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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47824
BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14 (https://dejure.org/2014,47824)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2014 - 3 StR 458/14 (https://dejure.org/2014,47824)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14 (https://dejure.org/2014,47824)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB
    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch; Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch; subjektive Sicht des Täters; fehlende Feststellungen zur Vorstellung des Täters in den Urteilsgründen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 24 Abs 1 S 2 StGB, § 211 StGB
    Notwendiger Inhalt eines Strafurteils wegen versuchten Mordes: Abgrenzung des fehlgeschlagenen vom unbeendeten und beendeten Versuch; Prüfung eines freiwilligen Rücktritts

  • IWW

    § 24 Abs. 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiung bzgl. Rücktritts vom unbeendeten Versuch durch freiwilliges Unterlassen weiterer auf den Taterfolg abzielender Handlungen (hier: Unterbrechung der Stromzufuhr zur Kochplatte für eine Explosion)

  • rewis.io

    Notwendiger Inhalt eines Strafurteils wegen versuchten Mordes: Abgrenzung des fehlgeschlagenen vom unbeendeten und beendeten Versuch; Prüfung eines freiwilligen Rücktritts

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Notwendiger Inhalt eines Strafurteils wegen versuchten Mordes: Abgrenzung des fehlgeschlagenen vom unbeendeten und beendeten Versuch; Prüfung eines freiwilligen Rücktritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beendeter oder unbeendeter Versuch - und der Rücktrittshorizont

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 331
  • NStZ-RR 2015, 105
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
    Hält er dagegen den Eintritt des Taterfolgs für möglich, so ist der Versuch beendet; der strafbefreiende Rücktritt setzt dann voraus, dass der Täter den Taterfolg freiwillig durch aktives Tun verhindert (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB) oder zumindest entsprechende ernsthafte Bemühungen entfaltet, wenn der Erfolg ohne sein Zutun ausbleibt (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB; s. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 mwN).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
    a) Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Hand liegenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang setzt (s. etwa nur BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691 mwN).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
    a) Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Hand liegenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang setzt (s. etwa nur BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691 mwN).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
    b) Auch für die Frage, ob ein Versuch unbeendet oder beendet ist, kommt es maßgeblich darauf an, welche Vorstellung der Täter nach seiner letzten Ausführungshandlung von der Tat hat (sog. Rücktrittshorizont; s. nur BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274 mwN).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
    Lässt sich den Urteilsfeststellungen die entsprechende Vorstellung des Täters von seiner Tat nicht entnehmen, so hält das Urteil regelmäßig sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, weil es die revisionsrechtliche Prüfung eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch nicht ermöglicht (s. etwa BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 509 mwN).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 239/04

    Versuchter Totschlag; Rücktritt (Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch;

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt; zumindest soll ein freiwilliger Verzicht auf weitere Tathandlungen zur Straffreiheit nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, NStZ-RR 2005, 70, 71).
  • OLG Celle, 08.06.2017 - 1 Ss 25/17

    Begriff der Drohung mit einem empfindlichen Übel i.S. von § 240 Abs. 1 StGB

    Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn aus der Sicht des Täters zum Zeitpunkt unmittelbar nach Ende der letzten Ausführungshandlung der angestrebte Taterfolg mit den bereits eingesetzten oder zur Hand liegenden Mitteln nicht ohne Ingangsetzen einer völlig neuen Handlungs- und Kausalkette erreicht werden kann (st. Rspr., vgl. nur BGH , Beschluss vom 27. November 2014, NStZ-RR 2015, 105; Fischer , StGB, 64. Aufl. 2017, § 24 Rn. 7 m.w.N.).

    Unbeendet ist ein Versuch, wenn der Täter im Anschluss an die letzte Ausführungshandlung (sogenannter Rücktrittshorizont) glaubt, zur Vollendung des Tatbestandes bedürfe es noch weiteren Handelns (BGH , Beschluss vom 27. November 2014, NStZ-RR 2015, 105; Fischer , StGB, 64. Aufl. 2017, § 24 Rn. 14).

    Zum Rücktritt vom unbeendeten Versuch genügt es in aller Regel - und auch hier -, wenn der Täter untätig bleibt (BGH , Beschluss vom 27. November 2014, NStZ-RR 2015, 105; Fischer , StGB, 64. Aufl. 2017, § 24 Rn. 26).

