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   BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13   

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https://dejure.org/2013,37683
BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13 (https://dejure.org/2013,37683)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2013 - 1 StR 210/13 (https://dejure.org/2013,37683)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 1 StR 210/13 (https://dejure.org/2013,37683)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 StGB
    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Bedeutung des Alter des Angeklagten; wiederholte Anordnung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 4 StGB
    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Berücksichtigung des hohen Lebensalters des Angeklagten bei der Gefährlichkeitsprognose

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung bei zweifacher Vergewaltigung des Bewohners eines Wohnpflegeheims

  • rewis.io

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Berücksichtigung des hohen Lebensalters des Angeklagten bei der Gefährlichkeitsprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung bei zweifacher Vergewaltigung des Bewohners eines Wohnpflegeheims

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hohes Alter ist für Gefährlichkeitsprognose bei Sicherungsverwahrung nicht entscheidend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 273
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.07.1997 - 4 StR 339/97

    Formelle Voraussetzungen einer Sicherheitsverwahrung - Vereinbarkeit einer

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13
    Es kann dahinstehen, ob in Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB vorliegen, unter Berufung auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von der obligatorischen Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 1 StR 558/12, NStZ-RR 2013, 256; zweifelnd Rissing-van Saan/Peglau in LK, 12. Aufl., § 66 Rn. 225).

    Die erneute Verhängung der Maßregel der Sicherungsverwahrung bleibt nämlich auch dann möglich, wenn diese bereits durch ein früheres Urteil angeordnet war, aber noch nicht vollständig erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2013 - 1 StR 558/12, NStZ-RR 2013, 256; vom 17. September 1998 - 5 StR 404/98, StV 2000, 258; vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 292/95, StV 1996, 541).

  • BGH, 09.01.2013 - 1 StR 558/12

    Hinweispflicht; Anordnung der Sicherheitsverwahrung (noch nicht erledigte

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13
    Es kann dahinstehen, ob in Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB vorliegen, unter Berufung auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von der obligatorischen Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 1 StR 558/12, NStZ-RR 2013, 256; zweifelnd Rissing-van Saan/Peglau in LK, 12. Aufl., § 66 Rn. 225).

    Die erneute Verhängung der Maßregel der Sicherungsverwahrung bleibt nämlich auch dann möglich, wenn diese bereits durch ein früheres Urteil angeordnet war, aber noch nicht vollständig erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2013 - 1 StR 558/12, NStZ-RR 2013, 256; vom 17. September 1998 - 5 StR 404/98, StV 2000, 258; vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 292/95, StV 1996, 541).

  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 404/98

    Anordnung von Sicherungsverwahrung - Vereinbarkeit der Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13
    Die erneute Verhängung der Maßregel der Sicherungsverwahrung bleibt nämlich auch dann möglich, wenn diese bereits durch ein früheres Urteil angeordnet war, aber noch nicht vollständig erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2013 - 1 StR 558/12, NStZ-RR 2013, 256; vom 17. September 1998 - 5 StR 404/98, StV 2000, 258; vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 292/95, StV 1996, 541).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13
    Sachverständig beraten hat es zudem mit tragfähiger Begründung festgestellt, dass der Angeklagte nach Maßgabe der auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur bundeseinheitlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung für "Altfälle" vorzunehmenden strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931; zur Weitergeltung vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 und vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13) infolge eines Hangs zu schweren Sexualstraftaten, zu denen regelmäßig auch die Vergewaltigung zählt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 93/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 2; Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692), für die Allgemeinheit gefährlich ist.
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13
    Der Tatrichter darf - zumal bei der Frage der obligatorischen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 1 StGB - dem Alter des Angeklagten wie auch den Wirkungen des jahrelangen Strafvollzugs daher nur dann Bedeutung beimessen, wenn schon bei der Urteilsfindung abzusehen ist, dass aufgrund dessen eine Gefährlichkeit bei Ende des Vollzugs der Strafe nicht mehr bestehen wird (vgl. auch BGH, Urteile vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337; und vom 4. Februar 2004 - 1 StR 474/03, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 7 jeweils mwN).
  • BVerfG, 28.03.2013 - 2 BvR 553/12

