Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.07.2013

Rechtsprechung
   BGH, 20.08.2013 - 3 StR 128/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24385
BGH, 20.08.2013 - 3 StR 128/13 (https://dejure.org/2013,24385)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2013 - 3 StR 128/13 (https://dejure.org/2013,24385)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2013 - 3 StR 128/13 (https://dejure.org/2013,24385)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73c Abs 1 S 1 StGB, § 73c Abs 1 S 2 Alt 1 StGB, § 267 StPO
    Verfallsanordnung im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Notwendige Urteilsfeststellungen zu der konkreten Auswirkung der Anordnung des Verfalls von Wertersatz in Ansehung der Vermögensverhältnisse des Täters

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Anordnung über den Verfall von Wertersatz im Hinblick auf das mögliche Vorliegen einer unbilligen Härte nach § 73c Abs. 1 S. 1 StGB

  • rewis.io

    Verfallsanordnung im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Notwendige Urteilsfeststellungen zu der konkreten Auswirkung der Anordnung des Verfalls von Wertersatz in Ansehung der Vermögensverhältnisse des Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73c Abs. 1 S. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Grundsätze zur Anordnung über den Verfall von Wertersatz im Hinblick auf das mögliche Vorliegen einer unbilligen Härte nach § 73c Abs. 1 S. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 340
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.09.2004 - 1 StR 202/04

    Verfallsanordnung wegen Rüstungsexporten in den Iran auf dem Umweg über Dubai

    Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 3 StR 128/13
    Allerdings kann mit der Revision die rechtsfehlerhafte Auslegung des Tatbestandsmerkmals 'unbillige Härte' beanstandet werden (vgl. BGHR StGB § 73c Härte 11).
  • BGH, 09.09.2014 - 5 StR 200/14

    Beihilfe zur Bestechung (ehrenamtlicher Bürgermeister als Amtsträger;

    Dies ermöglicht nicht die revisionsgerichtliche Überprüfung, ob das Landgericht den Begriff der unbilligen Härte nach § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB richtig 26 27 28 angewandt oder sein Ermessen nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB fehlerfrei ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 3 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 340).
  • BGH, 04.06.2014 - 5 StR 494/13

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Hierzu hätte angesichts der Höhe der Verfallsbeträge trotz der vermeintlich "gefestigten finanziellen Situation" der Angeklagten (UA S. 112) Anlass bestanden (zu den Anforderungen an die Darstellung im Urteil vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 3 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 340 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23709
BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13 (https://dejure.org/2013,23709)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2013 - 2 StR 174/13 (https://dejure.org/2013,23709)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13 (https://dejure.org/2013,23709)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen; Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorliegen eines Hanges zum Betäubungsmittelkonsum; symptomatischer Zusammenhang zwischen abgeurteilter Tat und Hang

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Hanges zum Konsum von Betäubungsmitteln schon angesichts des festgestellten (langjährigen) Konsumverhaltens des Angeklagten

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorliegen eines Hanges zum Betäubungsmittelkonsum; symptomatischer Zusammenhang zwischen abgeurteilter Tat und Hang

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Annahme eines Hanges zum Konsum von Betäubungsmitteln schon angesichts des festgestellten (langjährigen) Konsumverhaltens des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 340
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12

    Begriff des Hanges und des symptomatischen Zusammenhangs bei Cannabisabhängigkeit

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 mwN, insoweit in NStZ-RR 2013, 74 nicht abgedruckt).

    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat, und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12, insoweit in NStZ-RR 2013, 74 nicht abgedruckt; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 416/11).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. Senat, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13
    Dass beim Angeklagten die Voraussetzungen des § 21 StGB zur Tatzeit rechtsfehlerfrei verneint wurden, stünde im Übrigen einer Maßregelanordnung nach § 64 StGB nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00, NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01

    Unterlassene Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hangvermutung

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13
    Hier drängt sich das Vorliegen eines Hanges schon angesichts des festgestellten (langjährigen) Konsumverhaltens des Angeklagten auf, insbesondere mit Blick auf den von ihm für unerlässlich gehaltenen - freilich mengenmäßig nicht näher konkretisierten - Beikonsum von Heroin (vgl. zum Beikonsum bei Methadon: Senatsbeschluss vom 27. Juni 2001 - 2 StR 204/01, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 7 mwN).
  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13
    Nicht erforderlich ist, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).
  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13
    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hangs aus (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; Beschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 64 Rn. 10a).
  • BGH, 25.10.2011 - 4 StR 416/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13
    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat, und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12, insoweit in NStZ-RR 2013, 74 nicht abgedruckt; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 416/11).
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13
    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hangs aus (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; Beschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 64 Rn. 10a).
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Ein symptomatischer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (BGH, Beschluss vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13, Rn. 4; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 340; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 5 mwN).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 und vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13).
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 655/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Begriff des Hangs,

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 mwN, insoweit in NStZ-RR 2013, 74 nicht abgedruckt; vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13, insoweit in NStZ-RR 2013, 340 nicht abgedruckt).

    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hangs aus (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204, 205; vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 340).

  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 318/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Mitursächlichkeit des

    "Der Symptomwert der festgestellten Tat für den Hang des Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13, BeckRS 2013, 15926 mwN, und vom 16. Oktober 2019 - 2 StR 306/19, BeckRS 2019, 30971) liegt ebenfalls nahe.

    Eine Mitursächlichkeit wäre ausreichend; § 64 StGB setzt nicht voraus, dass der Suchtmittelgebrauch "handlungsleitend' ist, wovon das angefochtene Urteil auszugehen scheint (vgl. UA S. 40; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13, BeckRS 2013, 15926 mwN, und 15. März 2000 - 2 StR 46/00, BeckRS 2000, 3833)'.

  • BGH, 05.04.2017 - 5 StR 111/17

    Verminderte Schuldfähigkeit keine Voraussetzung der Unterbringungsanordnung

    Eine Unterbringung gemäß § 64 StGB hängt gerade nicht davon ab, ob eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2013 - 3 StR 56/13; vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13).
  • BGH, 29.03.2017 - 2 StR 78/17

    Räuberischer Diebstahl (besonders schwerer Fall); Unterbringung in einer

    Die Angaben des Angeklagten zu seiner Tatmotivation deuten darauf hin, dass ein Fall vorliegt, bei dem der Hang neben anderen Ursachen zur Begehung der Tat beigetragen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13 mwN; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 64 Rn. 13).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 02.02.2022 - 1 KLs 22 Js 1927/21

    Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges - "Polizei-Trick-Betrug"

    Das Vorliegen eines Hanges setzt auch keine Depravation im Sinne eines Persönlichkeitsverfalles voraus, doch kommt dem Vorliegen - wie umgekehrt dem Fehlen - eine nicht unerhebliche indizielle Bedeutung zu, vgl. BGH, Beschluss vom 25.07.2007, Az. 1 StR 332/07; BGH, Beschluss vom 30.07.2013, Az. 2 StR 174/13.
  • BGH, 15.02.2018 - 2 StR 549/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines symptomatischen

    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang bereits dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat, und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13 -, juris, Rn. 7 mwN).
  • KG, 08.11.2018 - 121 Ss 167/18

    Mögliche Wechselwirkungen einer Entscheidung nach § 64 StGB mit dem

    bb) Diese Umstände legen angesichts der offenbar langjährigen Betäubungsmittelabhängigkeit des Angeklagten das Vorliegen eines Hangs im Sinne von § 64 StGB nahe (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13 -, juris Rdn. 5 m. w. N.).
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