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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2013 - 2 StR 145/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16315
BGH, 18.06.2013 - 2 StR 145/13 (https://dejure.org/2013,16315)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2013 - 2 StR 145/13 (https://dejure.org/2013,16315)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 2 StR 145/13 (https://dejure.org/2013,16315)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 242 Abs 1 StGB
    Ladendiebstahl: Vollendete Wegnahme vor der Kassenzone bei Wegtragen einer verpackten schweren Beute

  • Wolters Kluwer

    Vollendung einer Wegnahme in einem Selbstbedienungsladen bei Beförderung von Waren in einer Plastiktüte

  • rewis.io

    Ladendiebstahl: Vollendete Wegnahme vor der Kassenzone bei Wegtragen einer verpackten schweren Beute

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242 Abs. 1
    Vollendung einer Wegnahme in einem Selbstbedienungsladen bei Beförderung von Waren in einer Plastiktüte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sechs Whiskeyflaschen in zwei Tüten - Gewahrsamsenklave?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tüte mit Whiskey-Flaschen ist im Edeka übrigens keine Gewahrsamsenklave...

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Diebstahl im Supermarkt: Ab wann macht man sich strafbar?

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Kein vollendeter Ladendiebstahl in einem Supermarkt beim Einstecken der Ware in Tüten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein vollendeter Diebstahl in einem Supermarkt beim Einstecken der Ware in Tüten - Vollendung erst nach Verlassen der Kassenzone

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vollendeter oder versuchter Diebstahl - Gewahrsamsbegründung im Selbstbedienungsladen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 276
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - 2 StR 145/13
    Im Selbstbedienungsladen liegt eine vollendete Wegnahme durch einen Täter, der die Kassenzone mit der Ware noch nicht passiert hat, insbesondere vor, wenn der Täter Sachen geringen Umfangs einsteckt oder sie sonst verbirgt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86, BGHR StGB § 242 Wegnahme 1).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - 2 StR 145/13
    Im Selbstbedienungsladen liegt eine vollendete Wegnahme durch einen Täter, der die Kassenzone mit der Ware noch nicht passiert hat, insbesondere vor, wenn der Täter Sachen geringen Umfangs einsteckt oder sie sonst verbirgt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86, BGHR StGB § 242 Wegnahme 1).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18

    Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des

    Ob dies anders zu beurteilen wäre, wenn der Angeklagte die Flaschen in zwei Tüten gepackt und zudem eine weitere mit Waren gefüllte Tüte mit sich geführt hätte, um den Anschein eines regulären Einkaufs zu erwecken (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 2 StR 145/13, NStZ-RR 2013, 276; zu 32 500-gPackungen Kaffee in vier Plastiktüten siehe auch BGH, Beschluss vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84, StV 1984, 376), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15

    Diebstahl von Bekleidung

    Zwar würde (bei Sachen geringen Umfangs) bereits das Einstecken in die Tasche oder das Verbergen der Beute (Bilden einer sog. Gewahrsamsenklave; vgl. BGHSt 16, 271 ff.) für die Vollendung der Wegnahme genügen (BGH NStZ-RR 2013, 276; Fischer StGB 62. Aufl. § 242 Rdnr. 18).
  • KG, 22.10.2018 - 161 Ss 59/18

    Vollendung eines Diebstahls im Selbstbedienungsgeschäft

    Im Selbstbedienungsladen liegt eine vollendete Wegnahme durch den Täter, der die Kassenzone noch nicht passiert hat, insbesondere vor, wenn der Täter Sachen geringen Umfangs einsteckt oder sie sonst verbirgt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 2 StR 145/13 -).
  • OLG Bamberg, 01.10.2013 - 3 Ss 96/13

    Diebstahl: Anforderungen an die Feststellung der Wegnahme beim Ansichnehmen von

    Zwar würde (bei Sachen geringen Umfangs) bereits das Einstecken in die Tasche oder das Verbergen der Beute für die Vollendung der Wegnahme genügen (BGH NStZ-RR 2013, 276; Fischer StGB 60. Aufl. § 242 Rn. 18).
  • KG, 23.10.2019 - 3 Ss 89/19

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Die Wegnahme im Sinne des § 242 Abs. 1 StGB ist erst dann vollendet, wenn der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass er sie ungehindert durch den bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser seinerseits über die Sache nicht mehr verfügen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 276).

    Ebenso wäre ein bloßes Wegtragen der umfangreichen und nach den konkreten Umständen nicht zu verbergenden Beute innerhalb der Gewahrsamssphäre des Geschäftsinhabers hierfür nicht ausreichend (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 276).

  • KG, 23.10.2019 - 121 Ss 152/19

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Die Wegnahme im Sinne des § 242 Abs. 1 StGB ist erst dann vollendet, wenn der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass er sie ungehindert durch den bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser seinerseits über die Sache nicht mehr verfügen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 276 ).

    Ebenso wäre ein bloßes Wegtragen der umfangreichen und nach den konkreten Umständen nicht zu verbergenden Beute innerhalb der Gewahrsamssphäre des Geschäftsinhabers hierfür nicht ausreichend (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 276 ).

  • VG München, 17.08.2017 - M 21 S 17.2245

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen gemeinschaftlichen Ladendiebstahls

    Beim Ladendiebstahl im Selbstbedienungsladen ist eine zur Vollendung des Diebstahls führende Wegnahme auch dann vollzogen, wenn der Täter die entwendeten Gegenstände unter Beobachtung des Personals in die Kleidung oder - wie hier - eine mitgeführte Tasche steckt und die Kassenzone passiert (BGH vom 03.07.1986 - 4 StR 199/86 - BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 5; vom 18.06.2013 - 2 StR 145/13 - NStZ-RR 2013, 276 = BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 15).
  • OLG Rostock, 01.03.2019 - 20 RR 6/19

    Versuchter Ladendiebstahl: Unmittelbares Ansetzen bei Verstecken des Diebesguts

    Im Selbstbedienungsladen liegt eine vollendete Wegnahme durch einen Täter, der die Kassenzone mit der Ware noch nicht passiert hat, insbesondere vor, wenn der Täter Sachen geringen Umfangs einsteckt und so eine eigene Gewahrsamsenklave bildet (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013, Az.: 2 StR 145/13, Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2009, Az.: 2 Ss 499/08, Rn. 20, juris).
  • OLG Rostock, 01.03.2019 - 1 Ss 3/19

    Tatausführung vor Kassenbereich kein vollendeter Diebstahl

    Im Selbstbedienungsladen liegt eine vollendete Wegnahme durch einen Täter, der die Kassenzone mit der Ware noch nicht passiert hat, insbesondere vor, wenn der Täter Sachen geringen Umfangs einsteckt und so eine eigene Gewahrsamsenklave bildet (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013, Az.: 2 StR 145/13, Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2009, Az.: 2 Ss 499/08, Rn. 20, juris).
  • AG Zossen, 20.04.2023 - 134 Ds 12/23
    Innerhalb von Selbstbedienungsläden ist das etwa nur dann der Fall, wenn die Sache in eine Gewahrsamsenklave verbracht ist, ansonsten erst, wenn der Täter die Kassenzone passiert hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 2013 - 2 StR 145/13 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.05.2013 - III-5 RVs 39/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12254
OLG Hamm, 14.05.2013 - III-5 RVs 39/13 (https://dejure.org/2013,12254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2013 - III-5 RVs 39/13 (https://dejure.org/2013,12254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - III-5 RVs 39/13 (https://dejure.org/2013,12254)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterschrift; Identitätstäuschung zwecks Selbstbegünstigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterschrift; Identitätstäuschung zwecks Selbstbegünstigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Grundsatz der Mündlichkeit im Strafverfahren; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Selbstbegünstigungsprivilegs bei § 164 StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 164; StPO § 261; StPO § 275 Abs. 2
    Urteilsunterschrift; Inbegriff der Hauptverhandlung bei Verwertung eines Sachverständigengutachtens; Kein Selbstbegünstigungsprivileg bei § 164 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Doktortitel rettet (fast) amtsgerichtliches Urteil

  • beck-blog (Auszüge)

    Richterunterschrift echt?

  • beck-blog (Auszüge)

    Nach Drogenfahrt den Führerschein des Bruders vorlegen? Das reicht....für § 164 StGB!

Verfahrensgang

  • AG Gelsenkirchen - 16b Ds 191/12
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - III-5 RVs 39/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Deshalb reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (vgl. BGH, NJW 1985, 1227; NJW 1997, 3380, 3381; OLG Köln, NStZ-RR 2011, 348, 349; BayObLG, NStZ-RR 2003, 305, 306; OLG Oldenburg, NStZ 1988, 145).

    Der Bundesgerichtshof hat ergänzend - im Zusammenhang mit einer Unterschrift unter einem bestimmenden anwaltlichen Schriftsatz - darauf hingewiesen, dass zumindest in Fällen, in denen kein Zweifel an der Urheberschaft bestünde, ein "großzügiger Maßstab" anzulegen sei (so BGH, NJW 1997, 3380, 3381, vgl. auch BFH, NJW 2000, 607).

  • BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03

    Anforderungen an die Unterschrift unter ein Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Deshalb reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (vgl. BGH, NJW 1985, 1227; NJW 1997, 3380, 3381; OLG Köln, NStZ-RR 2011, 348, 349; BayObLG, NStZ-RR 2003, 305, 306; OLG Oldenburg, NStZ 1988, 145).
  • BFH, 23.06.1999 - X R 113/96

    Eigenhändige Unterschrift im Klageverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Der Bundesgerichtshof hat ergänzend - im Zusammenhang mit einer Unterschrift unter einem bestimmenden anwaltlichen Schriftsatz - darauf hingewiesen, dass zumindest in Fällen, in denen kein Zweifel an der Urheberschaft bestünde, ein "großzügiger Maßstab" anzulegen sei (so BGH, NJW 1997, 3380, 3381, vgl. auch BFH, NJW 2000, 607).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Abschließend weist der Senat für das weitere Verfahren darauf hin, dass zwar ein langer Zeitabstand zwischen Tat und Verurteilung regelmäßig ebenso strafmildernd wirkt wie eine lange Dauer des Verfahrens selbst (vgl. BGH, NStZ-RR 1999, 108; NJW 1990, 56), und zwar unabhängig von den Gründen für die eingetretene Verzögerung (vgl. KG, StV 1990, 694), dass jedoch im vorliegenden Fall - bislang - weder eine besonders lange Verfahrensdauer noch ein besonders langer Zeitablauf seit der Tat zu verzeichnen sind.
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 393/89

    Unzureichende Feststellung der Art und des Umfangs eines Missbrauchs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Der Grundsatz der Mündlichkeit besagt, dass nur der mündlich vorgetragene und erörterte Prozessstoff dem Urteil zugrunde gelegt werden darf (BGH, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 StR 393/89 - Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 261 Rdnr. 7).
  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98

    Beweiswürdigung im Fall Aussage gegen Aussage; Strafmilderungsgründe; Langer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Abschließend weist der Senat für das weitere Verfahren darauf hin, dass zwar ein langer Zeitabstand zwischen Tat und Verurteilung regelmäßig ebenso strafmildernd wirkt wie eine lange Dauer des Verfahrens selbst (vgl. BGH, NStZ-RR 1999, 108; NJW 1990, 56), und zwar unabhängig von den Gründen für die eingetretene Verzögerung (vgl. KG, StV 1990, 694), dass jedoch im vorliegenden Fall - bislang - weder eine besonders lange Verfahrensdauer noch ein besonders langer Zeitablauf seit der Tat zu verzeichnen sind.
  • BGH, 05.08.2009 - 1 StR 363/09

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen allein durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Einer weitergehenden Kompensation als derjenigen, dass eine etwaige Verfahrensverzögerung festgestellt wird, bedarf es nicht, wenn der Angeklagte während des Verfahrens nicht inhaftiert und auch sonst eine besondere Belastung nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09 - Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2012 - 5 RVs 100/12 -).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1996 - 5 Ss 460/95

    Falsche Verdächtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Denn die erforderliche Absicht ist nicht nur dann gegeben, wenn der Täter die Herbeiführung eines behördlichen Verfahrens gegen einen anderen bezweckt (dolus directus 1. Grades), sondern auch, wenn der Täter sicher weiß (dolus directus 2. Grades), dass ein solches behördliches Tätigwerden die notwendige Folge seiner unrichtigen Behauptung ist (vgl. BGHSt 18, 204, 206; OLG Koblenz, NZV 2011, 93; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 244; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 164 Rdnr. 13).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2007 - 5 Ss 105/07

    Anforderungen an die gerichtliche Erforschung einer Straftat und die Ermittlung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Zwar kann der erforderliche Zusammenhang zwischen Rechtsfehler und Urteil fehlen, wenn sich zweifelsfrei ergibt, dass der Tatrichter ohne den Fehler zu demselben Ergebnis gelangt wäre; so kann es z.B. dann liegen, wenn sich der Rechtsfehler auf ein nur zusätzlich bestätigendes Indiz bezieht (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 2008, 358).
  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ss 108/10

    Anforderungen an die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Denn die erforderliche Absicht ist nicht nur dann gegeben, wenn der Täter die Herbeiführung eines behördlichen Verfahrens gegen einen anderen bezweckt (dolus directus 1. Grades), sondern auch, wenn der Täter sicher weiß (dolus directus 2. Grades), dass ein solches behördliches Tätigwerden die notwendige Folge seiner unrichtigen Behauptung ist (vgl. BGHSt 18, 204, 206; OLG Koblenz, NZV 2011, 93; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 244; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 164 Rdnr. 13).
  • OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 166/11

    Erforderlichkeit eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend

  • OLG Nürnberg, 08.08.2012 - 11 W 1282/12

    Personenstandsverfahren: Eintragungsfähigkeit eines akademischen Grades eines

  • OLG Oldenburg, 20.10.1987 - Ss 530/87

    Richter; Urteilsunterzeichnung; Anforderungen an Schriftbild

  • BGH, 19.12.1962 - 2 StR 571/62

    Vorliegen einer falschen Anschuldigung des wirklichen Namensträgers bei Angabe

  • BGH, 11.10.1984 - X ZB 11/84

    "Servomotor"; Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes

  • OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Das gegen den Angeklagten Kr durchgeführte Bußgeldverfahren ist ein behördliches Verfahren im Sinne des § 164 Abs. 2 StGB (BGH MDR 1978, 623; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Mai 2013 - III - 5 RVS 39/13, Rn. 24 bei juris), und zwar gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 7 StGB einschließlich des gerichtlichen Verfahrens beim Amtsgericht Nürtingen.
  • OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 RVs 41/13

    Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines gefährlichen

    Zwar kann der erforderliche Zusammenhang zwischen Rechtsfehler und Urteil fehlen, wenn sich zweifelsfrei ergibt, dass der Tatrichter ohne den Fehler zu demselben Ergebnis gekommen wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2013, III-5 RVs 39/13).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 28.06.2013 - 2 Ss 35/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15075
OLG Bremen, 28.06.2013 - 2 Ss 35/13 (https://dejure.org/2013,15075)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.06.2013 - 2 Ss 35/13 (https://dejure.org/2013,15075)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - 2 Ss 35/13 (https://dejure.org/2013,15075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Beleidigung eines Richters bestätigt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Beleidigung des Richters: Sie und die Nürnberger Rassegesetze….

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beleidigung eines Richters

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vergleich mit Nürnberger Rassegesetz - Rechtsanwalt beleidgt Richter

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Beleidigung eines Richters bestätigt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwalt beschimpft Richter als Rassisten - Die Unterstellung, wie ein Nazi zu denken, ist eine strafbare Beleidigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    OLG Bremen bestätigt Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Beleidigung eines Richters

  • nwzonline.de (Pressebericht, 06.07.2013)

    Urteil gegen Rechtsanwalt: Angeklagter hatte Richter rassistische Einstellung vorgeworfen - Schwerwiegender Angriff auf Ehre

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Bremen bestätigt Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Beleidigung eines Richters - Äußerung des angeklagten Rechtsanwalts stellte kaum hinnehmbaren Ausdruck der Missachtung dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 276
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter

    Auszug aus OLG Bremen, 28.06.2013 - 2 Ss 35/13
    Dies gilt insbesondere für die Ausübung von sog. Schmähkritik, die in spezifischer Weise dadurch gekennzeichnet ist, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012, 1 BvR 2979/10, bei juris).
  • EGMR, 28.10.2003 - 39657/98

    Meinungsfreiheit von Rechtsanwälten (Bedeutung der Rechtsanwälte für das

    Auszug aus OLG Bremen, 28.06.2013 - 2 Ss 35/13
    Ein derartiges Gebaren eines Rechtsanwaltes, dessen Verhalten mit Rücksicht auf seine besondere Stellung als Organ der Rechtspflege "zurückhaltend, ehrenhaft und würdig" sein sollte (EGMR NJW 2004, 3317), ist unter keinen Umständen hinnehmbar.
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