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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14   

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https://dejure.org/2014,26741
BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14 (https://dejure.org/2014,26741)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2014 - 1 StR 162/14 (https://dejure.org/2014,26741)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14 (https://dejure.org/2014,26741)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 2 StGB; § 55 Abs. 1 StGB, § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 56f Abs. 3 StGB; § 73c Abs. 1 StGB
    Vorwegvollzug (Berechnung der vorweg zu vollziehenden Haftstrafe bei Bildung zweier Gesamtstrafen; Berücksichtigung eines Ausgleichs für die Erfüllung einer Bewährungsauflage); Absehen von der Anordnung des Verfalls (Faktoren der richterlichen Härtefallentscheidung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 56f Abs 3 StGB, § 58 Abs 2 S 2 StGB, § 67 Abs 2 S 2 StGB, § 67 Abs 2 S 3 StGB
    Strafvollstreckung bei Betäubungsmitteldelikten: Reihenfolge der Vollstreckung bei Bildung zweier Gesamtstrafen; Berechnung des Vorwegvollzugs bei Anordnung einer Bewährungsauflage

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines wegen unerlaunten Handeltreibens nit Betäubungsmitteln Verurteilten in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Strafvollstreckung bei Betäubungsmitteldelikten: Reihenfolge der Vollstreckung bei Bildung zweier Gesamtstrafen; Berechnung des Vorwegvollzugs bei Anordnung einer Bewährungsauflage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2 S. 3
    Unterbringung eines wegen unerlaunten Handeltreibens nit Betäubungsmitteln Verurteilten in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 368
  • StV 2016, 19 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 40/12

    Abzug des als vollstreckt geltenden Teils der Freiheitsstrafe bei der Berechnung

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
    Diese Anrechnung obliegt allerdings nicht schon dem Tatgericht, sondern erst dem Vollstreckungsgericht (vgl. zu § 51 StGB: BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 und vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10; jeweils mwN; zur Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12).

    Da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind, kann der Senat den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 und vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12; jeweils mwN).

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12 mwN und vom 7. Juni 2011 - 4 StR 168/11); denn die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge dienen auch der Sicherung des Therapieerfolgs (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07 a.E.).

  • BGH, 15.12.2010 - 1 StR 642/10

    Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs (Halbstrafenzeitpunkt)

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
    Diese Anrechnung obliegt allerdings nicht schon dem Tatgericht, sondern erst dem Vollstreckungsgericht (vgl. zu § 51 StGB: BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 und vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10; jeweils mwN; zur Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12).

    Da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind, kann der Senat den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 und vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12; jeweils mwN).

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91

    Verfallserklärung bei Vermögen, das zur Schuldentilgung verwendet wurde

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
    So können etwa das "Verprassen" der erlangten Mittel sowie ihre Verwendung für Luxus und Vergnügen insoweit gegen die Anwendung der Härtevorschrift sprechen; ihr Verbrauch in einer Notlage für den Lebensunterhalt hingegen kann als Argument für eine entsprechende Ermessensentscheidung herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104, 105; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juli 1991 - 1 StR 316/91, BGHSt 38, 23, 25; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08, wistra 2009, 23).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 662/96

    Fehlende Berücksichtigung der Möglichkeit des Vorliegens eines minder schweren

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
    aa) Soweit das Landgericht die Annahme minder schwerer Fälle im Sinne von § 29a Abs. 2 BtMG verneint und den Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB gemildert hat, hätte das Landgericht zwar prüfen müssen, ob bereits § 31 BtMG dazu führen kann, einen minder schweren Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG anzunehmen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. September 2001 - 4 StR 333/01 und vom 19. November 1996 - 1 StR 662/96; jeweils mwN).
  • BGH, 27.09.2001 - 4 StR 333/01

    Kronzeugenregelung; Aufklärungserfolg; Strafzumessung; Besonders schwerer Fall;

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
    aa) Soweit das Landgericht die Annahme minder schwerer Fälle im Sinne von § 29a Abs. 2 BtMG verneint und den Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB gemildert hat, hätte das Landgericht zwar prüfen müssen, ob bereits § 31 BtMG dazu führen kann, einen minder schweren Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG anzunehmen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. September 2001 - 4 StR 333/01 und vom 19. November 1996 - 1 StR 662/96; jeweils mwN).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
    Im Ansatz zutreffend hat das Landgericht zunächst den Wert des Erlangten nach dem Bruttoprinzip (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369) durch Schätzung (§ 73b StGB) auf einen "Mindestverkaufserlös" von 80.000 Euro bestimmt.
  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13

    Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
    Diese Anrechnung obliegt allerdings nicht schon dem Tatgericht, sondern erst dem Vollstreckungsgericht (vgl. zu § 51 StGB: BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 und vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10; jeweils mwN; zur Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12).
  • BGH, 21.08.2007 - 3 StR 263/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vollstreckungsreihenfolge; Anordnung

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12 mwN und vom 7. Juni 2011 - 4 StR 168/11); denn die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge dienen auch der Sicherung des Therapieerfolgs (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07 a.E.).
  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 182/10

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelhandel (Feststellung des Wirkstoffgehalts);

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
    Bei der Berechnung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB ist somit von der Summe beider Gesamtstrafen und der Hälfte hiervon auszugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 182/10, NStZ-RR 2010, 306 und vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 Berechnung 1).
  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 168/11

    Bemessung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 StGB (bereits eingeleiteter

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12 mwN und vom 7. Juni 2011 - 4 StR 168/11); denn die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge dienen auch der Sicherung des Therapieerfolgs (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07 a.E.).
  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 243/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Gesamtstrafübel; besondere

  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 499/09

    Gesamtstrafenbildung (Zäsur; Bildung zweier Gesamtstrafen); Vorwegvollzug

  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 76/09

    Wertersatzverfall (Voraussetzungen der unbillige Härten beim Verfall und

  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Diese hat nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB die Vollstreckungsbehörde anzurechnen (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 Berechnung 2; vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368, 369 und vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, NStZ-RR 2014, 58).
  • BGH, 12.12.2023 - 3 StR 343/23

    Erfordernis einer Substanzkonsumstörung für einen Hang; Anordnung der

    Diese Anordnung ergeht zu Gunsten des Angeklagten, weil die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolges dienen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07, juris Rn. 4; vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12, juris Rn. 2; vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368; vom 15. Januar 2020 - 1 StR 601/19, juris Rn. 5; vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21, NStZ-RR 2022, 139, 140 mwN; vom 22. November 2023 - 4 StR  347/23, juris Rn. 14; s. auch BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 105; vom 28. Juli 2020 - 6 StR 190/20, juris: keine Beschwer des Angeklagten).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 458/21

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen

    Denn diese Anordnung ergeht zu Gunsten des Angeklagten, weil die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolges dienen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 601/19, juris Rn. 5; vom 22. März 2018 - 1 StR 93/18, juris Rn. 5; vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368; vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 Berechnung 2 Rn. 10; vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12, juris; vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07, juris Rn. 4; s. auch BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2020 - 6 StR 190/20, juris; vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 105: keine Beschwer des Angeklagten).
  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17

    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom

    Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge aber auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368 und vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07) muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden, woran es vorliegend fehlt.
  • BGH, 22.03.2018 - 1 StR 93/18

    Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Berücksichtigung

    Der Senat kann den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern, da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind (BGH, Beschlüsse vom 24. November 2015 - 1 StR 494/15 Rn. 5; vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14 Rn. 12, NStZ-RR 2014, 368, 369 und vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 Rn. 3).

    Das Verschlechterungsverbot steht dem nicht entgegen; denn die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge dienen auch der Sicherstellung des Therapieerfolgs (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, aaO und vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07 Rn. 4).

  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19

    Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche

    Bei der Berechnung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB ist somit von der Summe beider Gesamtstrafen und der Hälfte hiervon auszugehen (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368 f.).
  • BGH, 13.04.2016 - 2 StR 53/16

    Dauer des Vorwegvollzugs (Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft)

    Da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind, kann der Senat den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, StraFo 2014, 517, 518).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 601/19

    Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe vor der Maßregel (Bestimmung der Dauer des

    b) Tatsächlich ist die Untersuchungshaft nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB durch die Vollstreckungsbehörde anzurechnen (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 29; Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13 Rn. 7, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 Berechnung 2; vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14 Rn. 10; vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13 Rn. 7 und vom 6. März 2019 - 3 StR 29/19 Rn. 2).
  • BGH, 08.04.2021 - 1 StR 49/21

    Berechnung der Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe vor der gemäß § 64 StGB

    Das Verschlechterungsverbot steht dem nicht entgegen; denn die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge dienen auch der Sicherstellung des Therapieerfolgs (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14 Rn. 12 und vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07 a.E.).
  • OLG Naumburg, 25.09.2023 - 1 Ws 309/23

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckung, schwierige Gesamtstrafenbildung

    Bei der Berechnung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 S. 3 StGB ist somit von der Summe beider Gesamtstrafen und der Hälfte hiervon auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 102/19 -, juris), abzüglich der voraussichtlichen Therapiedauer (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14 -, juris).
  • BGH, 26.04.2016 - 2 StR 58/16

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe (Anrechnung von erlittener

  • LG Heilbronn, 20.07.2017 - 3 AR 11/17

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anpassung der Dauer des Vorwegvollzugs der

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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2014 - 3 StR 203/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28277
BGH, 21.08.2014 - 3 StR 203/14 (https://dejure.org/2014,28277)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2014 - 3 StR 203/14 (https://dejure.org/2014,28277)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2014 - 3 StR 203/14 (https://dejure.org/2014,28277)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; 223 StGB; § 13 StGB; § 27 StGB; § 46 StGB
    Totschlag durch Unterlassen (tateinheitliche Beihilfe zur Körperverletzung; einheitliches Geschehen; doppelte Anwendung des Zweifelssatzes); Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des strafbegründenden Verhaltens selbst)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 261 StPO
    Rechtsfehlerfreie tatrichterliche Verneinung von Mordmerkmalen (hier: Verdeckungsabsicht und niedrige Beweggründe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 212 StGB
    Strafzumessung bei Totschlags durch Unterlassen: Absehen von der Strafrahmenmilderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB, § 212 StGB
    Mord aus niedrigen Beweggründen: Bestrafung wegen kriminellen Vorverhaltens des Opfers

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 212 Abs. 1, § 13 Abs. 1 StGB, § 223 Abs. 1, § 26 StGB, § 212 Abs. 1 StGB, § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Zweifelsatzes bzgl. Beihilfe zur Körperverletzung und Totschlags durch Unterlassen

  • rewis.io

    Mord aus niedrigen Beweggründen: Bestrafung wegen kriminellen Vorverhaltens des Opfers

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung bei Totschlags durch Unterlassen: Absehen von der Strafrahmenmilderung

  • rechtsportal.de

    Anwendung des Zweifelsatzes bzgl. Beihilfe zur Körperverletzung und Totschlags durch Unterlassen

  • rechtsportal.de

    Anwendung des Zweifelsatzes bzgl. Beihilfe zur Körperverletzung und Totschlags durch Unterlassen

  • datenbank.nwb.de

    Mord aus niedrigen Beweggründen: Bestrafung wegen kriminellen Vorverhaltens des Opfers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Da müsste sich an sich die Tastatur sträuben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Versagung der Strafmilderung wegen eines strafbegründenden Unterlassens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 265
  • NStZ-RR 2014, 368
  • StV 2015, 297
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.1984 - 1 StR 593/84

    Übergehen eines Körperverletzungsvorsatzes in einen unbedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 3 StR 203/14
    Der Senat kann deshalb offen lassen, ob das kurzzeitige Verlassen des Tatorts und der anschließende Wechsel des Tatmittels das Geschehen in einer Weise unterbrachen, welche die bereits von Tötungsvorsatz getragenen Schläge und Tritte als eine zur Verdeckung geeignete "andere Straftat" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1984 - 1 StR 593/84, NStZ 1985, 167).
  • LG Aachen, 12.03.2020 - 52 Ks 1/20
    vgl. zu diesem für die Frage der Strafrahmenverschiebung bedeutsamen Umstand BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1997, 4 StR 487/97 , juris; BGH, Beschluss vom 21. August 2014, 3 StR 203/14, juris.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30045
BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,30045)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2014 - 1 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,30045)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2014 - 1 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,30045)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 306 StGB; § 154a StPO; § 46 StGB; Art. 6 EMRK
    Brandstiftung (Anwendung auf eine Unterstellhalle: Carport); gerichtliche Hinweispflicht; Berücksichtigung prozessordnungsgemäß festgestellter aber nicht mehr verfolgter Sachverhaltsteile in der Strafzumessung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 154a StPO
    Strafverfahren wegen Brandstiftung: Berücksichtigung von durch Verfahrenseinstellung ausgeschiedener Straftatteile

  • IWW

    § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 306 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 154a StPO

  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Verurteilung wegen Brandstiftung durch Beschränkung der Strafverfolgung bzgl. der abgebrannten Unterstellhalle

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Brandstiftung: Berücksichtigung von durch Verfahrenseinstellung ausgeschiedener Straftatteile

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wegfall der Verurteilung wegen Brandstiftung durch Beschränkung der Strafverfolgung bzgl. der abgebrannten Unterstellhalle

  • rechtsportal.de

    StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 ; StPO § 154a
    Wegfall der Verurteilung wegen Brandstiftung durch Beschränkung der Strafverfolgung bzgl. der abgebrannten Unterstellhalle

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausgeschiedener Tatsachenstoff kann bei Strafzumessung zu berücksichtigen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 368
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die vorgenommene Ausscheidung von Verfahrensstoff gemäß § 154a StPO nicht dazu, dass die mit ihm zusammenhängenden Tatsachen nicht (mehr) anhängig sind, deshalb aus der richterlichen Kognition ausscheiden und aus diesem Grund für die Urteilsfindung außer Betracht bleiben müssten; vielmehr ist das Tatgericht nicht gehindert, auch solchen Tatsachenstoff zu berücksichtigen, wenn er zumindest mittelbar für die Beurteilung von Tat oder Täter von Bedeutung ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153 mwN).

    Dieser Hinweis ergeht, damit nicht das Vertrauen des Angeklagten erweckt wird, die Zerstörung der Unterstellhalle könne nicht mehr im Rahmen der Strafzumessung zu seinem Nachteil verwertet werden (zum Erfordernis eines Hinweises vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03, NStZ 2004, 277, und Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, wistra 2010, 409).

  • BGH, 15.06.1993 - 4 StR 287/93

    Möglichkeit des Treffens einer Kostenentscheidung bei einer Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1, und vom 3. November 1998 - 4 StR 428/98).
  • BGH, 23.09.2003 - 1 StR 292/03

    Verwertbarkeit prozessordnungsgemäß festgestellter, wegen Verjährung aber nicht

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Dieser Hinweis ergeht, damit nicht das Vertrauen des Angeklagten erweckt wird, die Zerstörung der Unterstellhalle könne nicht mehr im Rahmen der Strafzumessung zu seinem Nachteil verwertet werden (zum Erfordernis eines Hinweises vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03, NStZ 2004, 277, und Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, wistra 2010, 409).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10

    Strafschärfende Berücksichtung ausgeschiedener Taten und Gesetzesverletzungen

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Dieser Hinweis ergeht, damit nicht das Vertrauen des Angeklagten erweckt wird, die Zerstörung der Unterstellhalle könne nicht mehr im Rahmen der Strafzumessung zu seinem Nachteil verwertet werden (zum Erfordernis eines Hinweises vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03, NStZ 2004, 277, und Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, wistra 2010, 409).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 428/98

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit bei Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis;

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1, und vom 3. November 1998 - 4 StR 428/98).
  • BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22

    Beweiswürdigung (auf dem Wiedererkennen des Angeklagten beruhender Tatnachweis;

    Für 9 10 11 12 eine (isolierte) Kostenund Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16; vom 4. September 2014 - 1 StR 70/14).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 15/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anforderungen an Urteilsgründe:

    Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1, und vom 4. September 2014 - 1 StR 70/14, NStZ-RR 2014, 368).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.08.2014 - 4 StR 330/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29598
BGH, 28.08.2014 - 4 StR 330/14 (https://dejure.org/2014,29598)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2014 - 4 StR 330/14 (https://dejure.org/2014,29598)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2014 - 4 StR 330/14 (https://dejure.org/2014,29598)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 263 StGB
    Strafzumessung bei banden- und gewerbsmäßigem Betrug: Notwendige Erörterungen zur Strafmilderung bei Aufklärungshilfe durch den Angeklagten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 46b StGB, § 263 Abs. 5 StGB, §§ 22, 23, 49 Abs. 1 StGB, §§ 46b, §§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. n StPO, § 46b Abs. 1 StGB, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung einer möglichen Strafmildung nach § 46b StGB durch das erkennende Gericht

  • rewis.io

    Strafzumessung bei banden- und gewerbsmäßigem Betrug: Notwendige Erörterungen zur Strafmilderung bei Aufklärungshilfe durch den Angeklagten

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung bei banden- und gewerbsmäßigem Betrug: Notwendige Erörterungen zur Strafmilderung bei Aufklärungshilfe durch den Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 264
  • NStZ-RR 2014, 368
  • NStZ-RR 2016, 39
  • StV 2015, 173
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13

    Berücksichtigung von ausländischen Strafen bei Vorliegen einer Gesamtstrafenlage

    Auszug aus BGH, 28.08.2014 - 4 StR 330/14
    Wegen des im Rahmen der Feststellungen zur Person des Angeklagten erwähnten polnischen Strafverfahrens, für das sich der Angeklagte insgesamt fünf Jahre in Haft befand, verweist der Senat für den Fall, dass insoweit die Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung vorliegen, wegen der möglicherweise gegebenen Voraussetzungen für einen Härteausgleich auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2014 (2 StR 202/13, Tz. 15 mwN).
  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14

    Schwere räuberische Erpressung durch Mitglieder einer Bande (keine Erweiterung

    Sollten sie erfüllt sein, dann hätte sich die Strafkammer aber hiermit auch im Rahmen der Strafrahmenwahl auseinandersetzen, insbesondere sein ihm zustehendes Ermessen gemäß den Vorgaben des § 46b Abs. 2 StGB ausüben müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2014 - 4 StR 330/14, NStZ-RR 2014, 368).
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