    Sicherungsverwahrung (Vertrauensschutz in "Altfällen"); Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13
    Auch die Beantwortung dieser Frage hängt vielmehr von den konkreten Verhältnissen bei Ende des Vollzugs ab, die im Rahmen der obligatorischen Prüfung nach § 67c Abs. 1 StGB Berücksichtigung finden müssen (zur Berücksichtigung von Maßnahmen der Führungsaufsicht bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2013 - 2 BvR 553/12).
  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13
    Sachverständig beraten hat es zudem mit tragfähiger Begründung festgestellt, dass der Angeklagte nach Maßgabe der auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur bundeseinheitlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung für "Altfälle" vorzunehmenden strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931; zur Weitergeltung vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 und vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13) infolge eines Hangs zu schweren Sexualstraftaten, zu denen regelmäßig auch die Vergewaltigung zählt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 93/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 2; Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692), für die Allgemeinheit gefährlich ist.
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95

    Weitere Maßregel - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13
    Die erneute Verhängung der Maßregel der Sicherungsverwahrung bleibt nämlich auch dann möglich, wenn diese bereits durch ein früheres Urteil angeordnet war, aber noch nicht vollständig erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2013 - 1 StR 558/12, NStZ-RR 2013, 256; vom 17. September 1998 - 5 StR 404/98, StV 2000, 258; vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 292/95, StV 1996, 541).
  • BGH, 19.07.2005 - 4 StR 184/05

    Erörterungsmängel bei der Ablehnung einer Sicherungsverwahrung (Zeitpunkt und

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13
    Der Tatrichter darf - zumal bei der Frage der obligatorischen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 1 StGB - dem Alter des Angeklagten wie auch den Wirkungen des jahrelangen Strafvollzugs daher nur dann Bedeutung beimessen, wenn schon bei der Urteilsfindung abzusehen ist, dass aufgrund dessen eine Gefährlichkeit bei Ende des Vollzugs der Strafe nicht mehr bestehen wird (vgl. auch BGH, Urteile vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337; und vom 4. Februar 2004 - 1 StR 474/03, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 7 jeweils mwN).
  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 129/13

    Tötung aufgrund der Abwendung der Partnerin vom Täter als niedrige Beweggründe

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13
    Sachverständig beraten hat es zudem mit tragfähiger Begründung festgestellt, dass der Angeklagte nach Maßgabe der auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur bundeseinheitlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung für "Altfälle" vorzunehmenden strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931; zur Weitergeltung vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 und vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13) infolge eines Hangs zu schweren Sexualstraftaten, zu denen regelmäßig auch die Vergewaltigung zählt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 93/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 2; Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692), für die Allgemeinheit gefährlich ist.
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 93/11

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Vorbehalt der

  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB kommt es für die Gefährlichkeitsprognose auf den Zeitpunkt der Verurteilung an (näher Senat, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 1 StR 210/13, NStZ-RR 2014, 273; BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14 Rn. 18, NStZ 2015, 208, 209).

    Angesichts dessen können während des Strafvollzugs denkbare Änderungen im Verhalten des Verurteilten oder sonstiger für seine zukünftige Gefährlichkeit bedeutsamer Umstände nur herangezogen werden, wenn dafür konkrete Anhaltspunkte oder tragfähige Gründe dargelegt sind (Senat, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12 Rn. 35; siehe auch Senat, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 1 StR 210/13, NStZ-RR 2014, 273 sowie BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14 Rn. 18, NStZ 2015, 208, 209 f.).

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 66 Abs. 1 StGB unter Berufung auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von der obligatorischen Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen werden kann (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 1 StR 558/12, NStZ-RR 2013, 256 sowie Urteil vom 22. Oktober 2013 - 1 StR 210/13, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Verhältnismäßigkeit 1 jeweils mwN).

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