  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16

    Rücktritt vom versuchten Heimtückemord als Einzelakt innerhalb einer natürlichen

    Das Landgericht hat, von seinem rechtlichen Standpunkt aus konsequent, keine Feststellungen zu dem Vorstellungsbild des Angeklagten von der Tatsituation in dem Moment getroffen, als er aufhörte, auf dem Balkon auf seine Ehefrau einzustechen, und das Messer fallen ließ (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch

    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106; Beschluss vom 9. Juli 2009 - 3 StR 257/09, NStZ-RR 2009, 335 f.).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2016 - 6 StS 1/16

    14 Jahre Haft - Frank S. wegen versuchten Mordes an der Kölner

    Der Angeklagte nahm an, die Geschädigte werde den tiefen und wuchtigen Stich in den Hals nicht überleben (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Februar 1987 - 3 StR 561/86; BGHSt 31, 170; 33, 295; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Sollte sich das neue ebenso wie das erste Tatgericht von der Tat 1 überzeugen, so wird es nähere Feststellungen dazu zu treffen haben, ob der Versuch der gefährlichen Körperverletzung - aus Sicht der Beschuldigten (zur Maßgeblichkeit der subjektiven Tätersicht vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331; MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 3. Aufl., § 24 Rn. 53 mwN) - fehlgeschlagen war, und dies im Rahmen der Beweiswürdigung auch zu belegen haben.
  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: Voraussetzungen); tatrichterliche

    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15

    Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz,

    Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt vom Versuch hinsichtlich eines Einzelakts nur ausgeschlossen, wenn dieser Teilakt bereits als fehlgeschlagener Versuch zu werten ist (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91, 94; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253; Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 260/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch)

    Das Landgericht hat zunächst für die Prüfung der Frage, ob der Versuch fehlgeschlagen war, auf die Sicht des Angeklagten nach dem Ende der letzten Ausführungshandlung - dem Wurf des Laubsaugers auf die Autobahn - und damit zutreffend auf den sogenannten Rücktrittshorizont (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschlüsse vom 19. November 2015 - 2 StR 462/15, NStZ-RR 2016, 105 (Ls); vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106) abgestellt.
  • BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18

    Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren

    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, NStZ-RR 2017, 303, 304; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont: Anforderungen an die Darlegung im

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; zur revisionsgerichtlichen Überprüfung ferner: BGH, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ-RR 2014, 201, 202; vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106; vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14 jeweils mwN).
  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18

    Rücktritt (Rücktrittshorizont; Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch;

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 483/15

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

  • LG Aschaffenburg, 22.04.2021 - Ks 104 Js 5331/17

    Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 27.03.2018 - 4 StR 593/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: fehlgeschlagener Versuch, beendeter und

  • BGH, 29.09.2015 - 2 StR 309/15

    Rücktritt vom Versuch der Nötigung (Rücktritt des Mittäters; fehlgeschlagener

  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 418/18

    Fehlgeschlagener Versuch (Unmöglichkeit der Herbeiführung des Erfolgs ohne neue

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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2012 - 2 StR 285/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38378
BGH, 23.10.2012 - 2 StR 285/12 (https://dejure.org/2012,38378)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2012 - 2 StR 285/12 (https://dejure.org/2012,38378)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 2 StR 285/12 (https://dejure.org/2012,38378)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 2 Halbsatz 2 StPO; § 338 Nr. 7 StPO
    Letztes Wort des Angeklagten (kein Nachholen nach Urteilsverkündung durch Wiedereintritt in die Hauptverhandlung); Fehlen schriftlicher Entscheidungsgründe für das Urteil

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 258 StPO, § 338 Nr 7 StPO
    Strafverfahren: Nachholung des versäumten letzten Wortes des Angeklagten nach Urteilsverkündung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereintritt in die Hauptverhandlung und Ausspruch eines neuen Urteils nach Bemerken der Nichtgewährung des letzten Wortes vor Verkündung des ersten Urteils

  • rewis.io

    Strafverfahren: Nachholung des versäumten letzten Wortes des Angeklagten nach Urteilsverkündung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StPO § 275 Abs. 1; StPO § 338 Nr. 7
    Wiedereintritt in die Hauptverhandlung und Ausspruch eines neuen Urteils nach Bemerken der Nichtgewährung des letzten Wortes vor Verkündung des ersten Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Nachholung des versäumten letzten Wortes des Angeklagten nach Urteilsverkündung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Das fehlende letzte Wort des Angeklagten - Nach der Urteilsverkündung kann das fehlende letzte Wort des Angeklagten nicht durch eine erneute Urteilsverkündung geheilt werden

