Weitere Entscheidung unten: KG, 20.03.2014

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.05.2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13576
OLG Hamm, 22.05.2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14 (https://dejure.org/2014,13576)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.05.2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14 (https://dejure.org/2014,13576)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14 (https://dejure.org/2014,13576)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    SVVollzG 15
    Waschmaschine, Besitz. Sicherungsverwahrung

  • Burhoff online

    Waschmaschine, Besitz, Zulässigkeit, Sicherungsverwahrung

  • openjur.de

    Sicherungsverwahrung, Rechtsschutz, Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten im Rechtsbeschwerdeverfahren, Besitz von Gegenständen, Waschmaschine, Wäschetrockner

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sicherungsverwahrung, Rechtsschutz, Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten im Rechtsbeschwerde-verfahren, Besitz von Gegenständen, Waschmaschine, Wäschetrockner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Beschwerdeverfahren nach dem StVollzG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Beschwerdeverfahren nach dem StVollzG

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die eigene Waschmaschine in der Sicherungsverwahrung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der auf Reinlichkeit bedachte Sicherungsverwahrte

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine eigene Waschmaschine für Sicherungsverwahrten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sicherungsverwahrter muss keine eigene Waschmaschine haben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch von Sicherungsverwahrtem auf eigene Waschmaschine

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sicherheitsverwahrte Straftäter haben keinen Anspruch auf eigene Waschmaschine

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sicherungsverwahrter hat keinen Anspruch auf eigene Waschmaschine - Waschmaschinen und Wäschetrockner gehören nicht zu einer zu gewährenden angemessenen Zimmerausstattung

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 33a StVK 869/13
  • OLG Hamm, 22.05.2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 294
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • KG, 30.09.2014 - 2 Ws 342/14

    Pflichtverteidigerbestellung für Sicherungsverwahrten in Vollzugssachen

    Denn dieses Verfahren ist ausweislich der Gesetzesbegründung der Regelung in § 140 StPO nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294).

    Anders als bei der Beiordnung nach den Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe (§ 120 Abs. 2 StVollzG i.V.m. § 114 ff. ZPO) kommt es bei der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Grundlage des § 109 Abs. 3 Satz 1 StVollzG auch nicht auf die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung und die Bedürftigkeit des Antragstellers an (vgl. zu letzterem OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294).

  • KG, 19.01.2016 - 2 Ws 15/16

    Sicherungsverwahrung: Beiordnung eines Rechtsanwaltes in Vollzugssachen

    Insoweit muss - anders als in der Antragsschrift geschehen - zwischen der Beiordnung nach § 109 Abs. 3 StVollzG und der Beiordnung nach § 120 Abs. 2 StVollzG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO, also auf Grundlage eines erfolgreichen Prozesskostenhilfeantrages, differenziert werden (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294; Senat StV 2015, 577 m. Anm. Neumann StRR 2015, 74 und Peglau jurisPR 3/2015 Anm. 3).Hingegen ist eine - wie von der Strafvollstreckungskammer grundsätzlich für möglich erachtete, letztlich aber abgelehnte - "Beiordnung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 Abs. 2 StPO analog" in Verfahren nach den §§ 109 StVollzG von vornherein nicht möglich.
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 1-IV-20
    a) In Vollzugssachen, die Sicherungsverwahrte betreffen, kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 110 Satz 2 SächsSVVollzG i.V.m. § 109 Abs. 3 StVollzG oder nach § 110 Satz 2 SächsSVVollzG i.V.m. § 120 Abs. 2 StVollzG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO, also auf der Grundlage eines erfolgreichen Prozesskostenhilfeantrages erfolgen (vgl. KG, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 Ws 15/16 - juris Rn. 5; Beschluss vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 - juris Rn. 10 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Mai 2014 - III-1 Vollz [Ws] 182/14 - juris Rn. 5 ff.).
  • KG, 29.04.2022 - 2 Ws 77/22

    Die Bestellung eines Rechtsanwalts gemäß § 109 Abs. 3 S. 1 StVollzG ist keine

    Denn dieses Verfahren ist ausweislich der Gesetzesbegründung der Regelung in § 140 StPO nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294; Senat, StV 2015, 577).
  • KG, 25.03.2022 - 2 Ws 3/22

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für Sicherungsverwahrte in Vollzugsverfahren

    Denn dieses Verfahren ist ausweislich der Gesetzesbegründung der Regelung in § 140 StPO nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294 Senat, StV 2015, 577).
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 1 Vollz (Ws) 18/20

    Rechtmäßigkeit der Ablösung eines Strafgefangenen von einer Motivations- und

    Insoweit muss zwischen der Beiordnung nach § 109 Abs. 3 StVollzG und der Beiordnung nach § 120 Abs. 2 StVollzG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO, also auf Grundlage eines erfolgreichen Prozesskostenhilfeantrages, differenziert werden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 Ws 15/16 Vollz -, juris; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294).
  • KG, 05.12.2016 - 2 Ws 242/16

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin: Beachtung des Abstandsgebots bei

    a) Zu dieser Entscheidung ist im gegenwärtigen Verfahrensstadium der Vorsitzende des Rechtsbeschwerdegerichts berufen (so auch OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294; BeckOK Strafvollzug Bund/Euler StVollzG § 109 Rn. 15).
  • OLG Hamm, 24.09.2019 - 1 Vollz (Ws) 436/19

    Bezug von Elektrogeräten aus sicherer Quelle

    Zwar eröffnet § 15 Abs. 1 SVVollzG NRW den Untergebrachten lediglich die Möglichkeit, ihr Zimmer in einem angemessenem Umfang mit eigenen Gegenständen auszustatten, zu dem z.B. nicht Waschmaschinen oder Trockner zählen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.05.2014 - III-1 Vollz (Ws) 182/14 -, juris).
  • KG, 14.09.2020 - 2 Ws 119/20

    Beiordnung eines Verteidigers bei (vornotierter) Sicherungsverwahrung

    Anders als bei der Beiordnung nach den Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe (§ 120 Abs. 2 StVollzG i.V.m. § 114 ff. ZPO) kommt es bei der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Grundlage des § 109 Abs. 3 Satz 1 StVollzG auch nicht auf die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung einen Antrag oder die Bedürftigkeit des Gefangenen an (vgl. zu letzterem OLG Hamm NStZ-RR 2014, 294; Senat, aaO).
  • OLG Hamm, 23.02.2017 - 1 Vollz (Ws) 38/17
    Der Senatsbeschluss vom 22.04.2014, III-1 Vollz(Ws) 182/14, bezieht sich auf einen (elektrischen) Wäschetrockner.
  • KG, 25.03.2022 - 2 Ws 2/22

    Pflichtverteidiger, Sicherungsverwahrung

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Rechtsprechung
   KG, 20.03.2014 - 2 Ws 29/14 - 141 AR 38/14, 2 Ws 29/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14597
KG, 20.03.2014 - 2 Ws 29/14 - 141 AR 38/14, 2 Ws 29/14 (https://dejure.org/2014,14597)
KG, Entscheidung vom 20.03.2014 - 2 Ws 29/14 - 141 AR 38/14, 2 Ws 29/14 (https://dejure.org/2014,14597)
KG, Entscheidung vom 20. März 2014 - 2 Ws 29/14 - 141 AR 38/14, 2 Ws 29/14 (https://dejure.org/2014,14597)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 463 Abs 3 S 1 StPO, § 463 Abs 4 S 1 StPO, § 63 StGB, § 67d StGB, Art 2 Abs 2 S 2 GG
    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Umfang der richterlichen Sachaufklärung; Einholung eines externen Prognosegutachtens

  • Wolters Kluwer

    Beruhen der Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf zureichender richterlicher Sachaufklärung; Erforderlichkeit der Einholung eines externen Prognosegutachtens

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Fortdauer, Umfang der richterlichen Sachaufklärung, Einholung eines externen Prognosegutachtens

  • rechtsportal.de

    StGB § 63; StGB § 67d
    Anforderungan an die Sachaufklärung vor der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 294
  • StV 2015, 234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

    Auszug aus KG, 20.03.2014 - 2 Ws 29/14
    Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus müssen, da sie den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfG NJW 2013, 3228 - juris Rdn. 40 - mit weit. Nachweisen).

    Für die weitere Sachbehandlung weist der Senat darauf hin, dass bei der Prüfung der Aussetzungsreife nach § 67d Abs. 2 StGB und der Begründung der insoweit zu treffenden Entscheidung den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einschränkung des Freiheitsrechtes des Untergebrachten (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - juris = NJW 2013, 3228; VerfGH Leipzig, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 38-IV-10 - juris; zu den Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose vgl. ferner BGH NStZ-RR 2013, 141; NStZ-RR 2013, 145).

  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Auszug aus KG, 20.03.2014 - 2 Ws 29/14
    Der aufgezeigte Verfahrensmangel führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer zur erneuten Entscheidung auf der Grundlage eines in Auftrag zu gebenden (ergänzenden) externen Prognosegutachtens (vgl. BVerfGK 15, 287 ff. - juris Rdn. 70; OLG Frankfurt am Main StV 2008, 591 - juris Rdn. 10; OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2011 - 1 Ws 273/11 - juris Rdn. 13; Senat, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 2 Ws 204/13 - und [zur unzulänglichen mündlichen Anhörung des Sachverständigen] 22. April 2013 - 2 Ws 192/13 -).
  • OLG Naumburg, 16.10.2013 - 2 Ws 66/13

    Bestellung eines Pflichtverteidigers für den unter Betreuung stehenden

    Auszug aus KG, 20.03.2014 - 2 Ws 29/14
    Die Einholung eines externen Prognosegutachtens ist - abgesehen von der in § 463 Abs. 4 Satz 1 StPO vorgesehenen periodischen Begutachtung, deren Voraussetzungen hier wegen Nichterreichung der Fünf-Jahres-Frist nicht gegeben sind - nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann erforderlich, wenn sich bei länger andauernder Unterbringung eine günstige Entwicklung in der Behandlung ergeben hat, aufgrund derer die Aussetzung der Maßregel zur Bewährung in Betracht gezogen wird, die letzte (externe) Begutachtung länger zurückliegt und die Stellungnahme der Ärzte des Krankenhauses des Maßregelvollzugs nicht mehr ausreicht, dem Gericht eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage zu verschaffen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 2013 - 2 Ws 66/13 - mit weit. Nachweisen).
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Auszug aus KG, 20.03.2014 - 2 Ws 29/14
    Für die weitere Sachbehandlung weist der Senat darauf hin, dass bei der Prüfung der Aussetzungsreife nach § 67d Abs. 2 StGB und der Begründung der insoweit zu treffenden Entscheidung den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einschränkung des Freiheitsrechtes des Untergebrachten (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - juris = NJW 2013, 3228; VerfGH Leipzig, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 38-IV-10 - juris; zu den Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose vgl. ferner BGH NStZ-RR 2013, 141; NStZ-RR 2013, 145).
  • KG, 22.05.2013 - 2 Ws 204/13

    Bedeutung der Fristen im Verfahren nach § 67e StGB

    Auszug aus KG, 20.03.2014 - 2 Ws 29/14
    Der aufgezeigte Verfahrensmangel führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer zur erneuten Entscheidung auf der Grundlage eines in Auftrag zu gebenden (ergänzenden) externen Prognosegutachtens (vgl. BVerfGK 15, 287 ff. - juris Rdn. 70; OLG Frankfurt am Main StV 2008, 591 - juris Rdn. 10; OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2011 - 1 Ws 273/11 - juris Rdn. 13; Senat, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 2 Ws 204/13 - und [zur unzulänglichen mündlichen Anhörung des Sachverständigen] 22. April 2013 - 2 Ws 192/13 -).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Auszug aus KG, 20.03.2014 - 2 Ws 29/14
    Für die weitere Sachbehandlung weist der Senat darauf hin, dass bei der Prüfung der Aussetzungsreife nach § 67d Abs. 2 StGB und der Begründung der insoweit zu treffenden Entscheidung den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einschränkung des Freiheitsrechtes des Untergebrachten (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - juris = NJW 2013, 3228; VerfGH Leipzig, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 38-IV-10 - juris; zu den Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose vgl. ferner BGH NStZ-RR 2013, 141; NStZ-RR 2013, 145).
  • VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
    Auszug aus KG, 20.03.2014 - 2 Ws 29/14
    Für die weitere Sachbehandlung weist der Senat darauf hin, dass bei der Prüfung der Aussetzungsreife nach § 67d Abs. 2 StGB und der Begründung der insoweit zu treffenden Entscheidung den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einschränkung des Freiheitsrechtes des Untergebrachten (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - juris = NJW 2013, 3228; VerfGH Leipzig, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 38-IV-10 - juris; zu den Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose vgl. ferner BGH NStZ-RR 2013, 141; NStZ-RR 2013, 145).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 401/08

    Prüfung der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Auszug aus KG, 20.03.2014 - 2 Ws 29/14
    Der aufgezeigte Verfahrensmangel führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer zur erneuten Entscheidung auf der Grundlage eines in Auftrag zu gebenden (ergänzenden) externen Prognosegutachtens (vgl. BVerfGK 15, 287 ff. - juris Rdn. 70; OLG Frankfurt am Main StV 2008, 591 - juris Rdn. 10; OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2011 - 1 Ws 273/11 - juris Rdn. 13; Senat, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 2 Ws 204/13 - und [zur unzulänglichen mündlichen Anhörung des Sachverständigen] 22. April 2013 - 2 Ws 192/13 -).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 1 Ws 53/18

    Verhältnismäßigkeit einer lang andauernden Unterbringung in einem psychiatrischen

    Dabei sind alle Besonderheiten des Falles zu berücksichtigen (BVerfGE 70, 297; BGH, NStZ-RR 2013, 339; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. September 2014, 1 Ws 348/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Juni 2014, 2 Ws 271/14; KG, Beschluss vom 30. März 2014, 2 Ws 29/14; jeweils zitiert nach juris).

    Einen Anhalt hierfür können die Strafrahmen derjenigen Tatbestände geben, die der Täter verwirklicht hat und an die seine Unterbringung anknüpft, aber auch diejenigen der von ihm drohenden Delikte (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. September 2014, 1 Ws 348/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Juni 2014, 2 Ws 271/14; KG, Beschluss vom 30. März 2014, 2 Ws 29/14; zitiert jeweils nach juris).

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es mit Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297; Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - Rn. 47, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. September 2014 - 1 Ws 348/14 - OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Juni 2014 - 2 Ws 271/14 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 Ws 135/14 - KG, Beschluss vom 30. März 2014 - 2 Ws 29/14 - OLG Bamberg; Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 - OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2014 - 1 Ws 1062/13 - jeweils zitiert nach juris).

  • KG, 24.09.2021 - 5 Ws 185/21

    Erfordernis erneuter mündlicher Anhörung bei Bekanntwerden neuer

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst, weil für den Rechtsmittelerfolg erst die verfahrensabschließende Sachentscheidung maßgebend ist (vgl. KG, Beschluss vom 20. März 2014 - 2 Ws 29/14 -, juris Rn. 20).
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