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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2013 - 4 StR 544/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5285
BGH, 27.02.2013 - 4 StR 544/12 (https://dejure.org/2013,5285)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2013 - 4 StR 544/12 (https://dejure.org/2013,5285)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12 (https://dejure.org/2013,5285)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 2 StGB; § 15 StGB
    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Vorsatz bezüglich fehlender Einwilligung des Opfers; Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 1 Nr 1 StGB, § 177 Abs 1 Nr 3 StGB
    Vergewaltigung: Vorsatz bei Ausnutzung einer hilflosen Lage beim Verzicht des Opfers auf Widerstand aus Furcht; Ausnutzen eines "Klimas der Gewalt" früherer Drohungen

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB bzgl. bedingten Vorsatzes

  • rewis.io

    Vergewaltigung: Vorsatz bei Ausnutzung einer hilflosen Lage beim Verzicht des Opfers auf Widerstand aus Furcht; Ausnutzen eines "Klimas der Gewalt" früherer Drohungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 349 Abs. 2
    Vorliegen der Voraussetzungen des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB bzgl. bedingten Vorsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 207
  • NStZ-RR 2013, 363
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Der subjektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF erforderte, dass der Täter die tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit auch als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkennen musste, so dass der subjektive Tatbestand zumindest bedingten Vorsatz dahin voraussetzte, dass das Opfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligte und dass es gerade wegen seiner Schutzlosigkeit auf einen grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtete, das Opfer also die Handlungen nur wegen seiner Schutzlosigkeit vornahm oder geschehen ließ (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 479/09, juris Rn. 7; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, juris Rn. 8; vom 17. November 2011 - 3 StR 359/11, juris Rn. 6; ebenso Senat, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368; Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 640/11, juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, juris Rn. 11).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 301/15

    Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage: Vorsatz bezüglich des

    Insbesondere ist nicht festgestellt, dass der Angeklagte das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit seiner Opfer als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkannt und im Sinne eines bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen hat, dass diese gerade wegen ihrer Schutzlosigkeit auf Widerstand verzichteten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 207, 208; vom 8. November 2011 - 4 StR 445/11, NStZ 2012, 268; Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368).
  • BGH, 24.04.2018 - 5 StR 635/17

    Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung (Klima der Gewalt; finale Verknüpfung;

    Der Täter muss erkennen und zumindest billigen, dass das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben empfindet und nur deshalb die sexuelle Handlung erduldet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 111 f.; vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 207, 208; vom 10. September 2014 - 5 StR 261/14 mwN, und vom 7. Januar 2015- 2 StR 463/14).
  • BGH, 10.09.2014 - 5 StR 261/14

    Vergewaltigung (Ausnutzen einer durch Todesdrohungen ausgelösten und

    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kommt es hier - anders als etwa im Falle des Ausnutzens eines "Klimas der Gewalt" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2004 - 3 StR 256/04, NStZ 2005, 268, 269, vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, StV 2012, 534, 536, und vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 207) - nicht darauf an, ob der Angeklagte bei Vornahme des Geschlechtsverkehrs durch schlüssiges Verhalten nochmals auf den gewaltsamen Übergriff und die Todesdrohungen Bezug genommen hat.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.03.2013 - 2 BvR 2000/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6780
BVerfG, 11.03.2013 - 2 BvR 2000/12 (https://dejure.org/2013,6780)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.2013 - 2 BvR 2000/12 (https://dejure.org/2013,6780)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 2013 - 2 BvR 2000/12 (https://dejure.org/2013,6780)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 66b Abs. 1 StGB a.F.; Art. 5 EMRK; § 1 Abs. 1 ThUG
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz (Verhältnismäßigkeit; strikte Prüfung; erhöhte Anforderungen; EMRK; "Neufälle")

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem § 66b Abs 1 StGB in Alt- sowie in "Neufällen" nur unter Voraussetzung des Art 5 Abs 1 S 2 Buchst e EMRK gerechtfertigt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 104 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 5 Abs 1 S 2 Buchst a MRK
    Stattgebender Kammerbeschluss: Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem § 66b Abs 1 StGB in Alt- sowie in "Neufällen" nur unter Voraussetzung des Art 5 Abs 1 S 2 Buchst e EMRK (juris: MRK) gerechtfertigt

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine nachträglich angeordnete oder verlängerte Freiheitsentziehung durch Sicherungsverwahrung gegenüber einem Sexualstraftäter unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem § 66b Abs 1 StGB in Alt- sowie in "Neufällen" nur unter Voraussetzung des Art 5 Abs 1 S 2 Buchst e EMRK (juris: MRK) gerechtfertigt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine nachträglich angeordnete oder verlängerte Freiheitsentziehung durch Sicherungsverwahrung gegenüber einem Sexualstraftäter unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 226
  • NStZ-RR 2013, 207 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.06.2013 - 1 StR 48/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Abstandsgebot;

    Der Senat hält diese (modifizierte) Fortgeltung für verfassungs- und konventionsgemäß (vgl. in diesem Sinne auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats) Beschluss vom 11. März 2013 - 2 BvR 2000/12, StraFo 2013, 213, 214; vgl. auch zu § 66 StGB: BGH, Urteile vom 23. April 2013 - 5 StR 610 und 617/12 sowie vom 24. April 2013 - 5 StR 593/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2013 - 3 StR 529/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8367
BGH, 04.04.2013 - 3 StR 529/12 (https://dejure.org/2013,8367)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2013 - 3 StR 529/12 (https://dejure.org/2013,8367)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2013 - 3 StR 529/12 (https://dejure.org/2013,8367)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 260 StPO
    Berichtigung des Schuldspruchs

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73a StGB; § 73d StGB; § 264 StPO
    Anordnung des Verfalls bei rechtsirriger Annahme einer nicht angeklagten Tat (Vorrang des einfachen Verfalls gegenüber dem erweiterten Verfall; Wirksamkeit der Anklage trotz Zählfehler; fortdauernde Anhängigkeit bei rechtsirriger Annahme hinsichtlich der Reichweite der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StGB, § 73a StGB, § 73d StGB
    Verfallsanordnung bei Betrugsdelikten: Rangverhältnis zwischen Verfall und erweitertem Verfall

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des erweiterten Verfalls durch ein Berufungsgericht bei gleichzeitiger Anhängigkeit der angeklagten Tat in der ersten Instanz

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs bei gleichzeitiger Verwerfung der Revision im Übrigen

  • rewis.io

    Verfallsanordnung bei Betrugsdelikten: Rangverhältnis zwischen Verfall und erweitertem Verfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 73d; StPO § 111i Abs. 2
    Festsetzung des erweiterten Verfalls durch ein Berufungsgericht bei gleichzeitiger Anhängigkeit der angeklagten Tat in der ersten Instanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 207
  • NZV 2013, 509
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen beim Täter kommt daher erst dann in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller zulässigen Beweismittel ausgeschlossen werden kann, dass die Voraussetzungen des § 73 StGB erfüllt sind (vgl. zu § 73d StGB BGH, Beschlüsse vom 7. April 2016 - 1 StR 632/15, BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 4; vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13, NStZ 2014, 82, 83; vom 4. April 2013 - 3 StR 529/12, NStZ-RR 2013, 207; Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08, BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 2).
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