Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 13.05.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.06.2014 - III-1 RBs 89/14, 1 RBs 89/14   

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https://dejure.org/2014,18717
OLG Hamm, 18.06.2014 - III-1 RBs 89/14, 1 RBs 89/14 (https://dejure.org/2014,18717)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2014 - III-1 RBs 89/14, 1 RBs 89/14 (https://dejure.org/2014,18717)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - III-1 RBs 89/14, 1 RBs 89/14 (https://dejure.org/2014,18717)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    StVO § 3
    Fahrerwechsel, Erkundigungspflicht, Geschwindigkeitsbeschränkung

  • Burhoff online

    Fahrerwechsel, Erkundigungspflicht, Fahrlässigkeit

  • openjur.de

    Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel, Geschwindigkeitsbeschränkung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel, Geschwindigkeitsbeschränkung

  • verkehrslexikon.de

    Keine Erkundigungspflicht über eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach Fahrerwechsel

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Erkundigungspflicht des Fahrers nach einem Fahrerwechsel bei dem jetzigen Mitfahrer zur geltenden Beschilderung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Verpflichtung zur Erkundigung der geltenden Verkehrsregeln beim Fahrerwechsel; §§ 3 Abs. 3; 23 StVO

  • rabüro.de

    Keine Erkundigungspflicht des Beifahrers nach Fahrerwechsel

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3 Abs. 3 § 23
    Keine Erkundigungspflicht des Fahrers nach einem Fahrerwechsel bei dem jetzigen Mitfahrer zur geltenden Beschilderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verkehrsschilder: keine Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrerwechsel - dann Erkundigungspflicht?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Überholverbotsverstoß nach Fahrerwechsel in der Überholverbotszone: "Keine grundsätzliche Erkundigungspflicht" und "Da muss das AG weiter aufklären!"

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Beifahrer dürfen arglos sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wegen Fahrerwechsel Überholverbot missachtet

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrerwechsel: Beifahrer muss sich nicht über vorherige Verkehrszeichen erkundigen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Überholverbot - Beifahrer müssen nicht auf Verkehrsschilder achten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überholverbot - Keine Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Erkundigungspflicht des Beifahrers nach Fahrerwechsel

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beifahrer muss nicht auf Verkehrszeichen achten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Mitfahrer muss neben dem Fahrer nicht die vorherrschende Gebote/Verbote mittels Verkehrsschilder während der Fahrt beobachten

  • spiegel.de (Pressemeldung, 26.08.2014)

    Beifahrer muss nicht auf Schilder achten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Beifahrer muss nicht auf Verkehrszeichen achten

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Nach einem Fahrerwechsel - Geldbuße nach Überholverbot zurückgenommen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mitfahrer muss nicht nachfragen, ob auf der Strecke ein Überholverbot gilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerwechsel: Keine Kenntnis vom Schild

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss man sich vor Fahrtantritt über die angeordnete Beschilderung informieren?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitfahrer muss sich bei Fahrerwechsel nicht nach einem zuvor auf der Strecke angeordneten Überholverbot erkundigen - Bei- oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Fahrt auf Verkehrsschilder zu achten

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel

Verfahrensgang

  • AG Olpe - 54 OWi 5/14
  • OLG Hamm, 18.06.2014 - III-1 RBs 89/14, 1 RBs 89/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 354
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 06.09.2005 - 3 Ss OWi 602/05

    Tempo-30-Zone; Einfahrt als Beifahrer; Erkundigungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2014 - 1 RBs 89/14
    Einen bloßen Bei- oder Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug trifft während der Fahrt - wie seitens der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt - grundsätzlich keine Pflicht, hinsichtlich der Verkehrslage und/oder der Örtlichkeiten einschließlich der Beschilderung durch Verkehrszeichen Aufmerksamkeit walten zu lassen, da er selbst nicht als Verkehrsteilnehmer und auch nicht als "Adressat" der Verkehrszeichen anzusehen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06. September 2005 - 3 Ss OWi 602/05 -, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 27.12.2012 - 3 RBs 249/12

    Geschwindigkeitsverstoß (Zone Tempo 30); Erkundigungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2014 - 1 RBs 89/14
    Soweit bereits obergerichtlich entschieden ist, dass eine allgemeine Erkundigungspflicht, ob z.B. der Bereich, in dem ein Kraftfahrzeugführer eine Fahrt antreten will, im Gebiet einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung (vgl. dazu OLG Hamm a.a.O. sowie Beschluss vom 27. Dezember 2012, III-3 RBs 249/12 -, zitiert nach juris) liegt oder aber - wie hier - von einem Überholverbot erfasst ist (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 1972, VM 1972, S. 96), den Kraftfahrzeugführer nicht treffe, schließt sich der Senat dieser Bewertung an, welche jedoch die vorliegende Fallkonstellation zumindest nicht vollständig erfasst.
  • OLG Köln, 07.06.2019 - 1 RBs 213/19

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nur bei zulassungsbedürftigen Rechtsfragen

    Gleiches gilt für die materiell-rechtlichen Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung zur Feststellung einer in einem standardisierten Messverfahren ermittelten Geschwindigkeit (SenE v. 28.01.2009 - 82 Ss-OWi 11/09 - SenE v. 15.04.2014 - III-1 RBs 89/14 -).
  • OLG Köln, 27.12.2022 - 1 RBs 409/22

    Strenge Begründungserfordernisse nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO bei Anträgen auf

    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1996, 2785 [2786]; SenE v. 27.09.2004 - 8 Ss-OWi 18/04 - SenE v. 26.01.2007 - 82 Ss-OWi 7/07 - SenE v. 15.04.2014 - III-1 RBs 89/14 - SenE v. 23.09.2014 - III-1 RBs 245/14 - SenE v. 17.01.2015 - III-1 RBs 48/15 -).
  • OLG Köln, 11.12.2020 - 1 RBs 337/20

    Straßenverkehrsrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht - Strafverfahrensrecht

    Nur die willkürliche Ablehnung eines Beweisantrages, also die Ablehnung eines Beweisantrags ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, verletzt das rechtliche Gehör (st. Senatsrechtsprechung, s. aus jüngerer Zeit nur SenE v. 25.05.2012 - III-1 RBs 122/12 - SenE v. 15.04.2014 - III-1 RBs 89/14 - SenE v. 22.05.2014 - III-1 RBs 126/14 - SenE v. 24.09.2014 - III-1 RBs 257/14 - SenE v. 20.01.2015 - III-1 RVs 237/14 - SenE v. 19.06.2015 - III-1 RBs 168/15 - SenE v. 01.09.2015 - III-1 RBs 276/15 - SenE v. 08.03.2016 - III-1 RBs 86/16 - SenE v. 16.08.2016 - III-1 RBs 242/16 - SenE v. 04.04.2017 - III-1 RBs 88/17 -).
  • OLG Köln, 11.05.2023 - 1 ORBs 130/23
    Gleiches gilt für eine Verletzung der Aufklärungspflicht (st. Senatsrechtsprechung, s. nur SenE v. 15.04.2014 - III-1 RBs 89/14 - SenE v. 22.05.2014 - III-1 RBs 126/14 - SenE v. 24.09.2014 - III-1 RBs 257/14 - SenE v. 20.01.2015 - III-1 RVs 237/14 - SenE v. 19.06.2015 - III-1 RBs 168/15 - SenE v. 02.04.2022 - III-1 RBs 89/22 -).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,49365
OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13 (https://dejure.org/2013,49365)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13 (https://dejure.org/2013,49365)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13 (https://dejure.org/2013,49365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVO § 3; StPO § 261; StPO § 344 Abs. 2
    Anforderungen an die Feststellungen zur vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • verkehrslexikon.de

    Verfahrensrüge bei Ablehnung eines Beweisantrages auf Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung einer stationären Messstelle und vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellungen zur vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsportal.de

    StVO § 3; StPO § 261; StPO § 344 Abs. 2
    Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren: Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlich begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung; Verfahrensrüge im Zusammenhang mit einem abgelehnten Beweisantrag auf Einsichtnahme der Bedienungsanleitung einer (hier: stationären) ...

