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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.01.2013 - III-1 RBs 2/13, 1 RBs 2/13   

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https://dejure.org/2013,1969
OLG Hamm, 29.01.2013 - III-1 RBs 2/13, 1 RBs 2/13 (https://dejure.org/2013,1969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.2013 - III-1 RBs 2/13, 1 RBs 2/13 (https://dejure.org/2013,1969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - III-1 RBs 2/13, 1 RBs 2/13 (https://dejure.org/2013,1969)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    § 261 StPO
    Standardisiertes Messverfahren, Überprüfbarkeit, Beweiswürdigung

  • Burhoff online

    Verwertbarkeit Messergebnis, ESO ES 3.0, Kenntnis, Funktionsweise

  • openjur.de

    Messgerät ESO ES 3.0, Aufklärungsrüge, rechtliches Gehör

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwertung der Messergebnisse des Geräts ESO ES30

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Umfang gerichtlicher Ermittlungspflicht bzgl. der Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes ESO ES 3.0

  • rabüro.de

    Zur Verwertbarkeit der Messergebnisse des Geräts ESO ES30

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2; StPO § 244 Abs. 3
    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes ESO ES 3.0

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Auszüge)

    ESO-Messung: Kein Problem mit Verwertbarkeit!

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    ESO ES 3.0 - Fehlende Nachvollziehbarkeit der Messwertbildung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit eines ESO ES 3.0 - Messergebnisses

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Zweifel am Messergebnis

Verfahrensgang

  • AG Siegen - 431 OWi 498/12
  • OLG Hamm, 29.01.2013 - III-1 RBs 2/13, 1 RBs 2/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 213 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Kaiserslautern, 14.03.2012 - 6270 Js 9747/11

    Zur Nichtverwertbarkeit von Messergebnissen des Radargeräts ESO ES 3.0

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2013 - 1 RBs 2/13
    Ohne derartige Anhaltspunkte, würde der der Tatrichter die an seine Überzeugungsbildung zu stellenden Anforderungen überspannen, wenn er dennoch an der Zuverlässigkeit der Messung zweifelt (OLG Koblenz a.a.O. - mit diesem Urteil wurde das vom Betroffenen zitierte Urteil des AG Kaiserslautern vom 14.03.2012 - 6270 Js 9747/11.1 OWi aufgehoben).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 372/12

    Beweisantrag (Konnexität von Beweisbehauptung und Beweismittel; Beweisantrag "ins

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2013 - 1 RBs 2/13
    Ansonsten hat der Betroffene zudem die Möglichkeit, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er nur vermutet oder für möglich hält, soweit es sich nicht um eine Beweisbehauptung völlig "ins Blaue hinein" handelt (vgl. BGH, Beschl. v. 04.12.2012 - 4 StR 372/12 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 244 Rdn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - 4 RBs 170/11

    Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung bei standardisierten Messverfahren als

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2013 - 1 RBs 2/13
    Das Amtsgericht hat ausgeführt, dass der Messbeamte an dem Gerät geschult war und es der Gebrauchsanweisung des Herstellers entsprechend aufgestellt hat (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.10.2011 - IV - 4 RBs 170/11 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 19.10.2012 - 1 SsBs 12/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Freispruch wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2013 - 1 RBs 2/13
    Bei der hier verwendeten Messmethode, handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19.10.2012 - 1 SsBs 12/12 -juris).
  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    In einer solchen Situation entspricht es auch gefestigter obergerichtliche Rechtsprechung, dass entsprechende Beweisanträge, die etwa darauf gerichtet sind, den ermittelten Messwert durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu erschüttern, in rechtlich nicht zu beanstandender Weise nach § 77 Abs. 2 Nr. 1OWiG abgelehnt werden können (vgl. nur OLG Düsseldorf a. a. O.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013 - 1 RBs 2/13 [bei juris]).

    (e) Nach den Feststellungen des Amtsgerichts erfolgte die Geschwindigkeitsmessung mit einer als .standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten und geeichten sog. Einseitensensormessanlage des Typs .ES3.0 und der zugehörigen Softwareversion 1.007.1 (OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013 - 1 RBs 2/13 [bei juris]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.10.2012 - 1 SsBs 12/12 = DAR2013, 38 = ZfS 2013, 51; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.10.2009 - 1 SsRS 71/09 [bei juris]).

