Weitere Entscheidungen unten: KG, 28.10.2011 | KG, 10.05.2012

Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2013 - 1 StR 602/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5871
BGH, 05.03.2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,5871)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,5871)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,5871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 81c StPO, § 244 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Strafverfahren: Voraussetzungen für ein Glaubwürdigkeitsgutachten über einen Zeugen; Gehörsverletzung durch das Revisionsgericht

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bei fehlender Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der Kenntniserlangung des Betroffenen von der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Strafverfahren: Voraussetzungen für ein Glaubwürdigkeitsgutachten über einen Zeugen; Gehörsverletzung durch das Revisionsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 356a S. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bei fehlender Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der Kenntniserlangung des Betroffenen von der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.2009 - 1 StR 628/08

    Unbegründete Anhörungsrüge (Einlegungsfrist)

    Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 1 StR 602/12
    Dabei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung des Antrags nach § 356a Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 356a Rn. 9).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 382/10

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 1 StR 602/12
    Da das Revisionsgericht diesen Zeitpunkt regelmäßig nicht aus den Akten entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 382/10), verlangt das Gesetz die Glaubhaftmachung des relevanten Zeitpunkts durch den Antragsteller.
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16

    Frist für die Anhörungsrüge in Strafvollzugssachen

    Da das Rechtsbeschwerdegericht diesen Zeitpunkt - mangels förmlicher Zustellung des Beschlusses - nicht aus den Akten entnehmen kann, verlangt das Gesetz (§ 356 a Satz 3 StPO) die Glaubhaftmachung des relevanten Zeitpunkts durch den Antragsteller (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 StR 602/12; Senat aaO) und zwar innerhalb der Wochenfrist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 3 Ws 946/17

    Anhörungsrüge in Rechtsbeschwerden nach dem Strafvollzugsgesetz

    Da das Rechtsbeschwerdegericht diesen Zeitpunkt regelmäßig nicht aus den Akten entnehmen kann, ist die Glaubhaftmachung des relevanten Zeitpunkts durch den Antragsteller erforderlich (BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 StR 602/12; Senat aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 28.10.2011 - 2 Ws 177/11 REHA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30333
KG, 28.10.2011 - 2 Ws 177/11 REHA (https://dejure.org/2011,30333)
KG, Entscheidung vom 28.10.2011 - 2 Ws 177/11 REHA (https://dejure.org/2011,30333)
KG, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA (https://dejure.org/2011,30333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,30333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafrechtliche Rehabilitierung der Einweisung in ein Heim für Kinder oder Jugendliche

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • KG, 14.06.2012 - 2 Ws 514/11

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Unterscheidung zwischen

    Die Einweisung und Unterbringung im Durchgangsheim Alt-Stralau und im Jugendwerkhof Crimmitschau war Gegenstand des Verfahrens 2 Ws 177/11 REHA und des hierzu ergangen Beschlusses des Senats vom 28. Oktober 2011.

    Die Beschwerde ist zulässig (§ 13 Abs. 1 StrRehaG), auch soweit sie sich gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs richtet (§ 304 StPO, vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA - Bruns in Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG, § 7 Rdn. 74), hat aber in der Sache nur hinsichtlich der Prozesskostenhilfeentscheidung Erfolg.

    Dem Senat ist es - ebenso wie der Rehabilitierungskammer - trotz umfangreicher Ermittlungen (auch in dem Verfahren 2 Ws 177/11 REHA) nicht gelungen, die die Beschwerdeführerin betreffenden Jugendhilfeakten beizuziehen.

    Anlass der Unterbringung im Spezialkinderheim "Kreuztanne" war - ebenso wie bei den früheren Einweisungsentscheidungen - die desolate Situation im Haushalt der Mutter der Betroffenen (dazu vgl. eingehend Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -).

    Eine sachfremde Zweckrichtung der Einweisung lässt sich auch nicht daraus herleiten, dass die Betroffene nicht in einem sogenannten Normalheim - einem Normalkinderheim oder einem Jugendwohnheim - untergebracht wurde, wie sie für elternlose und entwicklungsgefährdete Kinder und Jugendliche vorgesehen waren (dazu vgl. Zimmermann, a.a.O., S. 243), sondern in ein Spezialkinderheim eingewiesen wurde (vgl. hierzu ausführlich Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -).

    Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA - (dort betreffend die Unterbringung im Jugendwerkhof Crimmitschau), die hier entsprechend gelten.

    Sie stellte sich somit - auch wenn der Einsatz der Betroffenen als "billige Arbeitskraft" sicher kritikwürdig ist (zum Einsatz insbesondere von Mädchen als billige Arbeitskräfte und der bereits in der DDR hieran geübten Kritik vgl. Zimmermann, a.a.O., S. 293 ff., 301) - als sinnvolle Fortführung der vorherigen Unterbringung im Jugendwerkhof Crimmitschau dar, die nach § 1 Abs. 2 der Anordnung über die Durchführung der Aufgaben in den Jugendwerkhöfen vom 11. Dezember 1956 (GBl. DDR 1, 1336) ebenfalls das Ziel hatte, "die Jugendlichen zu qualifizierten Arbeitern zu entwickeln" (vgl. Senat VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, 19. Juli 2011 - 2 Ws 309/11 REHA - und vom 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA - Zimmermann, a.a.O., S. 291 ff.).

    Insbesondere ist eine vergleichbare Konstellation wie bei der Unterbringung im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau (dazu vgl. eingehend Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -) und im "Objekt Rüdersdorf" bei einer Gesamtwürdigung der Umstände und namentlich des Ziels der Einweisung sowie des Vollzuges der Unterbringung - soweit diese Umstände überhaupt bekannt sind - nicht gegeben.

    Zu der von der Beschwerdeführerin beantragten Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin über die gegen den Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA - eingelegte Verfassungsbeschwerde sieht der Senat keine Veranlassung.

  • LG Berlin, 11.06.2020 - (551 Rh) 152/17
    Damit stellt die Einweisung und Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 StrRehaG eine im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren grundsätzlich rehabilitierungsfähige Maßnahme dar, ohne dass das Rehabilitierungsgericht noch die Tatsache zu prüfen hat, ob der Einweisung und Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche im Einzelfall ein freiheitsentziehender Charakter zukam oder diese unter haftähnlichen Bedingungen im Sinne des § 2 Absatz 2 StrRehaG erfolgte (Kammergericht, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

    Darüber hinaus verdeutlichen die aufgrund schwerwiegender Missstände ab Anfang der 1960er Jahre aufgekommene massive Kritik an der Arbeit der Spezialheime, die Schaffung des "Kombinats der Sonderheime für stark verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche" mit fünf Einrichtungen, in denen verhaltensauffällige Minderjährige beobachtet, begutachtet und heilpädagogisch betreut werden konnten, sowie die an der "sozialpädagogischen Aufgabenstellung" der Heime orientierten Reformforderungen und -pläne in den 1970er Jahren, dass den Spezialheimen ungeachtet praktischer Missstände eine erzieherische Konzeption zugrunde lag, die nicht als rechtsstaatswidrig gewertet werden kann (KG, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

    Der Geschlossene Jugendwerkhof ... war von den Machthabern gewollt als einsame Spitze der Jugendhilfeeinrichtungen konzipiert und war deshalb nicht mit den übrigen Einrichtungen der Jugendhilfe der damaligen DDR vergleichbar (KG, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

    Nach dem Recht der DDR (§ 1 Absatz 2 der Anordnung über die Durchführung von Aufgaben in den Jugendwerkhöfen vom 11. Dezember 1956 - GBl. DDR 1, 1336) waren die Jugendwerkhöfe darauf ausgerichtet, die Jugendlichen in sog. Partnerschaftsbetrieben zu "qualifizierten Arbeitern" zu entwickeln (KG, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

  • OLG Brandenburg, 26.10.2017 - 2 Ws (Reha) 10/16

    Strafrechtliches Rehabilitierungs- und Wiederaufnahmeverfahren:

    Demgemäß ist bei Einweisungen in Spezialheime der DDR, auch wenn diese nicht generell als rechtsstaatswidrig zu werten sind (vgl. hierzu KG - Beschl. v. 28. Oktober 2011, 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris; Wapler, aaO. S. 101), zu beachten, dass sich eine solche Maßnahme gegenüber der Anordnung von Unterbringungen in Normalheimen als für den Betroffenen deutlich belastender darstellt.
  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Rehabilitierungsantrag

    Der Beschluss des Kammergerichts vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA - verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Art. 10 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB.
  • OLG Brandenburg, 11.09.2012 - 2 Ws (Reha) 4/12

    Rehabilitierung wegen der Unterbringung eines Jugendlichen in der Heimerziehung

    Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 2009 (2 BvR 718/08, zit. nach Juris) ergibt sich nichts Abweichendes (vgl. hierzu KG, Beschl. v. 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris, Rn. 38).

    Dies indes führt nicht dazu, dass die Einweisung in Spezialheime der DDR - wie im vorliegenden Fall - generell als rechtsstaatswidrig zu werten ist (vgl. hierzu KG - Beschl. v. 28. Oktober 2011, 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris).