  • rechtsportal.de

    StVO § 3 ; StPO § 261 ; StPO § 344 Abs. 2
    Anforderungen an die Feststellungen zur vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 354
  • NZV 2014, 6
  • NZV 2015, 98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Wird im Zusammenhang mit durch das Gericht entgegen einem Antrag nicht zur Verfügung gestellten Unterlagen die Versagung des rechtlichen Gehörs gerügt, muss die Rechtsbeschwerde substantiiert darlegen, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung in der Hauptverhandlung zu seiner Verteidigung vorgebracht hätte und welche Anstrengungen bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge unternommen wurden, um die Unterlagen zu erhalten (Anschluss an OLG Celle, Beschl. v. 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13).

    Denn im Falle der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs muss die Rechtsbeschwerde substantiiert darlegen, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (OLG Celle, Beschl. v. 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13 -, BeckRS 2013, 06415 m. w. Rspr.nachw.; Seitz, a. a. O., Rn. 16c), weil das Rechtsbeschwerdegericht nur so in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht und dem Betroffenen tatsächlich rechtliches Gehör verwehrt worden ist.

  • KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Je höher die prozentuale Überschreitung ausfällt, desto eher wird sie von einem Kraftfahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit kennt, aufgrund der stärkeren Fahrgeräusche und der schneller vorbeiziehenden Umgebung bemerkt (OLG Braunschweig a. a. O.; OLG Karlsruhe NZV 2006, 437; KG NZV 2004, 598 und a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 18.09.2007 - 2 Ss OWi 153/07

    Massive Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht automatisch Vorsatz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Vorliegend erreicht jedoch die relative Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 % (festgestellte 33 km/h gegenüber erlaubten 100 km/h) nicht das Ausmaß von mindestens ca. 40%, das die Rechtsprechung zur Annahme vorsätzlicher Begehungsweise - auch bei Fahrzeugen mit gehobener technischer Ausstattung - voraussetzt, wenn weitere Tatsachen, aus denen auf Vorsatz geschlossen werden kann, nicht feststellbar sind (OLG Braunschweig a. a. O.; KG a. a. O.; OLG Karlsruhe a. a. O.; vgl. auch OLG Brandenburg DAR 2008, 532, wonach eine Überschreitung um 32% mangels Feststellbarkeit weiterer vorsatzbegründender Tatsachen nicht ausreichend ist, sowie weitere Rechtsprechung hierzu, zitiert in Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl., Rn. 1594, der in Rn. 1593 sogar von einer "Faustregel" von ca. 50% statt 40% ausgeht).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG), die mit der Verfahrensrüge geltend zu machen ist (OLG Köln NZV 1999, 264 [265]; Seitz, a. a. O., Rn. 16i; Senge in KK-OWiG, 3. Aufl., § 80 Rn. 41b und 42), ist allerdings bereits nicht in zulässiger Weise erhoben worden.
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Annahme vorsätzlicher Begehungsweise

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Je höher die prozentuale Überschreitung ausfällt, desto eher wird sie von einem Kraftfahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit kennt, aufgrund der stärkeren Fahrgeräusche und der schneller vorbeiziehenden Umgebung bemerkt (OLG Braunschweig a. a. O.; OLG Karlsruhe NZV 2006, 437; KG NZV 2004, 598 und a. a. O.).
  • OLG Celle, 09.08.2011 - 322 SsBs 245/11

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ordnungsgemäß aufgestellte Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern auch wahrgenommen werden (vgl. OLG Celle, NZV 2011, 618).
  • KG, 12.04.2001 - 3 Ws (B) 92/01

    Begriff des Beweisantrages; Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit drängt sich eine vorsätzliche Begehungsweise umso mehr auf, je massiver das Ausmaß der Überschreitung ist (OLG Braunschweig, Beschl. v. 07.02.2011 - Ss (OWiZ) 225/10 -, juris, Rn. 9 f.; KG NStZ-RR 2002, 116 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17

    Rechtsbeschwerde gegen eine Einspruchsverwerfung in der Bußgeldhauptverhandlung

    Beruft sich der Betroffene darauf, dass ihm aufgrund verwehrter Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen - hier die Bedienungsanleitung des Messgeräts - entsprechender Vortrag nicht möglich ist, muss er sich, damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragsfrist gerechtfertigt und belegt wird, nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung (OLG Celle VRS 124, 333; NStZ 2014, 526; Beschluss vom 21.04.2016 - 2 Ss (OWi) 82/16 , juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 354; OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2012 - III-1 RBs 105/12, juris; a.A. OLG Jena NJW 2016, 1457) jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Unterlagen bemühen und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun.
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