Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.02.2013

Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13   

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https://dejure.org/2013,5972
BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13 (https://dejure.org/2013,5972)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2013 - 2 StR 34/13 (https://dejure.org/2013,5972)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 (https://dejure.org/2013,5972)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Anforderungen die zulässige Verfahrensrüge im Falle der Ablehnung von Beweisanträgen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhebung einer Verfahrensrüge i.R.e. Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Anforderungen die zulässige Verfahrensrüge im Falle der Ablehnung von Beweisanträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Zulässigkeit der Erhebung einer Verfahrensrüge i.R.e. Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mal wieder Verfahrensrüge nicht sorgfältig genug erhoben...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 222 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13
    Das Revisionsgericht muss allein aufgrund der Begründungsschrift - ohne Bezugnahmen und Verweisungen - prüfen können, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen der Revision zutrifft (BGH NJW 1995, 2047; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 344 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07

    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13
    Für den Revisionsvortrag wesentliche Schriftstücke oder Aktenstellen sowie die darin in Bezug genommenen Unterlagen sind durch wörtliche Zitate oder inhaltliche Wiedergabe, eingefügte Abschriften oder Ablichtungen zum Bestandteil der Revisionsbegründung zu machen und, soweit erforderlich, im Einzelnen zu bezeichnen (BGH StV 2008, 174 f.; KK-Kuckein StPO, 6. Aufl., § 344 Rn. 39 mwN).
  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 299/09

    Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung des § 136 StPO (unberechtigte

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13
    Die Unzulässigkeit der Verfahrensrügen führt, da die Sachrüge nicht erhoben ist, zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (vgl. mwN Senat, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 299/09, NStZ 2010, 97).
  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

    Auszug aus BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13
    Hiernach ist eine Verfahrensrüge nur dann in zulässiger Weise erhoben, wenn der Beschwerdeführer die den Mangel enthaltenden Tatsachen angibt (BGHR StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1; BGH NJW 2006, 1220).
  • BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14

    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens;

    Dem Senat ist damit eine Prüfung alleine anhand der Revisionsbegründung, ob der gerügte Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären, verwehrt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11; vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13, NStZ-RR 2013, 222, jeweils mwN).
  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

    Nach dieser Regelung muss die Rechtsmittelbegründung die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen angeben, so dass das Gericht allein aufgrund der Beschwerdeschrift prüfen kann, ob - für den Fall, dass das Beschwerdevorbringen zutrifft - ein Verfahrensmangel vorliegt (BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 -, juris m.w.N .; Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2020 - 3 Ws (B) 107/20 -, 11. Mai 2020 - 3 Ws (B) 95/20 -, 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 -, juris; OLG Hamm NZV 2010, 214; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 63. Aufl., § 344 Rdn. 20f. m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen nämlich - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschluss vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09) - die im Beweisantrag in Bezug genommenen Aktenbestandteile mit der Begründungsschrift vorgelegt oder jedenfalls inhaltlich vorgetragen werden (vgl. BGH, Urteile vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, StV 2004, 305, 306, und vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04, NStZ-RR 2006, 33, 34 bei Sander; Beschlüsse vom 7. Januar 2008 - 5 StR 390/07, vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, und vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13, NStZ-RR 2013, 222 (Ls.); Becker in LR-StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 372; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2323).

    Diese Auslassungen führen zur Unzulässigkeit der Rüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 1986 - 3 StR 10/86, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO 1, vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684, und vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, NStZ 1999, 396, 399; Beschlüsse vom 9. Mai 2000 - 4 StR 115/00, NStZ-RR 2001, 6, 7 bei Miebach/Sander, vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13, aaO, und vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 313/13; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 372).

  • KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23

    Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StPO bei Blockadeaktionen

    a) Für eine zulässige Verfahrensrüge müssen die den Mangel begründenden Tatsachen so genau bezeichnet und vollständig angegeben werden, dass das Revisionsgericht allein auf Grund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen - ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt - zutreffen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2020 - 5 StR 123/20 - und vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 - beide juris und m.w.N.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 344 Rn. 21).
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - Ss (BS) 6/16

    Rechtsbeschwerde im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge einer

    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig (ohne Bezugnahmen und Verweisungen) zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein auf Grund der Begründungsschrift - ohne Rückgriff auf die Akte - im Sinne einer vorgezogenen Schlüssigkeitsprüfung erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen, ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt, zutreffen (vgl. BGH, Beschl. v. 12.3.2013 - 2 StR 34/13, Rn. 2 nach juris m. w. N.; KK-Gericke, StPO, 7. Auflage, § 344 Rn. 38 f. m. w. N.; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 79 Rn. 27 d; Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2013 - Ss (B) 36/2013 (30/13 OWi) -, vom 27. Januar 2014 - Ss (Z) 202/2014 (5/14 OWi) - und vom 9. Mai 2014 - Ss (B) 34/2014 (22/14 OWi) -).

    Die Unzulässigkeit der Verfahrensrüge führt, da die Sachrüge nicht erhoben ist, zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde insgesamt (vgl. BGH, Beschl. v. 12.3.2013 - 2 StR 34/13, Rn. 4 nach juris; Senatsbeschluss vom 9. Mai 2014 - Ss (B) 34/2014 (22/14 OWi) -).

  • OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22
    Danach muss der Revisionsführer die Tatsachen, die den behaupteten Verfahrensfehler begründen, so genau und vollständig mitteilen, dass dem Revisionsgericht allein anhand der Begründungsschrift und ohne Rückgriff auf den Akteninhalt eine Beurteilung ermöglicht wird, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, sollten die behaupteten Tatsachen zutreffen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, 2 StR 34/13 v. 12.03.2013 - NStZ-RR 2013, 222; Senat, 1 OLG 32 Ss 133/21 v. 21.12.2021 - juris).
  • OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 SsBs 22/14

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung

    Innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO sind die Verfahrenstatsachen so vollständig, genau und aus sich heraus verständlich darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Begründung prüfen kann, ob der behauptete Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (BGH 2 StR 34/13 v. 12.3.2013 - NStZ-RR 2013, 222; 1 StR 45/11 v. 25.1.2012 - juris).
  • KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20

    Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte

    Nach dieser Regelung muss die Rechtsmittelbegründung die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen angeben, so dass das Gericht allein aufgrund der Beschwerdeschrift prüfen kann, ob - für den Fall, dass das Beschwerdevorbringen zutrifft - ein Verfahrensmangel vorliegt (BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 -, juris m.w.N .; Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2020 - 3 Ws (B) 107/20 -, 11. Mai 2020 - 3 Ws (B) 95/20 -, 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 -, juris; OLG Hamm NZV 2010, 214; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 63. Aufl., § 344 Rdn. 20f. m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13

    Verständigung (unterlassene Belehrung über die Bindungswirkung der Verständigung:

    Die Angeklagte hat einen Sachverhalt vorgetragen, der es dem Revisionsgericht ohne weiteres ermöglicht, allein aufgrund ihres Vortrags zu überprüfen, ob der gerügte Rechtsfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11; Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13, NStZ-RR 2013, 222) und damit die Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erfüllt.
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: zu verdeckende Vortat, bedingter Vorsatz, Unterlassen,

    Eine zulässig erhobene Aufklärungsrüge setzt voraus, dass der Revisionsführer eine bestimmte Beweistatsache, ein bestimmtes Beweismittel und die Umstände angibt, aufgrund derer sich der Tatrichter zu der vermissten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 mwN).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21

    Verfahrensrüge wegen der Behandlung eines Beweisantrags als

  • OLG Koblenz, 07.04.2014 - 2 Ss 2/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eigene Sachkunde des Tatrichters bei der Beurteilung

  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 464/22

    Begründung der Verfahrensrüge (kein Anspruch auf rechtzeitige Übersendung der

  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

  • BGH, 06.03.2018 - 5 StR 585/17

    Erfolgreiche Rüge der unterbliebenen Belehrung über die Möglichkeit eines

  • KG, 19.11.2018 - 3 Ws (B) 258/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Voraussetzungen für die

