Rechtsprechung
BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 252 StPO; § 52 StPO
Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht (erforderliche Belehrung des Zeugens über Reichweite des Bewertungsverbots bei erster Vernehmung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 252 StPO, § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 251 Abs. 2 StPO, § 168c StPO, § 168c Abs. 2 StPO, § 161a Abs. 1 Satz 2 StPO, §§ 153, 154 StGB
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Vernehmung einer richterlichen Vernehmungsperson
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 52 Abs. 3 S. 1; StPO § 252
Anforderungen an die Vernehmung einer richterlichen Vernehmungsperson - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Richterliche Vernehmung und Aussageverweigerungsrecht - und die Frage der qualifizierten Belehrung
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.07.2013 - 105 Ks 18/12
- BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13
- BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14
- BGH, 08.01.2015 - 3 ARs 20/14
- BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
- BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
- BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
- BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
- BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 118
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83
laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252 …
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Die Ausnahme vom Verwertungsverbot wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass die Belehrung durch den Richter die Gewähr dafür bietet, dem Zeugen Kenntnis von seinem Weigerungsrecht zu verschaffen, ihm die Bedeutung dieses Rechts bewusst zu machen und ihm die Tragweite seines Handelns vor Augen zu führen; der Zeuge, der sich auf solcher Grundlage freiwillig zu einer Aussage entschlossen hat, erleidet keinerlei Einbuße in seinen Rechten, wenn diese Aussage zu Beweiszwecken verwertet wird, mag er auch bei einer späteren Vernehmung von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25; vgl. auch BGH…, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51 aaO, S. 106 f.).Zur ordnungsgemäßen Belehrung nach § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO gehört es nicht, den Zeugen auch darüber zu unterrichten, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn er zunächst aussagt, später jedoch von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht; das Gesetz erfordert lediglich, dass die Belehrung dem Zeugen eine genügende Vorstellung von der Bedeutung seines Weigerungsrechts vermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83 aaO; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14 Rn. 7 f.).
- BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13
Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten …
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Auf den Anfragebeschluss des 2. Strafsenats vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13 - erklärt der Senat, dass er an seiner entgegenstehenden Rechtsprechung festhält. - BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Der Senat sieht keinen Grund, von seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. März 1967 - 5 StR 540/66, BGHSt 21, 218 f., vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345, und Beschluss vom 4. April 2001 - 5 StR 604/00, StV 2001, 386) abzuweichen und eine Vernehmung der richterlichen Vernehmungsperson, die als Ausnahme von dem aus § 252 StPO abgeleiteten Verwertungsverbot durch den anfragenden Senat nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden ist (…vgl. kritisch zu dieser Ausnahme Sander/Cirener in LR-StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 10;… Pauly in Radtke/Hohmann, 2011, StPO § 252 Rn. 52;… Velten in SK-StPO, 4. Aufl. Rn. 4), nur noch dann zuzulassen, wenn der Zeuge vor seiner richterlichen Vernehmung auch "qualifiziert" über die Möglichkeit der Einführung und Verwertung seiner Aussage im weiteren Verfahren belehrt worden ist.
- BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14
Anfrageverfahren; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten …
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Zur ordnungsgemäßen Belehrung nach § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO gehört es nicht, den Zeugen auch darüber zu unterrichten, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn er zunächst aussagt, später jedoch von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht; das Gesetz erfordert lediglich, dass die Belehrung dem Zeugen eine genügende Vorstellung von der Bedeutung seines Weigerungsrechts vermittelt (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14 Rn. 7 f.). - BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen); …
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Für einen Zeugen ist deshalb auch wegen der einem Ermittlungsrichter eingeräumten Stellung (vgl. BVerfG - Kammer - , Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07) erkennbar, dass einer richterlichen Vernehmung eine erhöhte Bedeutung zukommt; nach der Belehrung durch einen Richter steht ihm deutlicher vor Augen, dass er im Falle seiner Aussage seine Angaben nicht ohne weiteres wieder beseitigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 77), deren Folgen er aber durch freiwillige Entschließung im Bewusstsein ihrer Bedeutung auf sich nimmt (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Januar 1952 - 1 StR 561/51, aaO, S. 106). - BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66
Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden …
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Der Senat sieht keinen Grund, von seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. März 1967 - 5 StR 540/66, BGHSt 21, 218 f., vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345, und Beschluss vom 4. April 2001 - 5 StR 604/00, StV 2001, 386) abzuweichen und eine Vernehmung der richterlichen Vernehmungsperson, die als Ausnahme von dem aus § 252 StPO abgeleiteten Verwertungsverbot durch den anfragenden Senat nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden ist (…vgl. kritisch zu dieser Ausnahme Sander/Cirener in LR-StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 10;… Pauly in Radtke/Hohmann, 2011, StPO § 252 Rn. 52;… Velten in SK-StPO, 4. Aufl. Rn. 4), nur noch dann zuzulassen, wenn der Zeuge vor seiner richterlichen Vernehmung auch "qualifiziert" über die Möglichkeit der Einführung und Verwertung seiner Aussage im weiteren Verfahren belehrt worden ist. - BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Die Ausnahme vom Verwertungsverbot wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass die Belehrung durch den Richter die Gewähr dafür bietet, dem Zeugen Kenntnis von seinem Weigerungsrecht zu verschaffen, ihm die Bedeutung dieses Rechts bewusst zu machen und ihm die Tragweite seines Handelns vor Augen zu führen; der Zeuge, der sich auf solcher Grundlage freiwillig zu einer Aussage entschlossen hat, erleidet keinerlei Einbuße in seinen Rechten, wenn diese Aussage zu Beweiszwecken verwertet wird, mag er auch bei einer späteren Vernehmung von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51 aaO, S. 106 f.). - BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03
Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung …
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Für einen Zeugen ist deshalb auch wegen der einem Ermittlungsrichter eingeräumten Stellung (vgl. BVerfG - Kammer - , Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07) erkennbar, dass einer richterlichen Vernehmung eine erhöhte Bedeutung zukommt; nach der Belehrung durch einen Richter steht ihm deutlicher vor Augen, dass er im Falle seiner Aussage seine Angaben nicht ohne weiteres wieder beseitigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 77), deren Folgen er aber durch freiwillige Entschließung im Bewusstsein ihrer Bedeutung auf sich nimmt (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Januar 1952 - 1 StR 561/51, aaO, S. 106). - BGH, 08.01.1952 - 1 StR 561/51
Unzüchtige Handlungen eines Polizeibeamten mit Schutzbefohlenem - Merkmal der …
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Für einen Zeugen ist deshalb auch wegen der einem Ermittlungsrichter eingeräumten Stellung (vgl. BVerfG - Kammer - , Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07) erkennbar, dass einer richterlichen Vernehmung eine erhöhte Bedeutung zukommt; nach der Belehrung durch einen Richter steht ihm deutlicher vor Augen, dass er im Falle seiner Aussage seine Angaben nicht ohne weiteres wieder beseitigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 77), deren Folgen er aber durch freiwillige Entschließung im Bewusstsein ihrer Bedeutung auf sich nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1952 - 1 StR 561/51, aaO, S. 106). - BGH, 04.04.2001 - 5 StR 604/00
Unzulässige Revision des Nebenklägers (Nähere Begründung); Verstoß gegen …
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Der Senat sieht keinen Grund, von seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. März 1967 - 5 StR 540/66, BGHSt 21, 218 f., vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345, und Beschluss vom 4. April 2001 - 5 StR 604/00, StV 2001, 386) abzuweichen und eine Vernehmung der richterlichen Vernehmungsperson, die als Ausnahme von dem aus § 252 StPO abgeleiteten Verwertungsverbot durch den anfragenden Senat nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden ist (…vgl. kritisch zu dieser Ausnahme Sander/Cirener in LR-StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 10;… Pauly in Radtke/Hohmann, 2011, StPO § 252 Rn. 52;… Velten in SK-StPO, 4. Aufl. Rn. 4), nur noch dann zuzulassen, wenn der Zeuge vor seiner richterlichen Vernehmung auch "qualifiziert" über die Möglichkeit der Einführung und Verwertung seiner Aussage im weiteren Verfahren belehrt worden ist.
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei …
Hierauf hatten der 1., 4. und 5. Strafsenat mitgeteilt, sie hielten an ihrer der neuen Auffassung des 2. Senats widerstreitenden Rechtsprechung fest (Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14, juris; vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48; vom 27. Januar 2015 - 5 ARs 64/14, NStZ-RR 2015, 118). - BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13
Rücknahme einer Divergenzvorlage
Nachdem die anderen Strafsenate der Auffassung des Senats entgegen getreten waren (Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14; Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 ARs 64/14), hatte der Senat die Sache mit Beschluss vom 18. März 2015 dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt. - BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer …
Die anderen Strafsenate sind der Auffassung des Senats entgegen getreten (Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14; Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 ARs 64/14).
