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   BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14   

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BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14 (https://dejure.org/2014,11550)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2014 - 1 StR 90/14 (https://dejure.org/2014,11550)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14 (https://dejure.org/2014,11550)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 2 BtMG, § 21 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit: Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit infolge Betäubungsmittelabhängigkeit

  • rewis.io

    Verminderte Schuldfähigkeit: Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit infolge Betäubungsmittelabhängigkeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Verminderte Schuldfähigkeit: Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit infolge Betäubungsmittelabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Rauschgiftsüchtigen? - Unter welchen Umständen kommt sie in Betracht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 213
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14
    a) Ein sachlich-rechtlicher Erörterungsmangel liegt vor, wenn nach den Urteilsfeststellungen und den dort geschilderten Umständen des Einzelfalls ausreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen eines rechtlich beachtlichen Umstands bestehen, so dass sich dessen Erörterung aufdrängt, dies jedoch unterblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342, 344).
  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Abhängigkeit von Drogen für sich gesehen keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519).
  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14
    In Ausnahmefällen kann auch die Angst vor unmittelbar bevorstehenden Entzugserscheinungen, die der Angeklagte schon einmal als äußerst unangenehm ("intensivst" oder "grausamst") erlitten hat, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit führen (Senat, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54 f. Rn. 27, 36 mwN; BGH, Urteil vom 20. August 2013 - 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346, 347).
  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03

    Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB);

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14
    Weil die Abhängigkeit von Heroin nicht per se zur Einschränkung der Steuerungsfähigkeit hinsichtlich des Erwerbs von Heroinmengen zum Eigenverbrauch führt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1989 - 2 StR 172/89, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 6; vgl. auch Senat, Urteil vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 14), bedurfte es deshalb keiner Erörterung der Frage, ob die Voraussetzungen von § 21 StGB vorliegen.
  • BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92

    Urteil - Urteilsformel - Drogen - Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14
    Weil nach § 15 StGB zunächst nur vorsätzliches Handeln strafbar ist, fahrlässiges lediglich dann, wenn es ausdrücklich mit Strafe bedroht ist, muss der Zusatz vorsätzlicher Tatbegehung hier nicht in die Urteilsformel aufgenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, NStZ 1992, 546; Beschluss vom 3. Mai 2002 - 2 StR 133/02).
  • BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14
    Weil die Abhängigkeit von Heroin nicht per se zur Einschränkung der Steuerungsfähigkeit hinsichtlich des Erwerbs von Heroinmengen zum Eigenverbrauch führt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1989 - 2 StR 172/89, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 6; vgl. auch Senat, Urteil vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 14), bedurfte es deshalb keiner Erörterung der Frage, ob die Voraussetzungen von § 21 StGB vorliegen.
  • BGH, 03.05.2002 - 2 StR 133/02

    Schwerer räuberischer Diebstahl (Tenorierung); (fahrlässige) Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14
    Weil nach § 15 StGB zunächst nur vorsätzliches Handeln strafbar ist, fahrlässiges lediglich dann, wenn es ausdrücklich mit Strafe bedroht ist, muss der Zusatz vorsätzlicher Tatbegehung hier nicht in die Urteilsformel aufgenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, NStZ 1992, 546; Beschluss vom 3. Mai 2002 - 2 StR 133/02).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 36/13

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Straftatbegehung aus Furcht vor

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14
    In Ausnahmefällen kann auch die Angst vor unmittelbar bevorstehenden Entzugserscheinungen, die der Angeklagte schon einmal als äußerst unangenehm ("intensivst" oder "grausamst") erlitten hat, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit führen (Senat, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54 f. Rn. 27, 36 mwN; BGH, Urteil vom 20. August 2013 - 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346, 347).
  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13

    Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht

    Dies dient der Klarstellung der ansonsten durch die Aufnahme nicht notwendigen Inhalts unübersichtlichen Urteilsformel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, NStZ 1992, 546 und vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14, juris Rn. 16).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens";

    Es bedarf deshalb nicht der Tenorierung, auch wenn eine solche üblich und unschädlich ist (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14, juris Rn. 16).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20

    Mittäterschaft (keine Mitwirkung am Kerngeschehen: Vorbereitungs- und

    Dies bedeutet, dass der Zusatz vorsätzlicher Tatbegehung in die Urteilsformel nicht aufgenommen zu werden braucht, sondern dass dort nur die fahrlässige Tat besonders zu kennzeichnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14, juris Rn. 16; Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 7).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen in Tateinheit mit Besitz

    Dementsprechend ist bei den gesetzlichen Überschriften des Strafgesetzbuchs (vgl. § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO) nur die fahrlässige Begehungsform erwähnt, so namentlich im Fall der "Körperverletzung" und der "fahrlässige(n) Körperverletzung" (s. BGH, Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 7; Urteile vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14, juris Rn. 16; vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, wistra 2014, 446 Rn. 35).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 310/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (vermindertes Hemmungsvermögen: mehrstufige

    Auch die Angst vor unmittelbar bevorstehenden Entzugserscheinungen, die der Täter schon einmal als äußerst unangenehm ("intensivst" oder "grausam") erlitten hat, kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit führen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 StR 493/19, StV 2021, 358; vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 362/20, NStZ-RR 2021, 77, 78; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54; BGH, Urteile vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95, BGHR StGB § 21 BtMAuswirkungen 12; vom 20. August 2013 - 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346, 347; vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14 Rn. 11; MüKo-StGB/Streng, 4. Aufl., § 20 Rn. 105 ff.; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 20 Rn. 11a).
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 467/15

    Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Betätigungen beim

    Dies bedarf deshalb nicht der Tenorierung (BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 8; vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14, juris Rn. 16).
  • BGH, 14.04.2021 - 5 StR 143/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff; Handeltreiben mit

    Die Klarstellungsfunktion des Tenors (§ 260 Abs. 4 StPO) verlangt die Angabe der vorsätzlichen Begehungsweise beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG nicht, da diese den Regelfall darstellt (BGH, Urteil vom 20. Mai 2014- 1 StR 90/14; Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 7 (Gründe)).
  • BGH, 23.06.2015 - 1 StR 243/15

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Dauer des Vollwegverzugs)

    Was fern liegt, bedarf regelmäßig keiner ausdrücklichen Erörterung (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2014 - 2 StR 563/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6236
BGH, 20.02.2014 - 2 StR 563/13 (https://dejure.org/2014,6236)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2014 - 2 StR 563/13 (https://dejure.org/2014,6236)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 2 StR 563/13 (https://dejure.org/2014,6236)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 StGB, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
    Betäubungsmittelhandel: Voraussetzungen des täterschaftlichen Handeltreibens

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen täterschaftlichen unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln bei lediglichem Unterstützen des Eigennutzes eines anderen

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Voraussetzungen des täterschaftlichen Handeltreibens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Verurteilung wegen täterschaftlichen unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln bei lediglichem Unterstützen des Eigennutzes eines anderen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 213
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 16/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 2 StR 563/13
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGH NStZ-RR 2013, 282).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 517/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit)

    Es genügt nicht, dass der Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 2 StR 276/14 Rn. 3; vom 20. Februar 2014 - 2 StR 563/13 Rn. 4; vom 12. März 2013 - 2 StR 16/13 Rn. 5 und vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11 Rn. 3).
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