Rechtsprechung
BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 213 StGB
Heimtücke (Arglosigkeit bei vorherigen Todesdrohungen); minder schwerer Fall des Totschlags (Reizung zum Zorn bei einem zur Tat Entschlossenen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 2 StGB, § 212 Abs 1 StGB, § 213 Alt 1 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Mord: Wegfall der Arglosigkeit bei Rechnenmüssen mit einem körperlichen Angriff - Wolters Kluwer
Mordmerkmal der Heimtücke durch Arglosigkeit und dadurch bedingte Wehrlosigkeit eines Opfers bei vorheriger Todesdrohung i.R.d. Verurteilung wegen Totschlags
- rewis.io
Mord: Wegfall der Arglosigkeit bei Rechnenmüssen mit einem körperlichen Angriff
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mordmerkmal der Heimtücke durch Arglosigkeit und dadurch bedingte Wehrlosigkeit eines Opfers bei vorheriger Todesdrohung i.R.d. Verurteilung wegen Totschlags
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 14.05.2012 - 3 Ks 20 Js 7033/11
- BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 341
Wird zitiert von ... (3)
- LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20
Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta
Dabei kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online). - BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen …
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der begrifflichen Voraussetzungen der Heimtücke ist der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung (BGH, Urteile vom 5. Juni 2013 - 1 StR 457/12, juris Rn. 26;… vom 26. Februar 1993 - 3 StR 207/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 17 …und vom 15. April 1987 - 2 StR 32/87, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 jeweils mwN). - BGH, 27.06.2019 - 1 StR 238/19
Mord (Heimtücke)
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen der Heimtücke ist der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung (…BGH, Urteile vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 Rn. 21 und vom 5. Juni 2013 - 1 StR 457/12 Rn. 26, jeweils mwN).
Rechtsprechung
BGH, 17.07.2013 - 2 StR 176/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 15 StGB
Totschlag (Tötungsvorsatz; rechtsfehlerhaft mangelnde Gesamtwürdigung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 224 StGB
Abgrenzung zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Tötung: Bedingter Tötungsvorsatz bei gefährlicher Gewalthandlung unter Alkoholeinfluss; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen - Wolters Kluwer
Beweiswürdigung bzgl. des bedingten Tötungsvorsatzes durch Vorliegen des Willenselements und Wissenselements des Täters in Abgrenzung zur gefährlichen Körperverletzung i.R.e. Stichverletzung durch ein Messer in den Bereich des Oberbauches
- rewis.io
Abgrenzung zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Tötung: Bedingter Tötungsvorsatz bei gefährlicher Gewalthandlung unter Alkoholeinfluss; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen
- ra.de
- rechtsportal.de
Beweiswürdigung bzgl. des bedingten Tötungsvorsatzes durch Vorliegen des Willenselements und Wissenselements des Täters in Abgrenzung zur gefährlichen Körperverletzung i.R.e. Stichverletzung durch ein Messer in den Bereich des Oberbauches
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.11.2012 - 6 Ks 2/12
- BGH, 17.07.2013 - 2 StR 176/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 341
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18
Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite: …
Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben zu prüfen, ob sich die Tat als spontane, unüberlegte und in affektiver Erregung ("wie besessen') ausgeführte Handlung erweist und wie dies gegebenenfalls zu würdigen ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, NStZ 2016, 668, 669; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267 f.) und ob die Angeklagten aufgrund ihrer Alkoholisierung - unabhängig von deren Bewertung unter dem Gesichtspunkt des § 21 StGB - die von ihrem Handeln ausgehende Lebensgefahr für das Opfer unzutreffend beurteilt haben könnten oder ob - im Gegenteil - diese geeignet war, bei den Angeklagten die Hemmschwelle für besonders gravierende Gewalthandlungen herabzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 ? 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37; Senat, Urteile vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13, NStZ-RR 2013, 343; vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13, NStZ-RR 2013, 341 f., jeweils mwN). - BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13
Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche …
Bei der Prüfung, ob ein bedingter Tötungsvorsatz festzustellen ist, hat das Tatgericht eine umfassende Gesamtwürdigung der objektiven und subjektiven Tatumstände vorzunehmen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13 mwN). - BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14
Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)
Bei der Prüfung, ob ein bedingter Tötungsvorsatz festzustellen ist, hat das Tatgericht eine umfassende Gesamtwürdigung der objektiven und subjektiven Tatumstände vorzunehmen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13, NStZ-RR 2013, 341, 342; Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35, jeweils mwN). - BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20
Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: allgemeiner Maßstab, äußerst gefährliche …
Das Wissens- oder das Willenselement des Vorsatzes können aber auch hier im Einzelfall fehlen, etwa wenn dem Täter, obwohl er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, das Risiko einer Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung oder alkoholischen Beeinflussung zur Tatzeit nicht bewusst ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13, NStZ-RR 2013, 341;… Beschluss vom 15. Januar 1987 - 1 StR 704/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 7). - BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
Vorsatz (Maßstab des bedingten Tötungsvorsatzes; richterliche Würdigung äußerst …
Eine alkoholische Beeinflussung des Täters zur Tatzeit kann aber durchaus auch dazu führen, dass dieser das in seinem Tun enthaltene Risiko einer Tötung falsch einschätzt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13, NStZ-RR 2013, 341 f.).