  • OLG Brandenburg, 22.03.2018 - 2 Ws (Reha) 11/17

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Wiederaufnahme des Verfahrens bei

    Demgemäß ist bei Einweisungen in Spezialheime der DDR, auch wenn diese nicht generell als rechtsstaatswidrig zu werten sind (vgl. hierzu KG Beschl. v. 28. Oktober 2011, Az.: 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris; Wapler, aaO. S. 101), zu beachten, dass sich eine solche Maßnahme gegenüber der Anordnung von Unterbringungen in Normalheimen als für den Betroffenen deutlich belastender darstellt.
  • OLG Brandenburg, 27.03.2012 - 2 Ws (Reha) 28/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung eines Kindes in einem

    Demgemäß ist bei Einweisungen in Spezialheime der DDR, auch wenn diese nicht generell als rechtsstaatswidrig zu werten sind (vgl. hierzu KG - Beschl. v. 28. Oktober 2011, 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris; Wapler, aaO. S. 101), zu beachten, dass sich eine solche Maßnahme gegenüber der Anordnung von Unterbringungen in Normalheimen als für den Betroffenen deutlich belastender darstellt.
  • LG Frankfurt/Oder, 11.07.2013 - 41 BRH 55/12

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung eines Jugendlichen in einem

    Es ist daher nicht zu prüfen, ob eine Heimunterbringung im konkreten Einzelfall eine freiheitsentziehende Maßnahme im eigentlichen Sinne darstellte oder unter haftähnlichen Bedingungen vollzogen wurde (KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2012, 2 Ws 514/12 REHA; dass., Beschluss vom 29.03.2012, 2 Ws 116/12 REHA; dass., Beschluss vom 28.10.2011, 2 Ws 177/11 REHA; OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2012, 1 Ws Reha 54/11; dass., Beschluss vom 12.06.2012, 1 Ws Reha 52/11).
  • LG Frankfurt/Oder, 10.06.2013 - 41 BRH 172/09

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren bei Unterbringung in einem Kinderheim

    Denn der freiheitsentziehende Charakter der Heimerziehung in der DDR wird inzwischen in § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG gesetzlich unterstellt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2012, 2 Ws 514/12 REHA; dass., Beschluss vom 29.03.2012, 2 Ws 116/12 REHA; dass., Beschluss vom 28.10.2011, 2 Ws 177/11 REHA; OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2012, 1 Ws Reha 54/11; dass., Beschluss vom 12.06.2012, 1 Ws Reha 52/11).
  • KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12

    Prozesskostenhilfe in Rehabilitierungsverfahren

    a) Daher muss Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936; 1991, 413; std. Rspr.; LSG Berlin-Brandenburg a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).
  • KG, 16.04.2013 - 2 Ws 175/13

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Rahmen der

  • LG Berlin, 22.06.2023 - (551 Rh) 152 Js 712/20

    Rehabilitierungsanspruch wegen sachwidriger Heimunterbringung eines Kindes in der

  • LG Berlin, 21.03.2023 - (551 Rh) 152 Js 110/21

    Rehabilitierung für Heimeinweisung in der DDR

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12 - 161 AR 17/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28339
KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12 - 161 AR 17/12 (https://dejure.org/2012,28339)
KG, Entscheidung vom 10.05.2012 - 4 Ws 42/12 - 161 AR 17/12 (https://dejure.org/2012,28339)
KG, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 4 Ws 42/12 - 161 AR 17/12 (https://dejure.org/2012,28339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit von Abtrennungsbeschlüssen bei evidenter Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung

  • rechtsportal.de

    StPO § 4 Abs. 1; StPO § 305 S. 1
    Unanfechtbarkeit der Verfahrenstrennzung zum Zweck des beschleunigten Verfahrensabschlusses bezüglich einzelner Angeklagter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08

    Abtrennung: Anfechtbarkeit eines der Verfahrensförderung dienenden

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12
    Abtrennungsbeschlüsse sind danach ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn die Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung evident ist und dadurch für den Verfahrensbeteiligten eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt oder sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (vgl. Senat a.a.O.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 Ws 107/08 - ; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 223/05, 224/05, 232/05 - ; Engelhardt in Karlsruher Komm. zur StPO, 6. Aufl., § 305 Rdn. 9).
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 223/05

    Strafrecht - Rechtsmittel gegen Abtrennung und Aussetzung während laufender

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12
    Abtrennungsbeschlüsse sind danach ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn die Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung evident ist und dadurch für den Verfahrensbeteiligten eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt oder sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (vgl. Senat a.a.O.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 Ws 107/08 - ; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 223/05, 224/05, 232/05 - ; Engelhardt in Karlsruher Komm. zur StPO, 6. Aufl., § 305 Rdn. 9).
  • KG, 27.03.2009 - 4 Ws 17/09

    Strafverfahren: Beschwerde gegen Abtrennungsbeschlüsse in Fällen der

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12
    Diese Voraussetzungen liegen nicht nur bei Maßnahmen vor, die unmittelbar Grundlagen für die Entscheidung in der Sache selbst schaffen sollen; auch Anordnungen, die darauf abzielen, die Abwicklung des Verfahrens in sonstiger Weise zu fördern und es der abschließenden Sachentscheidung näher zu bringen, weisen einen inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung auf, der zum Ausschluss der Anfechtbarkeit führt (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2009 - 4 Ws 17/09 - m.w.Nachw.).
  • OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21

    Pflicht zur Gesamtbetrachtung bei Prüfung eines Abtrennungsbeschlusses;

    Der Urteilsfällung vorausgehend sind solche Entscheidungen, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Urteil stehen, seiner Vorbereitung dienen und keine weiteren Verfahrenswirkungen erzeugen (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5).

