Urteil vom 22. Januar 2013 - 5 StR 378/12, NStZ-RR 2013, 171; Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689 f.; näher dazu auch van Gemmeren in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 64 Rn. 71 und 80 mwN).
  • BGH, 24.11.2015 - 3 StR 410/15

    Sachlich-rechtlich mangelhaftes Unterlassen der sich aufdrängenden Prüfung einer

    Bei dieser Sachlage drängt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 382/08, NStZ-RR 2009, 59; vom 24. September 2009 - 3 StR 340/09, juris; vom 15. Juni 2010 - 4 StR 229/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; vom 1. März 2012 - 2 StR 30/12, juris; vom 22. Januar 2013 - 5 StR 378/12, NStZ-RR 2013, 171 (Ls); vom 25. März 2014 - 1 StR 86/14, juris; vom 4. August 2015 - 3 StR 267/15, juris) die Prüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt auf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht