Rechtsprechung
KG, 15.06.2012 - 4 Ws 57/12 - 141 AR 294/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 6 Abs 1 Nr 2 StrEG, § 63 BGB
Ermessensreduzierung auf Null nach Wegfall einer geeigneten Anlasstat - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Gesamtwürdigung bei der Ermessensentscheidung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63; StrEG § 6 Abs. 1 Nr. 2
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Ermessensreduzierung auf Null bei Wegfall der Anlasstat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.05.2012 - 222 Js 5193/11
- KG, 15.06.2012 - 4 Ws 57/12 - 141 AR 294/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 32
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 30.12.2014 - 1 Ws 518/14
Entschädigung; einstweilige Unterbringung
Denn das Beschwerdegericht ist nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen, sondern trifft vielmehr eine eigene Ermessensentscheidung (vgl. OLG Hamm, NJW 2012, 3046 m. w. N.; a. A. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 286; KG, NStZ 2010, 284, allerdings nicht für den - hier gegebenen - Fall, dass der Tatrichter überhaupt keine Ermessenserwägungen angestellt hat - vgl. insoweit KG, NStZ-RR 2013, 32).Denn es ist zu berücksichtigten, dass für Ermessenserwägungen kein Raum mehr ist, sondern das Ermessen hinsichtlich der Gewährung einer Entschädigung nach § 6 Abs. 1 StrEG vielmehr auf Null reduziert ist, wenn es bereits bei Anordnung der vorläufigen Maßnahme nach § 126 a StPO an einer geeigneten Anlasstat mangelt, die eine Unterbringung rechtfertigen könnte (vgl. KG, NStZ-RR 2013, 32).
- LG Hagen, 06.01.2021 - 49 KLs 29/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Faustschlag ins Gesicht, …
- KG, 13.02.2019 - 3 Ws 35/19
Berücksichtigung von Tatvorverhalten bei Entschädigungsentscheidung
Allerdings muss der Ermessensentscheidung grundsätzlich eine Gesamtwürdigung vorausgehen, in welche die Schwere des Tatvorwurfs und der eingetretenen Störung des Rechtsfriedens, die Gefährlichkeit des Täters sowie das Maß des Sonderopfers, das der Betroffene durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu erleiden hatte, einfließen müssen (vgl. KG NStZ-RR 2013, 32).
- LG Köln, 31.10.2022 - 103 KLs 11/22 Das hiernach grundsätzlich eröffnete Ermessen ist vorliegend auf Null reduziert, da bereits keine rechtswidrige und damit geeignete Anlasstat im Sinne des § 63 StGB vorlag (KG, Beschluss vom 15.06.2012 - 4 Ws 57/12 - 141 AR 294/12).
- KG, 06.02.2019 - 5 Ws 225/18
Entschädigungsausschluss nach StrEG wegen eigenem schuldhaften, tatauslösenden …
Der Senat hat, zumal es sich bei § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG nicht um eine Vorschrift handelt, die - wie etwa die §§ 3, 4 Abs. 1, 6 StrEG (zur letztgenannten Norm z. B. KG, Beschluss vom 15. Juni 2012 - 4 Ws 57/12 -, juris Rdnr. 6; Senat, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 Ws 216/18 - jeweils m. w. Nachw.) - dem Gericht für seine Entscheidung ein Ermessen eröffnet, eine umfassende Prüfungskompetenz. - KG, 08.07.2021 - 5 Ws 104/21
Entschädigung für vorläufigen Freiheitsentzug bei Absehen von der Unterbringung …
Vielmehr scheiterte eine Verurteilung bereits am fehlenden Tatnachweis (dazu vgl. auch KG, Beschluss vom 15. Juni 2012 - 4 Ws 57/12 -, NStZ-RR 2013, 32).