Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35984
BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12 (https://dejure.org/2012,35984)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2012 - 4 StR 170/12 (https://dejure.org/2012,35984)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12 (https://dejure.org/2012,35984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB; § 267 Abs. 5 StPO; § 257c StPO
    Anforderungen an einen tragfähigen Freispruch vom Vorwurf der Tötung eines Kleinkindes (Tötungsvorsatz; fehlende Feststellungen zur Person; Gesamtwürdigung; Bedeutung einer Verständigung: Überprüfung und Bewertung einer abgesprochenen Einlassung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 Abs 5 S 1 StPO, § 212 StGB
    Strafverfahren: Anforderungen an die Gründe eines freisprechenden Urteils

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von "konstruierten" Aussagen eines Angeklagten zum Tathergang in der Hauptverhandlung bzgl. stumpfer Gewalteinwirkung auf den Kopf seines Stiefsohnes i.R.e. Freispruchs

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Gründe eines freisprechenden Urteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 1 S. 2; StPO § 267 Abs. 5 S. 1
    Berücksichtigung von "konstruierten" Aussagen eines Angeklagten zum Tathergang in der Hauptverhandlung bzgl. stumpfer Gewalteinwirkung auf den Kopf seines Stiefsohnes i.R.e. Freispruchs

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 1 S. 2; StPO § 267 Abs. 5 S. 1
    Berücksichtigung von "konstruierten" Aussagen eines Angeklagten zum Tathergang in der Hauptverhandlung bzgl. stumpfer Gewalteinwirkung auf den Kopf seines Stiefsohnes i.R.e. Freispruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Eine Verständigung entbehrt das Gericht nicht von der Wahrheitsfindung - Auch bei einem Freispruch müssen die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten im Urteil erwähnt werden

  • mz-web.de (Pressebericht, 30.11.2012)

    Massive Kritik am Jason-Urteil

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 52
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17

    Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht (Begriff der prozessualen Tat:

    Ein Geständnis enthebt das Tatgericht jedoch nicht von seiner Pflicht, dieses - wie jedes andere Beweismittel - einer kritischen Prüfung auf seine Plausibilität und Tragfähigkeit zu unterziehen und zu den sonstigen Beweismitteln in Beziehung zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52 f.; Beschlüsse vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15, NStZ-RR 2016, 147 f.; vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170).
  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und

    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91, vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207, vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315, und vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52).
  • BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung

    Ein Fall, in dem es über die Mindestanforderungen des § 267 Abs. 3 Satz 5 StPO hinaus (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 267 Rn. 23a mwN) der Mitteilung von Einzelheiten zum Inhalt der erwähnten Verständigung bedurft hätte, um die Beweiswürdigung der Strafkammer zum Einlassungsverhalten des Angeklagten ausreichend auf Rechtsfehler überprüfen zu können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52 mwN), liegt nicht vor.
  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18

    Unzureichende Berücksichtigung der Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91; vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207; vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315; vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52).
  • BGH, 28.05.2014 - 2 StR 70/14

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (tatrichterliche Beweiswürdigung;

    Auch wären vorliegend Feststellungen zu Werdegang, strafrechtlichen Vorbelastungen und Persönlichkeit des Angeklagten wie auch zum Verlauf seiner Ehe mit der Nebenklägerin geboten gewesen, da diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle hätten spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91, vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207, vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315, und vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52).
  • LG Hamburg, 25.07.2013 - 707a Ns 53/13
    Dies gilt namentlich bei wechselnden oder der Beweislage angepassten Einlassungen (vgl. nur BGHSt 41, 153, 156; BGH Urteil vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 200/01 [Rn. 37]; NStZ-RR 2013, 52, 53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht