Weitere Entscheidungen unten: BGH, 11.03.2015 | OLG Koblenz, 14.07.2014

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   BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7538
BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14 (https://dejure.org/2015,7538)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2015 - 2 StR 322/14 (https://dejure.org/2015,7538)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14 (https://dejure.org/2015,7538)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 111i Abs. 2 StPO; § 73a StGB
    Auffangrechtserwerb (Bundesland als Begünstigter/Verletzter; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Härtefallklausel bei Vermögenslosen); Anordnung des Verfalls von Wertersatz

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 S 2 StGB, § 73a StGB, § 111i Abs 2 StPO, § 266 StGB
    Verfall von Wertersatz bei Untreue: Fiskus als Verletzter; Urteilsfeststellung zum Absehen von einer Verfallsanordnung wegen Ansprüchen des Verletzten im Falle der Insolvenzverfahrenseröffnung über das Vermögen des Angeklagten

  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 73a StGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 266 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73c StGB, § 111i Abs. 2 Satz 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Verfalls von Wertersatz bei einer Verurteilung wegen Untreue

  • rewis.io

    Verfall von Wertersatz bei Untreue: Fiskus als Verletzter; Urteilsfeststellung zum Absehen von einer Verfallsanordnung wegen Ansprüchen des Verletzten im Falle der Insolvenzverfahrenseröffnung über das Vermögen des Angeklagten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 S. 2; StPO § 111i Abs. 2
    Anordnung des Verfalls von Wertersatz bei einer Verurteilung wegen Untreue

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der veruntreuende Justizangestellte - Verfall von Wertersatz und der Schadensersatzanspruch des Landes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 171
  • StV 2015, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 443/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Verfalls (Ansprüche des Verletzten: Erstreckung

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB verfolgt den Zweck, den Angeklagten vor einer doppelten Inanspruchnahme zu schützen und ihm die Mittel zu belassen, die er zur Erfüllung der Ansprüche des Verletzten benötigt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09, NStZ 2010, 693 f.).
  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 41/06

    Verfall von Wertersatz; Ersatzansprüche der Geschädigten (Verzicht; Verwirkung;

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    Denn eine im Urteil getroffene Anordnung von Wertersatzverfall ließe zunächst die Möglichkeit des Verletzten unberührt, seine aus der Tat erwachsenen Ansprüche außerhalb des Strafverfahrens - hier zum Beispiel durch Vollstreckung des notariellen Schuldanerkenntnisses - durchzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - 3 StR 41/06, NStZ 2006, 621, 622).
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    Der Umstand, dass über das Vermögen des Angeklagten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, NJW 2015, 713, 715).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    b) Das Landgericht hat indes nicht geprüft, ob die Vorschrift des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB der Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO entgegensteht, obwohl für eine solche Prüfung bei dem vermögenslosen Angeklagten Anlass bestand (zur Prüfungsreihenfolge im Rahmen des § 73c StGB vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    Sollte das neue Tatgericht abermals eine Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO treffen (zur Fassung des Urteilstenors vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 51 f.; BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, NStZ 2014, 149, 154), wird es gegebenenfalls die Vorschrift des § 111i Abs. 2 Satz 4 StPO zu beachten haben.
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    Sollte das neue Tatgericht abermals eine Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO treffen (zur Fassung des Urteilstenors vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 51 f.; BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, NStZ 2014, 149, 154), wird es gegebenenfalls die Vorschrift des § 111i Abs. 2 Satz 4 StPO zu beachten haben.
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    Auch der Fiskus kann Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB sein (BGH, Beschluss vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00, NStZ 2001, 155, 156).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Regelungsziel dieser Vorschrift ist es, den Angeklagten vor einer doppelten Inanspruchnahme zu schützen und ihm die Mittel zu belassen, die er zur Erfüllung der Ansprüche des Verletzten benötigt (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - 3 StR 41/06, NStZ 2006, 680; Beschlüsse vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09, NStZ 2010, 693 f. und vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).

    Sie steht also der Anordnung des Verfalls entgegen, wenn zumindest eine abstrakte Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme besteht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).

  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18

    Begründung einer Einziehungsanordnung gegen einen als Organ handelnden Täter;

    Die Einziehung ist mithin ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen anzuordnen (vgl. zum Verfall von Wertersatz nach alter Rechtslage: BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 312; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 253; SK-StPO/Rogall, 5. Aufl., Vor §§ 111b - 111p Rn. 44; MüKoStPO/Bittmann, Vor §§ 111b - 111p Rn. 8; zum aufschiebend bedingt entstandenen Zahlungsanspruch des Staates im Wege des Auffangrechtserwerbs bei der Rückgewinnungshilfe nach § 111i Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 StPO aF: BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75, 81 ff.; Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, wistra 2015, 309).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind jedoch nur zu erörtern, wenn naheliegende Anhaltspunkte für deren Vorliegen gegeben sind (BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 1 StR 187/15, NStZ 2016, 278, 279; vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171 f.; vom 17. Juli 2013 - 4 StR 208/13, wistra 2013, 386 und vom 11. April 2013 - 4 StR 39/13, StV 2013, 610).

    Soweit das Landgericht hinsichtlich des Angeklagten M. den Verfall von Wertersatz in Höhe von 36.857,10 EUR angeordnet hat, ist eine ausdrückliche Erörterung des § 73c Abs. 1 StGB zwar unterblieben (vgl. zur Erörterungsbedürftigkeit, insbesondere bei weitgehender Entreicherung und vermögenslosem Angeklagten, BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 1 StR 187/15, NStZ 2016, 278, 279; vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171 f.; vom 17. Juli 2013 - 4 StR 208/13, wistra 2013, 386 und vom 11. April 2013 - 4 StR 39/13, StV 2013, 610).

  • BGH, 17.03.2016 - 1 StR 628/15

    Verfall (Begriff des Erlangen aus der Tat: faktische Verfügungsgewalt, Erlangen

    (2) Der Senat kann ausschließen, dass das Tatgericht ohne den Wertungsfehler im Rahmen der Entscheidung gemäß § 111i Abs. 2 StPO den Wert des vom Angeklagten Erlangten unter Anwendung von § 73c StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171 f.) geringer als 15.800 Euro bestimmt hätte.
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 187/15

    Auffangrechtserwerb (Berücksichtigung der Härtefallklausel); Absehen von der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Regelung des § 73c Abs. 1 StGB auch im Rahmen der nach § 111i Abs. 2 StPO zu treffenden Entscheidung zu beachten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 4 StR 173/15; vom 18. März 2015 - 3 StR 644/14, wistra 2015, 270; vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171 f. und vom 6. November 2014 - 4 StR 290/14, NStZ-RR 2015, 44).

    Die Voraussetzungen des § 73c Abs. 1 StGB sind zu erörtern, wenn naheliegende Anhaltspunkte für deren Vorliegen gegeben sind (BGH, Beschlüsse vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171 f.; vom 17. Juli 2013 - 4 StR 208/13, wistra 2013, 386 und vom 11. April 2013 - 4 StR 39/13, StV 2013, 610).

  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 1 Ws 81/16

    Vermögensabschöpfung: Eröffnung des Insolvenzverfahrens; dinglicher Arrest

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hindert weder eine Verfallsanordnung (BGH, Urteil vom 30.5. 2008 - 1 StR 166/07, GRUR 2008, 818, 828; BGH, Urteil vom 2.12.2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 930; OLG Schleswig, Urteil vom 22.01.2001 - 2 Ss 342/00, wistra 2001, 312, 313) noch eine Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO (BGH, Beschluss vom 12.3.2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171, 172; BGH, Urteil vom 4.12.2014 - 4 StR 60/14, NJW 2015, 713, 715).

    Die Regelungen der Vermögensabschöpfung bilden den vom Gesetzgeber gefundenen Kompromiss aus den Zielen des Ausschlusses von Vermögensrückfall an den Täter, der Rückgewinnungshilfe und der Vermeidung von Doppelbelastungen für den Täter (BGH, Beschluss vom 12.03.2015 -2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171, 171) ab.

  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 1/17

    Aufrechterhaltung der Beschlagnahme für einen befristeten Zeitraum (Eröffnung des

    Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75; Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).
  • KG, 12.06.2017 - 5 Ws 64/17

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Gerichtliche Zuständigkeit für

    Diese verfolgen einen doppelten Zweck: Zum einen soll gewährleistet sein, dass Individualansprüche Vorrang vor einer Abschöpfung des unrechtmäßig Erlangten zugunsten des Staates haben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09 -, juris Rn. 7; Joecks in MK-StGB, 3. Auflage, § 73 Rn. 49); zum anderen soll eine doppelte Inanspruchnahme des Täters verhindert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14 -, juris Rn. 5; Schmidt in LK-StGB, 12. Auflage 2007, § 73 Rn. 34; Schilling in Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 73 StGB Rn. 60).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2015 - 1 StR 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7827
BGH, 11.03.2015 - 1 StR 3/15 (https://dejure.org/2015,7827)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2015 - 1 StR 3/15 (https://dejure.org/2015,7827)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 46 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 15 StGB; § 66a Abs. 2 StGB
    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (Vorwurf direkten Tötungsvorsatzes); Sicherungsverwahrung (Ermessensausfall); Strafzumessung (zulässiges Verteidigungsverhalten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 211 StGB
    Strafzumessung wegen versuchten Mordes: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei strafschärfender Berücksichtigung des unbedingten Tötungsvorsatzes

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB, § 66a Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung als Ermessensvorschrift i.R.d. Strafzumessung von Strafschärfungsgründen

  • rewis.io

    Strafzumessung wegen versuchten Mordes: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei strafschärfender Berücksichtigung des unbedingten Tötungsvorsatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3; StGB § 66a Abs. 2
    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung als Ermessensvorschrift i.R.d. Strafzumessung von Strafschärfungsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 171
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.2004 - 4 StR 403/03

    Mord (besondere Schuldschwere: Doppelverwertungsverbot)

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 3/15
    Dies verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 und vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564).
  • BGH, 19.03.2009 - 4 StR 53/09

    Strafzumessung bei Tötungsdelikten (Doppelverwertungsverbot; Differenzierung

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 3/15
    Dies verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 und vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 3/15
    Rechtsfehlerhaft wäre es, mit einem zulässigen Verteidigungsverhalten des Angeklagten dessen Hang zur Begehung erheblicher Straftaten oder dessen hangbedingte Gefährlichkeit zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, NStZ-RR 2015, 9 mwN).
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03

    Vorverurteilung zu Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 3/15
    Dem Senat ist es verwehrt, insoweit eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 150/15

    Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht

    Die strafschärfende Berücksichtigung der - rechtsfehlerfrei festgestellten - Tötungsabsicht erweist sich nach bisher gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als rechtsfehlerhaft, weil dem Angeklagten damit strafschärfend allein das subjektive Tatbestandsmerkmal direkten Tötungsvorsatzes zur Last gelegt wird und dies gegen das in § 46 Abs. 3 StGB verankerte Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen verstößt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 7; Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15; Senat, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 2 StR 83/15; BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, NStZ-RR 2015, 171; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72).

    b) Der Rechtsauffassung des 3. und des 4. Strafsenats, wonach die strafschärfende Berücksichtigung des direkten Tötungsvorsatzes gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstoße, sind der 1. Strafsenat (Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15) und der 5. Strafsenat (Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8) beigetreten.

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15

    Strafzumessung (Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand: gebotene

    1. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde es überwiegend als ein Verstoß gegen das in § 46 Abs. 3 StGB verankerte Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen und damit als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn der Tatrichter das subjektive Tatbestandsmerkmal direkten Tötungsvorsatzes strafschärfend berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, NStZ-RR 2015, 171 (Ls.); Senat, Beschlüsse vom 25. Juni 2015 - 2 StR 83/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 7, vom 21. Januar 2004 - 2 StR 449/03, vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72 und vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77 und vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; Beschlüsse vom 16. September 1986 - 4 StR 457/86, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, vom 26. April 1988 - 4 StR 157/88, NStE Nr. 41 zu § 46 StGB, vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23, vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 und vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8).
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    b) Den Urteilsgründen ("war anzuordnen') ist auch in ihrem Gesamtzusammenhang bereits nicht zu entnehmen, dass sich das Schwurgericht des Umstands bewusst gewesen ist, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und es von dem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2017 - 2 StR 466/16, NStZ-RR 2017, 307; vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15; vom 13. Juni 2012 - 2 StR 121/12; vom 8. Februar 1996 - 4 StR 752/95, NStZ 1996, 331, 332).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

