Rechtsprechung
BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 1 StPO; § 30 StPO
Anzeige der möglichen Befangenheit (vorherige dienstliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 2 StPO, § 30 StPO
Richterablehnung: Begründetheit der Selbstanzeige eines Richters - Wolters Kluwer
Vorliegen eines geeigneten Grundes bzgl. Misstrauens gegen die Unparteilichkeit eines Richters bei einem persönlichen Kontakt zu einem Inhaftierten
- rewis.io
Richterablehnung: Begründetheit der Selbstanzeige eines Richters
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 24 Abs. 2
Vorliegen eines geeigneten Grundes bzgl. Misstrauens gegen die Unparteilichkeit eines Richters bei einem persönlichen Kontakt zu einem Inhaftierten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Dienstliche Beziehungen eines Richters?
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 26.04.2012 - 12 KLs 500 Js 46830/11
- BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 86
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16
Strafvollstreckungssache: Unterbliebene Anzeige der Mitwirkung zweier miteinander …
In der Rechtsprechung ist weiter anerkannt, dass besonders enge (auch dienstliche) Beziehungen bzw. ein enges persönliches Verhältnis zu einem Verfahrensbeteiligten die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14.12.2012, 2 StR 391/12, bei juris). - AG Kehl, 15.04.2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14
Richterablehnung: Befangenheit einer mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt …
Es kommt weder darauf an, ob der Richter sich selbst für unbefangen hält, noch darauf, ob er für etwaige Zweifel an seiner Unbefangenheit Verständnis aufbringt (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 86).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.11.2012 - III-1 Ws 604/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
StPO § 112a
Haftbefehl, Wiederholungsgefahr, Katalogtat, Totschlag - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2
Haftprüfung während laufender Hauptverhandlung; Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung bei Außervollzugsetzung des Haftbefehls - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftprüfung während laufender Hauptverhandlung; Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung bei Außervollzugsetzung des Haftbefehls
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Neue Entscheidung des Landgerichts Dortmund über die Haftbeschwerde der Staatsanwaltschaft im Fall eines wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten 25jährigen Dortmunders erforderlich
- juraforum.de (Kurzinformation)
Haftprüfung während laufender Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 15.10.2012 - 31 KLs 12/12
- OLG Hamm, 20.11.2012 - III-1 Ws 604/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 86 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15
Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigen Betrugstaten
Ob eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung durch die Tat gegeben ist, ist anhand einer umfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu bestimmen, in die neben der Schadenshöhe insbesondere auch die Beweggründe und Ziele des Täters, die aus der Tat sprechende Gesinnung und der bei ihr aufgewendete Wille, die Art der Ausführung und die weiteren Auswirkungen der Tat, ferner das Vorleben des Täters und sein Nachtatverhalten einzubeziehen sind (vgl. zu maßgeblichen Bewertungskriterien im Zusammenhang mit einer Katalogtat nach § 224 StGB auch OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2012 - III-1 Ws 604/12, 1 Ws 604/12 -, juris).
Rechtsprechung
BGH, 14.11.2012 - StB 13/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 129b Abs. 1 StGB; § 121 StPO; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EMRK
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Fortdauer der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung; Beschleunigungsgebot (Anforderungen an die Planung und Durchführung der Hauptverhandlung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 112 StPO, §§ 112 ff StPO, § 229 StPO, Art 2 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG
Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der Annahme des dringenden Tatverdachts; Beschleunigungsgebot in Haftsachen - Wolters Kluwer
Begründung einer Beschwerde gegen einen Haftbefehl mit einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot i.R.d. Hauptverhandlung
- rewis.io
Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der Annahme des dringenden Tatverdachts; Beschleunigungsgebot in Haftsachen
- ra.de
- rechtsportal.de
Begründung einer Beschwerde gegen einen Haftbefehl mit einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot i.R.d. Hauptverhandlung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 86 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14
Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr; …
Es dürfte keinem Zweifel unterliegen, dass eine solche wenig sachgerechte, die Verhandlungszeit aber rechnerisch steigernde Sachbehandlung auch nicht im Interesse der Angeklagten und insbesondere der Verteidiger läge, sondern es sachgemäß und in gleicher Weise verfahrensfördernd ist, die Beteiligten vor der Beratung zu entlassen und die Entscheidungen erst am nächsten Verhandlungstag zu verkünden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - StB 13/12 - [juris] = NStZ-RR 2013, 87 [Ls]). - OLG Koblenz, 18.01.2016 - 2 Ws 742/15
Untersuchungshaft: Anpassung des Haftbefehls an eine geänderte Sach- und …
Das Beschwerdegericht hat demgegenüber keine eigenen unmittelbaren Erkenntnisse über Verlauf und Ergebnis der Beweisaufnahme (vgl. BGH, StB 13/12 v. 14.11.2012 - NStZ-RR 2013, 86; StB 9/12 v. 08.10.2012 - NStZ-RR 2013, 16 ; Senat, 2 Ws 22-24/13 v. 04.02.2013; 2 Ws 354/12 v. 11.07.2012). - KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15
Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der …
So dient etwa die Durchführung eines Selbstleseverfahrens oder die Verlegung notwendiger Beratungen über Anträge von Verfahrensbeteiligten auf Zeiten außerhalb der Hauptverhandlung der Entlastung der Hauptverhandlungstermine und damit der Verfahrensbeschleunigung, findet aber keinen Eingang in eine rechnerische Betrachtung von Hauptverhandlungszeiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06 - juris = StV 2006, 645 Ls.; BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - StB 13/12 - juris = NStZ-RR 2013, 86 Ls.; Senat, Beschluss vom 24. September 2014 - 4 Ws 93/14 - m.w.N.).