Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.10.2012

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.09.2012 - III-3 RBs 235/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26519
OLG Hamm, 03.09.2012 - III-3 RBs 235/12 (https://dejure.org/2012,26519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.09.2012 - III-3 RBs 235/12 (https://dejure.org/2012,26519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. September 2012 - III-3 RBs 235/12 (https://dejure.org/2012,26519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Zu den Rügeanforderungen bei der Rechtsbeschwerde wegen verweigerter Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgeräts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge bei behaupteter nicht ausreichender Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes; Geschwindigkeitsmessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 338 Nr. 8; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Geschwindigkeitsmessung; Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge bei behaupteter nicht auseichender Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Name falsch ==> Bußgeldbescheid ok!

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 39 OWi 491/12
  • OLG Hamm, 03.09.2012 - III-3 RBs 235/12

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 53 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2012 - 3 RBs 235/12
    Erst wenn nach der Qualität der Fotos Zweifel an ihrer Eignung als Grundlage für eine Identifizierung des Fahrers bestehen, muss der Tatrichter angeben, auf Grund welcher - auf dem Foto erkennbaren - Identifizierungsmerkmale er die Überzeugung von der Identität des Betroffenen mit dem abgebildeten Fahrzeugführer gewonnen hat (BGH, Beschluss vom 19.12.1995 - 4 StR 170/95, NJW 1996, 1420).
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2012 - 3 RBs 235/12
    Vielmehr ist § 338 Nr. 8 StPO nur dann erfüllt, wenn die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil gerade im konkreten Fall besteht (BGH, Beschluss vom 23.02.2012, Az. 4 StR 599/09, bei Juris = NStZ 2010, 530).
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit, Mängel, schwerwiegende; Namen; Tat; Identifizierung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2012 - 3 RBs 235/12
    Bei einem geringfügigen Schreibfehler ist dies regelmäßig nicht der Fall (OLG Hamm, Beschluss vom 3. März 2005, Az. 2 Ss OWi 407/04, bei Juris = DAR 2005, 524 mit weiteren Nachweisen; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. August 1978, Az. 207/78, bei Juris).
  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    Sollte der Verteidigung ein konkreter Vortrag nicht möglich sein, weil ihr die Unterlagen, in die sie Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss sie sich - damit die Ausnahme von der an sich nach § 79 Abs. 3 Satz 1OWiG i. V. m. § 344 Abs. 2 Satz 2StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird - jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Einsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (BGH a. a. O. m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 03.09.2012 - 3 RBs 235/12 = NStZ-RR 2013, 53).
  • OLG Hamm, 14.11.2012 - 1 RBs 105/12

    Beschränkung der Verteidigung; Versagung der Einsicht in Bedienungsanleitung

    Auch wenn der Verteidigung der Zeitraum der durch das Amtsgericht gewährten Akteneinsicht für einen Erkenntnisgewinn zu gering gewesen sein sollte, so hätte sie sich zur Begründung der Rechtsbeschwerde erneut um Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung bemühen können und aufgrund der so gewonnenen Erkenntnisse konkret darlegen müssen, was sie beim Amtsgericht vorgetragen hätte, wenn dort eine längerfristige Akteneinsicht gewährt worden wäre (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 03.09.2012 - 3 RBs 235/12 - juris).

    Sollte eine solche konkrete Bezeichnung wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich sein, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich - damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird - jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (BGH NStZ 2010, 530, 531; OLG Hamm, Beschl. v. 03.09.2012 - 3 RBs 235/12 - juris).

  • KG, 15.05.2017 - 3 Ws (B) 96/17

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Sollte dem Verteidiger, was hier naheliegt, eine solche konkrete Bezeichnung vorenthaltenen Materials (hier: dem Messgerät zugeordnete Unterlagen über die Wartung u. Ä. sowie die Rohmessdaten) nicht möglich sein, weil ihm dieses noch immer nicht vorliegt, so muss er sich bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Einsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. BGH NStZ 2010, 530; Senat DAR 2013, 211; OLG Bamberg DAR 2016, 337; OLG Celle NZV 2013, 307; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 53).
  • KG, 06.08.2018 - 3 Ws (B) 168/18

    Einsicht des Verteidigers in die Rohmessdaten bei standardisiertem Messverfahren

    Sollte dem Verteidiger, was hier nicht nur naheliegt, sondern auch vorgetragen wird, eine solche konkrete Bezeichnung vorenthaltenen Materials (hier: die sog. Lebensakte und die - über die aktenkundigen Rohmessdaten zur in Rede stehenden Messung hinausgehenden - digitalen Falldaten der gesamten Messserie) nicht möglich sein, weil ihm dieses noch immer nicht vorliegt, so muss er sich bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Einsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. BGH NStZ 2010, 530; Senat DAR 2017, 593 und 2013, 211; OLG Bamberg DAR 2016, 337; OLG Celle NZV 2013, 307; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 53).
  • AG Soltau, 04.03.2013 - 11 OWi 37/13

    Anspruch eines Verteidigers auf Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung eines

    Ein Anspruch darauf, dass ihm eine derartige Bedienungsanleitung - ggf. in Form einer Kopie - übersandt wird, besteht nicht (vgl. OLG Hamm III 3 RBs 235/12, 03.09,2012, OLG Celle 311 SsRs 52/11, 04.05.2011 und 311 SsRs 124/12, 11.09.2012).

    Ein Anspruch darauf, dass ihm eine derartige Lebensakte - ggf. in Form einer Kopie - übersandt wird, besteht nicht (vgl. OLG Hamm III 3 RBs 235/12, 03.09.2012, OLG Celle 311 SsRs 52/11, 04.05.2011 und 311 SsRs 124/12, 11.09,2012).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2016 - 1 RBs 83/16

    Ablehnung der Beiziehung einer "Lebensakte" des Messgeräts

    Soweit der Betroffene eine mangels Beiziehung der "Lebensakte" unzureichende Akteneinsicht und damit eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung geltend machen will, kann dahinstehen, ob die Rüge angesichts der an die Darlegung entfalteter Bemühungen um Akteneinsicht gegenüber der Verwaltungsbehörde gestellten Anforderungen (vgl. hierzu OLG Hamm Beschluss vom 3. September 2012 - III-3 RBs 235/12 m.w.N. ) zulässig erhoben ist.
  • AG Soltau, 04.03.2013 - 11 OWi 9202 Js 1479113

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Bedienungsanleitung. Lebensakte

    Ein Anspruch darauf, dass ihm eine derartige Bedienungsanleitung - ggf. in Form einer Kopie - übersandt wird, besteht nicht (vgl. OLG Hamm III 3 RBs 235/12, 03.09,2012, OLG Celle 311 SsRs 52/11, 04.05.2011 und 311 SsRs 124/12, 11.09.2012).

    Ein Anspruch darauf, dass ihm eine derartige Lebensakte - ggf. in Form einer Kopie - übersandt wird, besteht nicht (vgl. OLG Hamm III 3 RBs 235/12, 03.09.2012, OLG Celle 311 SsRs 52/11, 04.05.2011 und 311 SsRs 124/12, 11.09,2012).

  • OLG Hamm, 16.07.2013 - 1 Vollz (Ws) 256/13

    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    In dem - auch hier geltend gemachten - Fall einer Nichtgewährung von Akteneinsicht muss sich der Verteidiger zudem jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen mit seiner Verfahrensrüge auch darlegen (OLG Hamm, Beschluss vom 03. September 2012 - III-3 RBs 235/12 -, juris).
  • OLG Hamm, 07.06.2021 - 3 RBs 110/21

    Verfahrensrüge wegen abgelehnter Akteneinsicht Nicht ordnungsgemäße Erhebung der

    Falls eine solche konkrete Bezeichnung des wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich ist, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Senat darlegen (vgl. BGH a.a.O. m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 03. September 2012 - III-3 RBs 235/12 -, Rn. 12, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 34/14 -, Rn. 3, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 311 SsRs 98/13 -, juris).
  • OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18

    Begründung, Verfahrensrüge, Akteneinsicht

    Falls eine solche konkrete Bezeichnung des wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich ist, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die AkteneinSicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Senat darlegen (vgl. BGH a.a.O. m.w.N.; Senat, Beschluss vom 3. September 2012 - III-3 RBs 235/12 BeckRS 2012,.22839*, OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2014 1 ss (OWi) 34/14 -, BeckRS 2014, 11792; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 311 SsRs 98/13 -, NStZ 2014, 526).
  • OLG Bamberg, 19.10.2012 - 2 Ss OWi 1351/12