    b) Sollte ein neues Tatgericht wiederum eine Entscheidung nach § 66a StGB in Betracht ziehen, wird zu beachten sein, dass es sich hierbei um eine Ermessensvorschrift handelt und sich die tatrichterliche Ermessensausübung aus den Urteilsgründen ergeben muss (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17, juris Rn. 8 ff.; vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, juris Rn. 3; MüKo-StGB/Ullenbruch/Morgenstern, 3. Aufl., § 66a Rn. 67).
  • BGH, 09.07.2015 - 1 StR 141/15

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Begründung des

    Mit einem zulässigen Verteidigungsverhalten des Angeklagten kann dessen Hang zur Begehung erheblicher Straftaten oder dessen hangbedingte Gefährlichkeit nicht begründet werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15 und vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, NStZ-RR 2015, 9 mwN).
  • BGH, 14.10.2015 - 5 StR 355/15

    Strafzumessung beim vorsätzlichen Tötungsdelikt (Doppelverwertungsverbot; keine

    Der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Vorsatz gehandelt hat, darf daher als solcher nicht straferschwerend berücksichtigt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3 mwN; vom 17. September 1990 - 3 StR 313/90, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 4; vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564, und vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15).
  • BGH, 30.06.2022 - 1 StR 176/22

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche Begründung

    Die auf § 66a Abs. 2 StGB gestützte Anordnung, deren formelle Voraussetzungen das Landgericht rechtsfehlerfrei bejaht hat, liegt dabei im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18, BGHSt 63, 243, 245 Rn. 25 und vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15 Rn. 3).
  • BGH, 25.06.2015 - 2 StR 83/15

    Doppelverwertungsverbot

    Dies verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB und erweist sich daher als rechtsfehlerhaft (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 166/15; Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15).
  • BGH, 09.06.2015 - 2 StR 166/15

    Minderschwerer Fall des Totschlags

    Als nicht unbedenklich stellt sich weiter die Erwägung dar, der Angeklagte habe den Tod seiner Mutter nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern vorsätzlich im Sinne einer absichtlichen, zielgerichteten Handlung herbeigeführt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15).
  • BGH, 26.04.2016 - 4 StR 104/16

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Absicht

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die u.a. zu Lasten der Angeklagten angestellte Erwägung der Strafkammer, diese habe mit Absicht und damit mit der stärksten Form des Vorsatzes gehandelt, im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. dazu einerseits BGH, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 2 StR 61/12, NStZ 2012, 689; andererseits BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, NStZ-RR 2015, 171).
  • BGH, 14.06.2016 - 2 StR 120/15

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Tötungsabsicht

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.07.2014 - 2 Ws 340/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43644
OLG Koblenz, 14.07.2014 - 2 Ws 340/14 (https://dejure.org/2014,43644)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.2014 - 2 Ws 340/14 (https://dejure.org/2014,43644)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - 2 Ws 340/14 (https://dejure.org/2014,43644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Zulässigkeit von Weisungen an den Verurteilten im Rahmen der Führungsaufsicht: Mitteilung der genauen Wohnanschrift an die Strafvollstreckungskammer; regelmäßige Vorstellung bei der für seinen Wohnort zuständigen forensischen Ambulanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Weisung an den Verurteilten, seine neue Wohnanschrift der Strafvollstreckungskammer mitzuteilen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 68b
    Führungsaufsicht; Weisungen; Wohnadresse; Wohnsitz; forensische Ambulanz

  • rechtsportal.de

    StGB § 68b
    Unzulässigkeit der Weisung an den Verurteilten, seine neue Wohnanschrift der Strafvollstreckungskammer mitzuteilen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Bestand einer Weisung, die die Strafvollstreckungskammer als Mitteilungsadressaten vorsieht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 171
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 19.12.2017 - 1 Ws 561/17

    Keine Maßregel nach Haftentlassung bei günstiger Prognose

    Eine diesbezügliche Meldepflicht bei dem Bewährungshelfer kann dem Verurteilten allerdings als - nicht strafbewehrte - Weisung nach § 68b Abs. 2 StGB auferlegt werden (abweichend von OLG Koblenz, Beschluss vom 14.07.2014 - 2 Ws 340/14 - (juris) sowie OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2017 - III-3 Ws 457/16).