    Nach zutreffender Auffassung ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und zu prüfen, ob der innere Zusammenhang mit der Urteilsfällung in Bezug auf das Verfahren in seiner Gesamtheit besteht (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005, 2 Ws 223 + 224 + 232/05, juris, Rn. 8, 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. April 2016, 1 Ws 94/16, juris, Rn. 8; Zabeck in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 305 Rn. 6).

    Ebenso wird ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Abtrennungsentscheidung für zulässig angesehen, wenn die Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung evident ist und dadurch für den Verfahrensbeteiligten eine besondere Beschwer begründet wird (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5).

  • OLG Bamberg, 01.10.2018 - 1 Ws 479/18

    Rechtsmittel der Einziehungsbeteiligten gegen die Abtrennung des Verfahrens über

    Maßnahmen, die eine vom Urteil nicht umfasste, selbständige Beschwer eines Verfahrensbeteiligten bewirken sowie vom erkennenden Gericht nicht bei Erlass des Urteils und auch nicht im Rahmen einer Urteilsanfechtung nachprüfbar sind, bleiben selbständig anfechtbar (KG, Beschluss vom 09.12.2016 - 4 Ws 191/16 [bei juris] und schon v. 10.05.2012 - 4 Ws 42/12 = NStZ-RR 2013, 218; Meyer-Goßner/Schmitt § 305 Rn. 4 f.; KK-StPO/Zabeck 7. Aufl. § 305 StPO Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2022 - 3 Ws 442/22

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen (Teil-)AbtrennungsbeschIuss des

    Mangels gesetzlicher Regelung für diese Konstellationen gibt es bei der Beurteilung der Anfechtbarkeit mit der isolierten Beschwerde und des Grades der Überprüfbarkeit durch das Beschwerdegericht variierende Ansätze, die von voller Überprüfbarkeit, Überprüfung auf ausschließliche Hemmung oder Verzögerung des Verfahrens und/oder Überprüfung auf evident fehlerhafte Ermessensausübung/Willkür bis zur Annahme des Ausschlusses der Beschwerde reichen (vgl. hierzu OLG Celle Wistra 2013, 405-406, OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 142, BGH NStZ-RR 2013, 352-254 Rdnr. 18, KG Berlin NStZ-RR 2013, 218-219, BVerfG STV 2022, 578 bis 581, OLG Braunschweig Beschluss vom 29. September 2021 - 1 Ws 221/21, OLG FFM Beschluss vom 6. Mai 2021 - 3 Ws 282/21, OLG FFM Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 3 Ws 742 + 743/19, MK-Neuheuser a.a.O. § 305 Rdnr.14, Beck-Ok/Cirener StPO a.a.O. § 305 Rdnr.4.1, Meyer-Goßner/Schmitt StPO a.a.O,§ 305 Rdnr.4, OLG Hamm Wistra 1999, 235-237).
  • OLG Celle, 11.04.2022 - 3 Ws 40/23
    Soweit demgegenüber abweichend vereinzelt angenommen wird, die Beschwerde sei jedenfalls zulässig im Fall ermessensmissbräuchlicher Entscheidung des erkennenden Gerichts oder aber, wenn sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das - gesamte, nicht auf das abgetrennte - Verfahren auswirkt (so KG NStZ-RR 2013, 218 [KG Berlin 10.05.2012 - 4 Ws 42/12; 161 AR 17/12] ), ist solches vorliegend ebenfalls nicht ersichtlich.
  • OLG Schleswig, 18.12.2020 - 1 Ws 229/20

    Die Entscheidung eines Gerichts über die Abtrennung des Verfahrens gegen einen

    Diese Voraussetzungen liegen nicht nur bei Maßnahmen vor, die unmittelbar Grundlagen für die Entscheidung in der Sache selbst schaffen sollen; auch Anordnungen, die darauf abzielen, die Abwicklung des Verfahrens in sonstiger Weise zu fördern und es der abschließenden Sachentscheidung näher zu bringen, weisen einen inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung auf, der zum Ausschluss der Anfechtbarkeit führt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012 ­ 4 Ws 42/12, NStZ-RR 2013, 218).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht