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   BGH, 25.04.2013 - 5 StR 104/13   

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https://dejure.org/2013,10247
BGH, 25.04.2013 - 5 StR 104/13 (https://dejure.org/2013,10247)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2013 - 5 StR 104/13 (https://dejure.org/2013,10247)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2013 - 5 StR 104/13 (https://dejure.org/2013,10247)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 64 StGB; § 344 Abs. 1 StPO
    Anforderungen an die Abgrenzung zwischen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit und Aufhebung der Schuldfähigkeit (hier bei drogeninduziertem paranoiden Zustandsbild; verminderte Schuldfähigkeit); Unwirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels bzgl. Nichtanordnung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 64 StGB, § 72 StGB
    Schuldunfähigkeit bei einem Wahnsyndrom; Rechtsmittelbeschränkung auf den Schuldspruch bei möglicher Unterbringungsanordnung; Strafzumessung bei verminderter Schuld- und Steuerungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines drogeninduzierten paranoiden Zustandsbilds

  • rewis.io

    Schuldunfähigkeit bei einem Wahnsyndrom; Rechtsmittelbeschränkung auf den Schuldspruch bei möglicher Unterbringungsanordnung; Strafzumessung bei verminderter Schuld- und Steuerungsfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20
    Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines drogeninduzierten paranoiden Zustandsbilds

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 239
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 392/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafbarkeit wegen vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 5 StR 104/13
    b) Unter solchen Vorzeichen wäre das Landgericht gehalten gewesen, sich nicht nur mit einer etwaigen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit, sondern auch mit der - gegebenenfalls ersichtlich nicht verschuldeten - Aufhebung der Unrechtseinsicht des Angeklagten aufgrund des diagnostizierten Wahnsyndroms und damit der Aufhebung der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB zu befassen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3, BGH, Beschluss vom 24. September 1990 - 4 StR 392/90, NStZ 1991, 31, 32).
  • BGH, 13.11.1990 - 1 StR 514/90

    Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit nach langjährigem Alkoholmissbrauch -

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 5 StR 104/13
    b) Unter solchen Vorzeichen wäre das Landgericht gehalten gewesen, sich nicht nur mit einer etwaigen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit, sondern auch mit der - gegebenenfalls ersichtlich nicht verschuldeten - Aufhebung der Unrechtseinsicht des Angeklagten aufgrund des diagnostizierten Wahnsyndroms und damit der Aufhebung der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB zu befassen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3, BGH, Beschluss vom 24. September 1990 - 4 StR 392/90, NStZ 1991, 31, 32).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02

    Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 5 StR 104/13
    Der Schuldspruch und eine mögliche Maßregelanordnung sind hier mit Rücksicht auf eine denkbare Schuldunfähigkeit des Angeklagten so eng miteinander verknüpft, dass das Unterbleiben der Maßregelanordnung nicht von der Anfechtung ausgenommen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2002 - 2 StR 335/02, BGHR StPO § 318 Maßregel 1; siehe auch BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 StR 139/11, StV 2012, 72).
  • BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 5 StR 104/13
    Entsprechendes gilt bereits im Hinblick auf § 72 StGB für die Frage der Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2009 - 2 StR 509/08, NStZ-RR 2009, 170).
  • BGH, 22.06.2011 - 2 StR 139/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 5 StR 104/13
    Der Schuldspruch und eine mögliche Maßregelanordnung sind hier mit Rücksicht auf eine denkbare Schuldunfähigkeit des Angeklagten so eng miteinander verknüpft, dass das Unterbleiben der Maßregelanordnung nicht von der Anfechtung ausgenommen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2002 - 2 StR 335/02, BGHR StPO § 318 Maßregel 1; siehe auch BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 StR 139/11, StV 2012, 72).
  • BGH, 31.01.2012 - 3 StR 453/11

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Tatausführung; erheblich verminderte

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 5 StR 104/13
    Sollte das neu entscheidende Tatgericht abermals zu der Auffassung gelangen, dass der Angeklagte lediglich im Zustand verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 StGB gehandelt hat, so wird es im Rahmen der Strafzumessung zu beachten haben, dass gerade wegen der wahnbedingten Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens die Tatmodalitäten, aber auch die Rückfallgeschwindigkeit und der Bewährungsbruch nur nach dem Maß der verminderten Schuld zum Nachteil des Angeklagten herangezogen werden dürfen (zur Art der Tatausführung: st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169 mwN).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    Bei einem Angeklagten, der im Zustand verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 StGB gehandelt hat, kann die Rückfallgeschwindigkeit jedoch nur nach dem Maß der verminderten Schuld zum Nachteil des Angeklagten herangezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2013 - 5 StR 104/13 Rn. 8 und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96 Rn. 5).
  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 554/15

    Keine Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln des ohne Einfluss auf den

    Hinzu kommt, dass das Tatgericht zu prüfen hat, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Bereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung während der Therapie geweckt werden kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 104/13, NStZ-RR 2013, 239, 240 mwN).
  • OLG Braunschweig, 19.04.2017 - 1 Ss 11/17

    Entziehungsanstalt; Bewährung; Strafaussetzung; Verhältnismäßigkeit;

    Vor diesem Hintergrund erscheint es jedenfalls nicht fernliegend, dass bei ihr auch die Bereitschaft, sich einer Therapie nach § 64 StGB zu unterziehen, von den behandelnden Ärzten im Maßregelvollzug geweckt werden kann (vgl. nur BGH, NStZ-RR 2009, 277 und NStZ-RR 2013, 239 (240)).
  • BGH, 07.12.2016 - 4 StR 419/16

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: schnelle Versöhnungsbereitschaft des

    Indem die Strafkammer ausschließlich die vom Angeklagten bislang freiwillig unternommenen "niederschwelligen' Versuche einer Therapie in den Blick genommen hat, hat sie es versäumt, sich wie geboten mit der Frage zu befassen, ob bei dem Angeklagten die Bereitschaft, sich auf eine Behandlung seines Alkoholmissbrauchs im Rahmen einer Unterbringung nach § 64 StGB einzulassen, durch therapeutische Maßnahmen im Maßregelvollzug geweckt werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 408/16 Rn. 7; vom 25. April 2013 - 5 StR 104/13, NStZ-RR 2013, 239, 240; vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; vom 5. Mai 2009 - 4 StR 99/09, NStZ-RR 2009, 277).
  • BGH, 29.09.2020 - 3 StR 195/20

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Hinzu kommt, dass das Tatgericht zu prüfen hat, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Bereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung während der Therapie geweckt werden kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 104/13, NStZ-RR 2013, 239, 240 mwN).
  • BGH, 26.10.2016 - 4 StR 408/16

    Maßregelentscheidung (Begriff des Hangs); Verbot der Schlechterstellung

    Zum einen hat es die Strafkammer versäumt, sich wie geboten mit der Frage zu befassen, ob bei dem grundsätzlich therapiebereiten Angeklagten die Bereitschaft, sich auf eine Behandlung im Rahmen der Unterbringung nach § 64 StGB einzulassen, durch therapeutische Maßnahmen im Maßregelvollzug geweckt werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. April 2013 - 5 StR 104/13, NStZ-RR 2013, 239, 240; vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; vom 5. Mai 2009 - 4 StR 99/09, NStZ-RR 2009, 277).
  • BGH, 22.02.2022 - 3 StR 6/22

    Betäubungsmitteldelikte (Handeltreiben; Erwerb; Besitz; Konkurrenzen); Verhältnis

    Das Tatgericht hat insbesondere zu prüfen, ob die Chance besteht, die Bereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung während der Therapie nach § 64 StGB zu wecken (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 104/13, NStZ-RR 2013, 239, 240 mwN).
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