  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22

    1. Macht ein Betroffener geltend, das Gericht hätte nicht nach § 74 Abs. 1 OWiG

  • KG, 22.05.2019 - 3 Ws (B) 119/19

    Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Bußgeldurteil

  • KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20

    Kein Anspruch auf Beiziehung der Rohmessdaten aus Art. 103 GG

  • OLG Koblenz, 05.11.2021 - 2 OWi 32 SsRs 254/21

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung rechtlichen Gehörs; Unzulässige

  • KG, 12.12.2017 - 3 Ws (B) 302/17

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige

  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

  • OLG Koblenz, 21.12.2021 - 1 OLG 32 Ss 133/21

    Grundsatz des fairen Verfahrens bei Verwerfung der Revision Verwerfung des

  • KG, 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Verfahren ProViDa 2000

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2020 - 2 Rv 34 Ss 585/20

    Abgrenzung von Inbegriffs- und Sachrüge

  • KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
  • KG, 15.08.2017 - 3 Ws (B) 182/17

    Inbegriffsrüge, Verfahrensrüge, Anforderungen

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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3525
BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12 (https://dejure.org/2013,3525)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2013 - 5 StR 462/12 (https://dejure.org/2013,3525)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 5 StR 462/12 (https://dejure.org/2013,3525)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO
    Tat im prozessualen Sinne als Gegenstand der Urteilsfindung (Voraussetzungen der Tatidentität; Betrug; keine Tatidentität zwischen versuchtem Betrug gegenüber Darlehensgebern und anschließendem Betrug gegenüber dem mitangeklagten Darlehensnehmer); Strafklageverbrauch ...

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 264 Abs 1 StPO
    Gegenstand des Strafurteils: Fehlende Identität angeklagter und abgeurteilter Taten bei einer Serie von Betrugsdelikten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 StGB, § 55 StGB, § 460 StPO
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Beschwer des Angeklagten durch Einbeziehung mehrerer, untereinander nicht gesamtstraffähiger Vorverurteilungen

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Tat im prozessualen Sinne bei der Vornahme einer Täuschungshandlung zum Nachteil eines Mitangeklagten und einer ebensolchen zum Nachteil eines Dritten i.R.e. Verfahrens wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Strafen aus mehreren und untereinander nicht gesamtstraffähigen Vorverurteilungen eines Angeklagten; Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • rewis.io

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Beschwer des Angeklagten durch Einbeziehung mehrerer, untereinander nicht gesamtstraffähiger Vorverurteilungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Gegenstand des Strafurteils: Fehlende Identität angeklagter und abgeurteilter Taten bei einer Serie von Betrugsdelikten

  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer Tat im prozessualen Sinne bei der Vornahme einer Täuschungshandlung zum Nachteil eines Mitangeklagten und einer ebensolchen zum Nachteil eines Dritten i.R.e. Verfahrens wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    "Strafklageverbrauch, wenn mehr Freispruch stattfindet, als angeklagt ist"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 222 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
    Zur Tat im prozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, und Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, jeweils mwN).

    Bei der Untersuchung und Entscheidung muss die Identität der Tat gewahrt bleiben (BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, und vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146).

  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
    Selbst wenn das Landgericht durch die Erstreckung der freisprechenden Entscheidung auf diesen Geschehensteil seine Aburteilungsbefugnis überschritten haben sollte (vgl. dagegen BGH, Urteile vom 20. Januar 1989 - 2 StR 564/88, und vom 17. März 1992 - 1 StR 5/92, Beschluss vom 4. November 2003 - KRB 20/03, BGHR StPO § 264 Strafklageverbrauch 2 sowie Tatidentität 21 und 40; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 264 Rn. 9), könnte dies am Eintritt des Strafklageverbrauchs nichts ändern, weil der betroffene Lebensvorgang durch die - über einen rechtlichen Hinweis nach § 265 StPO auch der anfechtungsberechtigten Staatsanwaltschaft deutlich gemachte - gerichtliche Befassung und Entscheidung Gegenstand der strafrechtlichen Verfolgung des Angeklagten geworden ist.
  • BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92

    Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
    Selbst wenn das Landgericht durch die Erstreckung der freisprechenden Entscheidung auf diesen Geschehensteil seine Aburteilungsbefugnis überschritten haben sollte (vgl. dagegen BGH, Urteile vom 20. Januar 1989 - 2 StR 564/88, und vom 17. März 1992 - 1 StR 5/92, Beschluss vom 4. November 2003 - KRB 20/03, BGHR StPO § 264 Strafklageverbrauch 2 sowie Tatidentität 21 und 40; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 264 Rn. 9), könnte dies am Eintritt des Strafklageverbrauchs nichts ändern, weil der betroffene Lebensvorgang durch die - über einen rechtlichen Hinweis nach § 265 StPO auch der anfechtungsberechtigten Staatsanwaltschaft deutlich gemachte - gerichtliche Befassung und Entscheidung Gegenstand der strafrechtlichen Verfolgung des Angeklagten geworden ist.
  • BGH, 10.11.2008 - 3 StR 433/08

    Anklagegrundsatz; Akkusationsprinzip; Identität der Tat; teilweise Einstellung

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
    Bei der Untersuchung und Entscheidung muss die Identität der Tat gewahrt bleiben (BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, und vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146).
  • BGH, 20.01.1989 - 2 StR 564/88

    Beschränkung der Strafverfolgung bei fortgesetzter Tat; Unerreichbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
    Selbst wenn das Landgericht durch die Erstreckung der freisprechenden Entscheidung auf diesen Geschehensteil seine Aburteilungsbefugnis überschritten haben sollte (vgl. dagegen BGH, Urteile vom 20. Januar 1989 - 2 StR 564/88, und vom 17. März 1992 - 1 StR 5/92, Beschluss vom 4. November 2003 - KRB 20/03, BGHR StPO § 264 Strafklageverbrauch 2 sowie Tatidentität 21 und 40; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 264 Rn. 9), könnte dies am Eintritt des Strafklageverbrauchs nichts ändern, weil der betroffene Lebensvorgang durch die - über einen rechtlichen Hinweis nach § 265 StPO auch der anfechtungsberechtigten Staatsanwaltschaft deutlich gemachte - gerichtliche Befassung und Entscheidung Gegenstand der strafrechtlichen Verfolgung des Angeklagten geworden ist.
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
    Zur Tat im prozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, und Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, jeweils mwN).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Zur Tat im prozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 462/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 50).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15

    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige

    Die Urteilsgründe deuten zwar darauf hin, dass die Angeklagte D. über ihre Mitwirkung an den Einzeltaten hinausgehende, den allgemeinen organisatorischen Ablauf fördernde - und mit den angeklagten Handlungen prozessual zusammenhängende (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 462/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 50) - Beiträge erbracht haben könnte, da sie etwa mit der Angeklagten V. allgemein über verschiedene Möglichkeiten der Zahlungsabwicklung beriet.

    Daneben geben die Urteilsgründe zwar einen Anhalt, dass auch die Angeklagte V. Beiträge zum uneigentlichen Organisationsdelikt erbracht haben könnte, die mit den angeklagten Handlungen eine prozessuale Tat bilden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 462/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 50), soweit sie "besonders auf eine Vereinfachung des Ablaufs, etwa der Zahlungen, für die Zukunft bedacht war' (UA S. 13).

  • BGH, 29.04.2015 - 2 StR 398/14

    Angeklagte Tat als Grenze der Urteilsfindung (angeklagter Tatzeitraum)

    Der rechtskräftige Teilfreispruch des ersten Urteils vom 24. Juni 2013, der die Taten im Zeitraum ab Ende Januar bis 24. April 2012 betrifft, wäre im Übrigen weiterhin zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 462/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 50).
  • OLG Jena, 02.03.2015 - 1 Ws 537/14

    Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs: Strafklageverbrauch nach

    Zur Tat im strafprozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2013, Az. 5 StR 462/12, bei juris).
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