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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12354
BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13 (https://dejure.org/2013,12354)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2013 - 3 StR 85/13 (https://dejure.org/2013,12354)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13 (https://dejure.org/2013,12354)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 29 BtMG
    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Überlassen der Wohnung (Erforderlichkeit der Kenntnis vom Nutzungszweck im Zeitpunkt der Überlassung; keine Garantenpflicht des Wohnungsinhabers; Voraussetzungen der "psychischen Hilfe")

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 29 BtMG, § 29a BtMG
    Betäubungsmittelhandel: Beihilfe des Wohnungsinhabers zum Drogenhandel des Mitbewohners durch aktives Tun, Duldung oder "psychische Hilfe"

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zur Abwicklung der strafbaren Handlung

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Beihilfe des Wohnungsinhabers zum Drogenhandel des Mitbewohners durch aktives Tun, Duldung oder "psychische Hilfe"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 1; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zur Abwicklung der strafbaren Handlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Beigewohnt” = (mit)gefangen? - Beihilfe im BtM-Recht

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitgehangen, mitgefangen? Zur Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim Zusammenwohnen mit einem Drogenhändler

  • ozsr.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Zurverfügungstellen einer Wohnung

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beihilfe zum Handeltreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 249
  • JR 2014, 39
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    2 a) Eine entsprechende Beihilfe durch aktives Tun setzt regelmäßig voraus, dass der Wohnungsinhaber bereits bei Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 38; Beschluss vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 67).

    Indes hat der Wohnungsinhaber im Allgemeinen keine Garantenpflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB, gegen die Nutzung der Wohnung für die Begehung von Betäubungsmitteldelikten einzuschreiten (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 36 mwN).

  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 397/93

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben - Betäubungsmittel - Rauschgifthändler - Wohnung -

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    Eine vom Landgericht herangezogene "psychische Hilfe" für den Haupttäter G. könnte zwar in einer zugesagten Hinnahme des Rauschgifthandels liegen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1995 - 1 StR 225/95, StV 1995, 624, 625; vom 29. September 1993 - 2 StR 397/93, NStZ 1994, 92).
  • BGH, 04.07.1995 - 1 StR 225/95

    Bande - Bandenmitgliedschaft - Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel -

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    Eine vom Landgericht herangezogene "psychische Hilfe" für den Haupttäter G. könnte zwar in einer zugesagten Hinnahme des Rauschgifthandels liegen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1995 - 1 StR 225/95, StV 1995, 624, 625; vom 29. September 1993 - 2 StR 397/93, NStZ 1994, 92).
  • BGH, 09.09.1998 - 3 StR 413/98

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    Allerdings setzt auch die Beihilfe in der Form psychischer Unterstützung voraus, dass die Tatbegehung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass dies dem Gehilfen bewusst war (s. etwa BGH, Beschluss vom 9. September 1998 - 3 StR 413/98, StV 1999, 212).
  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 251/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe durch Unterlassen;

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    2 a) Eine entsprechende Beihilfe durch aktives Tun setzt regelmäßig voraus, dass der Wohnungsinhaber bereits bei Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 38; Beschluss vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 67).
  • BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11

    Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Garantenstellung

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    Soweit die Duldung als unterbliebenes Einschreiten gegen das Handeltreiben des Mitbewohners zu werten ist, handelt es sich dabei letztlich um den Vorwurf eines Unterlassens (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58 f.).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 156/92

    Unterlassen - Garantenpflicht des Vermieters - Garantenstellung -

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    Im Übrigen hätte der Gehilfenvorsatz näherer Erörterung bedurft, da die Angeklagte ihren Freund möglicherweise allein im Hinblick auf die persönliche Beziehung in ihre Wohnung aufnahm (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 4 StR 156/92, NJW 1993, 76).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Die psychische Beihilfe setzt voraus, dass die Tatbegehung objektiv gefördert oder erleichtert wird und dies dem Gehilfen bewusst ist (s. BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Zum anderen hat ein Wohnungsinhaber grundsätzlich nicht die Rechtspflicht, gegen ein von ihm bemerktes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Dritte in seiner Wohnung einzuschreiten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2019 - 1 StR 598/18, juris Rn. 9; vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, juris Rn. 5; vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249; vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221, 222; vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, juris Rn. 11; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 153; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 233).
  • BGH, 24.03.2014 - 5 StR 2/14

    Strafverfahren wegen schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung: Notwendige

    Auch die Beihilfe in Form psychischer Unterstützung setzt indessen voraus, dass die Tatbegehung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass dies dem Gehilfen bewusst war (BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249; Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14).
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Solche Umstände mögen bei der oben unter B II. 2 lit. b (2) behandelten Fallgestaltung in Betracht kommen, könnten dann aber bereits den Vorwurf der Beihilfe durch aktives Tun begründen (vgl. auch BGH NStZ-RR 2013, 249).
  • BGH, 16.02.2016 - 4 StR 459/15

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Dass die Angeklagte schon bei der Überlassung der Mitnutzung der Wohnung an den Mitangeklagten von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, aaO; Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249), hat die Strafkammer nicht angenommen.

    Eine auf die künftige Hinnahme des Rauschgifthandels in der Wohnung bezogene Zusage der Angeklagten, die als psychische Unterstützung der Taten des Mitangeklagten gewertet werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, aaO), lässt sich den Urteilsfeststellungen ebenfalls nicht entnehmen.

  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 161/17

    Mittäterschaft (Täterschaft bei keiner unmittelbaren Beteiligung an Tathandlung:

    Die psychische Unterstützung eines Tatgenossen setzt voraus, dass die Tatbegehung objektiv gefördert oder erleichtert wird und dass dies dem unterstützenden Tatgenossen bewusst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 352; vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249; Senat, Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14).
  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 106/17

    Voraussetzungen einer aktiven Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    a) Zwar erfüllt für den Wohnungsinhaber nach ständiger Rechtsprechung allein die Kenntnis und Billigung einer Lagerung, Aufbereitung oder des Vertriebs von Betäubungsmitteln in seiner Wohnung durch einen Mitbewohner noch nicht die Voraussetzung strafbarer Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitten; denn ihm wird damit hinsichtlich dieses Handeltreibens im Falle einer fehlenden Garantenstellung ein lediglich strafloses Unterlassen zur Last gelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, BGHR BtMG § 29 Beihilfe 7; vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 32, und vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15 mwN).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zur

    Anders verhält es sich aber, wenn er schon bei der Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste und die Aufnahme des Täters in die Wohnung in diesem Fall nicht allein aus persönlichen Gründen erfolgte (BGH, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 67 und vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 100/22

    Strafsache: Beihilfe durch Zurverfügungstellen einer Wohnung zur Begehung von

    Zwar ist das Landgericht in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass im Zurverfügungstellen einer Wohnung zur Begehung von Straftaten grundsätzlich eine strafbare Beihilfehandlung liegen kann (vgl. Senat, Urteil vom 29. September 1993 - 2 StR 397/93, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 10; BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 32).
  • LG Köln, 20.03.2020 - 112 KLs 5/19
    Anders verhält es sich aber, wenn er schon bei der Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste und die Aufnahme des Täters in die Wohnung in diesem Fall nicht allein aus persönlichen Gründen erfolgte (BGH, 2 StR 251/06, 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 101/15

    Verbot der Schlechterstellung (Unzulässigkeit einer erstmaligen Verfallsanordnung

  • BGH, 28.06.2018 - 3 StR 106/18

    Voraussetzungen strafbarer Beihilfe durch das Überlassen einer Wohnung als Ort

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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13066
BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13 (https://dejure.org/2013,13066)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2013 - 4 StR 169/13 (https://dejure.org/2013,13066)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 4 StR 169/13 (https://dejure.org/2013,13066)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 64 StGB
    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe von Strafmilderungsgründen im Urteil); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 46 Abs 1 StGB, § 64 StGB, § 267 Abs 3 S 1 Halbs 2 StPO
    Betäubungsmittelhandel: Polizeiliche Observierung des Drogentransports und vollständige Sicherstellung der Drogen als Strafmilderungsgrund; Prüfung der Unterbringung eines Kokainsüchtigen in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Prüfen eines minder schweren Falls i.R.d. Strafzumessung bei Überwachung durch die Polizei und Sicherstellung der Betäubungsmittel

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Polizeiliche Observierung des Drogentransports und vollständige Sicherstellung der Drogen als Strafmilderungsgrund; Prüfung der Unterbringung eines Kokainsüchtigen in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 3 S. 1 Hs. 2
    Prüfen eines minder schweren Falls i.R.d. Strafzumessung bei Überwachung durch die Polizei und Sicherstellung der Betäubungsmittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Strafzumessung: In BtM-Verfahren sollte man die "Standards” kennen

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Strafzumessung: In BtM-Verfahren sollte man die "Standards” kennen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 327
  • NStZ 2013, 662
  • NStZ-RR 2013, 249
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    c) Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04