Rechtsprechung
BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 202a StPO; § 212 StPO; § 243 Abs. 4 Satz 1 StGB; § 337 Abs. 1 StPO
Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Mitteilung über Vorgespräche; Negativmitteilung; Ausschluss des Beruhens beim Fehlen von Gesprächen über Verständigung; freibeweisliche Klärung im Revisionsverfahren; Vortrag des Revisionsführers zur Beruhensfrage) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 202a StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO, § 337 StPO
Revision im Strafverfahren: Beruhen eines Urteils auf unterbliebener Negativmitteilung bei auszuschließendem Verständigungsgespräch - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 176 Abs. 1 StGB, § 250 Satz 1, § 255a StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Nachweis und Auswirkungen des Fehlens einer Negativmitteilung gemäß § 243 Abs. 4 S. 1 StPO
- rewis.io
Revision im Strafverfahren: Beruhen eines Urteils auf unterbliebener Negativmitteilung bei auszuschließendem Verständigungsgespräch
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 243 Abs. 4 S. 1
Nachweis und Auswirkungen des Fehlens einer Negativmitteilung gemäß § 243 Abs. 4 S. 1 StPO - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Es ist nicht Aufgabe des BGH, "die Tatgerichte zu disziplinieren"
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 23.01.2013 - 2 KLs 11/12
- BGH, 22.08.2013 - 5 StR 310/13
- BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
- BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1260
- NStZ-RR 2015, 118
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung …
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13
Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde des Angeklagten aufgehoben, weil sie diesen in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt habe (BVerfG NStZ 2014, 592).Dies ist aber auszuschließen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (…BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG NStZ 2014, 592, 594).
- BGH, 25.11.2014 - 2 StR 171/14
Pflicht zur Mitteilung über vorherige Verständigungsgespräche (Negativmitteilung; …
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13
c) Es kommt daher nicht darauf an, ob der Senat einer Ansicht, die (allein) bei einer auf die Verletzung des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO gestützten Verfahrensrüge eine Ausnahme vom revisionsrechtlichen Grundsatz, ein Revisionsführer brauche zur Beruhensfrage nichts vorzutragen, zulassen möchte (…vgl. BVerfG aaO; BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14), folgen könnte; einen tragenden Grund für eine derartige Handhabung vermag er jedenfalls nicht zu erkennen. - BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13
Dies ist aber auszuschließen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG NStZ 2014, 592, 594).
- BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14
Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die …
Denn der Beschwerdeführer, der insoweit unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 2014 (2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592) offensichtlich das Fehlen einer sog. Negativmitteilung rügt, teilt nicht mit, ob und ggfs. mit welchem Inhalt Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO tatsächlich stattgefunden haben (…zum - verfassungsrechtlich unbedenklichen, vgl. BVerfG aaO S. 594 - Vortragserfordernis insoweit: BGH, Beschlüsse vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NStZ 2015, 176 und vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; vgl. demgegenüber auch BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NJW 2015, 1260 und vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 520/14). - BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14
Mitteilung über den Inhalt von Verständigungsgesprächen (Mitteilungspflicht bei …
Das Beruhen ist insoweit nur auszuschließen, wenn feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NJW 2015, 1260 f.). - BGH, 01.06.2015 - 4 StR 91/15
Mitteilung über Verständigungsgespräche (kein Beruhen des Urteils auf fehlender …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beruht das Urteil nicht auf einer fehlenden Mitteilung, dass keine Verständigungsgespräche stattgefunden haben ("Negativattest'), wenn es - wie hier - solche tatsächlich nicht gegeben hat (st. Rspr.; u.a. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2015 - 2 StR 123/14, NStZ 2015, 294; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 335/14; vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NJW 2015, 1260 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15). - OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15
Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer …
Nicht erfasst werden daher - gar vor Anklageerhebung geführte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NStZ-RR 2015, 118, und vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13; Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13, NStZ 2014, 600, 601) - Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ohne gerichtliche Beteiligung (BVerfG [Kammer], Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594; BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2015 -1 StR 590/14, BeckRS 2015, 12467, und vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232).