  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Elektronische

    (1) Eine Geschwindigkeitsmessung unter Einsatz einer Messanlage des Systems ES 3.0 ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren anerkannt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. Dezember 2016 - 1 OWi 4 SsBs 83/16, vom 8. Juli 2016 - 1 OWi 4 SsRs 63/16, und vom 25. Juni 2018 -1 SsBs 43/18; OLG Koblenz [2. StrS] ZfSch 2014, 530; OLG Köln NZV 2013, 459; OLG Zweibrücken ZfSch 2013, 51; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2013 - III-1 RBs 2/13 [juris]) Um ein derartiges Verfahren handelt es sich, wenn die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277, 283 f.).
  • OLG Braunschweig, 13.06.2017 - 1 Ss OWi 115/17

    Geschwindigkeitsmessung; Messverfahren, standardisiertes; PoliScanSpeed

    Der Tatrichter würde die an seine Überzeugungsbildung zu stellenden Anforderungen aber überspannen, wenn er ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung an der Zuverlässigkeit der Messung zweifelt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013 - 1 RBs 2/13; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.10.2012 - 1 Ss Bs 12/12; OLG Braunschweig; Beschluss vom 11.04.2013, 1 Ss (OWi) 71/13; alle zitiert nach juris; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Auflage 2015, Rn. 2322).
  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    So hätte es etwa nahe gelegen, sich z. B. an den Hersteller des Messgerätes zu wenden und von diesem technische Angaben zu interessierenden Fragen zu erhalten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2013, III 1 RBs 2/13) oder von diesem ein Exemplar der Bedienungsanleitung zu erwerben.

    Dies eröffnet dem Verteidiger die Möglichkeit, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er nur vermutet oder für möglich hält, soweit es sich nicht um eine Beweisbehauptung völlig "ins Blaue hinein" handelt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 29. Januar 2013, III-1 RBs 2/13 a.a.O.).

  • AG Hildesheim, 20.11.2015 - 112 OWi 35 Js 26360/15

    Messung mit einem Messgerät ESO ES 3.0 als standardisiertes Messverfahren;

    Bei dem Messverfahren handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 111-1 RBs 2/13, 1 RBs 2/13 -, ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 1 SsBs 12/12, 1 Ss Bs 12/12 -, ).".

    Der zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 29.1.2013, 111-1 RBs 2/13, zit. nach ) lässt sich die behauptete generelle Nicht-Überprüfung ebenfalls nicht entnehmen.

    "Aus den Grundsätzen des fairen Verfahrens und der Gewährung rechtlichen Gehörs folgt, dass dem Betroffenen auf dessen Antrag hin die sog. Rohmessdaten in unverschlüsselter Form zur Verfügung zu stellen sind.8Bei dem hier angewandten Messverfahren unter Verwendung des Messgeräts ES 3.0 der Fa. ESO GmbH handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (so etwa OLG Hamm, Beschl. v. 29. Jan. 2013 - 1 RBs 2/13 - OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19. Okt. 2012 - 1 Ss Bs 12/12 -, jew. zit. n. ).

  • LG Halle, 05.12.2013 - 5 O 110/13

    Schutzgesetzverletzung: Ausspähen von Daten durch Zugriff auf die Rohdaten eines

    Der zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 29.1.2013, III-1 RBs 2/13, zit. nach juris) lässt sich die behauptete generelle Nicht-Überprüfung ebenfalls nicht entnehmen.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2017 - 3 RBs 20/17

    Standardisiertes Messverfahren mit Jenoptik Robot Traffistar S 350

    Im Gegenteil hat das Amtsgericht in zulässiger Weise die Begründung seines Beschlusses nach § 77 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 OWIG in den Urteilsgründen nachgeholt und hierbei die seitens des Betroffenen vorgebrachten Argumente zu Kenntnis genommen und hinreichend gewürdigt, zumal das Gericht nach Beweisaufnahme keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung im Sinne eines standardisierten Messverfahren hatte und daher weitere Ermittlungen zur Funktionsweise dieses Messgerätes nicht veranlasst waren (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2013 - III-1 RBs 2/13, 1 RBs 2/13 -, juris).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 3 RBs 385/15

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Ohne derartige Anhaltspunkte würde der Tatrichter die an seine Überzeugungsbildung zu stellenden Anforderungen überspannen, wenn er dennoch an der Zuverlässigkeit der Messung oder ihrer Auswertung zweifelte (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2013 - III-1 RBs 2/13, juris, Rdnr. 10; OLG Braunschweig, a.a.O.) Dem abgelehnten Beweisantrag lassen sich jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass es im vorliegenden Verfahren zu einem Fehler bei der Messung oder der anschließenden Übertragung der Daten gekommen ist.
  • OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16

    Geschwindigkeitsmessung; Eso ES 3.0; standardisiertes Messverfahren

    Denn unabhängig davon, ob die bloße Behauptung einer insofern zu kurzen Wegstrecke überhaupt geeignet wäre, ernsthafte Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung im Rahmen eines standardisierten Messverfahrens zu begründen (immerhin käme es auch in Betracht, eine solche nicht durch tatsächliche Anhaltspunkte objektivierte bzw. objektivierbare Einlassung gerade aufgrund dieser Messung als widerlegt anzusehen), ist es dem Betroffenen durchaus zumutbar, konkrete Umstände darzulegen, die solche Zweifel begründen könnten (vgl. Senatsbeschluss vom 29.01.2013 - III-1 RBs 2/13-, juris).

    In diesem Zusammenhang kann es einem Betroffenen sogar obliegen, sich z.B. durch Nachfragen beim Hersteller um nähere technische Angaben eines Messgerätes oder insofern um die technische Analyse durch einen von ihm zu bestellenden Sachverständigen zu bemühen (vgl. Senatsbeschluss vom 29.01.2013, a.a.O., Rn. 11).

  • OLG Köln, 06.03.2013 - 1 RBs 63/13

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags im

    Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem hier verwendeten Messgeräte ESO 3.0 (ES 3.0) handelt es sich um eine solche in einem standardisierten Messverfahren (vgl. OLG Koblenz B. v. 16.10.2009 - 1 SsRs 71/09 - OLG Zweibrücken B. v. 19.10.2012 - 1 SsBs 12/12 - = zfs 2013, 51 = DAR 2013, 38; OLG Hamm B. v. 29.01.2013 - III-1 RBs 2/13 - AG Saarbrücken Urt. v. 25.05.2012 - 22 OWi 68 Js 331/12 [251/12] -, zitiert nach juris).
  • AG Weißenfels, 03.09.2015 - 10 AR 1/15

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Anspruch auf Herausgabe sog. Rohmessdaten

  • AG Zeitz, 29.07.2015 - 13 OWi 719 Js 200922/15

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung mittels eines

  • AG Zeitz, 06.05.2015 - 13 OWi 711 Js 211174/14

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung im standardisierten

  • AG Zeitz, 24.02.2015 - 13 OWi 714 Js 211604/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung mittels standardisiertem

  • OLG Zweibrücken, 15.04.2013 - 1 SsBs 14/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Urteilsfeststellungen bei

  • AG Zeitz, 11.08.2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16

    Verdoppelung des Bußgeldes wegen einer vorsätzlichen Überschreitung der

  • OLG Hamm, 11.08.2014 - 1 RBs 84/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed

  • OLG Braunschweig, 11.04.2013 - 1 Ss OWi 71/13

    Unzulässigkeit des pauschalen Bestreitens der Ordnungsgemäßheit der Messung bei

  • OLG Hamm, 21.02.2014 - 3 RBs 25/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed

  • AG Koblenz, 06.12.2017 - 34 OWi 2010 Js 32805/17

    Kölner Blitzerskandal, Absehen vom Fahrverbot

  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 3 RBs 30/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed

  • AG Zeitz, 20.01.2015 - 13 OWi 724 Js 210572/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung mittels standardisiertem

  • AG Zeitz, 02.09.2015 - 13 OWi 711 Js 202868/15

    Messung mit PoliScan speed M1

  • AG Zeitz, 07.07.2016 - 13 OWi 720 Js 202062/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • AG Minden, 13.12.2018 - 15 OWi 219/18

    Geschwindigkeitsmessung - PoliScanSpeed

  • AG Zeitz, 19.11.2014 - 13 OWi 737 Js 207285/14

    Gutachten bei standardisiertem Messverfahren ohne konkrete Anhaltspunkte für

  • AG St. Ingbert, 13.08.2020 - 20 OWi 1724/20

    Anforderung von Pass- oder Personalausweisbild im Bußgeldverfahren kein

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47758
OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12 (https://dejure.org/2012,47758)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.12.2012 - 2 Ss 51/12 (https://dejure.org/2012,47758)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 2 Ss 51/12 (https://dejure.org/2012,47758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterscheidungskriterien zwischen Neuerteilung und Ersatzausstellung bei EU-Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung eines tschechischen Führerscheins kann bei "Wohnsitzverstoß" verweigert werden

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 213 (Ls.)
  • NZV 2013, 460 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 CS 09.2079

    Im Jahr 2005 erworbene tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12
    Wenn eine solche Eignungsprüfung nicht stattgefunden hat, ist aber auch der Beweis nicht erbracht, dass der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins die Anforderungen, die sich aus den einschlägigen EU-Richtlinien für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ergeben, erfüllt hat (u. a. Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079 sowie BayVGH Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [bei juris] unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - C-321/07 = DAR 2009, 191 ff. sowie BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31/07 = zfs 2009, 298 und BVerwG, Beschluss vom 08.09.2011 - 3 B 19.11 = zfs 2012, 597 ff.).

    Nimmt ein (neueres) Führerscheindokument hinsichtlich des Tages des Erwerbs der Fahrerlaubnis auf die Angaben in einen (älteren) Führerscheindokument Bezug, so ist für der Beurteilung der Frage, ob ein sog. Wohnsitzverstoß vorliegt, auf die Eintragung in dem älteren Führerscheindokument abzustellen (u.a. Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836 und BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 sowie Entscheidungen des EuGH vom 13.10.2011 - C - 224/10 [Appelt] = NJW 2012, 369 sowie vom 22.11.2011 - C - 590/10 [Köppel] = DAR 2012, 198.).

    Wenn eine solche Eignungsprüfung nicht stattgefunden hat, ist aber auch der Beweis nicht erbracht, dass der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins die Anforderungen, die sich aus den einschlägigen EU-Richtlinien für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ergeben, erfüllt hat (BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079 sowie BayVGH Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [bei juris unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - C-321/07 = DAR 2009, 191 ff. sowie BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31/07 = ZfS 2009, 298).

    31 cc) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein sogenannter Wohnsitzverstoß vorliegt, ist aber auf die Eintragung im Führerschein vom 29.09.2004 abzustellen und nicht auf den am 06.02.2006 ausgestellten weiteren Führerschein, weil dieser auf den Führerschein vom 29.09.2004 Bezug nimmt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836; BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [jeweils bei juris]).

    f) Durch den Führerschein vom 29.09.2004 kann die Durchführung einer richtlinienkonformen Eignungsprüfung bereits deshalb nicht nachgewiesen werden, weil sich aus diesem Führerschein selbst ergibt, dass bei der Erteilung der Fahrerlaubnis gegen das Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836; BayVGH Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [jeweils bei juris]).

  • VGH Bayern, 29.05.2012 - 11 CS 12.171

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2004

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12
    Wenn eine solche Eignungsprüfung nicht stattgefunden hat, ist aber auch der Beweis nicht erbracht, dass der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins die Anforderungen, die sich aus den einschlägigen EU-Richtlinien für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ergeben, erfüllt hat (u. a. Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079 sowie BayVGH Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [bei juris] unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - C-321/07 = DAR 2009, 191 ff. sowie BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31/07 = zfs 2009, 298 und BVerwG, Beschluss vom 08.09.2011 - 3 B 19.11 = zfs 2012, 597 ff.).

    Nimmt ein (neueres) Führerscheindokument hinsichtlich des Tages des Erwerbs der Fahrerlaubnis auf die Angaben in einen (älteren) Führerscheindokument Bezug, so ist für der Beurteilung der Frage, ob ein sog. Wohnsitzverstoß vorliegt, auf die Eintragung in dem älteren Führerscheindokument abzustellen (u.a. Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836 und BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 sowie Entscheidungen des EuGH vom 13.10.2011 - C - 224/10 [Appelt] = NJW 2012, 369 sowie vom 22.11.2011 - C - 590/10 [Köppel] = DAR 2012, 198.).

    Wenn eine solche Eignungsprüfung nicht stattgefunden hat, ist aber auch der Beweis nicht erbracht, dass der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins die Anforderungen, die sich aus den einschlägigen EU-Richtlinien für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ergeben, erfüllt hat (BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079 sowie BayVGH Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [bei juris unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - C-321/07 = DAR 2009, 191 ff. sowie BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31/07 = ZfS 2009, 298).

    31 cc) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein sogenannter Wohnsitzverstoß vorliegt, ist aber auf die Eintragung im Führerschein vom 29.09.2004 abzustellen und nicht auf den am 06.02.2006 ausgestellten weiteren Führerschein, weil dieser auf den Führerschein vom 29.09.2004 Bezug nimmt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836; BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [jeweils bei juris]).

    f) Durch den Führerschein vom 29.09.2004 kann die Durchführung einer richtlinienkonformen Eignungsprüfung bereits deshalb nicht nachgewiesen werden, weil sich aus diesem Führerschein selbst ergibt, dass bei der Erteilung der Fahrerlaubnis gegen das Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836; BayVGH Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [jeweils bei juris]).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag seiner Ausstellung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. EuGH, Urteil vom 01.03.2012 - C-467/10 = NJW 2012, 1341 f.).

    Dabei kann hier letztlich offen bleiben, ob hinsichtlich der Anerkennungspflicht unionsrechtlich noch auf die 2. EU-Führerscheinrichtlinie abzustellen ist, weil die hier im Raum stehenden Führerscheine vor dem 19.01.2009 erteilt wurden (vgl. z.B. Dauer in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 41. Aufl. § 28 FeV Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 28.06.2012 - 3 C 30/11 [bei juris]) oder ob die 3. EU-Führerscheinrichtlinie zur Anwendung kommt, weil die hier zu beurteilende Fahrt nach dem 19.01.2009 erfolgte (vgl. EuGH, Urteil vom 01.03.2012 - C-467/10 [Akyüz] = NJW 2012, 1341 ff. sowie EuGH, Urteil vom 26.04.2012 - C-419/10 [Hofmann] = NJW 2012, 1935 ff.).

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag seiner Ausstellung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. EuGH, Urteil vom 01.03.2012 - C-467/10 = NJW 2012, 1341 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09

    Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12
    Nimmt ein (neueres) Führerscheindokument hinsichtlich des Tages des Erwerbs der Fahrerlaubnis auf die Angaben in einen (älteren) Führerscheindokument Bezug, so ist für der Beurteilung der Frage, ob ein sog. Wohnsitzverstoß vorliegt, auf die Eintragung in dem älteren Führerscheindokument abzustellen (u.a. Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836 und BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 sowie Entscheidungen des EuGH vom 13.10.2011 - C - 224/10 [Appelt] = NJW 2012, 369 sowie vom 22.11.2011 - C - 590/10 [Köppel] = DAR 2012, 198.).

    31 cc) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein sogenannter Wohnsitzverstoß vorliegt, ist aber auf die Eintragung im Führerschein vom 29.09.2004 abzustellen und nicht auf den am 06.02.2006 ausgestellten weiteren Führerschein, weil dieser auf den Führerschein vom 29.09.2004 Bezug nimmt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836; BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [jeweils bei juris]).

    f) Durch den Führerschein vom 29.09.2004 kann die Durchführung einer richtlinienkonformen Eignungsprüfung bereits deshalb nicht nachgewiesen werden, weil sich aus diesem Führerschein selbst ergibt, dass bei der Erteilung der Fahrerlaubnis gegen das Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836; BayVGH Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [jeweils bei juris]).

  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12
    Nimmt ein (neueres) Führerscheindokument hinsichtlich des Tages des Erwerbs der Fahrerlaubnis auf die Angaben in einen (älteren) Führerscheindokument Bezug, so ist für der Beurteilung der Frage, ob ein sog. Wohnsitzverstoß vorliegt, auf die Eintragung in dem älteren Führerscheindokument abzustellen (u.a. Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836 und BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 sowie Entscheidungen des EuGH vom 13.10.2011 - C - 224/10 [Appelt] = NJW 2012, 369 sowie vom 22.11.2011 - C - 590/10 [Köppel] = DAR 2012, 198.).

    31 cc) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein sogenannter Wohnsitzverstoß vorliegt, ist aber auf die Eintragung im Führerschein vom 29.09.2004 abzustellen und nicht auf den am 06.02.2006 ausgestellten weiteren Führerschein, weil dieser auf den Führerschein vom 29.09.2004 Bezug nimmt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836; BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [jeweils bei juris]).

    f) Durch den Führerschein vom 29.09.2004 kann die Durchführung einer richtlinienkonformen Eignungsprüfung bereits deshalb nicht nachgewiesen werden, weil sich aus diesem Führerschein selbst ergibt, dass bei der Erteilung der Fahrerlaubnis gegen das Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836; BayVGH Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [jeweils bei juris]).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12
    Dabei kann hier letztlich offen bleiben, ob hinsichtlich der Anerkennungspflicht unionsrechtlich noch auf die 2. EU-Führerscheinrichtlinie abzustellen ist, weil die hier im Raum stehenden Führerscheine vor dem 19.01.2009 erteilt wurden (vgl. z.B. Dauer in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 41. Aufl. § 28 FeV Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 28.06.2012 - 3 C 30/11 [bei juris]) oder ob die 3. EU-Führerscheinrichtlinie zur Anwendung kommt, weil die hier zu beurteilende Fahrt nach dem 19.01.2009 erfolgte (vgl. EuGH, Urteil vom 01.03.2012 - C-467/10 [Akyüz] = NJW 2012, 1341 ff. sowie EuGH, Urteil vom 26.04.2012 - C-419/10 [Hofmann] = NJW 2012, 1935 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowohl zur 2. EU-Führerscheinrichtlinie als auch zur 3. EU-Führerscheinrichtlinie käme allerdings ein solcher Versagungsgrund ohnehin nur in Betracht, wenn der ausländische Führerschein während des Laufs der Sperrfrist erteilt wurde (EuGH, Urteil vom 26.04.2012 - C-419/10 [Hofmann] = NJW 2012, 1935 sowie EuGH, Beschluss vom 28.09.2006 - C-340/05 [Kremer] = NJW 2007, 1863; vgl. auch VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 21.06.2012 - 10 S 968/12 = ZfS 2012, 534; OLG München, Beschluss vom 22.06.2012 - 4 StRR 069/12 = NZV 2012, 553; BayVGH, Beschluss vom 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 = ZfS 2012, 416).

  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12
    Wenn eine solche Eignungsprüfung nicht stattgefunden hat, ist aber auch der Beweis nicht erbracht, dass der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins die Anforderungen, die sich aus den einschlägigen EU-Richtlinien für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ergeben, erfüllt hat (u. a. Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079 sowie BayVGH Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [bei juris] unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - C-321/07 = DAR 2009, 191 ff. sowie BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31/07 = zfs 2009, 298 und BVerwG, Beschluss vom 08.09.2011 - 3 B 19.11 = zfs 2012, 597 ff.).

    Wenn eine solche Eignungsprüfung nicht stattgefunden hat, ist aber auch der Beweis nicht erbracht, dass der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins die Anforderungen, die sich aus den einschlägigen EU-Richtlinien für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ergeben, erfüllt hat (BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079 sowie BayVGH Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [bei juris unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - C-321/07 = DAR 2009, 191 ff. sowie BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31/07 = ZfS 2009, 298).

  • BVerwG, 08.09.2011 - 3 B 19.11

    Anerkennungspflicht für in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnisse;

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12
    Wenn eine solche Eignungsprüfung nicht stattgefunden hat, ist aber auch der Beweis nicht erbracht, dass der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins die Anforderungen, die sich aus den einschlägigen EU-Richtlinien für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ergeben, erfüllt hat (u. a. Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079 sowie BayVGH Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [bei juris] unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - C-321/07 = DAR 2009, 191 ff. sowie BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31/07 = zfs 2009, 298 und BVerwG, Beschluss vom 08.09.2011 - 3 B 19.11 = zfs 2012, 597 ff.).

    24 bb) Die unionsrechtliche Anerkennungspflicht gilt nur für solche in einem anderen Mitgliedstaat neu erworbenen Fahrerlaubnisse, deren Erteilung - auch nach den unionsrechtlichen Vorgaben - eine Eignungsüberprüfung des Bewerbers vorangegangen ist (BVerwG, Beschluss vom 08.09.2011 - 3 B 19.11 = ZfS 2012, 597 ff.).

  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12
    Nimmt ein (neueres) Führerscheindokument hinsichtlich des Tages des Erwerbs der Fahrerlaubnis auf die Angaben in einen (älteren) Führerscheindokument Bezug, so ist für der Beurteilung der Frage, ob ein sog. Wohnsitzverstoß vorliegt, auf die Eintragung in dem älteren Führerscheindokument abzustellen (u.a. Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836 und BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 sowie Entscheidungen des EuGH vom 13.10.2011 - C - 224/10 [Appelt] = NJW 2012, 369 sowie vom 22.11.2011 - C - 590/10 [Köppel] = DAR 2012, 198.).

    Diese verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung findet ihre Bestätigung auch in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 13.10.2011 - C-224/10 [Appelt] = NJW 2012, 369 sowie vom 22.11.2011 - C-590/10 [Köppel] = DAR 2012, 198.

  • EuGH, 22.11.2011 - C-590/10

    Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art.

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12
    Nimmt ein (neueres) Führerscheindokument hinsichtlich des Tages des Erwerbs der Fahrerlaubnis auf die Angaben in einen (älteren) Führerscheindokument Bezug, so ist für der Beurteilung der Frage, ob ein sog. Wohnsitzverstoß vorliegt, auf die Eintragung in dem älteren Führerscheindokument abzustellen (u.a. Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836 und BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 sowie Entscheidungen des EuGH vom 13.10.2011 - C - 224/10 [Appelt] = NJW 2012, 369 sowie vom 22.11.2011 - C - 590/10 [Köppel] = DAR 2012, 198.).

    Diese verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung findet ihre Bestätigung auch in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 13.10.2011 - C-224/10 [Appelt] = NJW 2012, 369 sowie vom 22.11.2011 - C-590/10 [Köppel] = DAR 2012, 198.

  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

  • OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Pflicht zur Anerkennung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12

    Eilverfahren - Zur Berechtigung, aufgrund einer in der Tschechischen Republik

  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 3 Ss 100/09

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 10 S 1716/15

    Anerkennung eines in Spanien erneut ausgestellten Führerscheins nach dessen

    Allerdings sei in der Rechtsprechung bislang noch nicht abschließend geklärt, ob die in Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG geregelte Pflicht zur Anerkennung der "von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine" eine unbedingte Pflicht zur Anerkennung auch dann auslösen könne, wenn eine im Inland entzogene Fahrerlaubnis nach Ablauf einer ggf. verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedsstaat zwar nicht neu ausgestellt, aber im Sinne des Artikels 7 Abs. 3 der Richtlinie 2006/126/EG "erneuert" worden sei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.08.2013 - 3 B 22.13 - juris [mangels Entscheidungserheblichkeit nicht erörtert]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.09.2014 - 9 K 5224/13 - juris [wohl bejahend; nicht entscheidungstragend]; VG Bayreuth, Beschluss vom 19.07.2012 - B 1 K 10.1095 - juris [wohl verneinend], OLG Bamberg, Urteil vom 11.12.2012 - 2 Ss 51/12 - juris [jedenfalls für den Fall einer "Erneuerung" ohne Fahreignungsprüfung verneinend]).
  • VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 2337/14