    Straßenverkehr; Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • AG Walsrode, 01.02.2013 - 5 OWi 1002/12

    Übersendung der Bedienungsanleitung i.R.e. Akteneinsicht in die Kanzleiräume des

  • OLG Stuttgart, 11.12.2012 - 1 Ss 706/12

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2012 - 5 StR 512/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34370
BGH, 25.10.2012 - 5 StR 512/12 (https://dejure.org/2012,34370)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2012 - 5 StR 512/12 (https://dejure.org/2012,34370)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 5 StR 512/12 (https://dejure.org/2012,34370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,34370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 4 StPO; § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Rechtsfehlerhafte Abkürzung der Urteilsgründe trotz fristgemäß eingelegter Revision; Frist für nachträgliche Ergänzung der Urteilsgründe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 4 S 1 StPO, § 267 Abs 4 S 4 StPO, § 275 Abs 1 S 2 StPO, § 341 Abs 1 StPO
    Abgekürzte Gründe des Strafurteils wegen nicht rechtzeitig zu den Akten gelangter aber fristgemäß eingegangener Revisionsschrift: Voraussetzungen und Frist für die Ergänzung der Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer formelhaften Beweiswürdigung durch die in der verkürzten Form des § 267 Abs. 4 StPO abgefassten Urteilsgründe als Sachrüge der Revision

  • rewis.io

    Abgekürzte Gründe des Strafurteils wegen nicht rechtzeitig zu den Akten gelangter aber fristgemäß eingegangener Revisionsschrift: Voraussetzungen und Frist für die Ergänzung der Urteilsgründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 53
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.2011 - 2 StR 405/11

    Feststellung der rechtzeitigen Revisionseinlegung beim Einwurf in einen

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 5 StR 512/12
    Auf die Tatsache, dass das Telefax danach nicht zu den Akten gelangt ist, kommt es nicht an, weil § 341 Abs. 1 StPO nur auf den Eingang bei dem Gericht abstellt und nicht auf den bei der zuständigen Abteilung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1999 - 3 StR 200/99, BGHR StPO § 341 Wirksamkeit 1, und vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118).

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt, dass in besonders gelagerten, der Wiedereinsetzung ähnlichen Fällen in entsprechender Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO die Urteilsgründe ergänzt werden können, wenn das Landgericht bei Abfassung des abgekürzten Urteils bei der ihm vorliegenden Aktenlage ohne weiteres von der Anwendbarkeit des § 267 Abs. 4 Satz 1 StPO ausgehen durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2, und vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118; Meyer-Goßner, aaO, § 267 Rn. 30).

  • BGH, 19.05.1999 - 3 StR 200/99

    Fristeinhaltung bei Einlegung eines Rechtsmittelschriftsatzes, dessen Betreff und

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 5 StR 512/12
    Auf die Tatsache, dass das Telefax danach nicht zu den Akten gelangt ist, kommt es nicht an, weil § 341 Abs. 1 StPO nur auf den Eingang bei dem Gericht abstellt und nicht auf den bei der zuständigen Abteilung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1999 - 3 StR 200/99, BGHR StPO § 341 Wirksamkeit 1, und vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118).
  • BGH, 12.06.2008 - 5 StR 114/08

    Unwirksame Revisionsrücknahme durch den ehemaligen Pflichtverteidiger (wirksame

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 5 StR 512/12
    In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt, dass in besonders gelagerten, der Wiedereinsetzung ähnlichen Fällen in entsprechender Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO die Urteilsgründe ergänzt werden können, wenn das Landgericht bei Abfassung des abgekürzten Urteils bei der ihm vorliegenden Aktenlage ohne weiteres von der Anwendbarkeit des § 267 Abs. 4 Satz 1 StPO ausgehen durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2, und vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118; Meyer-Goßner, aaO, § 267 Rn. 30).
  • BGH, 27.02.2019 - 4 StR 419/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten);