    Lückenhafte Strafzumessung (hinreichende Erörterung einer engmaschigen

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Mit der Überwachung des Drogentransports und der Telekommunikation durch die Polizei sowie der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel sind jedoch wesentliche Strafmilderungsgründe unerwähnt geblieben, deren Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 561/08; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, Rn. 16; vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 965 ff. mwN).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 561/08

    Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (wesentliche Strafmilderung bei

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Mit der Überwachung des Drogentransports und der Telekommunikation durch die Polizei sowie der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel sind jedoch wesentliche Strafmilderungsgründe unerwähnt geblieben, deren Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 561/08; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, Rn. 16; vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 965 ff. mwN).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Strafzumessung (Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Mit der Überwachung des Drogentransports und der Telekommunikation durch die Polizei sowie der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel sind jedoch wesentliche Strafmilderungsgründe unerwähnt geblieben, deren Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 561/08; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, Rn. 16; vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 965 ff. mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 4 StR 653/11

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Mit der Überwachung des Drogentransports und der Telekommunikation durch die Polizei sowie der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel sind jedoch wesentliche Strafmilderungsgründe unerwähnt geblieben, deren Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 561/08; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, Rn. 16; vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 965 ff. mwN).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 173/12

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Nachholung der Anordnung)

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Denn die getroffenen Feststellungen legen nahe, dass der Angeklagte einen Hang zum übermäßigen Betäubungsmittelkonsum hat, die abgeurteilten Taten jedenfalls auch auf seinen Hang zurückgehen und die Gefahr besteht, dass er infolge des Hanges weitere erhebliche rechtswidrige Taten begeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 173/12; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 12. September 2012 - 4 StR 294/12).
  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12

    Begriff des Hanges und des symptomatischen Zusammenhangs bei Cannabisabhängigkeit

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Denn die getroffenen Feststellungen legen nahe, dass der Angeklagte einen Hang zum übermäßigen Betäubungsmittelkonsum hat, die abgeurteilten Taten jedenfalls auch auf seinen Hang zurückgehen und die Gefahr besteht, dass er infolge des Hanges weitere erhebliche rechtswidrige Taten begeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 173/12; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 12. September 2012 - 4 StR 294/12).
  • BGH, 12.09.2012 - 4 StR 294/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt (Erörterungsmangel)

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Denn die getroffenen Feststellungen legen nahe, dass der Angeklagte einen Hang zum übermäßigen Betäubungsmittelkonsum hat, die abgeurteilten Taten jedenfalls auch auf seinen Hang zurückgehen und die Gefahr besteht, dass er infolge des Hanges weitere erhebliche rechtswidrige Taten begeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 173/12; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 12. September 2012 - 4 StR 294/12).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Bei diesem Gesichtspunkt handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der bei der Strafbemessung zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 ? 3 StR 483/16, StraFo 2017, 117 mwN) und der demzufolge gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 ? 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 188/23

    Revision hinsichtlich des Maßregelausspruchs und des Strafausspruchs bei der

    Dies setzt aber voraus, dass diese Maßnahme so beschaffen war, dass sie einem In-Verkehr-Gelangen der Betäubungsmittel bereits vor deren späterer Sicherstellung wirksam entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 25; Urteil vom 22. Juni 2022 - 5 StR 9/22 Rn. 14; Urteil vom 6. Januar 2022 - 5 StR 2/21 Rn. 15; Urteil vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22 Rn. 21; Beschluss vom 19. August 2020 - 2 StR 257/20, NStZ 2021, 54, 55; Urteil vom 20. August 2019 - 1 StR 209/19, NStZ 2020, 231; Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18 Rn. 8; Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit

    Zwar ist insbesondere für Betäubungsmittelstraftaten anerkannt, dass eine Observation mit anschließender Sicherstellung der Drogen wegen der dann geringeren Gefährlichkeit der Tat einen bestimmenden Zumessungsgrund zum Vorteil des Angeklagten darstellen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09 Rn. 16; jeweils mwN).
  • OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13

    Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im

    Ergänzende Feststellungen, die den bisher getroffenen nicht widersprechen, sind möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 05.06.2013 - 4 StR 169/13, juris).
  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19

    Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der

    Bei diesem Gesichtspunkt handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, StraFo 2017, 117 mwN) und der demzufolge gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Erwerb zum

    Dabei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2016 - 2 StR 133/16, juris Rn. 3; vom 30. September 2014 - 2 StR 286/14, juris Rn. 2; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14, juris Rn. 2 mwN) und der gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (Sicherstellung der Betäubungsmittel

    Grundsätzlich stellt es einen gewichtigen und deshalb erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen kann (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13 Rn. 8, NStZ 2013, 662, und vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11 Rn. 6, NStZ-RR 2012, 153, 154 jeweils mwN).
  • BGH, 19.08.2020 - 2 StR 257/20

    Urteilsgründe; Grundsätze der Strafzumessung (Sicherstellung der zum

    Hätte eine so engmaschige Überwachung stattgefunden, dass eine tatsächliche Gefährdung durch das Rauschgift ausgeschlossen war, wäre dies neben der (späteren) Sicherstellung des Rauschgiftes ein bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt, der im Rahmen der Strafzumessung zu erörtern wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694).
  • BGH, 27.06.2017 - 3 StR 142/17

    Nicht-in-den-Verkehr-Gelangen von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten

    Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, StraFo 2017, 117; vom 9. November 2016 - 2 StR 133/16, juris Rn. 3; vom 30. September 2014 - 2 StR 286/14, juris Rn. 2; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14, juris Rn. 2 mwN) und der gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 271/20

    Einstellung des Verfahrens hinsichtlich Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs

    a) Der Senat entnimmt dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, dass die Strafkammer dem Angeklagten A. bei der Strafzumessung im Fall II. 1 der Urteilsgründe auch gutgebracht hat, dass die mit Unterstützung des Angeklagten von dem anderweitig verfolgten Al. der Vertrauensperson der Polizei verkauften Betäubungsmittel sichergestellt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17 Rn. 5; Beschluss vom 5. Juni 2013 ? 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 16.11.2022 - 3 StR 364/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 10.12.2012 - 1 St OLG Ss 246/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39826
OLG Nürnberg, 10.12.2012 - 1 St OLG Ss 246/12 (https://dejure.org/2012,39826)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.12.2012 - 1 St OLG Ss 246/12 (https://dejure.org/2012,39826)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 1 St OLG Ss 246/12 (https://dejure.org/2012,39826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    "Kräutermischungen" (zerkleinerte und getrocknete Pflanzenbestandteile), die mit Zusätzen synthetisch hergestellter Cannabinoide - hier die Wirkstoffe JWH-210 bzw. JWH-081 - versehen sind, fallen in den Anwendungsbereich des AMG, wenn sie von einer Vielzahl an ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) auf Kräutermischungen mit Zusätzen synthetisch hergestellter Cannabinoide

  • rechtsportal.de

    AMG § 2 Abs. 1 Nr. 2a; AMG § 5
    Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel; Kräutermschungen mit zum Tatzeitpunkt noch nicht dem BtMG unterfallenden Beigaben (JWH-081, JWH-210)

  • rechtsportal.de

    AMG § 2 Abs. 1 Nr. 2a ; AMG § 5

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Endlich Schluss mit dem Begriff Legal Highs: OLG Nürnberg bejaht Anwendung des Arzneimittelgesetzes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Kräutermischungen" können dem Arzneimittelgesetz unterfallen

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Kräutermischungen können Arzneimittel sein

  • ozsr.de PDF, S. 7 (Leitsatz)

    Kräutermischungen mit Zusätzen synthetisch hergestellter Cannabinoide unterliegen dem Arzneimittelgesetz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 249
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.2009 - 1 StR 277/09

    Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken nach dem Arzneimittelgesetz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.12.2012 - 1 St OLG Ss 246/12
    b) Der Bundesgerichtshof hat in der vergleichbaren Fallkonstellation der Strafbarkeit des Vertriebs von "Gamma-Butyrolacton" (GBL) als Rauschmittel im Urteil vom 8.12.2009 (BGHSt 54, 243 ff.) die Anwendbarkeit des AMG bejaht.

    Nach BGHSt 54, 243 ff. ist das AMG auf Stoffe anwendbar, deren Zweckbestimmung sich auf Beeinflussung der Beschaffenheit, des Zustandes oder der Funktionen des Körpers oder seelischer Zustände bei Einnahme oder Anwendung am Körper richtet.

    Maßstab für die Qualifikation eines Stoffes im Sinne des AMG ist die Verwendung innerhalb eines einheitlichen Verkehrskreises, in dem das Mittel auf dieselbe Art und Weise gebraucht wird (BGHSt 54, 243, (252)).

    Steht bei tatsächlich dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 AMG nach wirkenden Substanzen fest, dass zahlreichen Verbrauchern die Wirkungsweise bekannt ist und sich auch ein entsprechender Markt gebildet hat, d. h. die Substanz nach der allgemeinen Verkehrsanschauung aus der Sicht eines durchschnittlichen informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers im Falle der Einnahme dazu bestimmt ist, den seelischen Zustand eines Menschen zu beeinflussen, liegt bereits nach objektiven Kriterien ein Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG vor (vgl. BGHSt 54, 243 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2012 - 13 B 127/12

    Über E-Zigaretten und andere behördliche Warnungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.12.2012 - 1 St OLG Ss 246/12
    Danach seien solche Produkte nicht vom AMG erfasst, mit denen primär andere Zwecke verfolgt werden, wie beispielsweise Ernährungs-, Genuss- oder Rauschzwecke (vgl. auch zur Einordnung der "E-Zigarette" OVG Nordrhein-Westfalen DVBl. 2012, 781 ff. - zitiert nach juris).
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 437/12

    Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH zum europäischen Arzneimittelbegriff

    b) Andere Gerichte und Autoren sehen hingegen das Merkmal bei jeder nennenswerten Beeinflussung der physiologischen Funktionen als gegeben an, sei sie positiv im Sinne eines therapeutischen Nutzens oder negativ im Sinne einer schädlichen Einwirkung (aus verwaltungsrechtlicher Sicht: OVG Saarlouis, Urteil vom 3. Februar 2006 - 3 R 7/05, ZLR 2006, 173, 188; VG Potsdam, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 3 L 115/08, PharmR 2009, 250, 251; Koyuncu in: Deutsch/Lippert, AMG, 3. Aufl., § 2 Rn. 18, 21; Müller in: Kügel/Müller/Hofmann, AMG, § 2 Rn. 91; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, 119. Erg.-Lief., § 2 Nr. 69 aE; Volkmer in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., Vorbem. AMG Rn. 72; aus strafrechtlicher Sicht: OLG Nürnberg, Urteil vom 10. Dezember 2012 - 1 St OLG Ss 246/12, PharmR 2013, 94, 97; LG Limburg, Urteil vom 27. September 2012 - 5 KLs 3 Js 14210/11, PharmR 2013, 190, 203 f.; Diehm/Pütz, Kriminalistik 2009, 131, 135; Patzak/Volkmer, NStZ 2011, 498, 500).
  • BGH, 05.11.2014 - 5 StR 107/14

    Zum Rauchen bestimmte synthetische Cannabinoide als Tabakerzeugnisse;

    Wortlaut und Wortsinn des § 3 Abs. 2 Nr. 1 VTabakG bieten dabei keinen Ansatz, etwa solche tabakähnliche Erzeugnisse auszugrenzen, bei denen der Konsument wegen - in welcher Form auch immer - zugesetzter psychoaktiver Stoffe in der Folge des Rauchens eine Rauschwirkung erzielen will (vgl. aber dazu in Abgrenzung zum Arzneimittel - unklar - OLG Nürnberg, PharmR 2013, 94, 97).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 2 A 10251/13

    Erwerb von "Legal Highs" und vorgetäuschter Handel illegaler Drogen in der Schule

    aa) Insoweit kommt es nicht darauf an, ob "Legal Highs" und "Kräutermischungen" in den Anwendungsbereich des Arzneimittelgesetzes fallen und ob ihr unerlaubtes Inverkehrbringen strafbar ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. März 2013 - 3 StR 437/12 -, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 10. Dezember 2012 - 1 St OLG Ss 246/12 -, juris; Patzak/Volkmer, NStZ 2011, 498; Nobis, NStZ 2012, 422).
  • OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13

    Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung im Strafverfahren: Strafbarkeit des

    b) Andere Gerichte und Autoren sehen hingegen das Merkmal bei jeder nennenswerten Beeinflussung der physiologischen Funktionen als gegeben an, sei sie positiv im Sinne eines therapeutischen Nutzens oder negativ im Sinne einer schädlichen Einwirkung (aus verwaltungsrechtlicher Sicht: OVG Saarlouis, Urteil vom 3. Februar 2006 - 3 R 7/05 , ZLR 2006, 173, 188 ; VG Potsdam, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 3 L 115/08 , PharmR 2009, 250, 251 ; Koyuncu in: Deutsch/Lippert, AMG, 3. Aufl., § 2 Rn. 18, 21; Müller in: Kügel/Müller/Hofmann, AMG, § 2 Rn. 91; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, 119. Erg.-Lief., § 2 Nr. 69 aE; Volkmer in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., Vorbem. AMG Rn. 72; aus strafrechtlicher Sicht: OLG Nürnberg, Urteil vom 10. Dezember 2012 - 1 St OLG Ss 246/12, PharmR 2013, 94, 97 ; LG Limburg, Urteil vom 27. September 2012 - 5 KLs 3 Js 14210/11 , PharmR 2013, 190, 203 f.; Diehm/Pütz, Kriminalistik 2009, 131, 135; Patzak/Volkmer, NStZ 2011, 498, 500 ).
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