Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 12.07.2012

Rechtsprechung
   BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12   

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BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 (https://dejure.org/2012,12710)
BVerfG, Entscheidung vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 (https://dejure.org/2012,12710)
BVerfG, Entscheidung vom 05. April 2012 - 2 BvR 211/12 (https://dejure.org/2012,12710)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 23 EGGVG; § 24 Abs. 1 EGGVG; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 456a StPO
    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen; Formerfordernisse; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Darlegungsanforderungen; Begründungsanforderungen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rechtsschutzgarantie und Anforderungen an die Begründung eines Antrags gem §§ 23 ff EGGVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, §§ 23 ff GVGEG, § 23 GVGEG, § 24 Abs 1 GVGEG
    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie und Anforderungen an die Begründung eines Antrags gem §§ 23 ff EGGVG (juris: GVGEG) - hier: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch überspannte Zulässigkeitsanforderungen gem § 24 Abs 1 GVGEG - Darlegungsanforderungen im ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, §§ 23 ff GVGEG, § 23 GVGEG, § 24 Abs 1 GVGEG
    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie und Anforderungen an die Begründung eines Antrags gem §§ 23 ff EGGVG (juris: GVGEG) - hier: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch überspannte Zulässigkeitsanforderungen gem § 24 Abs 1 GVGEG - Darlegungsanforderungen im ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemäß §§ 23 ff. EGGVG wegen einer fehlenden Begründung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie und Anforderungen an die Begründung eines Antrags gem §§ 23 ff EGGVG (juris: GVGEG) - hier: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch überspannte Zulässigkeitsanforderungen gem § 24 Abs 1 GVGEG - Darlegungsanforderungen im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemäß §§ 23 ff. EGGVG wegen einer fehlenden Begründung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie und Anforderungen an die Begründung eines Antrags gem §§ 23 ff EGGVG (juris: GVGEG) - hier: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch überspannte Zulässigkeitsanforderungen gem § 24 Abs 1 GVGEG - Darlegungsanforderungen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begründungserfordernisse bei der Anfechtung von Justizverwaltungsakten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 187
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12
    a) Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12
    Die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ), sind jedoch nicht auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG übertragbar.
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12
    a) Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12
    Während der Verletzte einer Straftat kein subjektives Recht auf Erhebung der öffentlichen Klage gegen den der Tat Verdächtigen hat (vgl. BVerfGE 51, 176 ), ist Gegenstand des Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG eine unmittelbare Verletzung eines subjektiven Rechts des Antragstellers durch eine staatliche Maßnahme oder ihre Ablehnung bzw. Unterlassung (vgl. § 24 Abs. 1 EGGVG).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12
    Die Grundrechtsrelevanz führt dazu, dass Art. 19 Abs. 4 GG besondere Bedeutung gewinnt (vgl. BVerfGE 60, 253 ) und an den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz jedenfalls nicht dieselben strengen Anforderungen wie im Klageerzwingungsverfahren gestellt werden können.
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12
    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12
    a) Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12
    Ein besonders schwerer Nachteil im Sinne von § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG ist dann nicht anzunehmen, wenn deutlich abzusehen ist, dass der Beschwerdeführer auch im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12
    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12
    Die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ), sind jedoch nicht auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG übertragbar.
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist jedoch nicht zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt, weil deutlich abzusehen ist, dass sein Klageerzwingungsantrag auch im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13

    Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister (effektiver

    Das gilt auch für die Begründungsanforderungen nach § 24 Abs. 1 EGGVG (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ).

    Auslegung und Anwendung der §§ 23 ff. EGGVG durch die Oberlandesgerichte haben dem Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ) und eine wirksame gerichtliche Kontrolle sicherzustellen.

    Er hat sich auch nicht lediglich auf eine von den angegriffenen Entscheidungen abweichende Gewichtung derselben Ermessenserwägungen beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ).

  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist jedoch nicht zur Durchsetzung des Justizgewährungsanspruchs der Beschwerdeführerin aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG angezeigt, weil deutlich abzusehen ist, dass ihre Klage auch im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    aa) Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verbietet, ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel durch eine überstrenge Handhabung des Verfahrensrechts ineffektiv zu machen und für den Rechtsmittelführer "leer laufen' zu lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer der Zweiten Senats vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1486/04 -, juris; BVerfGK 14, 211 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris).
  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1107/16

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen eines

    Vor dem Hintergrund dieses Verständnisses von § 172 Abs. 3 StPO erläutert sie nicht in nachvollziehbarer Weise, inwiefern das Oberlandesgericht Oldenburg die Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung unter Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ; BVerfGK 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer der Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ) beziehungsweise Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, juris, Rn. 12 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04 -, juris, Rn. 2 ff.) überspannt haben soll.

    Da von der Erfüllung der formellen Anforderungen an den Antrag nach § 172 StPO die Gewährung des Rechtsschutzes und damit die Erfüllung der Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG abhängt, dürfen diese Formerfordernisse nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist (vgl. etwa BVerfGE 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris).

  • BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2584/12

    Die Verurteilung im spanischen Schnellverfahren muss durch deutsche Gerichte bei

    Auslegung und Anwendung der §§ 23 ff. EGGVG durch die Oberlandesgerichte haben dem Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ) und eine wirksame gerichtliche Kontrolle sicherzustellen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 -, juris, Rn. 12).
  • KG, 29.08.2014 - 4 VAs 48/12

    Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Zentralregister

    Er bemerkt in diesem Zusammenhang lediglich, dass hier - anders als in dem vom BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 211/12 entschiedenen Fall, auf den die Kammer des BVerfG sich vorliegend berufen hat - hinreichende Ausführungen zu den strafgerichtlichen Urteilsfeststellungen nicht einem beigefügten Bescheid, in dem "die wesentlichen Urteilsfeststellungen wiedergegeben und gewürdigt worden sind" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 - [juris-Rn. 15]), entnommen werden können.
  • BayObLG, 18.11.2020 - 101 VA 136/20

    Deutung einer Erklärung als förmlichen Rechtsbehelf

    Es kann offenbleiben, ob danach eine schlüssige Darlegung der geltend gemachten Rechtsverletzung erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. August 2016, 2 VAs 25/16, juris Rn. 2; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. August 2015, 2 VAs 15/15, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 1. April 2014, 1 VAs 143/13, juris Rn. 16; KG, Beschluss vom 13. Februar 2013, 4 VAs 6/13, juris Rn. 1; KG, Beschluss vom 1. Februar 2012, 4 VAs 6/12, juris; Lückemann in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 24 EGGVG Rn. 1; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 24 EGGVG Rn. 1; Mayer in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 24 EGGVG Rn. 1; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage 2020, EGGVG Vor § 23 Rn. 3, § 24 Rn. 1; je m. w. N.) oder ob - wie es der herrschenden Meinung zu § 42 Abs. 2 VwGO in Bezug auf den Verwaltungsprozess entspricht - lediglich ein Sachverhalt vorgetragen werden muss, der eine Rechtsverletzung möglich erscheinen lässt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. November 2018, 3 Va 5/18, juris Rn. 9 - insoweit von der Abänderung durch den Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 25. September 2019, 1V AR [VZ] 2/18, juris, nicht berührt; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. Januar 2008, 20 VA 9/07, Rpfleger 2009, 102 [103; juris Rn. 15]; Schmidt in Baumbach/Lauterbach/Ahlers/Hartmann/Gehle, ZPO, 78. Aufl. 2020, § 24 EGGVG Rn. 2; Pabst in Münchener Kommentar zur ZPO, § 24 EGGVG Rn. 2; Köhnlein in BeckOK GVG, 8. Ed. Stand: 1. August 2020, § 24 EGGVG Rn. 3; Diehm in Kern/Diehm, ZPO, 2. Aufl. 2020, § 23 GVGEG Rn. 5; Böttcher in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 24 EGGVG Rn. 1; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 42 Rn. 379 ff. m. w. N.; offenlassend: BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018, 1V AR [VZ] 1/18, juris Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 5. April 2012, 2 BvR 211/12, NStZ-RR 2013, 187 [juris Rn. 14]).

    Mindestens erforderlich ist vielmehr, dass der Antragsteller - gegebenenfalls durch Beifügung von Schriftstücken oder durch konkrete Bezugnahmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 2012, 2 BvR 211/12, NStZ-RR 2013, 187 [juris Rn. 15]) - einen aus sich heraus verständlichen Sachverhalt vorträgt und sein Vorbringen erkennen lässt, welches subjektive Recht dabei verletzt sein soll.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 23/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Auferlegung der Kosten eines

    Dabei kann dahinstehen, ob die Begründung des Oberlandesgerichts insoweit schon völlig überzeugt, als es darauf verwiesen hat, es fehle bereits an einer Mitteilung der Gründe, die die Staatsanwaltschaft dazu veranlasst hätten, von einer Antragstellung abzusehen; immerhin hatte der Beschwerdeführer die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 3. Dezember 2015 offenbar beigefügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5.4.2012 - 2 BvR 211/12 -, Juris Rn. 14).
  • OLG Bremen, 20.02.2015 - 1 VAs 1/15

    Anforderungen an die Darlegung im Sachvortrag bei einem Antrag auf gerichtliche

    Formerfordernisse dürfen daher nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 11).

    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die in Teilen der Rechtsprechung zur Konkretisierung des nach § 24 Abs. 1 EGGVG notwendigen Begründungsumfangs herangezogen werden (KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2013 - 4 VAs 6/13 -, juris Rn. 1, 5; Beschluss vom 01.02.2012 - 4 VAs 6/12 -, BeckRS 2012, 11914; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2013 - 1 VAs 130/12 -, juris Rn. 6), nicht auf das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG übertragbar (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 Bvr 517/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 -, juris Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -, juris Rn. 5).

    Es kann vielmehr im Unterschied zu den Anforderungen im Klageerzwingungsverfahren zur Darstellung des Sachverhalts auf der Antragsschrift beiliegende Anlagen Bezug genommen werden (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 15; OLG Celle, aaO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 -, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14

    Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen (Wohnungsgrundrecht; Bezeichnung des

  • OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12

    Unterliegen der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft der Überprüfung durch

  • KG, 23.11.2017 - 5 VAs 26/17

    Vorzeitige Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister: Zulässigkeit des

  • OLG Stuttgart, 04.02.2014 - 4 VAs 1/13

    Entscheidung der Staatsanwaltschaft über ein Absehen von der Strafvollstreckung:

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2016 - 2 VAs 25/16

    Geldwäschegesetz: Vorabzustimmung der Staatsanwaltschaft zu einer in Zukunft

  • BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2438/15

    Die Anforderungen an eine Sachrüge dürfen nicht überspannt werden (Art. 19 Abs. 4

  • BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • OLG Koblenz, 17.08.2015 - 2 VAs 15/15

    Ablehnung einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen einen

  • OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12

    Möglichkeit der Übertragung der im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten

  • OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13

    Bedeutung der fehlenden Therapiewilligkeit bzw. -fähigkeit für

  • OLG Rostock, 23.04.2013 - VAs 2/13

    Strafvollstreckung: Voraussetzung für die Zurückstellung der Vollstreckung bei

  • BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20

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   OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 23 ff. EGGVG; § 24 Abs. 1 EGGVG
    Möglichkeit der Übertragung der im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten Darlegungsanforderungen auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Übertragung der im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten Darlegungsanforderungen auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG

  • rechtsportal.de

    EGGVG §§ 23 ff.; EGGVG § 24 Abs. 1
    Möglichkeit der Übertragung der im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten Darlegungsanforderungen auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • NStZ-RR 2013, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

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    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen;

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12
    Diese Grundrechtrelevanz führt dazu, dass Art. 19 Abs. 4 GG besondere Bedeutung gewinnt und an den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz nicht dieselben strengen Anforderungen wie im Klageerzwingungsverfahren gestellt werden können (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -).
  • KG, 01.02.2012 - 4 VAs 6/12

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12
    Auch im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ist es nicht Aufgabe des Senates, sich unter Beschaffung und Auswertung von Akten oder sonstigen Unterlagen Kenntnis des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhaltes zu verschaffen und sich auf diesem Weg selbst die Grundlagen für die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung herauszusuchen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 1. Februar 2012 - 4 VAs 6/12 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 376).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 3 VAs 36/05

    Ermittlungsverfahren: Rechtsweg bei Ablehnung des Akteneinsichtsantrags des

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12
    Auch im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ist es nicht Aufgabe des Senates, sich unter Beschaffung und Auswertung von Akten oder sonstigen Unterlagen Kenntnis des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhaltes zu verschaffen und sich auf diesem Weg selbst die Grundlagen für die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung herauszusuchen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 1. Februar 2012 - 4 VAs 6/12 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 376).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - 2 VAs 6/09