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis - Anerkennung der spanischen Fahrerlaubnis nach

    ausdrücklich offen gelassen] sowie VG München, Beschl. v. 20.09.2013 - M 1 S 13.3840 -, juris, Rn. 21 [verneinend]; vgl. zur Erneuerung: BVerwG, Beschl. v. 06.08.2013 - 3 B 22/13 -, juris, Rn. 6 [mangels Entscheidungserheblichkeit nicht erörtert]; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 09.09.2014 - 9 K 5224/13 -, juris, Rn. 28 [wohl bejahend; nicht entscheidungstragend]; VG Bayreuth, Beschl. v. 19.07.2012 - B 1 K 10.1095 -, juris, Rn. 43ff. [wohl verneinend], OLG Bamberg, Urt. v. 11.12.2012 - 2 Ss 51/12 -, juris, Rn. 33 [jedenfalls für den Fall einer "Erneuerung" ohne Fahreignungsprüfung verneinend]).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2016 - 1 OLG 1 Ss 55/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

    Nimmt ein (neueres) Führerscheindokument hinsichtlich des Tages des Erwerbs der Fahrerlaubnis auf die Angaben in einem (älteren) Führerscheindokument Bezug, stellt dies ein gegen eine (Neu-)Erteilung sprechendes, gewichtiges Indiz dar, das auf einer vom Ausstellermitgliedsstaat herrührenden öffentlichen Urkunde beruht und im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen ist ( OLG Bamberg Urteil v. 11.12.2012 - 2 Ss 51/12, juris Rn. 26 = DAR 2013, 277; entsprechend wohl auch BayVGH aaO.).
  • BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19

    Anerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei Umtausch unter Verstoß gegen

    (2) Der Umtausch ist begrifflich von der "Ersetzung eines Führerscheins" im Sinne von Art. 5 der 2. EU-Führerscheinrichtlinie und Art. 11 Abs. 5 der 3. EU-Führerscheinrichtlinie zu unterscheiden, die lediglich die Ausstellung eines neuen (Ersatz-) Führerscheins darstellt (zu einem solchen Fall des Ersatzführerscheins wegen Verlustes vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 10.12.2012 - 2 Ss 51/12 = DAR 2013, 277 = Blutalkohol 50 [2013], 133).
  • KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis vor einer im

    Die Generalstaatsanwaltschaft weist indes zutreffend darauf hin, dass die Wirkung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV voraussetzt, dass die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, der zufolge keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, im Verkehrszentralregister - jetzt Fahreignungsregister - eingetragen und nicht nach § 29 StVG getilgt ist (§ 28 Abs. 4 Satz 3 FeV) (vgl. OLG Oldenburg NZV 2011, 207; OLG Bamberg DAR 2013, 277).
  • KG, 10.09.2018 - 121 Ss 145/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauchmachen von polnischer Fahrerlaubnis nach

    Die Wirkung des § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV setzt gemäß § 29 Abs. 3 Satz 3 FeV voraus, dass die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, der zufolge keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, im Fahreignungsregister eingetragen und nicht nach § 29 StVG getilgt ist (vgl. Senat NStZ-RR 2015, 25; OLG Oldenburg NZV 2011, 207; OLG Bamberg DAR 2013, 277; alle zum insoweit identischen § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV).
  • OLG Koblenz, 18.12.2013 - 2 Ss 76/13

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Vorsätzliche Begehung; Feststellung der

    Die unionsrechtliche Anerkennungspflicht gemäß § 28 Abs. 1 FeV gilt nur für solche in einem anderen Mitgliedsstaat neu erworbenen Fahrerlaubnisse, deren Erteilung eine den unionsrechtlichen Vorgaben entsprechende Eignungsüberprüfung des Bewerbers vorangegangen ist (OLG Bamberg DAR 2013, 277; BVerwG ZfS 2012, 597 ff.).
  • OLG München, 02.10.2014 - 4 OLG 14 Ss 369/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Führerscheins durch ausländische

    Wenn eine solche Eignungsprüfung nicht stattgefunden hat, weil es sich lediglich um die Ersetzung eines Führerscheins durch eine Neuausstellung handelt, ist der Beweis nicht erbracht, dass der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins die Anforderungen, die sich aus den einschlägigen EU-Richtlinien für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ergeben, erfüllt hat (OLG Bamberg NStZ-RR 2013, 213 zitiert nach juris Abs. 24; BVerwG ZfS 2009, 298).
  • VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066

