Rechtsprechung
BGH, 26.11.2013 - 3 StR 261/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 StGB, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB
Raub und schwerer Raub: Erforderlichkeit von final auf die Wegnahme gerichteter Gewalt; Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals des Beisichführens einer Waffe - Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Finalität zwischen den eingesetzten Nötigungsmitteln und der Wegnahme samt Beisichführen einer Waffe i.R.e. Verurteilung wegen schweren Raubes
- rewis.io
Raub und schwerer Raub: Erforderlichkeit von final auf die Wegnahme gerichteter Gewalt; Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals des Beisichführens einer Waffe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit der Finalität zwischen den eingesetzten Nötigungsmitteln und der Wegnahme samt Beisichführen einer Waffe i.R.e. Verurteilung wegen schweren Raubes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Raub bei bloßem Ausnutzen der Angst des Opfers vor erneuter Gewaltanwendung
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 18.03.2013 - 22 KLs 35/12
- BGH, 26.11.2013 - 3 StR 261/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 110
- NStZ-RR 2015, 34
- NStZ-RR 2015, 36
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05
Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende …
Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 261/13
Erforderlich ist weiter, dass der Beteiligte die Waffe bewusst gebrauchsbereit bei sich hat, d.h. mit dem allgemeinen, noch auf keinen bestimmten Zweck gerichteten Bewusstsein, ein funktionsbereites Werkzeug zur Verfügung zu haben, das dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05, NStZ-RR 2005, 340; vom 27. September 2002 - 5 StR 117/02, NStZ-RR 2003, 12, 13). - BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02
Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs"; …
Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 261/13
Erforderlich ist weiter, dass der Beteiligte die Waffe bewusst gebrauchsbereit bei sich hat, d.h. mit dem allgemeinen, noch auf keinen bestimmten Zweck gerichteten Bewusstsein, ein funktionsbereites Werkzeug zur Verfügung zu haben, das dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05, NStZ-RR 2005, 340; vom 27. September 2002 - 5 StR 117/02, NStZ-RR 2003, 12, 13). - BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12
Raub (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben: Ausnutzen der Angst …
Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 261/13
Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers mag sich als das Ausnutzen einer hilflosen Lage darstellen, die vom Gesetzgeber indes ausschließlich in § 177 Abs. 1 StGB neben Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem selbstständigen tatbestandlichen Nötigungsmittel erhoben wurde (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648 mwN).
- BGH, 20.09.2016 - 3 StR 174/16
Fortwirkende Gewalt und räuberischer Erpressung (Unterlassung; Finalität; …
Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers mag sich als das Ausnutzen einer hilflosen Lage darstellen, die vom Gesetzgeber indes ausschließlich in § 177 Abs. 1 StGB neben Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem selbständigen tatbestandlichen Nötigungsmittel erhoben worden ist (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 3 StR 232/12, juris Rn. 4;… vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12, juris Rn. 5; vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, StV 2014, 545, 546). - BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15
Verwertung von Audio- oder Videoaufnahmen der Tat (Überwiegen des …
Folgt die Wegnahme der Anwendung von Gewalt zu anderen Zwecken nur zeitlich nach, ohne dass eine solche finale Verknüpfung besteht, so scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes aus (BGH, Urteil vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124). - BGH, 20.08.2015 - 3 StR 259/15
Schwere räuberische Erpressung durch Drohung mit einer in Wahrheit nicht …
Nach dem Wortlaut der Norm ist es weder erforderlich, dass das mitgeführte Werkzeug oder Mittel seiner Beschaffenheit nach objektiv geeignet ist, das Opfer durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu nötigen, noch bedarf es überhaupt seines derartigen Einsatzes; denn es kommt nur auf eine entsprechende subjektive Intention des Täters bei der Tatausführung sowie sein Bewusstsein an, das Werkzeug oder Mittel für diesen Zweck gebrauchsbereit bei sich zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110 zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB).
- BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13
Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und …
Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers mag sich als das Ausnutzen einer hilflosen Lage darstellen, die vom Gesetzgeber indes ausschließlich in § 177 Abs. 1 StGB neben Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem selbstständigen tatbestandlichen Nötigungsmittel erhoben wurde (BGH, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13 (juris Rn. 3), mwN). - BGH, 05.10.2016 - 3 StR 328/16
Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs bei Vorfinden des Gegenstands am …
Ausreichend kann sein, wenn das Werkzeug sich in Griffweite des Beteiligten befindet oder er sich seiner jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 14. November 1989 - 1 StR 564/89, BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 2; Beschluss vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 244 Rn. 27 mwN).Wenn sich das gefährliche Werkzeug nur in räumlicher Nähe des Beteiligten befindet, ist für eine Strafbarkeit nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB daher - neben dem Bewusstsein, das Werkzeug funktionsbereit zur Verfügung zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2002 - 5 StR 117/02, NStZ-RR 2003, 12, 13; vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05, NStZ-RR 2005, 340; vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, aaO) - zusätzlich erforderlich, dass der Beteiligte es zum Tatort mitgebracht hat oder es zu irgendeinem Zeitpunkt bis zur Tatbeendigung noch ergreift.