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Heilung von Verfahrensmängeln nach Abschluss der Urteilsverkündung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 104
  • NStZ-RR 2015, 105
  • NStZ-RR 2015, 196
  • StV 2013, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83

    Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 2 StR 285/12
    Das zuletzt ergangene Urteil kann keinen Bestand haben, wobei offen bleiben kann, ob es, wie die Revision meint, von vornherein unwirksam ist und wegen Nichtigkeit nur in deklaratorischer Weise aufzuheben ist, oder ob es an einem Rechtsfehler leidet, der aufgrund der Revision zur förmlichen Aufhebung zwingt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 - 1 StR 874/83, NStZ 1984, 279).
  • BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22

    Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben

    Für eine "Wiedereröffnung" der Hauptverhandlung und für alle darauf gerichteten prozessleitenden Maßnahmen gab es keine rechtliche Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 2 StR 285/12 Rn. 5; RG, Urteil vom 12. Oktober 1931 - II 575/31, RGSt 65, 397, 398; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 268 Rn. 40, 42; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 260 Rn. 5).
  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 31/14

    Beschleunigungsgebot

    Nach Aufhebung beider Urteile durch Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2012 - 2 StR 285/12 - (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilsverkündung 1 und StPO § 338 Nr. 7 Entscheidungsgründe 1) hat es den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in weiterer Tateinheit mit vorsätzlichem Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt und eine Bestimmung zur Anrechnung ausländischer Auslieferungshaft getroffen.
  • BGH, 11.04.2017 - 4 StR 615/16

    Aufhebung des Urteils (deklaratorische Aufhebung)

    Für eine vom Generalbundesanwalt angeregte deklaratorische Aufhebung des "zweiten Urteils' ist schon deshalb kein Raum, weil sich aus dem im Hauptverhandlungsprotokoll dokumentierten Verfahrensablauf ergibt, dass die Strafkammer nicht zwei unterschiedliche Urteile erlassen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 - 1 StR 874/83, NStZ 1984, 279; Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 2 StR 285/12, StV 2013, 378), sondern ein und dasselbe Urteil lediglich zweimal verkündet hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2013 - 1 StR 529/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3312
BGH, 06.02.2013 - 1 StR 529/12 (https://dejure.org/2013,3312)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2013 - 1 StR 529/12 (https://dejure.org/2013,3312)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 1 StR 529/12 (https://dejure.org/2013,3312)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 274 StPO
    Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor in der Urteilsurkunde (authentische Wortlaut der Urteilsformel; Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls; kein Berichtigungsbeschluss bei mangelnder Offensichtlichkeit: Schreibversehen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO, § 274 StPO
    Strafverfahren: Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung bei widersprüchlicher Höhe der verhängten Freiheitsstrafe in Urteilsgründen und Urteilstenor

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge wegen Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor in der Urteilsurkunde

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung bei widersprüchlicher Höhe der verhängten Freiheitsstrafe in Urteilsgründen und Urteilstenor

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Verfahrensrüge wegen Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor in der Urteilsurkunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 105
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - 1 StR 529/12
    Der authentische Wortlaut der Urteilsformel ergibt sich allein aus der nach § 274 StPO maßgebenden Sitzungsniederschrift (vgl. BGHSt 34, 11, 12; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01).
  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 42/01

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls hinsichtlich der Urteilsformel

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - 1 StR 529/12
    Der authentische Wortlaut der Urteilsformel ergibt sich allein aus der nach § 274 StPO maßgebenden Sitzungsniederschrift (vgl. BGHSt 34, 11, 12; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Der Senat hat Bedenken, dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 3. Mai 2019 - 3 StR 462/18 Rn. 3-5) zu folgen, der eine Verfahrensrüge des Beschwerdeführers (§ 344 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1, Satz 2 StPO) für erforderlich hält, um ein Abweichen des Urteilstenors aus der zu den Akten gebrachten Urteilsurkunde von der verkündeten Urteilsformel in der Revisionsinstanz zu erkennen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 StR 529/12; vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01 und vom 4. Februar 1986 - 1 StR 643/85, BGHSt 34, 11, 12 f.; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 Rn. 6-8).

    Bei Divergenz ist der "authentische" Wortlaut der Urteilsformel aus der Sitzungsniederschrift gegenüber der Urteilsurkunde maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 StR 529/12 Rn. 2; vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 340/09 Rn. 2; vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01 Rn. 2; vom 13. September 1991 - 3 StR 315/91, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 10 und vom 4. Februar 1986 - 1 StR 643/85, BGHSt 34, 11, 12; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 Rn. 9).

  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20

    Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor

    Der authentische Wortlaut der Urteilsformel ergibt sich allein aus der nach § 274 StPO maßgeblichen Sitzungsniederschrift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01, NStZ-RR 2002, 100; vom 6. Februar 2013 - 1 StR 529/12 Rn. 3 mwN).
  • BayObLG, 06.09.2023 - 203 StRR 342/23

    Unterbliebene Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis iRd

    Der authentische Wortlaut der Urteilsformel ergibt sich demgemäß aus der Sitzungsniederschrift (BGH, Beschluss vom 13. September 1991 - 3 StR 315/91 -, juris; BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01- und vom 6. Februar 2013 - 1 StR 529/12 Rn. 3 m.w.N., zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 632/18-, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2012 - 4 StR 263/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32523
BGH, 11.10.2012 - 4 StR 263/12 (https://dejure.org/2012,32523)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2012 - 4 StR 263/12 (https://dejure.org/2012,32523)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 4 StR 263/12 (https://dejure.org/2012,32523)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs eines Urteils im Hinblick auf das Entfallen von Feststellungen bzgl. des Absehens von einer Verfallsanordnung und zum Wert des jeweils Erlangten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 430 Abs. 1; StPO § 442 Abs. 1
    Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs eines Urteils im Hinblick auf das Entfallen von Feststellungen bzgl. des Absehens von einer Verfallsanordnung und zum Wert des jeweils Erlangten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 105
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.2000 - 2 StR 430/99

    Zulässige Berichtigung der Urteilsformel bei Zählfehler

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 4 StR 263/12
    Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er wie hier für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2000 2 3 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386; vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04, NStZ-RR 2005, 79; vom 11. Januar 2006 - 2 StR 562/05).
  • BGH, 23.11.2004 - 4 StR 362/04

    Urteilsberichtigung (offensichtliches Verkündungsversehen); Tenorierung

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 4 StR 263/12
    Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er wie hier für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2000 2 3 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386; vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04, NStZ-RR 2005, 79; vom 11. Januar 2006 - 2 StR 562/05).
  • BGH, 11.01.2006 - 2 StR 562/05

    Zählfehler; Verkündungsversehen; angemessene Rechtsfolge (Gesamtstrafe)

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 4 StR 263/12
    Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er wie hier für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2000 2 3 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386; vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04, NStZ-RR 2005, 79; vom 11. Januar 2006 - 2 StR 562/05).
  • BGH, 29.07.2014 - 5 StR 46/14

    Untreue; Strafantragsrecht des Betreuers ohne ausdrückliche Übertragung

    Der Senat macht insoweit in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt von §§ 430, 442 StPO Gebrauch (vgl. zu deren Anwendbarkeit BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 4 StR 263/12), zumal eine Beeinträchtigung der Vermögenslage der Geschädigten hierdurch nicht ersichtlich ist.
  • BGH, 19.05.2020 - 6 StR 87/20

    Ruhen der Verjährung (Gültigkeit der Erweiterung bis zur Vollendung des 30.

    Entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts und aus den von ihm angeführten Gründen hat der Senat ferner den offensichtlichen Zählfehler des Landgerichts (21 statt 20 Taten des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen) berichtigt (dazu etwa BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 4 StR 263/12 mwN) und den Schuldspruch dahin korrigiert, dass der Angeklagte einer Tat des Besitzes von kinderpornographischen Schriften (statt "in 90 tateinheitlichen Fällen') schuldig ist.
  • BGH, 27.04.2023 - 5 StR 213/22

    Einstellung des Verfahrens hinsichtlich Verurteilung wegen vorsätzlicher

    Denn aus den Urteilsgründen ergibt sich - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - zweifelsfrei, dass das Landgericht den Angeklagten in 28 Fällen für schuldig befunden hat und ihm daher ein bloßes Verkündungsversehen unterlaufen ist, das berichtigt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 4 StR 263/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45595
BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12 (https://dejure.org/2012,45595)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2012 - 3 StR 458/12 (https://dejure.org/2012,45595)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 3 StR 458/12 (https://dejure.org/2012,45595)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 46 StGB
    Berichtigung des Urteilstenors (keine Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele); unzureichend begründete Strafzumessung (Begründungsanforderungen bei höherer Strafe für Versuch gegenüber Vollendung); Verpflichtung zur Kenntnisnahme vom Urteilsinhalt durch Revisionsgericht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungserfordernis bei Verhängung einer höheren Strafe bei Versuch eines gewerbsmäßigen Betrugs als bei der Vollendung desselben