    Anfechtbarkeit der Entscheidungen der Staatsanwaltschaft über ein Absehen von der

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12
    Erforderlich ist vielmehr eine - wenn auch zunächst in groben Zügen - die Schlüssigkeitsprüfung ermöglichende Sachdarstellung, also der Vortrag von Tatsachen, die im Falle ihres Zutreffens ergeben, dass dem Verurteilten zumindest unter einem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt die beanspruchten Rechte zustehen und die Behörde diese verletzt (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 22. Mai 2009 - 2 VAs 6/09 - vom 13. Januar 2009 - 2 VAs 21/08 - vom 9. Dezember 2008 - 2 VAs 20/08 - und vom 21. Juli 2008 - 2 VAs 12/08 -).
  • OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15

    Mehrfacher Ermessensfehlgebrauch einer Strafvollstreckungsbehörde;

    Die Regelung des § 456 a StPO war aus fiskalischen Erwägungen im Interesse der Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden (Senat, Beschluss vom 28. Juni 2012 - Az.: 2 VAs 12/12 - OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2013 - Az.: 1 VAs 5/13 - Beschluss vom 13. Oktober 2011 - Az.: VAs 58/11 -).
  • OLG Bremen, 20.02.2015 - 1 VAs 1/15

    Anforderungen an die Darlegung im Sachvortrag bei einem Antrag auf gerichtliche

    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die in Teilen der Rechtsprechung zur Konkretisierung des nach § 24 Abs. 1 EGGVG notwendigen Begründungsumfangs herangezogen werden (KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2013 - 4 VAs 6/13 -, juris Rn. 1, 5; Beschluss vom 01.02.2012 - 4 VAs 6/12 -, BeckRS 2012, 11914; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2013 - 1 VAs 130/12 -, juris Rn. 6), nicht auf das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG übertragbar (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 Bvr 517/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 -, juris Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -, juris Rn. 5).

    An die von dem Antragsteller darzustellende Möglichkeit der Rechtsverletzung sind hierbei keine überzogenen Anforderungen zu stellen, da zunächst nur über die Zulässigkeit des Antrags und noch nicht über seine tatsächliche Begründetheit zu entscheiden ist (OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -, juris Rn. 6).

  • OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12

    Unterliegen der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft der Überprüfung durch

    a) An die von dem Antragsteller darzustellende Möglichkeit der Rechtsverletzung sind jedoch keine überzogenen Anforderungen zu stellen, insbesondere können die im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten Darlegungsanforderungen, wonach zur Darstellung des Sachverhalts weder auf Anlagen zu dem Antrag noch auf die Akten, frühere Eingaben oder andere Schriftstücke Bezug genommen werden darf, nicht ohne weiteres auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG übertragen werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 - Senat, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13

    Bedeutung der fehlenden Therapiewilligkeit bzw. -fähigkeit für

    Das BVerfG hat mit - zwischenzeitlich auch veröffentlichten - Beschluss vom 05.04.2012 (2 BvR 211/12 - juris; vgl. auch OLG Celle, Beschl. v. 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 - juris - beide Entscheidungen sind für Heft 6/2013 der NStZ-RR zum Abdruck vorgesehen) klargestellt, dass in der Antragsschrift nach §§ 23 ff. EGGVG im Gegensatz zum Klageerzwingungsantrag zur Darstellung des Sachverhalts jedenfalls auf dieser beiliegende Anlagen Bezug genommen werden darf.
  • OLG Dresden, 01.07.2019 - 2 VAs 14/19
    Es ist nicht Aufgabe des zur Entscheidung berufenen Gerichtes, sich unter Beschaffung und Auswertung von Akten oder sonstigen Unterlagen Kenntnis des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhaltes zu verschaffen und sich auf diesem Weg selbst die Grundlagen für die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung herauszusuchen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 VAs 12/12 -, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 01.07.2019 - 2 VAs 13/19
    Es ist nicht Aufgabe des zur Entscheidung berufenen Gerichtes, sich unter Beschaffung und Auswertung von Akten oder sonstigen Unterlagen Kenntnis des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhaltes zu verschaffen und sich auf diesem Weg selbst die Grundlagen für die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung herauszusuchen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 VAs 12/12 -, juris m.w.N.).
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