Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.07.2013

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12   

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https://dejure.org/2012,44227
BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12 (https://dejure.org/2012,44227)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2012 - 4 StR 494/12 (https://dejure.org/2012,44227)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12 (https://dejure.org/2012,44227)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StGB; § 246 Abs. 1 StGB; § 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 5 Abs. 3 JGG; § 2 Abs. 2 JGG
    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und darin befindlicher Gegenstände); Unterschlagung; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen einer anderen schweren seelischen Abartigkeit bei sachverständig ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 JGG, § 5 Abs 3 JGG, § 20 StGB, § 63 StGB, § 358 Abs 2 S 2 StPO
    Jugendstrafverfahren: Schuldunfähigkeit wegen diagnostizierter schizoider Persönlichkeitsstörung; Verhängung von Jugendstrafe an Stelle der aufgehobenen Unterbringungsanordnung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren: Schuldunfähigkeit wegen diagnostizierter schizoider Persönlichkeitsstörung; Verhängung von Jugendstrafe an Stelle der aufgehobenen Unterbringungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; JGG § 5 Abs. 3
    Voraussetzungen für die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Unterschied zwischen vollendetem Raub und versuchtem Raub und Unterschlagung kann ein schmaler sein…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 309
  • StV 2013, 440
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

    Auch müssen sich die defekten Muster im Denken, Fühlen oder Verhalten des Betroffenen als zeitstabil erwiesen haben (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.).

    Ob eine Störung den erforderlichen Schweregrad aufweist, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter wertend zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 StR 168/14, NStZ-RR 2014, 244, 245; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310).

    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung an jedermann stellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310; Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 383/09, NStZ-RR 2010, 73, 74; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 61. Aufl., § 21 Rn. 7b).

  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 646/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang,

    Wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 154/13 für § 64 StGB; vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 3 und vom 18. Januar 1993 - 5 StR 682/92, BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1, jeweils für § 63 StGB) ist auch der Strafausspruch aufzuheben.
  • BGH, 01.07.2015 - 2 StR 137/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (zweistufige Prüfung des fehlenden Hemmungsvermögens)

    Im Vordergrund der Prüfung müssten daher die Wahrnehmung der eigenen und anderer Personen, die emotionalen Reaktionen, die konkrete Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen und die Impulskontrolle stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR StGB § 20 seelische Abartigkeit 6).
  • BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zweck der Maßregel;

    Damit hat sich der Angeklagte jedoch (noch) nicht das Behältnis nebst übrigem Inhalt zugeeignet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310 mwN).

    Dass sich der Angeklagte tatzeitnah aufgrund eines neuen Entschlusses einen Teil des Tascheninhaltes zugeeignet hat, erfüllt zwar den Tatbestand der Unterschlagung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310); wegen der Subsidiaritätsklausel, die für alle Delikte mit höherer Strafdrohung gilt, kommt ein dahin gehender Schuldspruch gleichwohl nicht in Betracht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, juris Rn. 3; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dies gilt nach § 2 Abs. 2 JGG auch im Jugendverfahren (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 3).
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 168/14

    Unzureichend begründete Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Denn das Urteil nimmt insoweit keinerlei wertende Betrachtung des Schweregrads der Störung und ihrer Tatrelevanz vor (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR StGB § 20 seelische Abartigkeit 6 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16

    Schuldunfähigkeit (Anschluss des Gerichts an eine Beurteilung eines

    Dem steht nicht entgegen, dass auch bei einer diagnostizierten schizoiden Persönlichkeitsstörung die Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ohne weiteres, sondern nur in Abhängigkeit vom Ausprägungsgrad der Störung und ihrem Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Betroffenen gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR StGB § 20 Seelische Abartigkeit 6 und vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326).
  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 334/15

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit: selbstständige Anfechtung der Anordnung

    3 St 38/89">BayObLGSt 1989, 48 (keine isolierte Anfechtung der Nichtanordnung einer Unterbringung neben verhängter Jugendstrafe); vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 3).
  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 311/15

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Dadurch verliert auch die auf § 5 Abs. 3 JGG gestützte Entscheidung zum Absehen von der Verhängung einer Jugendstrafe ihre Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR StGB § 20 seelische Abartigkeit 6).

    Das Verschlechterungsverbot stünde der Verhängung einer Jugendstrafe nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 3).

  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im Urteil:

    Erst wenn sich das Muster des Denkens, Fühlens oder Verhaltens, das gewöhnlich im frühen Erwachsenenalter in Erscheinung tritt, im Zeitverlauf als stabil erwiesen hat, können die psychiatrischen Voraussetzungen vorliegen, die rechtlich als "schwere andere seelische Abartigkeit" angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309).
  • OLG Bremen, 21.05.2019 - 1 Ws 45/19

    Zur Erledigung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bei

  • BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13

    Verschlechterungsverbot (Aufhebung der Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 470/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des

  • BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gleichzeitige

  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 522/13

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sichbemächtigens: Schaffung einer über

  • BGH, 18.05.2021 - 6 StR 191/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Beurteilung der

  • BGH, 17.12.2013 - 2 StR 154/13

    Zusammenhang von Maßregelanordnung und Jugendstrafe; Beihilfe zum Diebstahl

  • BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21

    Versuchter Totschlag; unzureichende Prüfung der Schuldfähigkeit

  • BGH, 15.07.2014 - 4 StR 228/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen eines

  • LG Köln, 19.06.2020 - 322 Ns 17/20

    Jugendstrafe statt Unterbringung nach §63 StGB in Berufung

  • OLG Braunschweig, 17.07.2014 - 1 Ws 211/14

    Berücksichtigung von möglicherweise strafbarem Verhalten für die Entscheidung

  • LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21

    Kindstötung, Anpassungsstörung

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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19203
BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13 (https://dejure.org/2013,19203)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2013 - 3 StR 174/13 (https://dejure.org/2013,19203)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 3 StR 174/13 (https://dejure.org/2013,19203)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 250 StGB; § 24 StGB; § 261 StPO; § 54 StGB
    Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten Vorstellungen zum Inhalt eines Behältnisses; Überwindung von Widerstand als Voraussetzung der Gewalt); tatrichterliche Überprüfung eines Geständnisses (Beweiswürdigung); Rücktritt ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zueignungsabsicht bei Entwendung eines Behältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 309
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 173/16

    Besonders schwerer Raub: Fehlgeschlagener Versuch bei Wegnahme einer Geldkassette

    Befindet sich in einem Behältnis, das die Täter in ihren Gewahrsam bringen, indes nicht die vorgestellte werthaltige Beute, kann in diesen Fällen nicht wegen eines vollendeten Diebstahls oder Raubes, sondern nur wegen (fehlgeschlagenen) Versuchs verurteilt werden (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 564/99, NStZ 2000, 531; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 309; jeweils mwN; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 162).
  • BGH, 03.04.2019 - 3 StR 530/18

    Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Behältnisses mit von den Vorstellungen des

    Enthält ein Behältnis, das der Täter in seinen Gewahrsam bringt, nicht die vorgestellte werthaltige Beute, auf die es ihm bei der Tat allein ankommt, und entledigt er sich - nachdem er dies festgestellt hat - deswegen des Behältnisses sowie des ggf. darin befindlichen, ihm nutzlos erscheinenden Inhalts, so kann er mangels Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute nicht wegen eines vollendeten, sondern nur wegen versuchten (fehlgeschlagenen) Diebstahls bestraft werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 173/16, juris Rn. 5; vom 1. Februar 2000 - 4 StR 564/99, NStZ 2000, 531; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 309; jeweils mwN; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 162).
  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17

    Subjektiver Tatbestand des Diebstahls (Zueignungsabsicht bei der Wegnahme von

    Enthält ein Behältnis, das der Täter in seinen Gewahrsam bringt, nicht die vorgestellte werthaltige Beute, auf die es ihm bei der Tat allein ankommt, und entledigt er sich - nachdem er dies festgestellt hat - deswegen des Behältnisses sowie des ggf. darin befindlichen, ihm nutzlos erscheinenden Inhalts, so kann er mangels Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute nicht wegen eines vollendeten, sondern nur wegen versuchten (fehlgeschlagenen) Diebstahls bestraft werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 173/16, juris Rn. 5; vom 1. Februar 2000 - 4 StR 564/99, NStZ 2000, 531 f.; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 309; jeweils mwN; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 162).
  • BGH, 17.11.2015 - 4 StR 276/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung der ersten Verurteilung bei

    Das Rechtsmittel des Angeklagten H. hat insgesamt keinen Erfolg (§ 349 Abs. 2 StPO; vgl. zur Abgrenzung zwischen Raub und Diebstahl auch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89, und vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, juris Rn. 8).
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