Rechtsprechung
BGH, 03.09.2013 - 1 StR 189/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 250 StPO
Inhalt des Grundsatzes der Unmittelbarkeit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 349 Abs 2 StPO, § 349 Abs 3 S 1 StPO, § 349 Abs 3 S 2 StPO, § 356a StPO, Art 103 Abs 1 GG
Strafverfahren: Anhörungsrüge nach Verwerfung der Revision im Beschlussverfahren wegen mangelnder Bescheidung von Parteivortrag - Wolters Kluwer
Begrenzung des Grundsatzes materieller Unmittelbarkeit auf den Vorrang des Personalbeweises vor dem Urkundenbeweis
- rewis.io
Strafverfahren: Anhörungsrüge nach Verwerfung der Revision im Beschlussverfahren wegen mangelnder Bescheidung von Parteivortrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 250
- rechtsportal.de
StPO § 250
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 385
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.07.2013 - 2 StR 99/13
Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 189/13
Im Übrigen zwingt Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (…vgl. BVerfG, aaO; siehe auch etwa BGH, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 2 StR 99/13). - BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01
Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung …
Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 189/13
Den von Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Einflussnahmemöglichkeiten eines Revisionsführers ist im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO durch die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Übermittlung der mit Gründen versehenen Antragsschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht (§ 349 Abs. 3 Satz 1 StPO) sowie durch die Möglichkeit einer Gegenerklärung (§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO), von der im Revisionsverfahren durch den jetzt Verurteilten Gebrauch gemacht worden war, Genüge getan (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, in StraFo 2007, 370 teilweise abgedruckt; siehe auch bereits BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01, NStZ 2002, 487, 489). - BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 189/13
Den von Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Einflussnahmemöglichkeiten eines Revisionsführers ist im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO durch die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Übermittlung der mit Gründen versehenen Antragsschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht (§ 349 Abs. 3 Satz 1 StPO) sowie durch die Möglichkeit einer Gegenerklärung (§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO), von der im Revisionsverfahren durch den jetzt Verurteilten Gebrauch gemacht worden war, Genüge getan (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, in StraFo 2007, 370 teilweise abgedruckt; siehe auch bereits BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01, NStZ 2002, 487, 489). - BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 189/13
Eine Ausweitung auf das allgemein sachnächste Beweismittel ergibt sich aus § 250 StPO gerade nicht (…Sander/Cirener, aaO; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250, 278 f.). - BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Verspätung; Verknüpfung mit …
Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 189/13
Der Umstand, dass der Senat der Rechtsauffassung der Revision auch unter Einbeziehung deren Ausführungen im Schriftsatz vom 28. Juni 2013 nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314).
- BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Äußerungsrecht des …
Der Gewährleistung dieses Rechts dient im Verfahren gemäß § 349 Abs. 2 StPO auch die durch § 349 Abs. 3 Satz 1 StPO zwingend vorgesehene Übermittlung der mit Gründen versehenen Antragsschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht (siehe BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, in StraFo 2007, 370 teilweise abgedruckt; BGH, Beschlüsse vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 385 (nur LS) und vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, StraFo 2014, 121).Der Umstand, dass der Senat der Rechtsauffassung der Revision auch unter Einbeziehung deren Ausführungen im Schriftsatz vom 14. August 2015 nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13).
- BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15
Anhörungsrüge
Der Umstand, dass der Senat der Rechtsauffassung der Revision auch unter Einbeziehung ihrer Ausführungen im Schriftsatz vom 23. September 2015 nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13 …und vom 26. November 2015 - 1 StR 386/15 Rn. 8). - BGH, 26.03.2014 - 5 StR 628/13
Entscheidung über die Revision durch Beschluss kein Verstoß gegen Grundsatz des …
Ein Anspruch auf mündliche Verhandlung wird durch Art. 103 Abs. 1 GG nicht begründet (vgl. BVerfGE 36, 85, 87; BVerfG, NStZ 2002, 487, 488); den von Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisteten Einflussnahmemöglichkeiten eines Revisionsführers ist im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO Genüge getan (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 385;… BVerfG, aaO).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 02.10.2013 - 2 VAs 78/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht des Finanzamts auf Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche Unterlagen im Zuge von Außenprüfungen
- Justiz Baden-Württemberg
§ 105 Abs 1 AO, § 111 Abs 1 AO, § 193 AO, § 200 AO, § 393 Abs 3 AO
Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung: Amtshilfeersuchen des Finanzamtes auf Akteneinsicht in beschlagnahmte Unterlagen zum Zwecke einer Betriebsprüfung - rechtsportal.de
Akteneinsicht des Finanzamts in staatsanwaltschaftliche Unterlagen im Zuge von Außenprüfungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Einsicht des Finanzamtes in Unterlagen der Staatsanwaltschaft
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 385
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 20.12.2021 - 203 VAs 389/21
Auskünfte und Akteneinsicht für andere öffentliche Stellen
Dies begründet (dem OLG Karlsruhe folgend, Beschluss vom 02.10.2013, Az.: 2 VAs 78/13, NStZ-RR 2013, 312, juris Rn. 5) die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, dem Finanzamt die erbetenen Auskünfte zu erteilen, soweit diese für den Zweck der Durchführung des Besteuerungsverfahrens erforderlich sind.Darüber hinaus kann diese Verpflichtung auch auf § 393 Abs. 3 AO gestützt werden (BT-Drs. 16/6290 S. 82), der die Zulässigkeit der Weitergabe strafrechtlicher Ermittlungsergebnisse von der Staatsanwaltschaft an die Finanzbehörde für das Besteuerungsverfahren zwingend voraussetzt (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.2013, Az.: 2 VAs 78/13, NStZ-RR 2013, 312, juris Rn. 5, sowie BFH, Beschluss vom 24.04.2013, Az.: VII B 202/12, BFHE 242, 289).
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 02.10.2013 (Az.: 2 VAs 78/13, NStZ-RR 2013, 312).
- KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21
Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren: Rechtsweg gegen Gewährung von …
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 28.08.2013 - 1 Ss 90/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 400 StPO; § 406 Abs. 5 StPO; § 406a Abs. 1 StPO
Beschränkung des Anfechtungsrechts eines Nebenklägers bzgl. der Verurteilung des Angeklagten zu einer höheren Strafe (hier: wegen fahrlässiger Tötung) - Wolters Kluwer
Beschränkung des Anfechtungsrechts eines Nebenklägers bzgl. der Verurteilung des Angeklagten zu einer höheren Strafe (hier: wegen fahrlässiger Tötung)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leer, 27.12.2012 - 6c Ds 503/12
- OLG Oldenburg, 28.08.2013 - 1 Ss 90/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 385
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.2007 - 5 StR 578/07
Unzulässige Revision des Nebenklägers (Gesetzesverletzung)
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.08.2013 - 1 Ss 90/13
Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist, dass der Adhäsionskläger in solchen Fällen seine zivilrechtlichen Ansprüche vor dem Zivilgericht geltend machen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2007, Az. 5 StR 578/07 - bei [...]).