- BGH, 07.02.2017 - 3 StR 488/16
Kein Raub bei bloßem Ausnutzen der Angst des Opfers vor erneuter Gewaltanwendung …
Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers mag sich als das Ausnutzen einer hilflosen Lage darstellen, die vom Gesetzgeber indes ausschließlich in § 177 Abs. 5 StGB neben Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem selbstständigen tatbestandlichen Nötigungsmittel erhoben wurde (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93). - KG, 11.07.2018 - 161 Ss 106/18
Diebstahl mit Waffen - Voraussetzungen
(ständ. Rspr., z. B. BGH, Beschlüsse vom 20.September 2017, a. a. O., juris Rdnr. 16, und 26. November 2013 - 3 StR 261/13-, juris Rdnr. 5; BGHSt 13, 259, 260; BGH NStZ 1997, 137 ; jeweils m. w. Nachw.).In subjektiver Hinsicht setzt der Tatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB voraus, dass der Täter das gefährliche Werkzeug bewusst gebrauchsbereit bei sich hat (ständ. Rspr. z. B. BGH, Beschluss vom 26. November 2013, a. a. O., juris Rdnr. 5; Senat, Beschluss vom 3. November 2015 -« [5] 121 Ss 203/15 [53/15]),-, juris Rdnr. 4 m. w. Nachw.).
- KG, 11.07.2018 - 5 Ss 46/18 (ständ. Rspr., z. B. BGH, Beschlüsse vom 20.September 2017, a. a. O., juris Rdnr. 16, und 26. November 2013 - 3 StR 261/13-, juris Rdnr. 5; BGHSt 13, 259, 260; BGH NStZ 1997, 137; jeweils m. w. Nachw.).
In subjektiver Hinsicht setzt der Tatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB voraus, dass der Täter das gefährliche Werkzeug bewusst gebrauchsbereit bei sich hat (ständ. Rspr. z. B. BGH, Beschluss vom 26. November 2013, a. a. O., juris Rdnr. 5; Senat, Beschluss vom 3. November 2015 -« [5] 121 Ss 203/15 [53/15]),-, juris Rdnr. 4 m. w. Nachw.).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.10.2013 - III-5 RVs 104/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Körperverletzung, gefährliche, Würgen
- Burhoff online
StGB § 224; StGB § 52; StGB § 46
Körperverletzung, gefährliche, Würgen am Hals - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festes Würgen am Hals als eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne einer gefährlichen Körperverletzung; Vorangegangene erhebliche Provokation als Strafmilderungsgrund bei Körperverletzungsdelikten
- ra.de
- RA Kotz
Würgen am Hals eine gefährliche Körperverletzung?
- rechtsportal.de
StPO § 355 Abs. 1; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
Festes Würgen am Hals als eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne einer gefährlichen KörperverletzungVorangegangene erhebliche Provokation als Strafmilderungsgrund bei Körperverletzungsdelikten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Festes Würgen am Hals - nicht immer gefährliche Körperverletzung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nicht jedes Würgen am Hals ist eine das Leben gefährdende Behandlung
Verfahrensgang
- AG Essen, 19.06.2013 - 47 Ds 310/13
- OLG Hamm, 28.10.2013 - III-5 RVs 104/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 110
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77
Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit - …
Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13
Darüber hinaus müssen die strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen des Täters Ausdruck eines einheitlichen Täterwillens sein (BGHSt 16, 397, 398; BGHSt 22, 67, 76; vgl. auch: BGH, Urteil vom 26. Juli 1977 zu 1 StR 348/77, zitiert nach juris Rn. 7).Daraus folgt, dass eine Mehrheit von Tathandlungen die Annahme der natürlichen Handlungseinheit begründen kann, wenn sie auf einer einzigen Entschließung beruhen (BGHSt 44, 223, 227; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1977 zu 1 StR 348/77, zitiert nach juris Rn. 7).
Der Wille, durch eine Mehrheit von Handlungen einen bestimmten Erfolg zu erzielen, bewirkt zusammen mit den anderen Voraussetzungen in diesem Fall die Handlungseinheit (BGH, Urteil vom 26. Juli 1977 zu 1 StR 348/77, zitiert nach juris Rn. 7).
- BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97
Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung …
Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13
Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als einen im Ergebnis der Tateinheit gleichzusetzenden Ablauf erscheinen lässt, setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes voraus, dass ein Geschehen durch einen solchen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen gekennzeichnet ist, dass sich das gesamte Tätigwerden auch für einen "objektiven" Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt (grundlegend: BGHSt 4, 219; vgl. auch: BGH, Urteil vom 25. September 1997 zu 1 StR 481/97, zitiert nach juris Rn. 24).Auch wenn die genannten Grundsätze nicht zwingend dazu führen, dass für jede denkbare Fallgestaltung aus Rechtsgründen stets nur eine einzige Entscheidung der Frage, ob natürliche Handlungseinheit oder Tatmehrheit vorliegt, in Betracht kommt und die Entscheidung dieser Frage daher grundsätzlich der Beurteilung des Tatrichters überlassen bleiben muss (BGHSt 4, 219; BGH, Urteil vom 25. September 1997, 1 StR 481/97, zitiert nach juris Rn. 24), ist die - nicht näher begründete - Annahme von Tatmehrheit durch das Amtsgericht nicht nachvollziehbar.
- BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52
Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger …
Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13
Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als einen im Ergebnis der Tateinheit gleichzusetzenden Ablauf erscheinen lässt, setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes voraus, dass ein Geschehen durch einen solchen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen gekennzeichnet ist, dass sich das gesamte Tätigwerden auch für einen "objektiven" Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt (grundlegend: BGHSt 4, 219; vgl. auch: BGH…, Urteil vom 25. September 1997 zu 1 StR 481/97, zitiert nach juris Rn. 24).Auch wenn die genannten Grundsätze nicht zwingend dazu führen, dass für jede denkbare Fallgestaltung aus Rechtsgründen stets nur eine einzige Entscheidung der Frage, ob natürliche Handlungseinheit oder Tatmehrheit vorliegt, in Betracht kommt und die Entscheidung dieser Frage daher grundsätzlich der Beurteilung des Tatrichters überlassen bleiben muss (BGHSt 4, 219; BGH…, Urteil vom 25. September 1997, 1 StR 481/97, zitiert nach juris Rn. 24), ist die - nicht näher begründete - Annahme von Tatmehrheit durch das Amtsgericht nicht nachvollziehbar.
- BGH, 31.01.2007 - 5 StR 514/06
Minder schwerer Fall der schweren Körperverletzung (Revisibilität der …
Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13
Denn dem Täter eines vorsätzlichen Körperverletzungsdelikts kommt es zugute, wenn das Opfer - wie häufig und auch hier - zu der Situation beigetragen hat, aus der heraus die Tat begangen wird (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 zu 5 StR 514/06, veröffentlicht bei juris). - BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13
Strafzumessungserwägungen des Tatrichters kann der Senat nur dahin überprüfen, ob sie in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht gelassen hat oder sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, gelöst hat, so dass sie sich nicht mehr innerhalb des Spielraums befindet, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt wird (vgl.: BGHSt 17, 35, 36; BGHSt 20, 264, 266; vgl. auch: KG Berlin…, Urteil vom 20. Dezember 1996, zu (3) 1 Ss 230/96 (85/96), zitiert nach juris Rn. 4). - BGH, 17.03.2011 - 5 StR 4/11
Minder schwerer Fall des Totschlags, gefährliche Körperverletzung; Milderung; …
Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13
Dieser ist nicht nur als allgemeine Strafzumessungserwägung zu berücksichtigen, sondern führt in der Regel sogar zur Annahme eines minder schweren Falles (BGH…, Beschluss vom 15. März 2011 zu 5 StR 44/11, zitiert nach juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 17. März 2011 zu 5 StR 4/11, zitiert nach juris Rn. 5 m.w.N. - jeweils zu § 224 Abs. 1 StGB) und muss vor diesem Hintergrund - in Konstellationen wie der vorliegenden - ausdrücklich erörtert werden. - BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13
Darüber hinaus müssen die strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen des Täters Ausdruck eines einheitlichen Täterwillens sein (BGHSt 16, 397, 398; BGHSt 22, 67, 76; vgl. auch: BGH…, Urteil vom 26. Juli 1977 zu 1 StR 348/77, zitiert nach juris Rn. 7). - BGH, 25.10.2005 - 4 StR 185/05
Das Leben gefährdende Behandlung (Würgen; Angriff auf den Hals des Opfers); …
Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13
Von maßgeblicher Bedeutung sind insoweit vielmehr Dauer und Stärke der Einwirkung, zu denen sich die Urteilsfeststellungen je nach Lage des Falles verhalten müssen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH, NStZ-RR 2004, 44 m.w.N.; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 zu 4 StR 185/05, zitiert nach juris Rn. 10 m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 12. März 2013 zu 4 StR 42/13, zitiert nach juris Rn. 4). - BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB
Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13
Darüber hinaus müssen die strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen des Täters Ausdruck eines einheitlichen Täterwillens sein (BGHSt 16, 397, 398; BGHSt 22, 67, 76; vgl. auch: BGH…, Urteil vom 26. Juli 1977 zu 1 StR 348/77, zitiert nach juris Rn. 7). - BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13
Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der …
Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13
Von maßgeblicher Bedeutung sind insoweit vielmehr Dauer und Stärke der Einwirkung, zu denen sich die Urteilsfeststellungen je nach Lage des Falles verhalten müssen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH, NStZ-RR 2004, 44 m.w.N.; BGH…, Urteil vom 25. Oktober 2005 zu 4 StR 185/05, zitiert nach juris Rn. 10 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 12. März 2013 zu 4 StR 42/13, zitiert nach juris Rn. 4). - BGH, 15.03.2011 - 5 StR 44/11
Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall; Provokation; …
- BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65
Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife - …
- BGH, 10.09.2003 - 5 StR 373/03
Mord (niedrige Beweggründe; subjektive Komponente; Versperrung der Einsicht in …
- KG, 20.12.1996 - 1 Ss 230/96