    Die Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz in seiner Entscheidung vom 14.07.2014 - 2 Ws 340/14 - (juris), eine solche - nicht strafbewehrte - Weisung komme nicht in Betracht, da ansonsten die nach § 68b Abs. 1 Ziff. 8 StGB gesetzlich definierte Zuständigkeit der Aufsichtsstelle zu Wohn- und Aufenthaltsüberwachung ins Leere liefe, vermag der Senat nicht zu teilen.

  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als

    Auch der Senat hatte bereits in anderer Sache Anlass, die beschließende Strafvollstreckungskammer darauf hinzuweisen, dass aufgrund des Interesses des Verurteilten an einer rechtskräftigen Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung das gesamte Verfahren besonders zügig zu führen ist (vgl. BVerfG NJW 2012, 516; Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 Ws 340/14 -).
  • OLG Hamm, 02.04.2019 - 1 Ws 179/19

    Keine Rechtsgrundlage für Pflicht zur Zusammenarbeit mit Bewährungshelfer bei

    c) Bezüglich der ebenfalls schon aus den unter III.2.a) aufgezeigten Gründen aufgehobenen, ausdrücklich als strafbewehrt bezeichneten Weisung zu Ziffer I.3.b), jeden Wechsel der Wohnung oder des Arbeitsplatzes dem Bewährungshelfer anzuzeigen, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Anzeige eines Wohnwechsels bei dem Bewährungshelfer oder bei Gericht im Unterschied zur Anzeige gegenüber der Aufsichtsstelle (§ 68b Abs. 1 Nr. 8 StGB) nicht als strafbewehrte Weisung gemäß § 68b Abs. 1 StGB ausgestaltet werden kann (vgl. Senat, a.a.O.; Kinzig in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 68b Rn. 13); eine diesbezügliche Meldepflicht bei dem Bewährungshelfer könnte dem Verurteilten allerdings als nicht strafbewehrte Weisung nach § 68b Abs. 2 StGB auferlegt werden (vgl. Senat, a.a.O.; a. A. OLG Koblenz, Beschluss vom 14.07.2014 - 2 Ws 340/14 -, juris).
  • OLG Schleswig, 28.03.2019 - 1 Ws 65/19
    Diesen Bestimmtheitsanforderungen an eine strafbewährte Weisung genügt - unbeschadet der in Aussicht gestellten weiter- gehenden Konkretisierung durch gesonderten Beschluss - bereits die bestehende Weisung, sich einmal monatlich bis zum jeweils 10. des Monats bei der Forensischen Ambulanz des Wohnsitzes des Verurteilten vorzustellen, weil sich die für den Wohnort zu- ständige psycho-therapeutische Ambulanz ohne Weiteres ermit- teln lässt (vgl. OLG Koblenz, II. Strafsenat, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 2 Ws 340/14 -).
  • OLG Hamm, 17.01.2019 - 1 Ws 719/18

    Strafvollstreckung: Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Eine Verpflichtung zur Anzeige eines Wohnsitzwechsels bei dem Bewährungshelfer oder bei Gericht (bzw. dem Einwohnermeldeamt) kann im Unterschied zur Anzeige gegenüber der Aufsichtsstelle (§ 68b Abs. 1 Nr. 8 StGB) nicht als strafbewehrte Weisung gemäß § 68b Abs. 1 StGB ausgestaltet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - III-1 Ws 561/17 -, juris, Beschluss vom 07. November 2017 - III-1 Ws 498/17 -, Beschluss vom 27. Juli 2017 - III-1 Ws 292/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2017 - III-3 Ws 457/16 -, m.w.N.; Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 68b Rn. 13), sondern ist allein als nicht strafbewehrte Weisung nach § 68b Abs. 2 StGB möglich (vgl. Senat a.a.O.; auch diese Möglichkeit ablehnend OLG Hamm, a.a.O., der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts hat allerdings mitgeteilt, an seiner Rechtsprechung insoweit nicht mehr festzuhalten; OLG Koblenz Beschluss vom 14. Juli 2014 - 2 Ws 340/14 -, juris).
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