Weitere Entscheidungen unten: OLG Naumburg, 13.08.2012 | LG Zweibrücken, 19.07.2012

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.07.2011 - 1 Ws 615/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23380
OLG Naumburg, 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 (https://dejure.org/2011,23380)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 (https://dejure.org/2011,23380)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 1 Ws 615/11 (https://dejure.org/2011,23380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung drei Monate nach Eingang der Anklage in einer Haftsache bzgl. eines geständigen Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung drei Monate nach Eingang der Anklage in einer Haftsache bzgl. eines geständigen Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz)

    StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2, StGB § 263
    Haftgrund der Wiederholungsgefahr

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    StPO § 112
    Schadenshöhe gewerbsm. Betrug Wiederholungsgefahr

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Haftentscheidung des LG Dessau-Roßlau - da passte aber gar nichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 49
  • StV 2012, 353
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 01.04.2010 - 3 Ws 161/10

    Schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei Annahme von

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.07.2011 - 1 Ws 615/11
    Vermögensschäden im Einzelfall zwischen 500, - und 2.000, - Euro begründen jedoch nicht den erforderlichen Schweregrad für eine Anlaßtat i. S. d. Bestimmung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2010 - 3 Ws 161/10 -).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2016 - 2 Ws 193/16

    Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl durch Wachestehen: Voraussetzungen für den Erlass

    Eine Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO liegt insoweit (auch) bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum, dessen immaterielle Auswirkungen auf einen Geschädigten mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl (zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr insoweit OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2013, 1 Ws 561/13) typischerweise nicht zu vergleichen sind, eher fern, wenn die Schadenssumme im Einzelfall jedenfalls 1.000 Euro nicht übersteigt (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 143 f.; OLG Frankfurt, StV 2010, 583; OLG Braunschweig, StV 2012, 352; siehe auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210, sowie - für Betrugstaten - OLG Hamm, StV 2010, 291, 292; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49; KG, NStZ-RR 2015, 115; weniger streng OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2008, 1 Ws 107/08).
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigen Betrugstaten

    Diese Bewertung richtet sich insbesondere nach dem Unrechtsgehalt der Tat (BVerfG aaO.), der sich im Falle des § 263 StGB auch nach Art und Umfang des angerichteten Schadens bestimmt (vgl. OLG Hamm, StV 2011, 291 = NStZ-RR 2011, 124; OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Frankfurt, StV 2010, 141; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 in NStZ-RR 2013, 49).

    Sofern vertreten wird, dass Betrugstaten als mögliche Anlasstaten im Sinne von § 112a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StPO jedenfalls dann ausscheiden, wenn der im Einzelfall entstandene Vermögensschaden eine Wertgrenze von ca. 2.000,00 EUR nicht überschreitet (vgl. OLG Hamm, aaO., für Vermögensschäden in Höhe von 1.000,00 EUR bis 1.905,00 EUR; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49 für Vermögensschäden in Höhe von 500, 00 EUR bis 2.000,00 EUR), vermag der Senat dieser Ansicht nicht zu folgen.

  • OLG Frankfurt, 14.09.2016 - 1 Ws 126/16

    Katalogtaten des § 112a Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 StPO als Haftgrund

    Der Senat geht daher auch in diesen Fällen unter Beachtung der Umstände, dass der Beschuldigte allenfalls einen Teil des Stehlgutes angekauft hat und einer durch den Tat- und Haftrichter vorzunehmenden Wertschätzung nur dieser Stücke in den Fällen 1 bis 3 von Schäden deutlich unter der Grenze der Erheblichkeit im Sinne des Haftgrundes aus (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2011, 1 Ws 615/11, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2010, 3 Ws 161/10, juris).
  • OLG Celle, 14.02.2020 - 2 Ws 49/20

    Höhe des Vermögensschadens nur Teilaspekt neben Motiv oder Vor- und Nachtatleben

    Durch Betrugstaten verursachte Vermögensschäden unterhalb eines Betrages von 2.000,- EUR (vgl. OG Hamburg, Beschluss vom 20.07.2017 - 2 Ws 110/17 - OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.07.2011 - 1 Ws 615/11 -), von 1.000,- bis 1.905,- EUR (vgl. OLG Hamm, a.a.O.) sowie zwischen 100,- und 330,- EUR je Tat (vgl. OLG Frankfurt, a.a.O.) gelten nach dieser Rechtsprechung in aller Regel als ungeeignet, den erforderlichen, überdurchschnittlichen Schweregrad zu begründen.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.08.2012 - 1 Ws 343/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28196
OLG Naumburg, 13.08.2012 - 1 Ws 343/12 (https://dejure.org/2012,28196)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.08.2012 - 1 Ws 343/12 (https://dejure.org/2012,28196)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. August 2012 - 1 Ws 343/12 (https://dejure.org/2012,28196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 49 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 01.02.1995 - 1 Ws 3/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2012 - 1 Ws 343/12
    Die Ablehnung der Bestellung eines Verteidigers während laufender Hauptverhandlung stellt keine der Urteilsfällung vorausgehende Entscheidung i.S.d. § 305 Satz 1 StPO dar und ist mithin stets nach § 304 Abs. 1 StPO anfechtbar (Aufgabe der früheren Senatsrechtsprechung, vergleiche OLG Naumburg, 1. Februar 1995, 1 Ws 3/95, NStZ-RR 1996, 41).(Rn.7).

    Unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung (vgl. NStZ-RR 1996, 41) geht der Senat mit der herrschenden Meinung ( zum Stand vgl. Meyer-Goßner 55. Auflage, § 141 Rn 10 a) inzwischen davon aus, dass die Ablehnung der Bestellung eines Verteidigers während laufender Hauptverhandlung keine der Urteilsfällung vorausgehende Entscheidung i. S. d. § 305 Satz 1 StPO darstellt, mithin stets nach § 304 Abs. 1 StPO anfechtbar ist.

  • OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 3 Ws 470/07

    Pflichtverteidigung: Erfordernis der Bestellung eines weiteren

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2012 - 1 Ws 343/12
    Hierfür muss ein unabweisbares Bedürfnis bestehen (OLG Köln, NStZ-RR 2007, 244).
  • OLG Köln, 01.02.2010 - 2 Ws 55/10

    Anfechtung einer Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger durch den

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2012 - 1 Ws 343/12
    Der Senat hat allerdings die von dem Verteidiger im eigenen Namen eingelegte Beschwerde ("lege ich") gemäß § 300 StPO als Beschwerde des Angeklagten ausgelegt, da der abgelehnte Verteidiger kein eigenes Beschwerderecht hat (OLG Köln, NStZ 2010, 653; Meyer-Goßner aaO).
  • OLG Hamm, 21.06.2022 - 5 Ws 118/22

    Pflichtverteidiger; Bestellung; Ablehnung; sofortige Beschwerde; wiederholter

    Der Vorsitzende trifft diese in eigener Zuständigkeit gemäß § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO - gegebenenfalls in der Hauptverhandlung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.08.1990 - 2 Ws 401/90 -, beck online; OLG Naunburg, Beschluss vom 13.08.2012 - 1 Ws 343/12 -, beck online).
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Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 19.07.2012 - Qs 71/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25212
LG Zweibrücken, 19.07.2012 - Qs 71/12 (https://dejure.org/2012,25212)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.07.2012 - Qs 71/12 (https://dejure.org/2012,25212)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - Qs 71/12 (https://dejure.org/2012,25212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • strafrechtsiegen.de

    Beschluss über Erzwingungshaft- Wirksamkeit der nicht vom Richter angeordneten Zustellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 49
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 03.09.1991 - 1 Ws 424/91
    Auszug aus LG Zweibrücken, 19.07.2012 - Qs 71/12
    Nach überwiegender Meinung muss der Vorsitzende nicht nur anordnen, dass die Entscheidung zugestellt werden soll, sondern aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit auch an wen und in welcher Form die Zustellung zu erfolgen hat (vgl. OLG Koblenz NStZ 1992, 194; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 332; LR-Graalmann-Scheerer a.a.O. Rn. 12 und Meyer-Goßner a.a.O. Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.1997 - 3 Ws 186/97
    Auszug aus LG Zweibrücken, 19.07.2012 - Qs 71/12
    Nach überwiegender Meinung muss der Vorsitzende nicht nur anordnen, dass die Entscheidung zugestellt werden soll, sondern aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit auch an wen und in welcher Form die Zustellung zu erfolgen hat (vgl. OLG Koblenz NStZ 1992, 194; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 332; LR-Graalmann-Scheerer a.a.O. Rn. 12 und Meyer-Goßner a.a.O. Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2014 - 4 StR 553/13

    Zustellung einer Entscheidung (erforderliche Anordnung durch den Vorsitzenden:

    Die hiermit verbundene Rechtsunsicherheit kann aber nicht hingenommen werden (OLG Zweibrücken, MDR 1986, 1047; LG Zweibrücken, NStZ-RR 2013, 49; vgl. LR-StPO/Graalmann-Scheerer, 26. Aufl., § 36 Rn. 7; SK-StPO/Weßlau, § 36 Rn. 4; KK-StPO/Maul, aaO, § 36 Rn. 2; Pollähne in HK-StPO, 5. Aufl., § 36 Rn. 5; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 36 Rn. 1; KMR-StPO/ Ziegler, 69. EL (Stand: Okt. 2013), § 36 Rn. 4; vgl. auch Meyer-Goßner, aaO, § 36 Rn. 3: stets schriftlich; aA SSW-StPO/Mosbacher, § 36 Rn. 5, wonach die Dokumentation im Zeitpunkt der Zustellung keine Wirksamkeitsvoraussetzung darstellt).
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