Rechtsprechung
BGH, 05.02.2013 - 3 StR 8/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 46b StGB
Aufklärungshilfe bei mehreren Delikten (Abwägung einer Strafmilderung hinsichtlich aller angeklagten Taten trotz Aufklärung hinsichtlich lediglich einer Tat) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46b Abs 1 S 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 53 StGB, § 54 StGB, § 250 StGB
Gesamtfreiheitsstrafe wegen schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung: Notwendige Erörterung einer Strafmilderung bei Aufklärungshilfe zu einer der Taten - Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des § 46b StGB bei fehlendem direktem Zusammenhang zwischen der Aufklärungshilfe seitens des Angeklagten und der zu beurteilenden Straftat
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 49 Abs. 1
Anwendbarkeit des § 46b StGB bei fehlendem direktem Zusammenhang zwischen der Aufklärungshilfe seitens des Angeklagten und der zu beurteilenden Straftat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 09.08.2012 - 21 KLs 83/11
- BGH, 05.02.2013 - 3 StR 8/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 203
- NStZ-RR 2014, 163
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff; …
Vielmehr war es unter der Geltung des alten Rechtszustands ausreichend, dass sich die Aufklärungshilfe nur auf eine von mehreren, dem "Kronzeugen" zur Last liegenden Taten bezog (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2013 - 3 StR 8/13, NStZ-RR 2013, 203 …und vom 17. September 2013 - 3 StR 209/13 juris Rn. 11). - BGH, 17.09.2013 - 3 StR 209/13
Verminderung der Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit bei …
Daher ist, wenn dem Täter mehrere Delikte zur Last liegen, die mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitstrafe oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind (§ 46b Abs. 1 Satz 1 StGB), für alle Taten abzuwägen, ob eine Strafrahmenverschiebung gerechtfertigt ist, auch wenn sich die Aufklärungshilfe nur auf eine dieser Taten bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 3 StR 8/13, NStZ-RR 2013, 203; BT-Drucks. 16/6268 S. 13 mwN).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12 - AK 50/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- strafrechtsiegen.de
Strafzumessung wegen unerlaubten Besitz & Anbau von Betäubungsmitteln
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 203 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 15.01.2014 - 2 RV 2/14
Strafurteil wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung: …
Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB darf im Übrigen nicht schematisch aus einschlägigen Vorstrafen, Bewährungsbrüchen oder der Wirkungslosigkeit früherer Haftzeiten geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalls festzustellen [vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.04.2012, 2 (7) Ss 117/12, zitiert nach Juris].