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261; StGB § 23 Abs. 2; StGB § 49 Abs. 1
    Darlegungserfordernis bei Verhängung einer höheren Strafe bei Versuch eines gewerbsmäßigen Betrugs als bei der Vollendung desselben

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Gesamtstrafenbildung beim Betrug - Die Einzelstrafe vom versuchten Delikt muss grundsätzlich geringer als vom vollendeten Delikt sein

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12
    Das Vorliegen gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere oder minderschwere Fälle wird nicht in die Urteilsformel aufgenommen (BGH, Urteil vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 256; Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12
    Das Vorliegen gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere oder minderschwere Fälle wird nicht in die Urteilsformel aufgenommen (BGH, Urteil vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 256; Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12
    Auch wenn die Strafkammer insoweit von der Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung nach § 23 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB keinen Gebrauch gemacht hat, hätte es doch der Darlegung bedurft, warum trotz des Umstandes, dass ein Schaden in diesen Fällen nicht entstanden ist, jeweils eine im Vergleich zu den vollendeten Delikten höhere Strafe ausgesprochen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 2 StR 293/11, BGHR StGB § 46 Begründung 2; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, juris Rn. 16).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12
    Der Inhalt des Urteils ist bei gleichzeitig erhobener Sachrüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen (BGH, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 StR 338/95, NJW 1998, 838) und kann daher den Sachvortrag der Revision zu einer Verfahrensrüge ergänzen.
  • BGH, 23.05.2007 - 2 StR 569/06

    Bestimmen eines Minderjährigen, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12
    Auch wenn die Strafkammer insoweit von der Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung nach § 23 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB keinen Gebrauch gemacht hat, hätte es doch der Darlegung bedurft, warum trotz des Umstandes, dass ein Schaden in diesen Fällen nicht entstanden ist, jeweils eine im Vergleich zu den vollendeten Delikten höhere Strafe ausgesprochen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 2 StR 293/11, BGHR StGB § 46 Begründung 2; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, juris Rn. 16).
  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 90/08

    Tateinheit beim Betrug auf Grund eines Organisationsdelikts

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12
    Die Kennzeichnung des Betrugs als "gewerbsmäßig" hat deshalb zu entfallen (BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 5 StR 90/08, wistra 2008, 261 f.).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 441/08

    Schwere Brandstiftung (konkrete Gefahr für die Gesundheit eines Menschen;

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12
    Ergänzend bemerkt der Senat zu der Rüge der Verletzung des § 261 StPO: Soweit der Generalbundesanwalt unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2008 (3 StR 441/08, StraFo 2009, 115) die Rüge bereits für unzulässig erachtet, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 16.09.2010 - 4 StR 433/10

    Revision im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) steht dem nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - 4 StR 433/10, NStZ-RR 2010, 384).
  • BGH, 20.07.2011 - 2 StR 293/11

    Fehlerhafte Strafzumessung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12
    Auch wenn die Strafkammer insoweit von der Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung nach § 23 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB keinen Gebrauch gemacht hat, hätte es doch der Darlegung bedurft, warum trotz des Umstandes, dass ein Schaden in diesen Fällen nicht entstanden ist, jeweils eine im Vergleich zu den vollendeten Delikten höhere Strafe ausgesprochen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 2 StR 293/11, BGHR StGB § 46 Begründung 2; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, juris Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 4 Ss 543/15

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit der dashcam-Aufzeichnung einer

    Insbesondere geht aus der Rügebegründung in Verbindung mit den Urteilsgründen, die der Senat aufgrund der zulässigen Sachrüge ergänzend heranzuziehen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - 1 StR 338/95, juris Rn. 8; vom 18. Dezember 2012 - 3 StR 458/12, juris Rn. 6), hervor, dass der Betroffene der Verwertung der Videoaufnahmen in der Hauptverhandlung rechtzeitig widersprochen hat.
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Hinsichtlich des Schuldspruchs verweist der Senat darauf, dass das Vorliegen gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere oder minder schwere Fälle nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist und die Kennzeichnung des Betrugs als "gewerbsmäßig' daher entbehrlich war (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 3 StR 458/12).
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