    Insoweit hat das Landgericht nicht erwogen, ob auch dieses Verhalten durch die psychische Erkrankung der Angeklagten mitverursacht wurde, was zur Folge hätte, dass es ihr dann jedenfalls nicht uneingeschränkt strafschärfend angelastet werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1961 - 4 StR 373/61, BGHSt 16, 360, 364; Beschlüsse vom 12. Oktober 2017 - 5 StR 364/17, juris Rn. 12; vom 25. Oktober 2012 - 5 StR 512/12, NStZ-RR 2013, 53; vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 454/96, NStZ-RR 1997, 66).
  • BGH, 12.10.2017 - 5 StR 364/17

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Sofern diese sich im Sinne des § 21 StGB schuldmindernd ausgewirkt hat, durften sie dem Angeklagten jedenfalls nicht uneingeschränkt strafschärfend angelastet werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1961 - 4 StR 373/61, BGHSt 16, 360, 364; Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 - 5 StR 512/12; vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 454/96, NStZ-RR 1997, 66 mwN).
  • OLG Hamm, 07.03.2017 - 5 RVs 22/17

    Wirksamkeit der Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung zu Händen

    Auf die Tatsache, dass das Telefax danach nicht zu den Akten gelangt ist, kommt es nicht an, weil § 341 Abs. 1 StPO nur auf den Eingang bei dem Gericht abstellt und nicht auf den bei der zuständigen Abteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012, NStZ-RR 2013, 53; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., vor § 42 Rz. 18).
  • LG Fulda, 08.05.2013 - 2 Qs 10/13

    Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid: Fristwahrung bei Einspruchseinlegung per

    Zwar hat der BGH in Strafsachen in einer neueren Entscheidung in einem Nebensatz ausgeführt, daß ein Telefax beim Gericht eingegangen sei, wenn das Schriftstück am Empfangsgerät ausgedruckt wird (BGH, NStZ-RR 2013, 53, 53).
  • BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20

    Zweifel an Fristwahrung für Rechtsbeschwerdeeinlegung per Telefax

    Die vorliegende Konstellation, in der bis zur Entscheidung des Senats Ungewissheit darüber bestanden hat, ob das Rechtsmittel als fristgerecht eingegangen zu behandeln ist, ist nicht damit zu vergleichen, dass der Tatrichter nachträglich positiv Kenntnis von der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels erlangt hat und die Frist zur nachträglichen Fertigung der Urteilsgründe mit dem Erkennen des Versehens beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - 5 StR 512/12 bei juris).
  • KG, 15.09.2022 - 121 Ss 118/22

    Nachträgliche Ergänzung der Gründe eines Strafurteils

    bb) Darüber hinaus wird eine Ergänzung der Urteilsgründe, auch wenn diese den inneren Bereich des Gerichts bereits verlassen haben, von der aktuellen Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 267 Absatz 4 Satz 4 StPO für zulässig erachtet, wenn das Gericht trotz rechtzeitiger Einlegung des Rechtsmittels nach Aktenlage von der Anwendbarkeit des § 267 Absatz 4 Satz 1 StPO, also von der Rechtskraft des Urteils ausgehen durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11 -, 25. Oktober 2012 - 5 StR 512/12 - und 4. Oktober 2017 - 3 StR 397/17 -, jeweils bei juris; Kuckein/Bartel in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Auflage, § 267 Rz. 39; Wenske in Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, § 267 Rz. 476; anders noch BayObLG a.a.O.).
  • KG, 15.09.2022 - 3 Ss 52/22

    Nachträgliche Ergänzung der Gründe eines Strafurteils

    bb) Darüber hinaus wird eine Ergänzung der Urteilsgründe, auch wenn diese den inneren Bereich des Gerichts bereits verlassen haben, von der aktuellen Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 267 Absatz 4 Satz 4 StPO für zulässig erachtet, wenn das Gericht trotz rechtzeitiger Einlegung des Rechtsmittels nach Aktenlage von der Anwendbarkeit des § 267 Absatz 4 Satz 1 StPO, also von der Rechtskraft des Urteils ausgehen durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11 -, 25. Oktober 2012 - 5 StR 512/12 - und 4. Oktober 2017 - 3 StR 397/17 -, jeweils bei juris; Kuckein/Bartel in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Auflage, § 267 Rz. 39; Wenske in Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, § 267 Rz. 476; anders noch BayObLG a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht