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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11   

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https://dejure.org/2012,396
BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11 (https://dejure.org/2012,396)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2012 - 1 StR 438/11 (https://dejure.org/2012,396)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 1 StR 438/11 (https://dejure.org/2012,396)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 374 AO; § 259 StGB; § 370 AO
    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung (Tabaksteuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel; Vollendung und Beendigung: zur Ruhe kommen; Absatzhilfe; versuchte Tat als Vortat)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StPO; § 55 StPO; § 243 Abs. 4 StPO
    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit: unterbliebene Offenlegung der Gespräche mit Mitangeklagten im formellen und materiellen Sinne. Berufung auf Auskunftsverweigerungsrecht im Parallelverfahren, unbeantworteter Antrag auf dienstliche Äußerungen der Berufsrichter ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 374 AO
    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StPO, § 243 Abs 4 S 2 StPO
    Richterablehnung: Unterrichtungspflicht über Verständigungsgespräche im Parallelverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begehung einer Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Rechtsprechung zur Offenlegung von Verständigungsgesprächen auf Fälle der Vermeidung eines Anscheins von Befangenheit

  • rewis.io

    Richterablehnung: Unterrichtungspflicht über Verständigungsgespräche im Parallelverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de

    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wann liegt Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Karten auf den Tisch - wie geht man mit einer Absprache in einem anderen Verfahren um?

  • IWW (Leitsatz)

    § 374 AO: Tatbestandsverwirklichung der Steuerhehlerei auch vor Beendigung der Vortat?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhehlerei bei noch nicht beendeter Steuerhinterziehung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steuerhehlerei ist auch vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 151
  • NJW 2012, 1746
  • NStZ 2012, 332
  • NStZ 2012, 640 (Ls.)
  • NStZ-RR 2014, 133
  • NStZ-RR 2014, 134
  • NStZ-RR 2014, 167
  • StV 2012, 393
  • StV 2014, 291
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 534/07

    Erörterungsmangel zur beantragten Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11
    Über die sachlichrechtliche Begründungspflicht hinaus löst ein Antrag auf Bewährung eine verfahrensrechtliche Begründungspflicht gemäß § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO nur aus, wenn Bewährung rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 StR 534/07, StV 2008, 345 ).
  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11
    (2) Dies ändert nichts an der Notwendigkeit, auch in solchen Fällen in die Würdigung einer entscheidungserheblichen (Zeugen-)Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene Verständigung in dem gegen ihn wegen derselben Tat durchgeführten Verfahren einzubeziehen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11
    Dies folge aus der hier entsprechend geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Verständigungsgesprächen mit nur einem Angeklagten (bzw. dessen Verteidigung) bei einer gegen mehrere Angeklagte geführten Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72, 73 mwN).
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11
    Ohne dass es hier darauf ankäme, könnte es dabei zweckmäßig sein, ihm Vorhalte aus dem einschlägigen Teil der Niederschrift der gegen ihn geführten Hauptverhandlung (§ 273 Abs. 1a StPO) zu machen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07 Rn. 14, StV 2008, 60, insoweit in BGHSt 52, 78, 81 nicht abgedruckt), sodass es die Vorbereitung der Vernehmung fördern könnte, wenn das Gericht den Verfahrensbeteiligten schon vorab entsprechende Ablichtungen überlässt.
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11

    Anforderungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Bedeutung "in eine Wohnung":

    Bei einer höheren Strafe braucht nicht gesondert begründet zu werden, warum die beantragte Bewährungsstrafe nicht ausreicht (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11 mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16

    Steuerhehlerei (Begriff des Absetzens und der Absatzhilfe: Erforderlichkeit eines

    In diesem Fall würde die täterschaftlich begangene Absatzhilfe der Beihilfe zur Steuerhehlerei vorgehen, da hierdurch das nach gesetzlicher Wertung beim Tatbeteiligten eigenständige Unrecht, das in der Mitwirkung am Absatz liegt, besser erfasst wird (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11, BGHSt 57, 151; Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht 8. Aufl., § 374 AO Rn. 81 mwN).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    Dies gilt sowohl dann, wenn es zu einer Verständigung in Gesprächen mit dem Gericht gekommen war (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN), als auch dann, wenn - wie nach der dienstlichen Erklärung des damaligen Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen B. und E. - "Verständigungsgespräche" im Wesentlichen zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung geführt worden waren (in vergleichbarem Sinne BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 14).

    Selbst wenn nämlich der Vorsitzende sogar in der Hauptverhandlung eine dem Revisionsvorbringen entsprechende Erklärung über den Verlauf des früheren Verfahrens abgegeben hätte, wäre sie nicht in entsprechender Anwendung von § 243 Abs. 4 StPO prozessordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11).

  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13

    Aufklärungsrüge (Würdigung einer mit einem Belastungszeugen getroffenen

    Das Landgericht hatte deshalb zu prüfen, ob der Zeuge C. in seinem eigenen Verfahren irrig geglaubt haben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn günstiger als wahre Angaben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11, StV 2012, 393 und vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02, BGHSt 48, 161, 168) und ob er im Verfahren gegen den Angeklagten nur deshalb bei dieser Aussage geblieben ist, um sich nicht selbst zu widersprechen, obwohl das gegen ihn geführte Verfahren bereits abgeschlossen war.

    Was zu würdigen ist, muss auch in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11, StV 2012, 393).

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Durchführung einer Verständigung mit einem

    c) Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene oder im Raum stehende Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN) und nachvollziehbar zu behandeln, ob der Tatbeteiligte im Blick auf die ihn betreffende Verständigung irrig glauben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn besser als eine wahre Aussage zu dessen Gunsten (BGH aaO).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6430
BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11 (https://dejure.org/2011,6430)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - 4 StR 111/11 (https://dejure.org/2011,6430)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 4 StR 111/11 (https://dejure.org/2011,6430)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 1 StPO; § 265 StPO; § 337 StPO; § 56 Abs. 2 StGB
    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die Verfahrensrüge); Erörterung der Strafaussetzung zur Bewährung im Urteil

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Protokollrüge der unterbliebenen Beratung

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung des Strafausspruchs aufgrund falscher Sachverhaltswürdigungen durch das erkennende Gericht; Notwendigkeit einer Änderung des Schuldspruchs sowie einer Aufhebung des Strafausspruchs aufgrund falscher Sachverhaltswürdigungen durch ...

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Protokollrüge der unterbliebenen Beratung

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Protokollrüge der unterbliebenen Beratung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1; StPO § 265
    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung des Strafausspruchs aufgrund falscher Sachverhaltswürdigungen durch das erkennende Gericht; Notwendigkeit einer Änderung des Schuldspruchs sowie einer Aufhebung des Strafausspruchs aufgrund falscher Sachverhaltswürdigungen durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Protokollrüge...war wohl nicht so ´ne gute Idee!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Protokollrüge - tödlich für die Revision

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Fehler im Protokoll ist kein Revisionsgrund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 134
  • StV 2011, 728
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.11.1997 - 4 StR 538/97

    Geringfügigkeit der Beute bei schwerer räuberischer Erpressung - Strafmildernde

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Die gegen den Angeklagten Ak. verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann nicht bestehen bleiben, weil es das Landgericht unterlassen hat, die gemäß § 55 Abs. 1 StGB in die Gesamtstrafe einbezogenen Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 7. Dezember 2009 mitzuteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86, BGHR § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; vom 20. November 1997 - 4 StR 538/97, NStZ-RR 1998, 103; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 17).
  • BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86

    Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Die gegen den Angeklagten Ak. verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann nicht bestehen bleiben, weil es das Landgericht unterlassen hat, die gemäß § 55 Abs. 1 StGB in die Gesamtstrafe einbezogenen Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 7. Dezember 2009 mitzuteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86, BGHR § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; vom 20. November 1997 - 4 StR 538/97, NStZ-RR 1998, 103; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 17).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86

    Verwerfung einer Revision bei Verstoß gegen Vorschriften des Waffengesetzes -

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97

    Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die erneute Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung in Form einer kurzen, für alle Verfahrensbeteiligten erkennbaren Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal erfolgen, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 5; vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97, NStZ-RR 1998, 142).
  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 898/53
    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92

    Erneute Beratung durch kurze Verständigung im Sitzungssaal nach Wiedereintritt in

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die erneute Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung in Form einer kurzen, für alle Verfahrensbeteiligten erkennbaren Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal erfolgen, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 5; vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97, NStZ-RR 1998, 142).
  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Abgesehen davon, dass die Urteilsberatung nicht zu den protokollierungspflichtigen Förmlichkeiten gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105), vermögen Fehler des Protokolls die Revision nicht zu begründen, weil das Urteil hierauf nicht beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 05.03.1997 - 2 StR 63/97

    Anforderungen an die formgerechte Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die erneute Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung in Form einer kurzen, für alle Verfahrensbeteiligten erkennbaren Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal erfolgen, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 5; vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97, NStZ-RR 1998, 142).
  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08

    Verkündung eines Urteils ohne Beratung (kein Beweis über das Sitzungsprotokoll);

