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   BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14   

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https://dejure.org/2015,3380
BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14 (https://dejure.org/2015,3380)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2015 - 4 StR 420/14 (https://dejure.org/2015,3380)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 (https://dejure.org/2015,3380)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem freisprechenden Urteil; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 249 StGB, § 259 StGB
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Raubes wahlweise der Hehlerei

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhaftigkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Täterschaft wegen Diebstahls und schweren Raubes

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Raubes wahlweise der Hehlerei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Rechtsfehlerhaftigkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Täterschaft wegen Diebstahls und schweren Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gelegenheit zur Tatausführung muss als Indiz in tatrichterlichen Überlegungen einbezogen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 148
 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft:

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16 , juris Rn. 17 und vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15

    Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

    Sachverhaltsvarianten, für die das aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpfte Beweisergebnis keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat, sind für die tatrichterliche Entscheidung ohne Belang (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, aaO; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Der vom Landgericht aus dem vom Angeklagten selbst eingestandenen objektiven Geschehen und den während des Abholvorgangs in einem Zeitraum von 26 Minuten (UA S. 6) geführten vier Telefonaten zwischen dem von dem vermeintlichen Polizeibeamten genutzten und dem dem Angeklagten zugeordneten Mobiltelefon im Rahmen einer Gesamtschau gezogene Schluss auf einen bedingten Betrugsvorsatz ist möglich und deshalb revisionsrechtlich hinzunehmen (zum Maßstab siehe nur BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
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