    Nichtanerkennung der im Jahr 2008 erworbenen Klasse C trotz tschechischen

    Vom Gericht ist demnach für die Beurteilung, ob ein Wohnsitzverstoß vorliegt, auf den Führerschein von 2005 und nicht auf den im Jahr 2008 ausgestellten Führerschein abzustellen (OLG Bamberg U.v. 11.12.2012 - 2 Ss 51/12 - DAR 2013, 277).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.08.2012 - III-3 RBs 178/12   

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https://dejure.org/2012,30547
OLG Hamm, 02.08.2012 - III-3 RBs 178/12 (https://dejure.org/2012,30547)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2012 - III-3 RBs 178/12 (https://dejure.org/2012,30547)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2012 - III-3 RBs 178/12 (https://dejure.org/2012,30547)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Mitteilung von Einzelwerten beim standardisierten Messverfahren mit dem Gerät ES 3.0

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 213 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Landstuhl, 10.02.2011 - 4286 Js 12300/10

    Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit: Verwertung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2012 - 3 RBs 178/12
    Im Übrigen stellt die Fotolinie bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät ES 3.0 lediglich ein Mittel der eindeutigen Zuordnung der Messung zu einem bestimmten Fahrzeug dar, ist aber - anders als die Messlinie - selbst kein Fixum für die Messung (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, 1. Senat für Bußgeldsachen, Az.: 1 Ss (B) 76/10 vom 25.10.2010 - juris.de; AG Landstuhl, Urteil vom 10.02.2011 - Az.: 4286 Js 12300/10, veröffentlicht bei BeckRS 2011, 06033; Schmuck, Steinbach: Neues von der Geschwindigkeitsmessanlage ESO, Steinbach, NZV 2010, 285).
  • OLG Naumburg, 25.10.2010 - 1 Ss (B) 76/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an Beweisaufnahme und

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2012 - 3 RBs 178/12
    Im Übrigen stellt die Fotolinie bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät ES 3.0 lediglich ein Mittel der eindeutigen Zuordnung der Messung zu einem bestimmten Fahrzeug dar, ist aber - anders als die Messlinie - selbst kein Fixum für die Messung (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, 1. Senat für Bußgeldsachen, Az.: 1 Ss (B) 76/10 vom 25.10.2010 - juris.de; AG Landstuhl, Urteil vom 10.02.2011 - Az.: 4286 Js 12300/10, veröffentlicht bei BeckRS 2011, 06033; Schmuck, Steinbach: Neues von der Geschwindigkeitsmessanlage ESO, Steinbach, NZV 2010, 285).
  • OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0; Anforderungen an ein sog.

    Diese Voraussetzungen erfüllt grundsätzlich auch die Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ..........., wenn sie von geschultem Messpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2009, 1 SsRs 71/09, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.08.2012, III-3 RBs 178/12, juris).
  • VG Freiburg, 02.03.2020 - 6 K 3057/19

    Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung;

    Auch die konkrete Messung mit der Anlage des Typs ES 3.0 und der Fabrikationsnummer 5567 wurde durch geschultes Messpersonal (vgl. Zertifikat, VAS. 37) und unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers, der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und der Regelungen zum vereinheitlichten technischen Verfahren (vgl. VAS. 31 ff.) durchgeführt (grundlegend: BGH, Beschl. v. 19.08.1992, 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291ff.; zu den Voraussetzungen: vgl. hierzu auch: OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2009, 1 SsRs 71/09, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.08.2012, III-3 RBs 178/12, juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2018 - 2 Rb 8 Ss 621/18

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Ausschluss von Fehlmessungen eines

    Da vorliegend die Zuordnung des Messwertes zu dem vom Betroffenen gesteuerten Fahrzeug nicht in Frage steht, kommt der unzureichenden Dokumentation der Fotolinie keine Bedeutung zu (OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.2012 - III-3 Rbs 178/12 -, juris).
  • AG Gotha, 04.01.2017 - 10 OWi 742/16

    Standardisiertes Messverfahren, Einsicht, Messunterlagen

    Diese Voraussetzungen erfüllt grundsätzlich auch die Geschwindigkeitsmessung mit dem hier verwendeten Messgerät, wenn sie von geschultem Messepersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführt wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.2012, 111-3 RBs 178/12, juris).
  • OVG Sachsen, 22.01.2015 - 3 A 213/14

    Ordnungsgemäße Geschwindigkeitsmessung, Messgerät Typ ESO ES 3.0, angemessene und

    Nur dann muss das Gericht in entsprechenden Ausnahmefällen Feststellungen zum Abstand zwischen dem gemessenen Fahrzeug und der Fotolinie treffen (OLG Hamm, Beschl. v. 2. August 2012 - III-3 RBs 178/12 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
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