  • BGH, 22.02.2012 - 4 StR 22/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Verhältnis zum Beschlussverfahren

    Der Senat hob dieses Urteil mit Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11 - insoweit auf, als dem Angeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden war.
  • BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13

    Betrug (Anforderungen an die Urteilsbegründung)

    Im Übrigen sind auch aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung jedenfalls dann erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StV 2011, 728 mwN).
  • BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15

    Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires

    Dies führt aber nicht dazu, dass für Rügen, mit denen eine Verletzung von § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO geltend gemacht wird, von Verfassungs wegen eine Ausnahme vom ansonsten geltenden Grundsatz der Unzulässigkeit sogenannter "Protokollrügen' gelten würde, mit denen lediglich die Fehlerhaftigkeit der Sitzungsniederschrift gerügt wird, auf der das Urteil nicht beruhen kann (vgl. dazu BGHSt 7, 162 ; BGH, Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05 -, NStZ-RR 2007, S. 52 ; Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11 -, juris, Rn. 3; BGHSt 59, 130 ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 344 Rn. 26; Gericke, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 344 Rn. 21; Momsen, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 344 Rn. 38, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13

    Fehlende Beeidigung eines Dolmetschers

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts handelt es sich nicht lediglich um eine unzulässige Protokollrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StraFo 2011, 317; Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    Insbesondere handelt es sich entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht lediglich um eine unzulässige Protokollrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StraFo 2011, 317; Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • BGH, 22.08.2017 - 2 StR 362/16

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz)

    Da es sich um offensichtliche Zählversehen handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 3 StR 15/04, NStZ-RR 2005, 259) hat der Senat den Schuldspruch entsprechend korrigiert, wobei der nicht in die Urteilsformel gehörende Hinweis auf die Verwirklichung des Regelbeispiels in den besonders schweren Fällen des § 263 Abs. 3 StGB (i.V.m. § 263a Abs. 2 StGB) jeweils zu entfallen hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 260 Rn. 25 mwN).
  • OLG Hamm, 15.05.2018 - 4 RVs 47/18

    Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen wegen unterbliebener Bestellung eines

    Ausführungen zur Strafaussetzung sind jedenfalls dann aus materiell-rechtlichen Gründen erforderlich, wenn besondere Umstände des Falles zur Prüfung der Vergünstigung drängen und eine Erörterung nicht entbehrlich erscheint (BGH StV 2011, 728; BGH Beschluss vom 28. Juli 2011, Az.: 4 StR 283/11, zitiert nach juris; BGH NStZ 1986, 374).
  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11

    Entscheidung über die Vollstreckung von jeweils aussetzungsfähigen

    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 11.05.2021 - 5 StR 99/21

    Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung: Anspruch des Angeklagten

    Bloße Fehler des Protokolls vermögen die Revision nicht zu begründen, weil das Urteil hierauf nicht beruhen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StraFo 2011, 317 mwN).
  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 17/12

    Verwerfen der Revision wegen Nichtanwesenheit eines Verteidigers in der

    Die konkrete Behauptung, dass tatsächlich kein Verteidiger zugegen war, wird nicht aufgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, Rn. 3; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10416
BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11 (https://dejure.org/2011,10416)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - 4 StR 126/11 (https://dejure.org/2011,10416)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 4 StR 126/11 (https://dejure.org/2011,10416)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger besteht nur bei bestehender Möglichkeit der Verurteilung wegen einer vom Sachverhalt der Anklageschrift erfassten Tat (sog. Nebenklagestraftat); Voraussetzungen für die Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger besteht nur bei bestehender Möglichkeit der Verurteilung wegen einer vom Sachverhalt der Anklageschrift erfassten Tat (sog. Nebenklagestraftat); Voraussetzungen für die Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Mordprozess: Leiche im Kofferraum - BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.09.2005 - 1 StR 363/05

