Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.08.2012 - III-1 RBs 122/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
StVO § 4
Abstandsverstoß. Messtrecke, Fahrstrecke, Länge - Burhoff online
Abstandsunterschreitung, Fahrstrecke, Länge, OLG Hamm
- openjur.de
Erforderliche Fahrstrecke, Messstrecke, Abstandsunterschreitung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StVO §§ 4, 49 Abs. 1 Nr. 4
Erforderliche Fahrstrecke, Messstrecke, Abstandsunterschreitung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Abstandsunterschreitung - erforderliche Fahrstrecke
- kanzlei-heskamp.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 4; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 4
Erforderliche Fahrstrecke; Messstrecke; Abstandsunterschreitung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Zur erforderlichen Fahrstrecke für die Feststellung einer Abstandsunterschreitung
- beck-blog (Kurzinformation)
Abstandsverstoß: 150 m können auch reichen!
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erforderliche Fahrstrecke für die Feststellung einer Abstandsunterschreitung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Mindeststrecke für Feststellung einer Abstandsunterschreitung
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Abstand auf 150 Metern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abstandsverstoß - Erforderliche Messstrecke
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zu dichtes Auffahren auf der Autobahn bereits ab einer Fahrstrecke von 150 Metern ordnungswidrig
Verfahrensgang
- AG Unna - 171 OWi 193/12
- AG Unna - 243 Js 305/12
- OLG Hamm, 30.08.2012 - III-1 RBs 122/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 48
- NZV 2013, 203
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 22.12.2014 - 3 RBs 264/14
Tatbestand der Abstandsunterschreitung präzisiert
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinen Beschlüssen vom 30.08.2012 (NZV 2013, 203) und vom 09.07.2013 (NStZ-RR 2013, 318) vielmehr betont, dass es auf das Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung nur dann ankomme, wenn Verkehrssituationen in Frage stünden, wie etwa das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder der abstandsverkürzende Spurwechsel eines dritten Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könne (OLG Hamm, NStZ-RR 2013, 318 m.w.N.; so auch OLG Rostock, Beschluss v. 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (juris)). - OLG Hamm, 09.07.2013 - 1 RBs 78/13
Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr verschärft
Andere lassen jedenfalls 150 m ausreichen, wenn die Messung in einem standardisierten Messverfahren durchgeführt wurde, ein kurz zuvor erfolgter Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs ausgeschlossen werden kann und die Dauer der abstandsunterschreitenden Fahrt mehr als 3 Sekunden betrug (OLG Hamm NZV 2013, 203; vgl. auch OLG Köln VRS 66, 463;… König a.a.O. Rdn. 22). - AG Landstuhl, 20.04.2021 - 2 OWi 4211 Js 1233/21
Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzliches Unterschreiten des …
Mal wurde bei einer Dauer von drei Sekunden eine Messstrecke von 150m für ausreichend erachtet (OLG Hamm NZV 2013, 203), mal von nur 140m (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 318).Der Tatrichter muss zwar den Betroffenen entlastende Umstände auch konkret ausschließen (OLG Hamm NZV 2013, 203; OLG Rostock NZV 2015, 405; OLG Karlsruhe ZfS 2016, 531).
- OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16
Tatbestandsmäßigkeit eines Abstandsverstoßes und Wiedergabe der wirtschaftlichen …
Wenn die Rechtsprechung fordert, dass die gefährdende Abstandsunterschreitung nicht nur ganz vorübergehend, sondern über eine Strecke von 250 bis 300 m vorgelegen haben muss, hat dies seinen Grund darin, dass es insbesondere auf Autobahnen immer Situationen wie plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel eines Dritten geben kann, die für Augenblicke zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 48). - AG Landstuhl, 20.04.2021 - 2 OWi 1233/21
Abstandsverstoß, Länge der Messstrecke, Vorsatz
Mal wurde bei einer Dauer von drei Sekunden eine Messstrecke von 150m für ausreichend erachtet (OLG Hamm NZV 2013, 203), mal von nur 140m (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 318).Der Tatrichter muss zwar den Betroffenen entlastende Umstände auch konkret ausschließen (OLG Hamm NZV 2013, 203; OLG Rostock NZV 2015, 405; OLG Karlsruhe ZfS 2016, 531).
- OLG Köln, 24.06.2015 - 1 RBs 177/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerter Gewährung von Akteneinsicht
Das trifft etwa zu auf die Fälle des unterbliebenen Hinweises (vgl. nur SenE v. 16.08.2006 - 81 Ss OWi 66/06) oder der Verweigerung des letzten Worts bzw. des Schlussvortrags (SenE v. 28.03.2011 - III-1 RBs 66/11; SenE v. 25.05.2012 - III-1 RBs 122/12; SenE v. 19.03.2013 - III-1RBs 80/13). - AG Lüdinghausen, 28.01.2013 - 19 OWi 216/12
Abstandsverstoß bei festgestellter Abstandsunterschreitung auf einer Strecke von …
Das Gericht konnte jedoch keinen vorwerfbaren Abstandsverstoß feststellen, da die Dauer der Abstandsunterschreitung nur den besagten Streckenumfang von feststellbaren 110 bis 120 m hatte, nicht aber die üblicherweise vorgesehene Dauer von 250 bis 300 m. Soweit zuletzt in der Rechtsprechung des OLG Hamm durch den 1. Strafsenat (OLG Hamm, Beschluss v. 30.8.2012 - III-1 RBs 122/12) eine Unterschreitung für die Dauer von 150 m für ausreichend erachtet wurde, reicht auch die hier festgestellte Fahrstrecke bei weitem nicht aus, um diesen Bereich von 150 m Dauer zu erreichen. - OLG Köln, 11.12.2020 - 1 RBs 337/20
Straßenverkehrsrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht - Strafverfahrensrecht
Nur die willkürliche Ablehnung eines Beweisantrages, also die Ablehnung eines Beweisantrags ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, verletzt das rechtliche Gehör (st. Senatsrechtsprechung, s. aus jüngerer Zeit nur SenE v. 25.05.2012 - III-1 RBs 122/12 - SenE v. 15.04.2014 - III-1 RBs 89/14 - SenE v. 22.05.2014 - III-1 RBs 126/14 - SenE v. 24.09.2014 - III-1 RBs 257/14 - SenE v. 20.01.2015 - III-1 RVs 237/14 - SenE v. 19.06.2015 - III-1 RBs 168/15 - SenE v. 01.09.2015 - III-1 RBs 276/15 - SenE v. 08.03.2016 - III-1 RBs 86/16 - SenE v. 16.08.2016 - III-1 RBs 242/16 - SenE v. 04.04.2017 - III-1 RBs 88/17 -).
Rechtsprechung
OLG München, 15.11.2012 - 4St RR 166/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Versagt das Tatgericht die Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB wegen Vorver-schuldens bei der Alkoholisierung, so hat das Urteil in diesem Punkt keinen Bestand, wenn das Tatgericht versäumt, die Tatsachen urteilskundig zu machen, aus welchen sich ergibt, dass aufgrund ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 48
- NZV 2013, 94