    Kein Anschluss als Nebenklägerin nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11
    Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 473 Abs. 1 Sätze 1, 3 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 StR 363/05).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11
    Die Verschiedenheit dieser Verhaltensweisen und die schon durch die unmittelbare Tatausführung voneinander abgegrenzten Geschehen schließen es - worauf schon Schwurgericht und Oberlandesgericht in ihren Entscheidungen über die Zulassung der Nebenkläger abgestellt haben - aus, die Identität der Tat noch als gewahrt anzusehen; es handelt sich vielmehr um auch im Sinne des § 264 StPO verschiedene Taten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 220; ähnlich BGH, Urteil vom 20. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NStZ 2010, 159, 160).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11
    Zur Aburteilung der Angeklagten D. durch das Schwurgericht wurde dieses Verhalten damit nicht gestellt (vgl. auch BGH, Urteile vom 24. Februar 1959 - 1 StR 29/59, BGHSt 13, 21, 26; vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 100 mwN).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11
    Die Verschiedenheit dieser Verhaltensweisen und die schon durch die unmittelbare Tatausführung voneinander abgegrenzten Geschehen schließen es - worauf schon Schwurgericht und Oberlandesgericht in ihren Entscheidungen über die Zulassung der Nebenkläger abgestellt haben - aus, die Identität der Tat noch als gewahrt anzusehen; es handelt sich vielmehr um auch im Sinne des § 264 StPO verschiedene Taten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 220; ähnlich BGH, Urteil vom 20. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NStZ 2010, 159, 160).
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11
    Zur Aburteilung der Angeklagten D. durch das Schwurgericht wurde dieses Verhalten damit nicht gestellt (vgl. auch BGH, Urteile vom 24. Februar 1959 - 1 StR 29/59, BGHSt 13, 21, 26; vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 100 mwN).
  • BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98

    Erschöpfende Würdigung des Sachverhaltes

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11
    Gleichwohl wurde damit aber (anders als in dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. Mai 1998 - 2 StR 76/98, NStZ 1999, 206 m. Anm. W. Bauer, entschiedenen Fall) dieses Geschehen nicht zur Aburteilung durch das Schwurgericht gestellt.
  • BGH, 20.12.2007 - 4 StR 306/07

    Revisibilität der Beweiswürdigung (erschöpfende Würdigung belastender Indizien;

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11
    Der Senat kann daher offen lassen, ob bei einer tatsächlich möglichen Verurteilung wegen (Mit-)Täterschaft an dem Mord das einer solchen Wertung zugrunde liegende Geschehen von der der Angeklagten D. in der Anklageschrift zur Last gelegten Tat im Sinne des § 264 StPO erfasst wäre (vgl. zu einem Fall lediglich einer prozessualen Tat bei Mittäterschaft und versuchter Strafvereitelung: BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 306/07).
  • BGH, 20.05.2008 - 5 StR 15/08

    Feststellung des wirksamen Anschlusses als Nebenklägerin (Berechtigung);

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht die Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (hier nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO), wenn nach Sachlage die Verurteilung des Angeklagten wegen einer Nebenklagestraftat rechtlich möglich erscheint, also nach dem von der Anklage erfassten Sachverhalt (§ 264 StPO) die Verurteilung wegen eines solchen Delikts materiellrechtlich in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 5 StR 15/08, NStZ-RR 2008, 352, 353).
  • BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20

    Kein Wegfall der Nebenklagebefugnis bei Erstreben eines Freispruchs des

    Vielmehr gehen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich davon aus, § 395 Abs. 1 StPO bezeichne "diejenigen Fälle, in denen ein Verletzter ohne zusätzliche Voraussetzungen zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt ist' (BT-Drucks. 10/5305 S. 12; zu § 80 JGG BT-Drucks. 16/3640 S. 54; zu den Voraussetzungen der Anschlussbefugnis allgemein BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 126/11, juris Rn. 3 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2011 - 4 StR 173/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15418
BGH, 26.05.2011 - 4 StR 173/11 (https://dejure.org/2011,15418)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - 4 StR 173/11 (https://dejure.org/2011,15418)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 4 StR 173/11 (https://dejure.org/2011,15418)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StPO; § 261 StPO; § 78 StPO; § 46 StGB; § 213 StGB; § 49 StGB
    Inhalt des erstatteten Gutachtens (Mündlichkeitsprinzip; Unmittelbarkeitsprinzip; Rekonstruktionsverbot); fehlerhafte Prüfung eines minderschweren Falles (Strafzumessung; Totschlag; Strafrahmenvergleich)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschließliche Maßgeblichkeit eines in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachtens für die Entscheidungsfindung folgt aus den Grundsätzen der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit; Umfang der Maßgeblichkeit eines in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 49 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Ausschließliche Maßgeblichkeit eines in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachtens für die Entscheidungsfindung folgt aus den Grundsätzen der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit; Umfang der Maßgeblichkeit eines in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 134
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 4 StR 173/11
    Nur hierauf kann das Urteil beruhen (Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, NStZ 2008, 418 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2012 - 5 StR 436/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,342
BGH, 12.01.2012 - 5 StR 436/11 (https://dejure.org/2012,342)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2012 - 5 StR 436/11 (https://dejure.org/2012,342)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 5 StR 436/11 (https://dejure.org/2012,342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 134
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